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Wir sind ermächtigt worden, bis auf Weiteres für die aus diesseitigem Staatsgebiet erledigt werdenden Fischottern 6 «A und Fischreiher 1 <A per Stück Prämien zu ertheilen, wenn die Interessenten alsbald die betr. Thiere oder doch mindestens die frischen Otterbülge Zum Abschneiden der Schnauzen, bezw. die frischen Reiherköpfe bei dem zunächst wohnenden Oberförster oder Forstwart abliesern unter Beifügung eines mit Namensunterschrist versehenen schriftlichen Nachweises über Berechtigung zur Erledigung, sowie über Zeit, Ort und Art derselben.

Es wird hierzu bemerkt, daß die Erlegung dieser Thiere sowohl den betr. Jagdberechtigten zusteht, als auch den betr. Fischereiberechtigten, letzteren aber nur ohne Anwendung von Schußwaffen.

Darmstadt, den 11. Mai 1885.

2. Bekanntmachung Großh. Provinzialdirection Rheinhessen, das Lagern und Bauen von Flößen am rechten Rheinufer unterhalb der Mündung des Maines betreffend.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Gorrespo«de«z - »irreax.

Bade«-Baden, 3. Juni. Die Nachrichten derGermania" über eine ernste Erkrankung der Kaiserin sind völlig unbegründet; im Befinden der Kaiserin ist nichts verändert. _ . . m , r. . r.

Königsberg i. P., 3. Juni. Der Kronprinz und Prinz Wilhelm find hier angekommen und durch Geschützsalven begrüßt worden. Der Kronprinz in der Uniform seines Regiments und Prinz Wilhelm in Majorsuniform wurden auf dem Perron empfangen von der Generalität, dem Officiercorps des Kronprinzlichen Regiments und dem Oberpräsidenten rc. Der Kronprinz bestieg dann den Wagen und fuhr langsam durch die reich geschmückte und beflaggte Stadt, wo die Gewerke und die Schuler Spalier bildeten und eine zahlreiche Menschenmenge ihn begrüßte. Auf der Klapper­wiese waren Ehrenpforten, wo er von dem Oberbürgermeister Selke und 18 Ehren­jungfrauen begrüßt wurde. Sodann fuhr der Kronprinz nach dem Oberpräsidial­gebäude, wo die Ehrencompagnie aufgestellt war. Daselbst wurden Meldungen der Generalität, die Spitzen der Behörden, die Vorstellung des Negierungscollegiums, des Magistrats und der Stadtverordneten entgegengenommen. Um 5 Uhr Diner beim Oberpräsidenten. Um 5Vr Uhr Fahrt zur kameradschaftlichen Vereinigung des Grena­dierregiments, dann Zapfenstreich aller Musikcorps und Fahrt nach der Loge zum Todtenkopf. Im Theater wohnten die beiden Prinzen der Vorstellung desJulius Cäsar" von der Meininger Hoftheatergesellschaft bei. Da der Kronprinz schon morgen Abend um 11 Uhr abreist, so erfolgt der Ausflug nach Pillau und Palmnicken schon morgen früh um 5 Uhr. Nachher wird der Kronprinz beim Officiercorps des Grenadier-Regiment Kronprinz zum Diner sein und Abends einem Studenten-Eommers benvohmn. Z. Juni. Zu der Samslag lOVa Uhr Vormittags stattfinden­

den Beisetzungsfeierlichkeit des Fürsten wird Se. K. u. K. Hoheit der Kronprinz er­wartet; außerdem haben bis jetzt ihr Erscheinen angemeldet: Der Prinz Georg von Sachsen als Vertreter des Königs, der Herzog und die Herzogin von Anhalt. Der König von Belgien wird sich durch einen General vertreten lassen.

