Weber.
(L. S.)
gez. Wilhelm.
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«rtheilt haben!
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III MUPVII i
Die Aufregung des Publikums ist eine ungeheure. (Sö werden Ritte laut, wie. ütl mit ttorl *
Formen vertreten.
Bad Enis, den 29. Juni 1885.
zoglichen Siegels.
Darmstadt, den 13. Juni 1885.
Ludwig.
welcher wie folgt lautet:
Hauptfrage 1t Ob der Angeklagte der vorsätzlichen, in Gemeinschaft mit einem oder anderen ausgeführten Ermordung des Polizeiraths Numpff schuldig sei, wird mit mehr als 7 Stimmen bejaht.
Hauptfrage 2: (Affaire Hockenheim) wird gleichfalls mit mehr alS 7 Stimmen bejaht.
Hieraus wird der Angeklagte hereingeführt und ihm der Wahrspruch verlesen. Licske hört die Verlesung schweigend an. dann aber schreit er, wiederholt mit den Füßen stampsend: ,J» stehe für einen Mörder hier. Wie können Sie mich zum Tode verurtheilen. Nicht ein eiuriger Beweis ist beigebracht. Bringen
Julius KesKe vor dem Frankfurter Schwurgericht.
(Originalbericht des „Gießener Anzeiger".)
Frankfurt a. M., 1. Juli.
Die Verhandlung gegen Julius Lieske, den Mörder Rumpff's, entbehrte in der gestrigen Nachmittagssitzung, über deren Verlauf ich Ihnen bereits berichtet habe, jenes spannenden Interesses, das ihr bisher inncgewobnt hatte. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen und alsdann einige anarchistische Prachtartikelchen aus dem
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Als LieSke in den Wagen gehoben wird, ruft er noch mit schallender Stimme in die herbeigestromtc Menschenmenge: „Werft Bomben, sie haben mein Leben genommen!" , , , ,, ., .
Punkt 4 Uhr ging diese denkwürdige Verhandlung zu Ende, auf welche ich tn Kürze nochmals zurücttommen werde.
. Frechheit'. Hinaus mit dem Kerl! ..... . ., . .
lieske wird rasch abgeführr, wobei er die Hande zusammenklatscht und, ein maliges höhnisches „Ha, ha, ha!" ausstoßend, ruft: .Der Rnmpff ist
In Vertretung des Statthalters: der Staatssecretär gez. v. Hofmann. An den Staatssecretär in Elsaß-Lothringen.
Nom, 1. Juli. In der Kammer wiederholte Depretis die gestern von der „Gazetta ufficiale" über die Ministerkrisis veröffentlichten Mittheilungen unb füßte hinzu: Die gegenwärtigen Minister blieben beii liberalen Principien mit bcn bisherigen Mitteln, bereit sie sich bisher bei ber Negierung bedient haben, treu unb hofften durch ihre Hanblungen bas Vertrauen ber Kammer zu verbienen. Auf eine Anfrage über bie Lösung ber Ministerkrise nnb die weiteren Absichten der Regierung, hauptsächlich in der Eolonialpolitik, erklärte Depretis, die Lösung der Ministerkrise sei durchaus correct erfolgt, indem der Minister die Politik Mancini's verthcibigte und erklärte, zukünftig werde man nach Umständen mit äußerster Vorsicht vorgehen. Sein Alter bürge dafür, daß er sich nicht in gewagte Unternehmungen einlassen werde; wenn man gegen ihn stimme, würde er wissen, was er zu thun habe. — Nachdem dieser Zwischenfall erledigt war, wurde die Kammer ohne einen bestimmten Termin vertagt.
Sie mir Beweise!*
Der Staatsanwalt erhebt sich unb beantragt bie Todesstrafe, für bas Hockenheimer Verbrechen aber 10 Jahre Zuchthaus unb dauernden Ehrverlust.
Rach kurzer Beratbung verkünbigt ber Gerichtshof bem Anträge bezüglich der Tobesstrafe entsprechenb, minbert bie Zuchthausstrafe aber auf 4 Jahre unb ben Ehrverlust auf bie Dauer von 10 Jahren herab. Der Präftbcnt fragt sobann Lieske, ob er noch etwas zu erroibeni habe. Lieske schweigt einige Secunden unb ruft bann: „Ich stehe hier . ." stockt bann unb schreit überlaut, wieberum mit bem Fuße auf- stampsenb: .Wehe Euch! Eure Bluturtheile werden Euch überleben und Eure «amen an de« Schandpfahl angeschlagen werden!* Ter Gefangenwärter reißt ihn heftig zurück, derPrästbent ruft: „Na, na, mir nicht so gewaltsam!" Lieske roeiibet sich zum Staatsanwalt unb ruft: .Und Sie, Herr Staatsanwalt, werden mich nicht überlebe«! Ich bin der Letzte, den Sie zum Tode
Telegraphische Depeschen.
