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Die ee!nobm!a>etff vefrelun, her Sträff'vgk im Zuchthause iü In den «r- fftjmx ien ®on dem Ersätze ihrer UntcrbaltUDgetoflen bmiete tn her hessischen ßanbefi» eefe*aebnnfl a*r der UnieifttUurg daß bte Losten bt8 Unterhaltes durch blc Arbeit >ttfec Sträflinge in d o betreffenden Strafanstalten gedeckt würden, unb e! bilbde >tefe Unterstellung ba8, »en« auch schließlich nicht mehr ausdrücklich ousgesp'ochene Dttfiw bet 11t teil 6 Abi- 2 des AuSführungSgeiktze« jur Strafproceßordnung. Nun 1« A aber eine Tholfache, daß jene UrterfteUung eme unhaltbare ist. Denn der für btn Unterhalt bcr Zuchthaus, und GrfLngnttzsträfllnge zum Äefnettroge bei Arbeite, leirftbel zu leistend- jährliche StaalSzufchuß, wenn er auch fett bau Jahre 1875 durch »trbefferte Einrichtungen nicht unwesentlich berabgemtnbat worben ist, belief fiL boch im Dnrchschntll btr s chtz Jahre von 1876 b‘« 1882 tn bem Zuchthaufe auf 346 X, In den ©cfingn ssm txuf rund 292 X pto Lopf unb Jahr.
Gr»e st sich hiernach aber blc Unterstellung, auf welcher der Abs. 2 deS Art. 6 beruht, all hinfällig, so drängt sich die Frage von selber auf, ob dieser Ads. 2 deS Irt § fernerhin noch aufrecht erhalten werben könne? Die Ausnahme von dem Grnndfatze deS $ 497 der brutschen Strofprocetzordoung, wonach der zu Strafe ver» »tha lte Ang, klagte bte durch die Sttofoollstr«ckung entstandenen Losten zu tragen hat, beruht auf einer unrichtigen F kiion und gewinnt den Charakter einrl blofen Änoben» utteS. Dieser Gnadenaki, an sich nicht vaanlaßt, crftbeir.t aber geradezu all Ungerechtigkeit, wenn man e wägt, daß er nur den wegen verbrechen und schwerer verletzen In brm Zuchthause ur.b tn ben Gksängnisien, nicht ober den wegen leichter Vergehen unb Uebaintunaen tn den Haftlocalen betintrlen Sträflingen zu Gute kommt, welche l.tztere bte Losten ihre! Unterhalts zu ersetzen Haden.
ES kommt aber wetter hinzu, daß die erwähnte ungleiche Behandlung der verschiedenen Äategorien oaa (gefangenen unter den in der Zwischenzeit veränderten ver, tzältniffen nur re» greller hervortritt, weil seit dem 9. Januar 1883 der «rbeitlbetdcb auch tn den Provinz'alarrefthäusern und Hafllocalen etngefübrt ist.
Außer den bisher onqebeuteten, mehr prtncipiellm Gründen für die Aufhebung bei Art. 6 Ads. 2 sprechen für dieselbe aber auch weitere praktische Erwägungen.
Dal Lande«,uchtbouS Marienschloß, sowie die Gefängnisse tn Darmstadt und Mainz genügen feit einer Reihe von Jahren den Ansprüchen nicht mehr, welche an derartige Strafanstalten zu stellen sind. Die Räumlichkeiten sind nngenügend, die im Strafgesetzbuch vorgesehene öerhüfcung der Strafen in Einzelhaft ist für die überwiegende Mehrzahl der Sträfl nge unausführbar, dringend nothwendige Berbeflerungen der vorhandenen Einrichtungen müssen unter ben besteherden Verhältnissen unterbleiben Die K>oßd. Regierung iit darum schon seit längerer Zeit zu der Uederzeugung gelangt, daß der Reubau einer Eentralstrafanstalt, in welcher namentlich auch im Interesse der Losteneisparniß ZuchlhauS und Gefängniß zu Bereinigen wären, nicht länger hinauSaeschoben werden darf. ES wirb den Ständen deS GroßherzoatburnS darum noch auf diesem Landtage eine hierauf bezügl'che Vorlage zugehen, auf deren nähere »Nrünbung man hier nur einstweilen verweist. Zur Verzinsung der für den Neubau erforderlichen Summe werden aber namhafte Beträge dadurch gewonnen werden können,
daß Wien die vesreiurg der Züchtung? und Gesängnißsti Lflinge von dem Ersätze ihrer' Unierhaliungkkofttn fallen läßt In dem Hauplvoronschlage her Staatseinnahmen unb -Ausgaben für die bevorstehende Finanzpenvbe ist unter Äap. 8, tit 2d auf Grund der in dem Großhrrzo^thum Baden gemachten Erfahrungen die voraussichtliche jährliche Elrnahme an ersetzten Unterhaltungskosten der Züchtlinge und Gefängniß« sträflinge für Husten auf 50,000 X berechnet und wird hier eine Bczuanahme auf bte an der erwähnten Stelle be«gefügten Erläuterungen genügen. Unter allen Umständen darf aber al- gewiß angenommen werden, daß ein sehr namhafter Thetl der ©traf, vollzugSkosten tn der Staatskasse wieder zum Ersätze gelangt, daß dadurch der jährl'ch erforderliche Staatlzuichuß wesentlich heradgeminbert und die Last erleichtert wird, welche seither die Gesammtheit der Steuerpflichtigen zu Gunsten der wegen Verbrechen unb schwerer Vergehen oerurtbeiltcn Sträflinge unbilliger Weise tn vollem Umfange hat tragen müsse».
