Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Korrespondenz-Bureau.
Berlin, 26. März. Dem hiesigen Magistrat ist auf die an Se. Majestät den Kaiser aus Anlaß Allcrhöchstdessen Geburtstags gerichtete Gluckwunschadrcsie folgendes Schreiben zugegangen:
Dein Magistrat danke Ich herzlich für die Glückwünsche, welche Mir in der ein» gereichten Adresse zu Meinem Geburtstage ausgesprochen worden sind. Bei der Wieder« kehr dieses Tages empfinde Ick) in Meinem Alter demuthsvoll die unerschöpfliche Gnade Gottes, welche Mich auch m dem vergangenen Lebensjahre mit dem nöthigen Maß von Kräften ausgestattet hat, um den Pflichten Meines ?RegentenbcrufcS in gewohnt r Arbeit gerecht werden zu können-, Ich empsinde aber nicht minder mit tiefem Danke die Liebe Meiner Unterthanen, welche Mich in der Erfüllung dieser Pflichten ermuthigend unterstützt.
In dem einträchtigen Zusammenwirken zwischen Fürst und Volk wurz-lt t>ie Kraft der Nation. Ich begrüße daher in Ihrer Adresse mit besonderem Wohlgefallen den Aus« druck des Vertrauens in die fürsorglichen Benilihungen, welche Ich im Verein mit Meiner Regierung unausgesetzt ausivende. um den Ausbau des deutschen Reiches auf festen Bahnen allmälig fortschreitend zu fördern. Mit um so größerer Zuversicht darf Ich der Hoffnung Raum geben, daß durch die neuerlichen Maßnahmen das wirchschastliche Leben der Ratwn sich wieder einer günstigeren Entwickelung zuwenden, und daß unter dem Schutze gebesserter und gesicherter Zustände auch die arbeitende Elaste sich zu einem nationalen Empfinden
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Abg. Wasserburg: Bei der Schrslerigkett ia der Berathung dttseS Gcsetz:tz das Richtige zu treffen, set eS für die Debatte präjudtcirend, wenn man zuerst üoer den Vorschlag deS Ausschusses absttmme, alS Art. 9 folgenden Zusatz deizufügen: „Dieses Gesetz hat nur Wirksamkeit für b‘e EtatSjahre 1885/86, 1886,87, 1887/88*. Die Debatte werde vereinfacht, indem man sich weit l-.chter zu manchen Anträgen ent- schließen dürfe, da die Möglichkeit vorhanden sei, tn 3 Jahren das Gesetz wieder zu verändern, wenn sich Mißstände ergeben hätten
Der Antrag Wasserburg, über den Art 9 zuerst abzusttmmen, wird mit großer Majorität genehmigt. Nach kurzer Debatte, die sich darum dreht, ob Art-8 und Art. 9 nebeneinander bestehen könnten, wird Art. 9 angenommen.
Der Präsident eröffnet nunmehr die DiScussion über Art- I und zwar Absatz L In der Regierungsvorlage lautet Art- I folgendermaßen:
Absatz 1. Der Ausschlag der dtrecten Gemeindesteuern (Gemeindeumlagen) wird vorbehaltl'ch der tn den folgenden Artikeln enthaltenen besonderen Bestimmungen mit Zugrundelegung der für den Ausschlag der dtrecten StaatSsteucrn gebildeten Steuer- kapttalien bewirk'.
Absatz 2. Die Grund-, Gewerbe- und Kapttalrentensteuerkaptialien kommen in ihrem vollen Betrage, die Etnkommensteuerkapitaiien nur zur Hälfte ihres Betrags al» Gemelndesteuerkapttal tn Ansatz. Der Ausschuß beantragt, dem Absatz 1 folgende Faffung zu geben:
„Dir dtrecten Gemeindesteuern werden auf Grund der für die dtrecten Staatssteuern gebildeten Steuerkapitalten und nach Maßgabe der tn diesem Gesetz enthaltenen besonderen Bestimmungen ausgeschlagen. Hiernach werden die Grund- und Gewerbe- steuerkapital'en am Ort der beiegenen Sache, beziehungsweise deS Gewerbebetriebs, die Kapstalrentens und Einkommensteuerkapitalten am Wohnort drS Steuerpflichtigen besteuert. Angehörige anderer deutscher Staaten ober RetchSausländer, welche nach Art. 1 deS Gesetzes vom 8. Jult 1884 etnkommensteuerpflichttg sind, werden an dem Ort oder den Orten, wo der Grundbesttz liegt, der Sitz oeS Gewerbebetriebs oder der Handelsanlage sich befindet, nach Maßgabe des ihnen auS bUfen Quellen fließenden Einkommens zur Gemetnbebesteuerung herangezogen.