Wolffs telegr. Correspondenz-Bureau.
Berlin, L Juli. Der „Norbd. Allg. Ztg." zufolge nahm ber Justizausschuß des Bunbesraths in seiner heutigen Sitzung ben Antrag, betreffeub bie braunschweigische Angelegenheit, einstimmig an. Wie weiter verlautet, ist ber Ausschußbericht auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung des Bundesraths gesetzt worden.
— Die Neu - Guinea - Gesellschaft hat mit dem Eoutreabmiral a. D. Werner Verhanblungen wegen Uebernahme bes Postens als Lanbeshauptmann bes Kaiser Wilhelmslanb unb bes Bismarck-Archipels gepflogen. Dieselben sinb nunmehr abgeschlossen unb wirb Eoutreabmiral Werner im Herbst diese Stellung antreten. I
Köln, 1. Juli. Der „Köln. Volksztg." geht eine Mittheilung des Erzbischofs Paulus Melchers aus dem Orte seines Exils zu, daß er in Folge einer Aufforderung des Papstes noch im Laufe dieser Woche sich nach Rom begeben werde.
Braunschweig, 1. Juli. Der Landtag ist heute bis auf Weiteres vertagt worben. Der Staatsminister Graf Görtz-Wrisberg verlas ben Schriftwechsel mit bem Herzog von Cambridge, welcher Ansprüche auf bie Regentschaft, Vormuubschaft unb event. auf bie Succession erhebt........
Das „Braunschweiger Tageblatt" theilt über bie geheime Sitzung bes Lanbtags weiter mit, es habe sich darum gehandelt, die Stellung des Landtags zu dem bekannteil preußischen Anträge im Bundesrathe festzustellen und ferner die Ansicht der Versammlung bezüglich des Verhaltens Braunschweigs bei der Abstimmung im Bunbesrath^zu hören. In letzterer Beziehung habe ber Lanbtag dem Regentschaftsrathe vollstänbig freie Hanb gegeben. Staatsminister Graf Görtz-Wrisberg habe barauf eine Anzahl Aktenstücke verlesen, welche viel neues Material zur Begrünbung bes preußischen Antrages enthalten haben sollen. In glänzenber Weise soll ber Minister unter lebhaftem Beifall ber Versammlung bas Ministerium unb ben Regentschaftsrath gegen bie bekannten Angriffe ber Welfen gerechtfertigt haben. Rachbem ein Mitglieb ber Versammlung einige Bebenken gegen ben Commissionsantrag erhoben hatte, verlas Graf Görtz-Wrisberg ein Aktenstück, besten Inhalt eine überaus große Wirkung auf bie Abgeorbneten ausgeübt haben soll. Das Resultat war, baß ber Lanbtag einstimmig den Antrag ber staatsrechtlichen Commission annahm, bahin gehenb, baß ber braunschweigische Lanbtag sich mit bem preußischen Antrag an ben Bunbesrath vollstänbig einverftanben erklärte.
Straßburg i. E., 1. Juli. Die „Lanbeszeitung" veröffentlicht folgenben Allerhöchsten Erlaß, betreffeub bie interimistische Weiterführung ber Geschäfte bes Statthalters in Elsaß-Lothringen: t ™ t
Auf Ihren Bericht vom 27. Juni b. I. bestimme Ich hinsichtlich ber Behano- lung der Geschäfte, welche dem verstorbenen Generalfeldmarschall Frhrn. v. Manteuffel als Meinem Statthalter in Elsaß-Lothringen übertragen waren, bis zur Wiederbesetzung dieses Postens das Folgende:
1) In den durch Meine Verordnung betreffend die Uebertragung landesherrlicher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen vom 23. Juli 1879 bezeichneten Angelegenheiten ist, so oft eine landesherrliche Verordnung ober Verfügung nothwenbig wird, an Mich zu berichten unb Meine Entschließung einzuholen.
2) Das Gleiche hat zu geschehen bei Abordnung von Commissaren in den Bundesrath auf Grund des $ 7 des Gesetzes betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringens vom 4. Juli 1879.