Kreuznach, 3. Juni. In den ältesten Stadttheilen ist heute Mittag Feuer ausgebrochen, wodurch eine Bierbrauerei, 4 Gerbereien und mehrere kleine Wohn- und Nebengebäude zerstört sind. Jede weitere Gefahr ist beseitigt. ,

Hamburg, 3. Juni. Die Bürgerschaft genehmigte mit 112 gegen 28 Stimmen den Antrag des Senats auf Erbauung eines Nathhauses auf dem jetzigen Rathhaus- markt in Verbindung mit der Börse und bewilligte dazu die Mittel in der.Höhe von ca. 5 Millionen. t

Bern, 3. Juni. Der Nationalrath lehnte mit 71 gegen 43 Stimmen oen An­trag auf Errichtung einer Bundesbank mit Notenmonopol ab.

Pari-, 3. Juli. Der Minister Goblet beantwortete den Protest des ,Erzbischofs Guibert gegen die Entkirchlichung des Pantheons mit einem Schreiben, worin es heißt, daß der Protest des Erzbischofs in der Form ioi_e in der Sache über die Rechte des Erzbischofs entschiedm hinausgehe; die von dem Erzbischöfe an den Tag gelegten Ge­fühle könnten nicht eine Sprache entschuldigen, die sich mit den Funktionen eines Erz­bischofs und mit Pflichten, die er gegen die Regierung habe, nicht vertrage; auch berechtigen ihn dieselben nicht, die Handlungen der allgemeinen Politik der Regierung zu diskutiren; eine derartige Haltung des Erzbischofs sei nicht geeignet, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche friedlich zu gestalten.

Heute ist eine Depesche aus Saigun eingetroffen, welche constatirt, daß in Kambodscha überall völlige Ruhe herrscht. Die jetzt von den Zeitungen gebrachten Nachrichten beziehen sich auf Unruhen, welche im April stattfanden und Anfangs Mai unterdrückt wurden.

London, 3. Juni. Nach einem Telegramme aus Houghton le Spring (Graf­schaft Durham) fand in einer dortigen Kohlengrube eine Explosion schlagender Wetter statt. Man befürchtet, daß die Mehrzahl der 350 im hintersten Schachte befindlichen Personen um das Leben gekommen ist.

Nach neueren Nachrichten aus Houghton le Spring (Grafschaft Durham) sind von den in dem hintersten Schachte des Kohlenbergwerks beschäftigten Arbeitern, welche man anfänglich sämmtlich für verunglückt hielt, an 300 in Sicherheit gebracht worden; es werden nunmehr noch 22 Arbeiter vermißt.

Rom, 3. Juni. Die technische Commission der Sanitäts-Eonferenz beschäftigte sich mit Maßnahmen betreffs der in Europa ankommenden Schiffe. Die Sub-Com- missiou beantragte, zwischen nichtinficirten und inficirten europäischen Plätzen zu unterscheiden und machte diesbezüglich mehrere Vorschläge, welche jedoch abgelehnt wurden.

Madrid, 3. Juni. Der russisch-spanische Handelsvertrag ist heute unterzeichnet worden.

Rewyork, 3. Juni. Die Zahl der wegen Lohnreduction strikenden Arbeiter in und bei Pittsburg beträgt augenblicklich gegen 13,000.

Bombay, 3. Juni. Weitere Meldungen besagen, daß das Erdbeben in Kaschmir zwar ein heftiges gewesen, daß die stattgehabten Verluste jedoch zuerst übertrieben worden seien.

Eine wichtige Krauenaufgabe.

Die Frauen sind die ersten Gesundheitsbcamten im Haushalte des modernen Staates", sagt ein berühmter englischer Arzt, eine Autorität in der mediciuischen Wissen­schaft. Was er damit sagen will, ist klar. Die Frauen sind hauptsächlich dazu be­rufen, die Regeln der Gefimdheitslehre zu verbreiten, sowie das Leben danach ein­zurichten, und in dieser Hinsicht bleibt der Frau eine wichtige Aufgabe zu erfüllen, Die Männer der Wissenschaft haben das Ihrige gethan; ihrer unermüdlichen und auf­opfernden Arbeit ist es zu danken, daß die Grundzüge der Gesundheitslehre festgestellt und durch eine Menge von Schriften verbreitet sind. Die Fachgenossen stimmen darin überein, daß während in der Krankheitslehre und Mediein noch vieles unsicher unb zweifelhaft dasteht, die wichtigsten Regeln für die Erhaltnng des körperlichen Wohl­seins unverrückbar feststehen.

