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Darmstadt, 18. August. sBepflanzung der Kreisstraßen mit Obstbäumen.j Das Großh. £trci§amt Darmstadt hat an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises ein die Bepflanzung der Kreisstraßen mit Obstbäumcn betreffendes Ausschrcibcn erlassen, welches auch für andere Kreise von Beachtung ist und in dem es u. a. heißt: Nachdem sich der Kreisausschuß im Princip damit einverstanden erklärt hat, daß den Gemeinden innerhalb ihrer Gemarkungen die Bepflanzung der Kreisstraßen mit Obstbäumen und die Abnutzung und Unterhaltung dieser zu überlassen sei, so beauftragen wir diejenigen von Ihnen, deren Gemarkungen von Kreisstraßen berührt werden, alsbald mit Ihren resp. Gcmeinderäthen über die Frage in Berathung zu treten, inwieweit im Herbst l. I. die Kreisstraßen in betreffenden Gemarkungen mit Obstbäumen der einen oder anderen Gattung bepflanzt werden sollen. Wir können nicht dringend genug wünschen, daß Sie diesem Gegenstand, wie überhaupt der Anpflanzung von Obstbäumen an allen dazu noch geeigneten Stellen Ihrer Gemarkungen Ihr lebhaftes Interesse widmen und Ihren ganzen Einfluß aufbieten, um Ihre Gemeinderäthe zu möglichst weitgehenden Beschlüssen in dieser Richtung zu bestimmen. Da der Herbst bie günstigste Pflanzzeit, namentlich für Kernobst ist und es überdies rathsam erscheint, die Bestellungen und Ankäufe in den Baumschulen möglichst fruhzettrg zu machen, so -empfehlen wir Ihnen, die Verhandlungen nicht anstehen zu lassen, uns vielmehr ; längstens in 14 Tagen über deren Ergebniß Bericht zu erstatten. Wir sind auf Wunsch
Lokales.
Götzen, 20. August. Gestern Abend war der Raufteufel wieder in verschiedene Seelen unserer jetzt sehr ruhigen Stadt gefahren; in der Schulstraße fanden Rauf - händel zwischen Bäcker- und Metzgergesellen statt und in der Ludwigssttaße spielte sich eine solenne Holzerei ab.
— Heute Morgen wurde der Fuhrmann des Tonnenwagens beim Abholen der Tonnen am Bernhardt'schen Hause in der Neustadt von einer von dem Weiß- bindergeiüst vom 3. Stockwerk herabfallende!! Bohle am Kopfe derart aetroffen, daß er bewußtlos in die Klinik verbracht werden mußte. Wen die Schuld des Unglücksfalles trifft, sowie die Art der Verletzung kann noch nicht mitgetheilt werden.
— Wie aus dem Jnseratentheile zu ersehen, veranstaltet auf vielseitiges Verlangen der „Zitherkranz" nächsten Sonntag ein Eoncert in dein vom Veteranen-Verein zur Gravelottefeier festlich decorirten großen Saale des Cafö Leib, worauf wir hiermit aufmerksam machen wollen.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Eorresporrdenz-Brrrea«.
Berlin, 19. August. Die „Nordd. Allg. Ztg." ist ermächtigt zu erklären, daß die Meldung von der bevorstehenden Ernennung des Generals Albedyll zum mmiste^der^Begrund^ ständige Commission der Berliner Kauf
mannschaft, einigten sich über ein den Delegierten des Telegraphen,-Congresses m der Börse zu gebendes Fest, welches zu Anfang September stattfinden soll.
— Dem „Reichsanzeiger" zufolge werden die Entschädigungen für die durch -as Bombardement von Alexandrien verursachten Schaden voll, aber ohne Verzugszinsen ausbezahlt. Die Verifieation der Jndemnitats-Titres hat begonnen; zuerst werden die Titres der Eingeborenen, hierauf die Titres der, Europäer: m französischer alphabetischer Reihenfolge der Nationalitäten geprüft. (Sofort nach der Prüfung der einzelnen Titres erhält der Inhaber eine auf Sicht zahlbare Anweisung, welche bei der Schuldeukasse selbst, dem Credit Lyonnais und der anglo-eayptischen Bank in Alexandrien einlösbar ist. Die deutschen Reichsangehörigen sind aus den 13. August zur Einreic^ng^der^Trit^es^el^laden^ Kreuzerfregatte „Bismarck" am heutige!,
~Ö0C 2>ie 93eriammlung ber deutschen Ingenieure, deren
Theilnchmerzahl gestern auf 369 gestiegen war, ist heute nach einem 'Vortrag non Martens (Berlin) über neuere Festigkeits-Prufungsmaschinen geschlossen worden.^ Für heute Siachmtttag ist eine Besichtigung der Maschmenbauanstalten des „Vulkan und für heute Abend eine Corsosahrt auf der Oder, an welcher 31 Dampfer thellnehmen, foroie eine festliche Beleuchtung der Oderufer in Aussicht genommen. Morgen soll eine Vergnügungsfahrt nach Swinemünde und Heringsdors unternommen werden.
