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«iif dem Schloßplatz. Nachmittags halb 2 Uhr: Festesten in der Stadthallc (das Couvert 2.50 JL ohne Wein). Halb 4 Uhr: Aufstellung zum Festzuge auf dem Boulevard. 4 uhr- Abmarsch durch die Hauptstraßen der Stadt. Abends 8 Uhr: Ball in der Stadthalle. Montag den 15. Juni: Vormittags 9 Uhr: Frühschoppen im „Brauhaus zum Gutenberg", Franziskanerstraße. Mittags 12 Uhr: Abfahrt per Dampfboot nach Rüdesheirn und Besuch des Niederwalddenkmals, Spaziergang über die schönsten Aus- sichtspunkte nach dem Jagdschloß und zurück nach Nüdesheim. Bei genügend starker Betheiligung Rückfahrt per Extraboot nach Mainz . ,
Mainz, 2. Juni. Der Wortlaut der Urkunde, welche in den Schlußstem der neuen Rheinbrücke eingelegt worden ist, lautet wie folgt: .
„Wir Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hesten und 6er Rhnn rc. rc. Hun kund und zu wissen, daß heute im Jahre des Herrn achtzehnhundert fünf und Achtzig, am 30. des Monats Mai, von Uns der Schlußstein dieser Brücke über den Nheinstrom gelegt worden ist. Möge dieses Werk, welches auf Unseren Wunsch durch den Gemeinsinn Unseres Volkes errichtet worden ist, unter dem mächtigen Schutze des Deutschen Reiches dauern und Heil bringen den Städten und Landen, deren Verkehr te> zu dienen bestimmt ist. Dazu erflehen Wir den Segen Gottes Zum Gedachtmtz c-n die feierliche Stunde der Eröffnung soll diese von Uns und Unseren Ministern vollzogene Urkunde in den Schlußstein dieses Bauwerks eingelegt werden. Gegeben im Unterer Provinzialstadt Mainz, am Tage, Monat und Jahr rote oben. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Grotzherzogttchen Siegel
ö Ludwig. Finger. Weber.
Aus Mecklenburg, 29. Mai. Die „Rost. Ztg." brachte gestern folgende Todesanzeige: „In dieser Nacht starben plötzlich und unerwartet mein ältester Sohn, ber Domänenpächter von Sanitz, Heinrich Fabricius, und dessen Frau Bertha, geb. Warncke, was ich im Namen aller Angehörigen hiermit tiefbetrubt anzelge. Rostock, 27 Mai 1885. E. Fabricius, Pastor emer." Der bedauernswerthe alte Herr, welcher L iese Anzeige erließ, kannte vermuthlich zu der Zeit, als er sie niederschrieb, das ihm widerfahrene Leid noch nicht in seinem ganzen schrecklichen Umfange. Den Eommentar Lazu gab die sich gleichzeitig verbreitende Nachricht, daß beide Ehegatten vorgestern Morgen in einem Stalle des (zwei Meilen östlich von Rostock belegenen) Pachthoses mmordet vorgefunden worden sind, und eine Bekanntmachung der Staatsanwaltlchaft, Deiche einen Preis von 300 JL auf die Entdeckung des Thäters aussetzt. Das unglückliche Ehepaar ist mittelst einer Axt in wahrhaft scheußlicher Weise erschlagen worden. Der Mord ist wahrscheinlich ein Racheact, da weder Geld noch Werthsachen vermrtzt oerbcn. Es soll ein Mann als verdächtig zur Haft gebracht sein.