Es fommt nun zunächst darauf au, daß diese Gefnndheitsregeln auch in das Volk Eingang finden. Sie müssen, wenn sie Witwen stiften und zum Volksglück bei­tragen sollen, nicht in den Büchern der Gelehrten verschlossen bleiben, sondern in das tägliche Leben eindringen. Dazu können gerade die Frauen viel beitragen, sowohl in ihrer Eigenschaft als Hausfrauen, wie als Erzieherinnen.

Wie viel hängt für die Gesundheit der Familie von der Hausfrau ab! Die ^Lorge für die Einrichtung des Hauses und für die Ernährung ist ihr anvertraut; kennt sie die Gesundheitslehre, so wird sie täglich Gelegenheit finden, viele Dinge ihren Regeln anzupassen. Die meisten Frauen aber sündigen gegen diese Regeln, weil die Gesetze der Ernährung, der Pflege des Körpers, des Nährwerthes der verschiedenen Speisen, der Verdaulichkeit derselben ihnen ebenso unbekannt sind, wie der Einfluß der Zubereitung der Speisen auf die Ernährung des Körpers. Sie sollten da­her besonders auf diese wichtigen Dinge achten und der Erfolg würde bald lehren,

daß die Gesundheit nicht so häufig gefährdet wird, wie es leider jetzt noch so oft der Fall ist.

Aber nicht allein in der Küche, sondern auch in vielen anderen Dingen, z. B. der Einrichtung, Lüftung und Heizung der Wohn- und Schlafzimmer rc., follte die Hausfrau über das Wohlsein und die Erhaltung der Gesundheit ihrer Familie wachen. Als Erzieherin und Pflegerin der Kinder kann die Frau noch viel mehr thun. Für das viele Unheil, welches durch falsche Behandlung der Kinder, von ihrer Geburt an, enffteht, ist noch kein Name gesunden worden. Der Keim zu den meisten Krankheiten wird in der ersten Kindheit gelegt, oder die schon bei der Geburt vorhandenen Krank­heitsanlagen kommen in der Kindheit zur Entwickelung. Dies würde nicht der Fall sein, wenn die Frauen im Allgemeinen mehr mit der Gesundheitslehre bekannt wären und die Kinder ihren Gesetzen gemäß zu erziehen suchten.

Schon wenn die Kinder noch klein sind, kann die Mutter ober Erzieherin dafür Sorge tragen, daß die Kleinen richtige Begriffe von dem, was ihnen zuträglich oder schädlich ist, in sich aufnehmen und daß die Anfangsgründe der Gesundheitslehre einen Theil ihres Unterrichts ausmachen. Auf diese Weise würde nicht mehr eine Generation der andern in Unwissenheit dessen, was man unfehlbar wissen sollte, um über seine Gesundheit wachen zu können, nachfolgen.

Daß die Frauen tief und umfassend in die Lehre der Heilkunde eindringen, ver­langt man von ihnen nicht; wohl aber, daß sie das Nothwendigste in Betreff der Gesundheitspflege sich zu eigen machen. Dies ist durchaus nicht so schwer, als manche wohl denkt!

Lokale».

Gieße«, 4. Juni. Am gestrigen Tage feierte das Ehepaar Regierungs-Rath Dr. Haberkorn das Fest der goldenen Hochzeit. Umgeben von der Familie und noch geistig und körperlich frisch empfing das Jubelpaar die zahlreich von nah und fern eingelaufenen Begrüßungen und Geschenke. Möge dem verehrten Paare noch recht lange ein gesunder und froher Lebensabend beschieden sein.