Abg. Ellenberger weist darauf hin, daß eS ungerecht set, wenn Ausländer für daS Einkommen, das sie aus ihrem Gewerbe oder Grundbesitz tm Inlande bezögen, keine Communalsteuer entrichteten. Er hoffe daher, daß der diesbezügliche Antrag des Ausschusses die Genehmigung der Kammer finde. Außerdem regt er noch die Frage der Heranziehung des Fiskus zur Communalstcuer an.
Abg. Schröder ist ebenfalls für Besteuerung der Ausländer, jedoch nicht für Besteuerung des FiskuS, bei ja dort, wo er Grundsteuer bezahle, schon zu Gemeinde- Umlagen beitrage/
Der Präsident bringt sodann die Gesuche der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach, Worms, Alzey zur Verlesung, die dahin gehen, hohe II. Kammer möge daS Communalsteuergetttz nur für die Ftnanzpertode 1885/88 annehmen und vor Ablauf dieser Frist Ermittlungen anstellen über die Resultate, die bet Handhabung deS Gesetzes zu Tage getreten seien.
Ein Antrag der Abgg. Psannsttel und Ellenberger, zu Art. I Absatz 1 den Zusatz zu machen, „bafc sämmtltche Grundsteuerkapitalten, die tm Grundbuch einer Gemeinde eingetragen find, zur Gemeindeumlage nach Verhältnttz der gesetzlichen Bestimmung beizutragen haben*, wird alS zu weitgehend abgelchnt.
Bei der nun folgenden Abstimmung über Absatz 1 des Art. I wird der oben mUgetbellte Ausschußantrag einstimmig angenommen, mit einem Amendement deS Abg. Wolfskehl, nämlich hinter die Worte „nach Maßgabe" (n der drittletzten Zeile) noch daS Wort „auch- etnzusügen, so daß der Schluß des Absatzes 1 lautet: „nach Maßgabe auch des ihnen auB diesen Quellen fließenden Einkommens zur Gemeinde, beftcuming herangezogen".
Man schreitet nunmehr zur Berathung über Art. I Absatz 2 und Art. III. Letzterer lautet wie folgt: „Die nach Art. 35 des Gesetzes vom 8. Juli 1884, die all- gemeine Einkommensteuer betr., von der Staatssteuer befreiten Einkommen unter500 I bleiben wie bisher der Gemeindebesteuerung unterworfen" rc.
Bei Absatz 2 beS Art. I hat sich der Ausschuß in eine Majorität und tn eine Minorität getheilt. 4 Mitglieder des Ausschusses sind für Annahme der Regierungsvorlage, 3 dagegen beantragen Strich des Absatzes 2.
Abg. Schröder: Man solle die geltenden Grundsätze unserer Gemeinde- i besteuerung nicht ohne Weiteres über Bord werfen. Nicht nur für die unteren Klassen, sondern auch für die mittleren empfehle sich die Besteuerung deS ganzen Einkommens in keiner Welse. Namentlich Subalternbeamte und Volksschullehrer würden sehr geschädigt, nicht nur der kleine Mann, der etwas Grundbesitz habe. Die Umlagen würben sich bet solchen Beamten gradezu verdoppeln, wodurch eine ganze Haushaltung aus dem Concept komme. Auch bet Art. III empfehle er, sich dem Antrag der MasorM anzuschlteßen.
Abg. Wolz: Der kleine Mann sei schon wesentlich erleichtert durch die Herab- Minderung der Staatssteuer. Man solle sich nicht hinter ihn verschanzen, um die großen Einkommen von der Steuer zu befreien. Man beschließe daS Gesetz ja nur auf eine Probezeit von 3 Jahren. Man solle daher auch wirklich eine Probe machen und daS ganze Einkommen einmal zur Steuer heranziehen.