Hamburg, 18. August. Der Eongreß für Reform und Codification des Völker recdts bejahte mit 24 gegen 17 Stimmen die Frage: Soll dem Rheder verboten werden, sich freizuzeichrien von der Verantwortlichkeit für die dtachlassigkeit der Besatzung bei dlavigirung der Schiffe, und bejahte mit 24 gegen 7 Stimmen die ftraar Soll dem Rheder gestattet sein, sich freizuzeichnen von der Verantwortung sur einen Irrthum der Besatzung bei Navigirung des Schiffes. Die weitere Redaction dieser' Fragen wurden vorbehalten. Der Eongreß nahm nut 24 gegen 7 Stimmen die Resolution Annecke (Berlin) an, dahin zu wirken, daß, wie m den meisten anderen Seehandelsstaaten, auch in Großbritannien bei Verlust ober Beschädigung der Frachtgüter die Beschränkung der Haftbarkeit der Rheder auf das Schiff und die Fracht zum Rechtsgrundsatz$erobeii^roe Beglückwünschung des Kaisers zu seinem Geburtstage
trafen gestern der König von Dänemark und der König von Griechenland hier em, dieselben nahmen an dem Familiendiner beim Kaiser Theil und kehrten nach demselben nach .^August. Dem „Standard" zufolge stände in einigen Tagen eine
wichtige Mittheilung des Petersburger Cadinets in der Zulficarfrage zu erwarten, der ruKifAen Regierung sei über den streitigen District nunmehr die erwartete detaillirte topographische Information zugegangen, welche neues Licht über den Gegenstand verbreite und die russische Regierung in den Stand setze,.ihre Vorschläge tn eine Wbise zu modificiren, welche hoffentlich zu einer schleunigen Losung der Differenz ^"h^" Marseille, 19. August. Die Zahl der heute an der' Cholera Gestorbenen betragt 23^ £oulon xam ein Cholera-Todesfall im Marinehospital vor.
Toulon, 19. August. Hier sind in den letzten Tagen 8 choloraverdachtige Erkrankungen vorgekommen, darunter 6 bei dem Militär.
Lissabon, 19. August. Die diplomatischen Schriftstücke zur Ratification des Congoverlrags zwischen Portugal und der Internationalen Afrikanischen Association wurden^nn^tauscht.^ August. Gladstone ist gestern Abend in Bergen ein- getioffcm^, August. Zwei russische Kriegsschiffe find auf der Reise nach Wladi- ivostock^lm^nng^trosm^cm „Bosphore Egyptien" zufolge soll der Minifterrath ani 14 dss. Mts. beschlossen haben, nach der Ankunft Drummond-Wolff's ein Pro- tecterat zu beantragen. Eine Zustimmungsliste habe zur Sammlung von Unterschriften circulirt, doch finde dieselbe aus religiösen Motiven Widerstand.
Schläge 2C. ausarten. , , ri , „ . . , . ,
Wird indesseii demnächst etwa thätlicher Widerstand geleistet, z. B. dadurck), daß sich die Schuldigen den Beamten entgeaenfteinine» (— was von dem bloßen Stehenbleiben wohl zu unterscheiden ist —) oder sich an Gegenständen festhalten oder den Beamten fortzudrängen suchen, oder gar denselben thätlich angreifen ober in gefahr- lichcr Weise mit thätlicher Rrißhandlung bedrohen, so sind, falls die eigene Körperkraft des Beamten zur Bewältigung dieses Widerstandes nicht ausreicht, die Schuldigen ernstlich darauf aufmerksam zu machen, daß sie nunmehr, sofern nicht vom thätlichen Widerstande abgelassen und gutwillig Folge geleistet würde, mit der Waste dazu ge- nöthigt werden müßten. p „ . . . .... , . ,
Diese Aufforderung ist, soweit nach Lage der Umstände irgend möglich, mehrsach mit deutlicher' lauter Stimme zu wiederholen und dabei selbstverständlich, wie ich wiederholt hervorhebe, den Schuldigen die erforderliche Frist zur Ausführung zu lassen
Bleibt auch diese Aufforderung dennoch erfolglos, so ist gegen die Schuldigen — aber auch nur gegen diese, nicht etwa gegen solche, deren Betheiligung am Widerstände nicht völlig zweifellos ist, — von der Waffe und zwar auch hier wieder zunächst von der weniger gefährlichen, bis zur Niederwerfimg des Widerstandes, ober nur dis zur Erreichung dieses Resultats, Gebrauch zu machen, wobei schwerere Verletzungen, als zur Erreichung des Zweckes unbedingt erforderlich sind, nicht vorkommeii dürfen. Möglichste Schonung der Schuldigen ist hiernach in jedem Augenblicke grundsätzlich zu beobachten und das schärfere Mittel zur Herstellung der Ordnung immer erst bann aiuuroenben, wenn bas schwächere vergeblich versucht ist. ... ,
Unter keinen Umftänben bars sich ber Beamte aber etwa durch fpottende Worte oder Geberden oder gar, wo es sich um Ausschreitungen politischen Charakters handelt, durch die häufig entstellenden oder verunglimpfenden Berichte der öffentlichen Blätter reizen lassen, größere Härte anzuwenden, als nach Dtaßgabe ber sachlichen Renitenz der betreffenden Schuldigen unbedingt erforderlich ist. Würde doch eine jede derartige Unbesonnenheit eine willkommene Grundlage für neue abfällige Kritik der Staatseinrichtungen bieten und den letzteren selbst in ben Augen des Publikums schaden.