Gieße«, 4. Juni. Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, ist ^as von dem Ausschuß der zu begründenden kaufmännischen Kranken- und Sterbekasse eingereichte Statut von Großh. Kreisamte genehmigt worden und steht der definitiven Gründung somit nichts mehr im Wege. Die zu diesem Zwecke einzuberufende General- Versammlung findet voraussichtlich im Laufe Der nächsten Woche statt. Wir wollen hoffen, daß diejenigen Herren, welche ihren Beitritt bis jetzt noch nicht erklärt haben, sich im Laufe der nächsten Tage einzeichnen werden, damit ein vollständiges Werk geschaffen wird, welches der Stadt, sowie dem Kaufmannsftande zur Ehre gereicht.

Nerurischte».

/^Darmstadt, 3. Juni. Das siebente Kirchengesangfest des evangelischen Kirchengesangoereins für Hessen soll unter Mitwirkung der Vereine von Allendorf a. d. L., Alsfeld, Burkhards, Friedberg, Gießen, Grünberg, Holzheim, Lich, Londorf und Bad- Nauheim Mittwoch den 10. Juni, Nachmittags 3 Uhr, in der Kirche zu Lich statt­finden.

Das Programm der von den Vereinen vorzutragenden Chöre besteht, abgesehen von den Chorälen, aus folgenden Nummern: 1) Tochter Zion freue dich, von Händel; 2) Es ist ein Ros' entsprungen, von M. Prätorius; 3) Herbei o ihr Gläubigen, altes Weihnachtslied, Satz von F. Bender; 4) Siehe, das ist Gottes Lamm, von I. Ehr. Weeber; 5) Früh Morgens, wenn die Sonn aufgeht, von I. Heermann; 6) Österlich der böhmischen Brüder; 7) O helliger Geist, von S. Scheidt; 8) Ehresei dem Vater, von Palästtina.

Wegen Verwilligung von Eisenbahnfahrtvergünstigunaen seitens der Main-Weser- Bahn und der Oberhessischen Eisenbahnen sind die erforderlichen Eingaben gemacht worden und wird das Ergebniß in aller Kürze veröffentlicht werden.

Die Herren Lehrer sind gebeten, wegen Ertheilung des erforderlichen Urlaubs sich baldgefälligst an die vorgesetzten Kreisschulcommiffionen zu wenden.

Am Dienstag den 9. Juni, Abends 6 Uhr, findet in dem Rathhause zu Lich die ordentliche Generalversammlung des evangelischen Kirchengesangvereins für Hessen statt, zu deren Besuch sowie zur Theilnahme an dem Kirchengesangfeste sämmtliche Mitglieder des Vereins ergebens! eingeladen werden.

Darmstadt, 2. Juni. Gelegentlich eines an unserem Oberlandesgerichte ver handelten Rechtsfalles wurde zur Frage wegen Ablaufs der Verjährung bei den auf zeitliche Kündigung gestellten Schuldoerbindlichkeiten, im Falle die versprochenen Zinsen ausbleiben, principielle Stellung genommen und entschieden, daß sowohl nach dem ge­meinen Rechte als auch nach Art. 3 des hessischen Verjährungsgesetzes die Verjährungs­frist zu laufen beginne mit dem Tage, an welchem zuerst die Zinszahlung ausgeblieben sei und daß es dabei ganz unerheblich sei, ob die Schuld auf bestimmte (dreimonatliche u. bergt) Kündigung ausstehe ober ob wegen ihrer Rückzahlung kein bestimmter Zeit­punkt vereinbart würbe. Die Nichtzahlung verfallener Zinsen sei gesetzlich ein selbst ftanbiger Grunb für den Beginn der Verjährung und es bedürfe außer dem Ab­laufe der Verjährungszeit nicht weiter noch auch des Ablaufes der bedungenen. Kündigungsfrist.