Gleicher Ansicht ist Abg. Muhl.
Abg. Küchler: Wenn man daS ganze Kapital zur Steuer hcraoziehe, so würbe für Solche, die nur Einkommensteuer bezahlten, eine Mehrbelastung von 100 pCt. statt- finden. Acttengefellschaften, Fiskus u. f. w. würden bagrgtn bebrütend entlastet, maß man gewiß nicht wolle. Schließlich finde eine Mehrbelastung deS unfundirten Sin- I kommens statt, was doch sehr bedenklich sei.
Auch Adg. Ohly ist für die Regierungsvorlage.
Der Präsident verkündigst znnächst einen neu eingelaufenen Antrag der Abgeordneten Böhm und Reinhart, der dahin geht, de« Gesetz einen Art. 3« be'-ufügen mit dem Wortlaut: In Städten, tn welchen bte „Städteordnuug* ein geführt «st, soll die Person von der Einkommensteuer freigegeben werden, die unter 500 ^Einkommen hat.
Staatsminister Finger, Exc.: Der Bericht der Majorität deS Ausschusses entspreche so sehr den Anschauungen der Regierung, daß er sich außer Stand fühle, diesen Motiven noch etwas hinzuzufügen. Bezüglich der Wirkung deS Gesetzes sei» noch keine Erfahrungen da, eS set also bte Probezeit von 3 Jahren recht gut. Er ist I gegen den Antrag Böhm und Reinhart und bittet die Kammer, der Majorität bei Ausschusses und der Regierung belznfttmmen.
ES sprechen noch für die Regierungsvorlage die Abgeordneten Grünewald und List, für den Antrag der Minorität des Ausschusses die Abgeordneten Möhn unb v. Rabenau.
Die Sitzung wird der vorgerückten Zeit halber geschlossen und die Fortsetzung der Diskussion auf bte morgige S'tzung verschoben. Außerdem werden morgen einige Interpellationen zur Beantwortung kommen, sowie ein Antrag deS BureauS auf Erweiterung der Räumlichkeiten der 2 Kammer vorgelegt werden.
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Darmstadt, 26. März. Se. Kömgl. Hoheit der Großherzog geleiteten i gestern Nachmittag Se. Königl. Hoheit den Prinzen von Wales zur Bahn, Höchstwelcher in Begleitung Sr. König!. Hoheit des Prinzen Albert Victor von Wales und Sr. Durchl. des Prinzen Ludwig von Battenberg um 5 Uhr 10 Min. über Mainz und Brüssel nach England zurückreiste. Se. Großh. Hoh. ; der Prinz Alexander, Se. Durchl. der Prinz Heinrich von Battenberg, Se. Erl. der Gras und Ihre Durchl. die Gräfin zu Erbach-Schönberg waren zum Abschied am Bahnhos anwesend.
Um 6 Uhr 40 Min. gaben Se. Königl. Hoheit der Großherzog dem Prinzen Wilhelm von Preußen Königl. Hoheit, Höchstwelcher nach Berlin zurückkehrte, und Sr. Durchl. dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt das Ge- leite. Abends 10 Uhr 10 Min. erfolgte die Abreise Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Arnulph von Bayern über Würzburg nach München. Höchstderselbe wurde ebenfalls von des Großherzogs Königl. Hoheit zum Bahnhof geleitet.
Unmittelbar nach der Beisetzung reiften Se. Königl. Hoheit der Landgraf von Heffen und Se. Hoheit der Prinz Nikolaus von Nassau nach Frankfurt zurück.
Darmstadt, 26. März. Heute Nachmittag 4 Uhr 9 Min. trifft Se. Königl. Hoheit der Herzog von Edinburgh auf der Durchreise von Coburg nach England hier ein, um im Neuen Palais Sr. Königl. Hoheit dem Grobherzog und der Großh. Familie seinen Beileidsbesuch abzustatten.
Darmstadt, 25. März. Heute Vormittag 8 Uhr fand daS feierliche Leichen- begangmtz Ihrer Königlichen Hohett der in Gott ruhenden verwittweten Prinzessin Carl von Hessen und bet Rhein, geborenen Prinzessin von Preußen, statt.
