Wochen - Ueberficht.
Gießen, 17. Januar.
Den Uebergang aus der vorigen Woche in die jetzige bildete in parlamentarischer Beziehung das Reichstags-Votum, betr. die im Nachtrags* Etat enthaltenen Forderungen für den Gouverneur von Kamerun. Die mit überwältigender Majorität am vorigen Samstag in zweiter Lesung erfolgte Bewilligung dieser Forderungen, der gegenüber die am folgenden Dienstag abstimmungslos stattgefundene destnitioe Annahme der Position eigentlich nur eine Formsache war, darf als ein erstes Einschwenken des Reichstages in die colonialpolitischen Bahnen der Reichsregiernng betrachtet werden. Die Erkenntniß, daß der größte Theil der deutschen Nation unentwegt auf Seiten jener Politik des Fürsten Bismarck steht, die eine gesunde coloniale Entwickelung des Reiches erstrebt, wird mit dazu beitragen, daß die bezüglichen Absichten und Pläne des leitenden Staatsmannes nunmehr im Parlamente eine ersprießliche Förderung erfahren werden- Zu bedauern ist nur, daß gerade die ersten Blätter der Tolonialpolitik Deutschlands in Westafrika durch die bekannten Vorgänge in Kamerun mit Blut befleckt werden mußten. Nach der ganzen nunmehr bekannt gewordenen Lage der Dinge in Kamerun war aber die Züchtigung der aufständischen, durch fremde Emissäre gegen die Deutschen verhetzten Negerstämme unumgänglich nothwendig und es wird diese blutige Lection allen deutschfeindlichen Elementen an jener fernen Küste hoffentlich gezeigt haben, wie nachdrücklich dar mächtige deutsche Reich entschlossen ist, die Rechte und Interessen seiner Angehörigen auch in fernen Welttheilen zu schützen. Von der Colonialpolitik ging der Reichstag am Montag zum Militär-Etat über, welcher ihn auch am Dienstag beschäftigte. Die Verhandlungen boten indessen kein besonderes Interesse dar und wurden die meisten Forderungen im Sinne der Regierung genehmigt. In der folgenden Mittwochs-Sitzung betrat der Reichstag mit Berathung der von den Abgg. v. Hertling und Lohren gestellten Anträge auf tzrlaß eines Arbeiterschutz-Gesetzes wieder einmal das socialpolitische Gebiet. Zu den erwähnten Anträgen lag von nationalliberaler wie von conservativer Seite ein Zusatzantrag vor und berührte die Debatte hierüber verschiedene wichtige Punkte, wie die Sonntagsarbeit, Frauen- und Kinderarbeit und den Normal- Arbeitstag. Die Discusston zog sich in Folge dessen derart in die Länge, daß sie am Mittwoch nicht beendet werden konnte, sondern den Reichstag auch in ver Donnerstags-Sitzung in Anspruch nahm.
Prinz August von Württemberg, der ehemalige langjährige Com- mandeur des Garde-Corps, ist am Montag in Zehdenick bei Berlin den Folgen eines Schlaganfalles erlegen, der ihn jüngst bei einem J-rgdausflug betroffen hatte. Der Kaiser ist von dem Hinscheiden dieses seines alten, bewährten Waffengenossen, mit dem ihn zugleich eine innige persönliche Freundschaft verband, auf das Schmerzlichste berührt worden. Das vaterländische Heer aber verliert in dem Dahingeschiedenen einen erprobten Führer, der seine Truppen in zwei großen Kriegen zu manchem blutigen Siege führte und wird daher der Name des entschlafenen Heerführers auf immer mit in den Annalen der preußisch-deutschen Kriegsgeschichte glänzen.
Dem Bundesrathe ist der Antrag Preußens auf Erhöhung der Getreidezölle zugegangen. Der preußische Landtag ist am Donnerstag mit einer Thronrede eröffnet worden.