Ein unterwegs erkranktes Mitglied der jüngst von Mr. Cunnigham in Frankfurt zur Schau gestellten Eingeborenen aus Queensland, Austtalien, hat im hiesigen Hospital Aufnahme gefunden und ist am 1. Juni gestorben. Es ist Jimmi (Jacobchen), ein 23jähriger Neger, der nun fern der Heimath in fremder Erde auf unserem Friedhof zu ewigem Schlaf gebettet werden wird. Er ist Heide und in dem Glauben des Wiedererwachens in mit reichen Jagdgründen gesegneten Gefilden gestorben. Er ist indeß nickt der Einzige seines Stammes, der bei uns feine Wanderschaft beendet hat, denn er finoet Gesellschaft in den bereits auf unserem Friedhof bestatteten Regern Paul und James. Das Grab des Letzteren ist durch fürstliche Munificenz sogar mit einem Denkmal geschmückt. Unser Friedhof ist Eigenthum der bürgerlichen Gemeinde und hat hiernach keinen confessionellen Character. Unter vielen Tausend hier ruhenden Christen ist hier und da auch ein Bekenner des alttestamentarischen Glaubens gebettet und im Laufe der Jahre haben sich vereinzelte fremde Gäste zugesellt, so daß nun auch Mohamedaner, Feueranbeter und ein Heide hier in ewigem Frieden rühm, denen eine Eskimofrau Gesellschaft leistet.

Bad-Nsuheim, 1. Juni. Die Mitglieder des hiesigen Turnvereins sind bereits in voller Thätigreit, das nächsten Sonntag dahier stattfindende Volksturnfest des Gaues Hessen in einer Weise vorzubereiten, daß es nicht nur unserer Stadt zur Ehre gereichen, sondern auch alle auswärtigen Festtheilnehmer befriedigen wirb. Das Fest wwd der Hauptsache nach in folgender Weise verlaufen: Sonntag Nachmittag von 122 Uhr Sammlung und Empfang der auswärtigen Turner auf dem Hartmann scheu Felfenkcller. 1 Uhr: Sitzung des Kampfgerichts daselbst. 2 Uhr: Abmarsch von da nach dem Festplatze. Nach Ankunft auf dem Festplatze: Beginn des Wettknrnens, während desselben Turn- und Volksspiele, sowie Tanzbelustigung. 6 Uhr: Preisver^ theilung. Geturnt wird Freihoch- imb Freiweitsprung, Klimmen und Steinstoßen ^a» der mittelrheinischen Wettturmordnung. Als Festtnufik ist die hiesige an diesen: iagt verstärkte Feuermehrkapelle engagirt worden und wird gewiß nicht versehler*, ihrem alten guten Ruf aufs Neue Ehre zu machen. Der Festplatz befindet fick be kanntlich im Nauheimer Hochwald, die Wirthschast in den Händen des Besitzers oei jetzigen Waldwirthschaft. Hoffen wir auf gutes Wetter und unser Fest wirb schon un» luürbig verlaufen.

Mainz, 1. Juni. Der 12. Hessische Feucrwehrtag, welcher nm 4. 15. Juni in hiesiger Stadt abgehalten wird, entwickelt folgendes Programm: ^ttNinaA den 13. Juni: Von Nachmittags 1 Uhr ab: Empfang der Abgeordneten am O^ntra bahnhof. Nachmittags 3 Uhr: Abgeordneten-Versammlung im oberen Saale des ttasmo Zur Eintracht". Abends 8 Uhr: Abendunterhaltung in der Stadlhalle, be: gnnM Witterung im Garten, bei ungünstiger Witterung im Saale, im ersteren Falle vengama?- unb elektrische Beleuchtung des Gartens und Feuerwerk. Die Gesangvereme ueo kränz, Männergesangverein und Sängerkranz, sowie die beiden Turnvereine v freundlichst ihre Mitwirkung zugesagt. Sonntag den 14. Juni: Emptang oe: treffenben Feuerwehren an dem Centralbahnhof und in der Stadthalle^ Von mittags halb 910 Uhr sind sämnttliche Geräthe der Feuenvehr vor der Stadtyoue z. Besichtigung 'aufgestellt. Vormittags 10 Uhr: Begrüßung durch den Henn ~ .

Bürgermeister Namens der Stadt Mainz. 11 Uhr: Excrciren der Mainzerin. -