Nachdem bte Einsegnung der Höchsten Leiche zu der angegebenen Zett durch den Oberbofprebtger vr. Bender tn den von der verewigten Prinzessin im Leben bewohnten Appartements tn Gegenwart der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, der Stanbesherrn, der Mitglieder deß diplomatischen CorpS, der außerordentlichen Abgesandten, der besonders geladenen Damen, welche der Höchstseligen Prinzessin tm Leben näher gestanden hatten, wie Ihre Erlaucht die Gräfin von Görtz, deS StaatSmtnifters, der Generale und GenerallteutenantS, deS Präsidenten deS Mimstertums der Finanzen, der wirklichen Geheimeräthe, der Präsidenten ber zweiten Kammer der Stände, der General- und Flügeladjutanten, der Hofstaaten, deS CowmercienrathS Htckler als Bürgermeisterei-Beigeordneten und Vertreters deS Oberbürgermeisters der Haupt- und Restbevzsiabt Darmstadt, deS Bürgermeisters und deS Pfarrers von Beffungen, so wie des Geistlichen des Eltsabethenftifts erfolgt war, wurde der Sarg unter Vorantriit | deS Hof-Cercmontenmeisters auf den unter dem Portal des PalaiS haltenden Leichenwagen verbracht.
Demnächst fetzte sich ber Trauerzug in Bewegung. Er wurde von einer Eskadron des 2. Großh. Dragoner-Regiments (Letb-Dragoner-Regtments) Nr. 24 er- I öffnet, welche mit der RegtmentSmusik und der Standarte ausgerückt war. Auf dir I Schwadron folgte der Kammerfourier. der Bürgermeisteret-Brigeordnete Htckler und die Stadtverordneten ber Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, der Hoffourier, die Dienerschaft dtr Höchftseltgen Prinzessin, die Hofgetstltchen, ber Pfarrer des Eltsabethensttfts und ber Pfarrer von B ssunqen. An sie schloß sich an der General - Superintenbent I Dr. Baur auS Eoblenz, Diakonissinnen des Elisabethensttfts, sowie zwei Kammerdiener. Der Hof - Ceremontenmetster und der dtenstthuende Kammerherr der Höchstseligen Prinzessin, Oberst v. Zangen, schlossen dtesen The'l des Zuges.
Im Zuge ersch en sodann der mit 6 Pferden bespannte Leichenwagen, tm reichsten Schmuck von Kränzen prangend. Zu beiden Seiten desselben schritten je vier Kammerherrn, zur Seite ritt Stallmeister Namendorf. Die Garve-Unterosficiers-Com- vagnte und Unteroffictere des 4. Großh. Infanterie-Regiments (Prinz Carl) Nr. 118 bildeten zu beiden Seiten des Leichenwagens und der Allerhöchsten und Höchsten Herr- | schäften ein wandelndes Spalter; außerdem bildeten bte Truppen der Garnison Spmier I von dem PalaiS bt8 zur Rosenhöhe.
Unmittelbar an den Leichenwagen schlossen sich an als Allerhöchste und Höchste Leidtragende: Seine Königliche Hoheit der Großh er zog, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog, Ihre Großherzoglichen Hoheiten die Prinzen Heinrich und Wilhelm.
Von Höchsten Fürstlichen Personen folgten S- K- H. der Prinz von Wales, S. K. H. ber Prinz Wilhelm von Preußen, S- K. H. der Prinz Arnulph von Bayern, S. G. H. Prinz Alexander, S- K. H. der Prinz Albert Victor von Wales, S. K. H. der Landgraf von Hessen, Se. Durch!, ber Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, S. H- ber Prinz Nicolaus von Nassau, II. D.D. die Prinzen Ludwig und Heinrich von Battenberg und Se. Erl. Graf Erbach-Schönberg.
ES folgten ferner die Häupter ber stanbesherrlichen Familien unb der Großh. StaatSmtntster. In diesem Thetle deS ZugeS schritten alS Abgesandte der Königlich Württembergtsche Gesandte Frhr. v. Soden, ber Königlich Sächsische Gesandte Frhr v. Fabrice. ber Oberhofmetster Ihrer Majestät ber Königin-Mutter von Bayern Graf Max zu Pappenheim, der Großh. Badische Oberstkammerherr Frhr. v. Gemmingen, ber Großh. Sächsische HauSmarschall Graf v. Wedell, Se. Erl. der Erbgraf zu Ysen- burg-Meerholz tm Auftrag Sr. D. des Fürsten zu Reuß, sowie der Königlich Groß- britannische GeschLstSträger Mr. Conyngham-Greene.