Zu Art. 1 und 2 Art. 1 bei Entwurf! bestimmt, daß die Vorschrift del Art. 6 Abs. 1 bei Gesetzt! die Ausführung der deutschen Strasproceßordnung betr., hi Zukunft auch auf Züchtlinge unb Gefängnißsträfl nge Anwendung erleide.
In Art. 2 de! Entwurf! wird die AuSnahmSbeftimmuwg dc! Art. 6 Abs. 2 vor g(nannkn AuSführungSgesetz-S dementsprechend aufgehoben.
Zu Art. 3. Da! gegenwärtige Gesetz soll mit dem 1. April I. I. in Kraft treten. Demgemäß auf die an dem genannten Tage in dem Zuchthause und de» Ge- fängnisien b.findlichen Sstäfl nge von diesem Tage an, sowie auf alle nach dem gewannten Tage tn diese Strafanstalten aufgenommenen Sträflinge Anwendung finde».
Die erforderlichen AuSfÜhrunaSbestimmungen zu treffen, wird Aufgabe bet Großh. Ministeriums de! Innern und der Justiz sein müssen, daS nach Maßgabe der gewonnen Erfahrungen die von bm Sträflingen zu vergütenden Avrrsionalbeträge f'stzusetzen unb baS Verfahren zur Beitreibung bcr Ichuldigen Lostenbeträge zu orbnee haben wirb.
Literarische-.
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Die am 11. November v. I.
l Martini) an die Fürstliche Rentei- kaffe zu Hohensolms fällig gewesenen ^olz- unb Pachtgelder rc. müssen bei Vermeidung gerichtlicher Gchritte nunmehr längsten- bi»nen Tagen bezahlt werden.
Zahltage sind DienStag und Donnerstag.
Hohensolms, am 13. Januar 1885. Fürstlich Solmsische Rentei.
Dörmer. 338
Bekanntmachung.
Am Mittwoch den 28. Januar er., von Vormittags 11 Uhr ab, sollen in Station 7,8 der Frankenau- Corbacher Straße (zwischen Schmidt- lotheim und Kirchlotheim) ca. 70 Stück JPappelbäume öffentlich meistbietend verkauft werden.
Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht.
Frankenberg, den 10. Januar 1885. Der Landes-Bauinspector.
Herrmann. 343
Holzversteigerung
im
HäNtnröder Gkmrindrwald. DienStag den 20. Januar, von Vormittags 9V2 Uhr, sollen in dem Distrikt Altunter versteigert werden:
92 Stamme Gichen-Bau- und Werkbolz, 16—38Ctm.Durch- messer, 4—13 Mtr. Länge,
221 Stämme Fichten - Bau - und Lchnittbolzvon 15—39Ctm. Durchmesser, bis zu 23 Mtr. Länge.
Weiter am Nachmittag Brennholz:
48 Nm Buchen-Scheitholz,
37 „ Buchen-, Eichen- u. Nadel- Knüppel,
4000 Wellen Nadel-, Buchen- unb Eichen-Reifer,
108 Rm. Nadel-, Buchen- u. Eichen- Stockholz.
Hattenrod, am 10. Januar 1885. Großh. Bürgermeisterei Hattenrod.
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vorzüglicher Burgunderwein per Flasche Mark 1.20
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Montag den 19. L M.,
Nachmittags 3 Uhr,
sollen in der Gemeinde Wieseck nachstehende Arbeiten und Lieferungen öffentlich in den Accord gegeben werden : JL.
Planirarbeiten, veranschl. zu 135,—
Steinlieferung, „ „ 420,—
Steinsetzen „ „ 30,—
Chaussirarbeiten „ „ 180,—
Sandlieferung „
Pflästererarbeiten „
Zimmerarbeiten „
Weißbinderarbeiten „
„ 13,50 „ 864,- „ 20,- „ 20,-
Gießen, am 13. Januar 1885.
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