3) In allen sonstigen Befugnissen unb Obliegenheiten wird der Statthalter durch den Staatssecretär und im Falle ber Verhinderung des Staats- secretärs durch ben zu besten Vertretung berufenen Unterstaatsfecretär, in ben bisher für ben Fall ber Verhinbenmg des Statthalters gebräuchlichen
§ 24. Der Unternehmer einer Nebenbahn ist verpflichtet, Geleiseverbindungen mit gewerblichen Anlagen, Steinbrüchen, Bergwerks-Anlagen, Holzlagerplätzen, Torsstichen, Waldungen rc. zu gestatten, falls die BetriebS'Verhältmffe dies zulaffen. Können der Eisenbahn-Unternehmer uno der Anschlußsuchende stch über die Ausführung der Geleiseverbindung nicht einigen, so entscheidet Unser Ministerium der Finanzen.
Solche Anschlußgeleise stnd aus Kosten der Besttzer der gewerblichen Anlagen rc. so herzustellen und zu unterhalten, daß für die Nebenbahn keine Betriebs- Schwierigkeiten entstehen.
§ 25. Es bleibt überall vorbehalten, neue, von emer concesfronirten Nebenbahnlinie abzweigende Bahnen, sowie Verlängerung der ursprünglichen Lmie zu concesfloniren oder aus Staatskosten zu bauen. Soweit durch solche Kreuzungen und Anschlüffe Aenderungen an der bereits hergest-llten Nebenbahn nöthig werden, stnd dieselben aus Kosten des Unternehmers der neuen Anlage herzustellen.
Der Eisenbahn-Unternehmer kann aus der Ertheilung anderer Concessto- nen für neue, etwa concurrirende Linien keinerlei Entschädigungs-Ansprüche herleiten. r ,
Dem Unternehmer einer Anschlußbahn bleibt die Mitbenutzung der bereits vorhandenen Nebenbahnen ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell von Unserem Ministerien der Finanzen festzusetzende Fracht- oder Bahngelder vorbehalten. , „ „ „ m
§ 26. Der Eisenbahn-Unternehmer hat die Staatskaffe gegen alle Ansprüche, welche Dritte wegen Beschädigungen durch den Bau oder Betrieb der Bahn gegen den Staat erheben, zu vertreten und schadlos zu halten.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großher-
Schandblatt Most's verlesen, deren Inhalt sich in den Punkten, die ich noch nicht in meinem gestrigen Bericht mitgetheilt, ber Wiebergabe entzieht. Jedenfalls werben wir burck derartige Artikel belehrt, mit wie sreunblichen Augen unsere ganze moderne Gesellschaftsordnung von jenen anarchistischen Umstürzlern angesehen wirb. Ein kalter, eisiger Hauch wehte uns an bei ber Verlesung bieser Artikel, in beneu Meuchclmorb unb andere todeswürdige Verbrechen gepredigt, geplant, vorbereitet wurden.
Sehr werthvoll und anerkennenswcrth war eine Bemerkung, welche der Vorsitzende bei dieser Gelegenheit den Geschworenen gegenüber machte. Er hielt für feine Pflicht, die Geschworenen darauf aufinerksam zu machen, daß man nicht, Social- bemofraten unb Anarchisten verwechseln dürfe. Bekanntlich wird diese selbstverständliche Unterscheidung von anderer Seite oft unterlassen unb man findet es unter Umständen sehr bequem, beide in einem Topf zu werfen.
Recht interessant waren die Aufklärimgeii, die Hei-r Erirninalcommissarius Hacke über die Organisation anarchistischer Arbeitervereine in der Schweiz gab, in deren geheime Sitzungen er sich vermummt gewagt hat und bei deren einem auch Lieske Mitglied war. Ganz zum Schluß tauchte dann noch ein edles Paar jugendlicher Stromer auf, bereu einer bem anbern unter bem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut haben soll, er selbst unb nicht Lieske habe ben Polizeirath Rumpfs ermorbet.
Als diese beiden neuen Zeugen, Trautsch und Voll, nun aber heute Morgen leibhaftig vor dem Gerichtshöfe erscheinen, da schwindet auch dem sensationsbedürftigsten Zuhörer jede Hoffnung, daß durch diese beiden Basserinann'fchen Figuren dem Prozeß eine ganz neue Wendung gegeben werden konnte. Voll ist ein ehrbarer Optiker, der, wahrscheinlich um seinem Namen Ehre zu machen, nur dem Trunk etwas ergeben zu sein scheint und sich alsdann recht renommiftild), zu benehmen liebt. So hat er dem jungen zwanzigjährigen Trautsch mitgetheilt, er sei der Thater^ wobei ihm Traittscki bei Gott schwören mußte, darüber reinen Mund zu halten. Den Schwur hat er so tapfer gehalten, daß die beiden Jünglinge heute vereint vor Gericht stehen und als so ungefährlich betrachtet werden, daß Der Gerichtshof sofort ihre Vereidigung beschließt.