— sVacante Stellen für Militäranwärter im Bezirke des 11. Armee-Corps.] iwranffurt a. M., Gerichtskasse, 3 Kassenschreiber, je 100 JL monatliche Remuneration. — Fritzlar, Köntgl. Präparanden - Anstalt, Schuldiener, 180 JL Lohn. — Frohnhausen, Amtsgericht, Eanzleigehülfe, 5—8 für die Seite. — Katzenelnbogen, Amtsgericht, Canzleigehülfe, 6 pro Seite. - Kirchhain, Amtsgericht Eanzlelgehulfe, cm. 60 JL monatlich. — Nentershausen, Amtsgericht, 2 Canzleigehulfen, 5—8■ hür die Seite — Neuwied, Gerichtskasse, Kassenschreiber, 90 monatliche Remuneration. — Wiesbaden, Gerichtskasse, Kassenschreiber, 90 monatliche Remuneration. ___
Frankfurt, 3. Juni. Auf dem heuttgen Markt kostete der Eentner Heu JL 2.75-3.40, Stroh <X 2.00—2.50, Eier das Hundert JL 4-20-5.30, Butter 1. Qualität JL 0.90, 2. Qualität X 1.05, Kartoffeln per Gentner JL 2.50—0.00, Kohlrabi 10—15 H pr. St-, Erbsen 0,50 Kg. 0.18—0.22 JL, Rothkraut pr. St. 00—00 Huhn^L 1.50—2.00, 1 Ente 2.00—3.50, 1 Taube 40—60H, Hahn JL 1.90—2.50, Gans JL 10.00, Welsche JC. 5.00-10.00.
Entscheidungen des Reichsgerichtes.
(Nachdruck verboten.)
Leipzig, 3. Juni. Von der Anklage der fahrlässigen Todtung hatte die Straf- f(immer in Gießen am 7. März den Thierarzt Dr. Eise von Lauterbach freigesprochen. Derselbe war am 9. August v. I. nach dem Gute Sickendorf berufen worden, um eine kranke Kuh zu untersuchen. Es zeigten sich bei dem Thiere schleimige Blutabflüsse aus dem After, welche den Dr. Eise veranlaßten, auf Darmkatarrh zu diagnosiren. Am folgenden Tage verschlimmerte sich der Zustand der Kuh derart, daß der Arzt dem Gutsverwalter den Rath zu geben sich genöthigt sah, das Thier schlachten zu lassen, damit das Fleisch noch verwerthet werden könne. Dies wurde ausgeführt und der Fleischer merkte dabei, daß das Blut dunkler und das Fett gelblicher aussah, als bei gesunden Thieren. Die Därme, an welchen sich kleine Pusteln zeigten, wurden auf einen Düngerhaufen geworfen. Dr. Eise untersuchte sie nicht näher, sondern hob sie nur, um sie zu besichtigen, dort etwas mit seinem Spazierstocke in die Höhe. Das Fleisch, welches er einer Untersuchung unterwarf, erklärte er zum Genüsse durch Menschen für geeignet, da das Thier nur an einer Ruhrkrankheit gelitten habe. Dies schrieb er auch in den seiner Pflicht gemäß auszustellenden Schein. Der Verwalter verkaufte einen Theil des Fleisches, einen anderen ließ er im Gute zur Nahrung verwenden. Bald darauf zeigten sich unter Allen, die von dem Fleische gegessen hatten, bedenkliche Krankheitssymptome, die denen des Milzbrandes bei Kühen glichen und schließlich starben sogar drei von diesen Personen. Die Anklage machte nun dem Dr. Eise zum Vorwurfe, daß er die Untersuchung nicht seiner Pflicht gemäß ausgeführt habe und daß er insbesondere die Därme nicht durchschnitten, sondern nur oberflächlich angesehen habe, umsomehr, da sich auf denselben die kleinen Pusteln zeigten, welche auf Milzbrand hindeuten. Die Sttaf- fammer erkannte aber auf Freisprechung, weil ihm nur eine falsche Diagnose zur Last falle. Die Symptome, die er constatirt habe, kämen auch bei einfachen Darmcatarrhen vor, so daß er aus diesen Symptomen allein nicht habe auf Milzbrand schließen können. Gegen das freisprechende Urtheil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt, welche am 1. Juni vor dem l. Strafsenate des Reichsgerichtes zur Verhandlung kam. Der Reichs- anwalt erklärte dieselbe für begründet, da festgestellt sei, daß der Angeklagte bei der Untersuchung wesentliche Punkte außer Acht gelassen habe. Wenn er, wie es seine Pflicht gewesen wäre, die Därme durchschnitten hätte, so würde er erkannt haben, daß die Kuh den Milzbrand hatte, und die Erlaubniß zum Genüsse des Fleisches nicht ertheilt haben. Das Reichsgericht erkannte in Uebereinstimmung damit auf Aufhebung des Urtheils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht in Darmstadt In der Begründung wurde gesagt, daß das erste Urtheil sich vielfach widerspreche und den Rechtsbegriff der Fahrlässigkeit verkannt habe.