Hieran schloffen sich an das Gefolge der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, die Generale unb Generallieutenants, unter diesen der commandtrende General des 11. ArmeecorpS General der Caoallerte Frhr. v. Schlothetm und ber Gouverneur von Mainz General der Infanterie v. Woyna. Dann kamen tm Zuge bte Wirklichen GehetmerSthe, ber Präsident deS Ministeriums der Finanzen, bte Präsidenten der zweiten Ständekammer unb die Mitglieder des StaatsmtnistertumS, bte Generalmajore und Brigade-Commandeure, bte Mitglieder ber StSnbekammern, die Geistlichkeit, bte Kammerherren, Kammerjunker und Hofjunker, bte Offictercorpö, darunter viele auswärtige Deputationen, bte Militär- unb bte Ctvilbeamten, barunter daS Lehrerkollegium deS Ludwig-Georg«GymnafiumS, unb andere Leidtragende.
Der also gegliederte Trauerzug, dessen Schluß ein Detachement von ber rettenden Abthetlung deS Großh. Felb-Arttllerte-RegimentS Nr. 25 (Großh. Ariillerie-CorpS) bildete, bewegte sich unter dem Geläute aller Glocken von dem PalaiS ber verewigten Prinzessin durch die Wilhelmtnenstraße, bte obere Rheinstraße, bte Alexavderstraße, Mühlstraße, Erbacherstraße nach ber Rosenhöhe.
Mit Rücksicht auf den beschränkten Raum ber Anlagen um daS Mausoleum konnten ber Beisetzung nur btejenigen Personen beiwohnen, welche bet ber Einsegnung zugegen waren. Die übrigen Theilnehmer am Zuge traten daher jenseits deS Eisen- dahnvtaductS an der Ringstraße aus.
An dem inneren Thor zunächst des Mausoleums, woselbst eine Ehrenwache deS 1. Großh. Jnfanterie(Leibgarde)-RegimentS Nr. 115 mit Fahne unb Musik aufgestellt war, würbe der Sarg von dem Wagen abgenommen und von den Söhnen ber Der dltchenen unb den erschienenen hohen fürstlichen Personen unter Vorcmtritt deS Hos- CeremonienmetsterS, dcS StaatSmintsterS, des dtenstthuendm Kammerherrn ber Höchst- seligen Prinzessin, Obersten v. Zangen, sowie der Hofgetstltchen, deS Pfarrers von Beffungm und deS Pfarrers des EltfabethenstistS in daS Mausoleum getragen.
Im Mausoleum hatten sich Ihre Großh. Hohetten die Prinzessinnen Irene unb Alix, I. Durch!, bte Prinzessinnen von Battenberg unb I. Durchl. bte Gräfin zu Erbach-Schönberg, sowie die Damen beS Hofstaates etngerunben.
Nachdem die Höchste Leiche an ihren Ort gestellt worden, segnete Oberhofprediger Dr. Bender dieselbe zur letzten Ruhe ein.
Die Einwohnerschaft von Darmstadt und Beffungen erfüllte dichtgedrängt alle Straßen und Plätze, welche ber Zug passirte, unb legte durch ihre Haltung ein Zeug' niß ab von ber innigen Verehrung, die fie bet verewigten Prinzessin baqubrtngen stets gewohnt war. (D. Z.)
—l. Darmstadt, 26. März. jZweite Kammer ber Lanbstänbe.) Nach Eröffnung ber Sitzung zeigte Abg. Theobalb Namens deS I. Ausschusses Berichterstattung an über die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, die elektrische Beleuchtung des Matn-Neckar-BahnhofS betreffend-
Hierauf schritt man zur Berathung des Gesetzentwurfs „die Gemeindeumlagen* dett. und eröffnete der Präsident die DiScosfion über daS Gesetz hn Allgemeinen.