Am Mittwoch ist in Straßburg der Landes-Ausschuß für tzlsaß-Lothringen eröffnet worden und folgte dem Eröffnungsacte die übliche Festtafel beim Statthalter. Derselbe hielt hierbei eine längere bemerkenswerthe Rede, die darin gipfelte, daß das Reich dem Lande die vollen Verfaffungsrechte nicht eher geben könne, bis es die Sicherheit habe, daß ihm selbst keine Schwierigkeiten daraus erwachsen. Sollten die veralteten Protestphrasen und Hetzereien gegen das Deutschthum nicht nach und nach abnehmen , sollte die Ruhe des Landes dadurch gefährdet werden und feine Pflichterfüllung gegen das Reich dabei in Frage kommen, so schrecke er auch vor keinem Extrem zurück. Abgesehen aber von diesem Zwange, den die Agitation Einzelner ihm auferlege, so halte er unverbrüchlich an seiner Politik fest, dem Lande die Uebergangsperiode möglichst zu erleichtern.
Die aus Frankfurt a. M. gemeldete Ermordung des dortigen Polizeirathes Rumpfs stellt sich nach Lage der Dinge entschieden als ein anarchistischer Racheact heraus. Rumpff, dem schon seit Jahr und Tag „Todesurtheile" zugingen, hat namentlich in dem Leipziger Anarchistenproceß vom Jahre 1882 eine hervorragende Rolle gespielt, da es ihm gelang, dem von Breuder und Genossen geplanten anarchistischen Attentat auf die Spur zu kommen, dasselbe in allen feinen Fäden bloSzulegen und die Verurtheilung der Angeklagten herbeizuführen. Jedenfalls hat sich gegen Rumpff auch das int Sommer 1883 vor dem Frankfurter Polizeigebäude stattgefundene Dynamit- Attentat gerichtet. Der berufstreue Staatsdiener ist diesmal das Opfer seines verantwortungsreichen, schwierigen Amtes geworden, hoffentlich gelingt es aber, die elenden Meuchelmörder dem rächenden Arme der Gerechtigkeit zu überliefern Auf die Ermittelung der Thäter hat die Frankfurter Polizeidirection eine Belohnung von 10,000 JL gesetzt und sind auch bereits verschiedene verdächtige Persönlichkeiten verhaftet worden.
Aus Frankreich ist als das politische Wochenereigniß der allerdings nur pro forma am Dienstag erfolgte Zusammentritt des Parlaments zur ordentlichen diesjährigen Session zu berichten. Der Senat vertagte sich, nachdem er sein Präsidium gewählt, sofort bis zum 29. Januar. Die Deputirteu- kammer dagegen hielt am Mittwoch erst noch eine interessante Sitzung ab, in welcher die Regierung über die militärische und diplomatische Action in Ost- asien, sowie über den Rücktritt Campenon's interpellirt wurde. Ferry beantwortete den ersten Theil der Interpellation dahin, daß die Regierung angesichts der Wünsche der Kammern und des Landes die sofortige und völlige Besetzung Tongkings beschlossen habe und bestätigte, daß Campenon deßhalb demissionirte, well er bezüglich der nach Tongking abzusendenden Verstärkungen sich nicht in Übereinstimmung mit seinen Collegen befunden habe. Hierauf debütirte der neue Kriegsminister Lewa! mit einer Rede, in der er rührend der patriotischen Hingebung seines Vorgängers gedachte und dann versicherte, daß unter ihm (Lewal) die Mobilisirung durch die Operationen in Tongking nicht gefährdet werden würde. Schließlich nahm die Kammer die von Ferry beantragte einfache Tagesordnung mit 294 gegen 234 Stimmen an und vertagte sich sodann bis zum 27. d. M.