Das Hauptinteresse concentrirte sich in der heutigen Verhandlung natürlich auf die Plaidoyers des Staatsanwalts und des Vettheidigers. Herr Staatsanwalt Dr. Fr eh fee entwickelte in sehr klarer unb lichtvoller, wenn auch etwas troefeuer Weise bas erbrücfenbe Beweismaterial, währenb ber Vertheidiger, Herr Dr. Fester, sehr geschickt seine Motivirung in einige kleine Lücken bes Jnbicien-Beweises cinsetzte unb bas Hauptgewicht barauf legte, baß bie That unmöglich von einem einzigen Menschen vollführt worben sei unb baß gcrabe ber Verkehr mit etwaigen Mttthätern dem Angeklagten absolut nicht nachgewiesen werben könne.
Währenb bes Plaidoyers des Staatsanwalts wendet Lieske kein Auge von bem Letzteren. Sein scharfer, böser Blick ist unverwandt auf den ofientlichen Ankläger gerichtet, während Lieske später der glänzenden Rede seines Vertheidigers ganz theil- nahmslos zuhört, als interessire ihn die Procedur der Mohrenwäsche nicht im Geringsten. Freilich kann sick) auch der unbefangene Zuschauer nicht völlig der Ansicht des Vertheidigers anschließen, der zum Schluß seines Plaidoyers den jungen 22jährigen Menschen so harmlos als nur möglich hinzustellen sucht. Dieser verschlagene, tückische Blick erzählt nichts von jener Gemüthlichkeit, die ein Zeuge bem Lieske naebgerubmt i hatte. Harmlos ist Lieske nicht, ob er nun wirklich der Mörder ist, oder ob er nun an der Stelle steht, an der vielleicht ein ganz Anderer stehen sollte. Ehe ber Staats anwalt zur Replik kam, trat eine halbstündige Pause ein, so daß bie Verhanblung erst um 1 Uhr roieber aufgenommen wird.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erklärt der Vorsitzende, daß der Gerichtshof die Fragestellung an die Geschworenen geändert habe. Die beiden fragen, bie benselben vorgelegt werben, lauten bemnach:
1) Ist ber Angeklagte Julius Lieske schuldig, am 13. Januar 1885 allein ober in Gemeinschaft mit einer ober mehreren anderen Personen (bat ursprünglich gefehlt) ben Polizeirath Dr. Rumpff vorsätzlich getöbtet unb bie Töbtung mit lleberlegung ausgeführt zu haben? >
2) Ist ber Angeklagte Julius Lieske schulbig, am 19. Januar 1885 zu Hockenheim ben Ensckluß, einen Menschen vorsätzlich (hat ursprünglich gefehlt) zu tobten, burch Hanblungen, welche ben Anfang ber Ausführungen bieses unooUenbeten Verbrechens enthalten, betätigt zu haben?
Der Vertheibigcr beantragt bie Eventualfragen:
1) Ist ber Angeklagte Julius Lieske schulbig, zur Begehung des Frage 1 er- | wähnten Verbrechens den Thätern ober bem Thäter burck) Rath unb That
wissentlich Beihilfe geleistet zu haben?
1 2) Ist ber Angeklagre Julins Lieske schulbig, von bem Vorhaben, eine solche
That zu begehen, zu einer Zeit, als ihre Verhütung möglich war, Kenitt- niß erhalten zu haben, ohne hiervon ben Behörben ober ber bebrohten Person rechtzeitig Anzeige gemacht zu haben?
Der Staatsanwalt proteftirt nur gegen letztere Frage, weil sie ein vollständig | für sich allein stehendes Verbrechen involvire.
Der Gerichtshof acceptirt bie Fragen.
Nach einigen Bemerkungen bes Herrn Staatsanwalts, sowie kurze Entgegnung des Herrn Vertheibigers, nimmt Lieske zu einer kurzen Bemerkung das Wort. „Ich bin", sagt er sehr ruhig unb ernst, „am 13. Januar Mittags von hier weggegangen. Don bem Morb habe ich nichts erfahren. Ich bin an demselben ganz unschuldig. I Daß ich die Orte, wo ich übernachtete, nicht mehr weiß, meine Herren, ist doch erklär- I lich, ich kenne sie nicht und habe sie auch nicht ausgeschrieben."
Präsident: Haben Sie noch etwas zu bemerken?
Lieske: Nein.
Der Herr Gerichtspräsident Dir. Leykaufs belehrt nunmehr die Geschworenen I über die Frage und die Consequenzen ihrer Beantwortung, worauf sich die Geschworenen I 2i/, Uhr zur Berathung zurückziehen.
Ilm 4 Uhr erscheinen die Geschworenen wieder und der Obmann verkündet ihren Wahrspruch,