Temperatur der Lahn und der Luft
mich Reaumur gemessen am 4. Juni, zwischen 11 und 12 Uhr Mittags.
Wasser 15Vt°, Luft im Schatten 19®.
L. Ehr. Rübs amen, Turn- und Schwimmlehrer.
Handel und Versehr.
Limburg, 3. Juni. Rother Weizen JL 1605, weißer Weizen 15 70, Korn X 11 45, Gerste 00.00, Hafer JL 7.40, Kartoffeln k 100 Pfund JL 0.00, Erbsen k 100 Pfund vM 00.00.
Vergebung von Bauarbeiter»
Die unter dem 11. v. Ms. dahier «^gehaltene Arbeitsversteigerung ist nicht genehmigt worden und sollen daher die nachstehenden, zur Herstellung einer Wasserschleuse erforderlich werdenden Arbeiten, und zwar: Maurerarbeit, veranjchl. zu 118 Steinhauerarbeit, „ „ 280 „
Donnerstag den 11. d. M.,
Vormittags um 9 Uhr,
-auf dem Gemeindehause zu Reiskirchen im Wege schriftlicher Submission vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen bei uns zur " Einsicht offen, woselbst auch bis längstens zu obigem Termine die Offerten -verschlossen und portofrei bei uns einzureichen sind.
Reiskirchen, am 2. Juli 1885. Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen.
Jünger. 4161
lohholz-Versteigerung.
Montag den 8. Juni d. IS. kommen in dem Gräft. Revier Arnsburg, Distr. Danielskopf u. Hard, zur Versteigerung:
262 Rm. Eichen-Schälstangen, dieselben eignen sich zu Baumstützen , Kleeböcken, Gerüstreidel rc.,
500 Rm. Eichen-Lohreiser.
Zusammenkunft Morgens 9’/2 Uhr am Fußpfad von Gruningen nach Lich.
Arnsburg, den 4. Juni 1885.
4171 Henckel.
DieTiesjähr. Grasnutzung von Schneisen im Gießener Stadtwald soll
SamStag den 6. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr, im Saale des alten Rctthyauses versteigert werden.
Gießen, den 4 Juni 1885.
Großh. Bürgermeisterei Gießen- Keller,
Beigeordneter. 4180
Allgemeiner Anzeiger.
Städtische Leihbank zu Marburg.
Montag den 15. d. M., Norm. 9 Uhr anfangend, werden im RathhauSsaale die bis Ende März d. I. verfallenen Pfänder aus Nr. 7237 bis mit 8359, bestehend in Herren- und Fraueu- Kleidungsstücke« aller Art, Bett- und Tisch-Leinen, Feder- Decken und Kiffen, Uhren, Gold- und Silberfachen re. aufs Meistgebot gegen sofortige Zahlung verkauft.
Marburg, den 2. Juni 1885.
4160 Bit Städtische Leihbank-Uenvaltung.
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Der Bedarf an Steinkohlen für unterzeichnete Anstalt pro 1885/86 soll im Submissionswege vergeben werden. Offerten find binnen 8 Tagen einzureichen.
Gr. Direction der Entbindungs- Anstalt Gießen. 4155
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ist unter günstigen Bedingungen für 10,000 JL zu verkaufen.
Näheres in der Exped. o. Bl._________
ZMhle-Verkaus.
Karl Ringel von hier beabsichtigt - abzugshalber seine Mahlmühle, s. g. DickelSmühle, nahe bei Grün- berg, mit 8 Morgen Wiesen- und 7 Morgen Ackerland, größtentheils an die Mühle angrenzend, zu verkaufen.
Nähere Auskunft ertheilt Herr Stadtrechner Schäfer dahier. 3537
Grünberg, den 6. Mai 1885.