Die beifälligen Aeußerungen, welche die tonangebende Londoner Presse den beruhigenden Erklärungen des Fürsten Bismarck im deutschen Reichstage über die Tendenzen seiner colonialen Politik spendet, sind ein erfreulicher Beweis dafür, daß das unverholene Mißtrauen der Engländer gegen letztere
vollständig verschwunden ist. Nur eine gänzlich mißverständliche Auffassung Des Vorgehens Deutschlands jenseits des Oceans konnte überhaupt in der öffentlichen Meinung Englands den Argwohn erwecken, als gehe man deutscherseits darauf aus, den wohlerworbenen Rechten und legitimen Interessen Englands Abbruch zu thun. Das Verdienst der offenherzigen Erklärungen des Fürsten Bismarck ist es, dieser Auffassung ein für alle Mal entgegengetreten zu fein und das Vertrauen zu Der Aufrechterhaltung friedlicher uno freundschaftlicher Beziehungen, wie zu den Continental-Mächten, so auch zu Dem meerbeherrschenden Albion neu gestärkt zu haben. Das erkennt auch die „Times" in einem neuerlichen Artikel an, sie betont aber, Daß da, wo der englische Einfluß durch einen gefährlichen Mitbewerb bedroht sei, England unverzüglich handeln müsse. Das auswärtige Amt dürfe Zanzibar nicht außer Augen lassen und vor Allem müsse die Regierung die Interessen Englands in Egypten sicherstellen, wenn solche Vorschläge, wie die französischen, gestellt werden.
Die Colonialpolitik steht nicht nur.in Deutschland, sondern auch in England und Italien fortgesetzt im Vordergründe des Tagesinteresses. Jenseits des Canals schenkt man den Aeußerungen. des Präsidenten des Local- Gouvernements Board-Medllke, auf dem jüngst in Kensington abgehaltenen liberalen Meeting eine besondere Beachtung. Dilke erklärte, daß die Regierung durch die jüngsten Ereignisse wahrscheinlich genöthigt fein werde, die auswärtige und coloniale Politik theilweise zu ändern und dieselbe durch eine der gegenwärtigen Lage mehr angepaßten Politik zu ersetzen. Man darf in der That begierig sein, welche neue Bahnen die auswärtige Politik Mr. Glad- stone's einschlagen wird. Jenseits der Alpen zieht die in diesen Tagen nach dem Rothen Meere abgegangene Assab-Expedition die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich; die Expedition eröffnet die active italienische Colonialpolitik, deren Zielpunkt vorläufig die westliche Küste des Rothen Meeres ist; welche Pläne dort die italienische Regierung verfolgt, entzieht sich indessen noch der näheren Beurtheilung.
Die Pforte ist jetzt auf dem Gebiete der hohen Politik mit einer diplomatischen Mission hervorgetreten, mit welcher der Minister Hassan Fehmi Pascha betraut worden ist. Dieselbe sühn den genannten Vertrauensmann des Sultans zunächst nach Paris, wo er am Donnerstag eingetroffen ist, dann nach London und aus dem Heimwege auch nach Berlin und Wien. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich türkischerseits um einen Versuch, mit England ein Abkommen bezüglich Egyptens zu treffen; ob die Mission Hassan Pascha's aber Erfolg haben wird, steht noch sehr dahin.
Der englischen Nilexpedition zum Entsätze Khartums lächelt fortgesetzt ein günstiger Stern. Ein dem „Temps" aus Kairo zugegangenes Telegramm meldet bereits, daß der Mahdi die Bedingungen Wolseley's angenommen habe und daß die Engländer ungebindert auf Khartum marschirten. Es ist also sichere Aussicht auf Befreiung Gordon's vorhanden und wird sich somit Mr. Gladstone mit seiner verfahrenen egyptischen Politik in den Augen der Welt wieder einigermaßen rehabllitiren können.
In Ostasien ist die Korea-Angelegenheit zu Gunsten Japans friedlich beigelegt worden. Dagegen scheint die in dem sranzösifchen Vasallenstaate Kambodscha gegen die Franzosen ausgebrochene Bewegung noch nicht gänzlich unterdrückt zu sein.
Darmstadt, 12. Janua-. Mlt Genehmigung Sr. König!. Hoheit be8 Groß- her-ogtz hat das Großherzog!. Ministerium des Innern und der Justiz nachstehenden Gesetzentwurf, die Kosten des Unterha!te- der Strüfltnge tm LandeSzuchthause und den Gefängnsssen betreffend, nebst Motiven an die zweite Kammer der Stände gelangen lassen:
Ludwig IV. rc.
Art. 1. Die Vorschrift des Art. 6 Absatz 1 des Gesetze?, die Ausführung der deutschen Strafproceßordnung vom 9. Juni 1879 betreffend, wonach der zu einer Freiheitsstrafe Verurtheilte die Kosten fernes Unterhaltes zu ersetzen hat, kommt auch det Verbüßung von Zuchthaus- oder Gefängnißstrafen zur Anwendung.