Im Uebrigen mögen die Beamten bedenken, daß ihre Stellung im Dienste Sr. Majestät des Kaisers und Königs zu hoch und ehrenvoll ist, als daß Anfeindungen der oben bezeichneten Art bis zu ihr hinanreichen könnten. Ebenso dürfen die Beamten versichert sein, daß ihre vorgesetzte Behörde auf ihre Anzeige hin ihnen ausreichende Genugthuung verschaffen wird, wo das dienstliche Interesse eine solche nothwendig resp. wünschenswerth machen sollte.
Die obigen Vorschriften gelten selbstverständlich nur insoweit, als ein Beamter selbstständig zu handeln hat. Wird ihm dagegen von einem Vorgesetzten der Befehl ertheilt, Gewalt anzuwenden oder die Waffen zu gebrauchen, so Hot er denselben unbedingt anszuführen und ist für diese Ausführung nicht verantwortlich — gleichviel ob der Befehl durch die Umstände gerechtfertigt war oder nicht. Für die unberechtigte Ueberschreitung des gegebenen Befehls haftet er dagegen in vollem Umfange.
Gegen Beamte, welche den obigen Vorschriften zuwider mit ungerechtfertigter Gewaltsamkeit verfahren sollten, werde ich mit aller Strenge der Disciplin einfd)reitenr in gleicher Weise aber auch diejenigen zur Rechenschaft ziehen, welche es etwa unterlassen sollten, gegebenen Falles ihren Anordnungen oder denjenigen ihrer Vorgesetzten den erforderlichen Nachdruck zu geben.
Die königliche Schutzmannschaft darf niemals vor unberechtfertigtem Widerstände zurückweichen, sondern hat denselben in allen Fällen zu bezivingen und im äußersten Nothfalle, — wie oben erörtert, — aber auch nur, wenn dieser Fall üorüegtr mit der Waffe niederzuschlagen oder aber in Erfüllung ihrer Pflicht zu unterliegen.
Jeder Executiv-Beamte erhält ein Exemplar dieses Befehls und hat dasselbe aufzubewahren.
Soden (im Taunus), 17. August. Eine soeben von Berlin eingelaufene Depesche meldet den Tod von Dr. Thilenius, unseres langjährigen Abgeordneten.
München, 16. August. Das hiesige Löwenbräu - Bier hat auf der Welt- Ausstellung in Antwerpen die höchste Auszeichnung (Ehrendiplom) erhalten.
— lieber den Landaufenthalt des Grafen Moltke theilt die „Rordd. Allg. Ztg." folgende interessante Einzelheiten mit: General - Feldmarschall Graf Moltke, welcher während seines Urlaubs den Waffenrock mit Civilanzug vertauscht hat, widmet sich auf seiner Besitzung Creisau fast ausschließlich der Landwirthschaft. Des Morgens steht er regelmäßig kurz nach 6 Uhr auf, nimmt seinen Kaffee ein und macht dann durch den Park einen Spaziergang nach seinem Lieblingsaufenthalte, dem Capellenberge, auf dem sich die in Capellenform erbauten Begräbnißstätten seiner Gemahlin und seiner Schwester, der Frau v. Burt befinden, die je in einem Zinksarge ruhen, der auf einem Marmorsockel steht. Neben beiden will auch der Feldmarschall dereinst beigesetzt fein. Ein dunkler Marmorsockel bezeichnet die Stelle, an welcher der Sarg mit den Gebeinen des großen Denkers stehen soll. Diese geweihte Stelle liegt mitten im Park und ist von Bäumen umgeben, die der Feldmarschall mit eigener Hand gepflanzt hat. Es sind Lindenbäume, die alle gleich gewachsen und auf deren Pflege Gras Moltke seinen ganzen Stolz setzt. Trifft Besuch im Schloß ein, so macht es dem Schloßherrn eine ganz besondere Freude, seine Gäste an diesen Platz zu führen und ihnen die Früchte seiner gärtnerischen Kunst zu zeigen. Auch der König und die Königin von Sachsen, welche vor wenigen Wochen ben Feldmarfchall unvermuthet mit
gern bereit, Ihnen sachverständigen Rath über die Wahl der geeigneten, insbesondere der von ber Obstbansection des hiesigen Garteiibanvereins empfohlenen Sorten und über die besten Bezugsquellen zu vermitteln, bemerken aber, daß Pflanzungen an Kreis- firaßen im Einvernehmen mit dem Kreisausschuß und unter ber Uederwachung des Kreistechnikers auszusühren sind."
— sSchuhmannschast und Publikum.) Dem „Franks. Iourn." wird nachfolgender Tagesbefehl des Königl. Polizeipräsidiums an die unterstellten Beamten d. d. 12. August mitgetheilt: t . . . , ,
„Die bedauerlichen Vorgänge auf dem Friedhose bei Gelegenheit ber anv 22. v. M. stattgehabten Bcerbigung bes Socialbemokraten Hiller veranlassen mich, ben Herren Polizei-Commissarien und der Schuymannschaft Folgendes in Erinnerung zu bringen: . ... „ „
Eine wesentliche Aufgabe des Königlichen Polizei-Pranbiums und seiner Exeeutiv- Beamten besteht darin, den berechtigten Interessen der Bürger- und Einwohnerschaft nützlich zu fein. Diese Ausgabe wird die Schutzmannschast nur dann richtig erfüllen, wenn die Beamten Jedermann zu helfen bereit, alle Zeit zuvorkommend, höflich, ruhig und gelassen sind, — wie dies der Herr Polizeipräsident v. Hergenhahn einem leben neu eintretenden Schutzmann, unter Hinweis auf die ihm eingehändigte Dienst-Iu- ftruction, auch mündlich noch mit allem Nachdruck anbefiehlt und seither bet jeder geeigneten Gelegenheit eingeschärft hat. Tie vorgedachten Eigenschaften haben die Beamten ganz besonders unter schwierigen Verhältnissen zu bewahren, namentlich auch in dem Falle, daß ein ober mehrere Personen es unterlassen sollten, einer gesetzlichen Vorschrift oder behördlichen Anordnung oder der von einem Executiv-Beamten innerhalb seiner Befugnisse ausgesprochenen Aufforderung nachzukommen.
Es wird bann im Interesse der öffentlichen Ordnung der Regel nach erforderlich fein, daß nicht nur die Schuldigen zur Bestrafung gelangen, sondern auch, baß die verletzte Vorschrift oder Anordnung thatsächlich durchgeführt werde. .
In welcher Weise die Bestrafung herbeizuführen, insbesondere die Person des Thäters festzustellen und in welchen Fällen mit vorläufiger Festnahme vorzugeben, ist in der „Dienst-Anweisung für die Königliche Schiitzmannfchaft vom 15. Januar 1884' genau bestimmt. Bei thätlichem Wiederstande ist die vorläufige Festnahme unter allen Umständen vor Anwendung doii Waffengewalt zu versuchen.
Um der verletzten Vorschrift rc. thatsächliche Geltung zu verschaffen, hat Der Executivbeamte in folgender Weise zu verfahren:
Er hat zunächst die schuldigen Personen in höflicher und gelassener, zugleich aber bestimmter Form auf die betreffende Vorschrift rc. aufmerksam zu machen und sie um Befolgung derselben zu ersuchen und erst, wenn die absichtliche Renitenz klar hervortritt, — also insbesondere seiner Aufforderung trotz mehrfacher Wiederholung nicht Genüge geleistet wird, den betreffenden Personen zu erklären, daß er bei fortgesetztem Ungehorsam genöthigt sein werde, Gewalt anzuwenden.
Im Falle eines „Auflaufs" im Sinne deö § H6 R.-Str.-G.-B. hat diese Aufforderung unbedingt mindestens drei Mal, in entsprechenden Pausen, zu erfolgen und ist den Versammelten nach der dritten Aufforderung genügende Zeit zum Auselnander- gehen zu lassen. Muß sodann Gewalt angewendet werden, so hat sich dieselbe auf die direkte Erzwingung - z. B. je nach Lage der Umstände durch Fortdrangeu Aushalten rc. der Schuldigen — zu beschränken und darf keinesfalls in Mißhandlungen,