Art. 2. Artikel 6 Absatz 2 des tn dem Artikel 1 erwähnten Gesetzes ist aufgehoben.
Art. 3. Da« gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April 1885 in Kraft.
Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit dem Erlasse der erforderlichen Ausführungsbestimmungen beauftragt.
Motive
zu dem Gesetzentwurf, die Kosten der Unterhaltung der Sträflinge im LandeSzuchthause und den Gefängnissen betr.
In dem Gesetzentwürfe, die Ausführung der deutschen Strafproc-ßordnung betr., war unter Titel 5, „Strafproceßordnung", seinerzeit Art. 6 in folgender Fassung auf, genommen worden:
Der zu einer Freiheitsstrafe Verurtheilte hat die Kosten feine# Unterhaltes zu ersetzen.
Bei Verbüßung von Freiheitsstrafen in dem Landeszuchthause oder in den Gefängnissen wird angenommen, daß die Sträflinge den Ersatz für die Kosten ihres Unterhaltes durch die Arbeit geleistet haben, zu welcher si: in diesen Strafanstalten ongehalttn worden.
ES entsprach diese Bestimmung dem Art. 491 Abs. 2 der Hessischen Strafprocrß. ordnung vom 13.S pttmber 1865 und enthielt auch dir Rsichsgesetzgebuna gegen ihren Erlag insofern kein Hinderniß, als, abgesehen von der Vorschrift des S 497 der dEchen Sttofproceßordnung, abfichilich nicht arregelt, in dieser Beziehung vielmehr ^»^^^Erliche der Landesgesetzgebung überlasstn hat. (Bergl. $ 79 Nr. 8 des Ge- ^M'Ngesetzes vom 18. Junt 1829 und dir Motiv; zu $ 71 des Entwurfs eines Gertchtskostmgesetzes.)
Bet der Berathung des Entwurfs in dem Ausschüsse zweiter Kammer wurde "^.Vertretern der Regierung unter Hinweisung auf die SS 15 und 16 des Straf- gesetzouchs eine andere Fassung des Entwurfs in Anregung gebracht. Dir genannten Paragraphen enthalten nämlich die Bestimmungen, daß die zur Zuchthausstrafe 93er= °5?a Äu Jlen ^geführten Ar beiten anzuhatten find, bezw. daß die zur Gesängnißstrafe Verurtheiltea in einer Gefangenanstalt auf eine ihren ftgiUß- fetten und Verhättniffen angemessene Weise beschäftigt werd-n KnE'auf ihk
! ff rerchSgesetzltch implicite an-
daß. ble in den Zuchthäusern und Gefängnissen geleistete Arbeit dem 9clore utcht etwa einen Ersatz- ober Compevsationsanspruch für die Ve:- urtheilten dem Staate gegenüber begründen könne, erhielt der S 6 Absatz 2 des Ent- ^^^^r^Ucherr abweichende und zwar diejenige Fassung, wie si- Phöben mürbe, (cf. Materialien zu dem dir Ausführung der betreffenden hessischen Gesetze Bd. 4, S. 4, S. 12 und Se. 27 Der ©ruBbiQi stehen geblieben, oaß der zu einer Freiheitsstrafe DeruNheiUe die Kosten fernes Unterhaltes zu ersetzen hat und ist nur als Ausnahme von diesem Grundsätze die Bestimmung hinzugefügt:
Verbüßung von Freiheitsstrafen in dem LandeSzuchthause oder tn den Gefängnissen kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung.
V^herigen ergibt sich, daß bte Landeßgesetzgebung, wenn sie die soeben envähMe Speeialbestimmung fallen läßt, mit der ReichSgesetzgebung nicht etwa in JS? fl” chtc durch Ausnahme nicht eingeschränkte
ueoeremstimmung mit derselben herstellt.
, . Die Gründe, welche die Beseitigung jener Specialbestimmung alS dringend ge-z Voten erscheinen lassen, sind aber im Wesentlichrn folgende 0 0


