Ausgabe 
11.4.1882 Zweites Blatt
 
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1882

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Bu^Lanr Schul st xaße B. 18.

Betreffend: Die Eintheilung der Kaminfegerbezirke.

Zum kirchenpolitischen Compromist in Preußen.

Nack S 85 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend, haben dre zur Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung für Neubauten und Hauptveränderungen bei der unterzeichneten Behörde einzureichenden Plane zu

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringcrlahn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

In allen Plänen sind die wesentlichsten Dimensionen der Gebäude, der einzelnen Räume derselben und der Constructionstheile mit deutlichen Zahlen einzuschreiben. Jedem Plan niuß em Maßstab beigesetzt werden.

Außer den vorstehend bezeichneten Plänen können, insoweit solches zur Prüfung und Beurtheilung eines Bauprofectes erforderlich erscheint, Detailpläne ü. größerem Maßstabe von Gebäudetheilen, Feuerungsaulagen, Zonstrnctionen re., sowie Nivellenients des Bauplatzes und der angrenzenden Straßen verlangt werden.

Für alle einzureichenden Pläne ist dauerhaftes Material zu verwenden, und in der Regel sind dieselben in Actensormat 33 Zentimeter Höhe und 21 Zentimeter Breite zusammengelegt einzureichen.

Die Situationsplüne sind von Demjenigen, welcher sie gefertigt hat, die Baurisse aber von dem Bauherrn und dem Techniker, von welchem sie herrühren, unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Die Unterzeichner stnd sür ine Richtigkeit der Pläne und der eingetragenen Maßverhältnisse verantwortlich.

Für Eisenconstruetionen, sür ungewöhnliche Bauten, oder sonst aus Er­fordern, können zu den Bauplänen schriftliche Erläuterungen, revisionsfählge Festigkeitsberechnungen rc. verlangt werden. Nach Lage der Verhältnisse kann die Polizeibehörde auch andere Maßstäbe, als die zu b, c, d und e bezeichneten, zulassen.

enthalten: , ,

a. Situation des Bauplatzes und dessen Umgebung, mit Angabe der Himmelsgegenden, der anstoßenden Straßen, Wege und Wasserläufe, sowie bestehender oder projectirter Baulinien; die Eigenthums- grenzen, benachbarte Gebäude mit Bezeichnung deren Benützung, Höhe, Bauart und Eigenthümer. Diese Situation iftjn dem Maß­stabe von Vsoo der natürlichen Größe darzustellen. Für Neubauten ist der Situationsplan von einem Geometer zu fertigen.

b. Grundrisse sür jedes einzelne Stockwerk vom Keller bis zum Dach­raum, mit Angabe der Feuerungseinrichtungen.

c. Mindestens einen Vertikaldurchschnitt durch jedes Gebäude, mit Angabe der Terrainhöhe und der Höhe der betreffenden Straße.

d. Ansicht nach der Straße und, wenn das Bauwesen von mehreren Straßen aus sichtbar wird, Ansichten von diesen Straßen aus.

e. Bei Vauveränderuugen ist der bestehende und der künftige Zustand deutlich und durch verschiedene Farben kenntlich zu machen. Neue Bauten sind mit rother, bestehende Bauten aber, soweit fie, eine Aenderung nicht erfahren, mit schwarzer und, soweit sie beseitigt werden sollen, mit gelber Farbe zu bezeichnen.

Die unter b, c, d und e bezeichneten Grundrisse, Durchschnitte und Ansichten sind in dem Maßstab von Vioo darzustellen.

Daß alle Parteien des Kirchenkampses schon seit längerer Zeit gründlich satt sind und unter nur Halbwegs befriedigenden Bedingungen den Frieden zwi­schen der Staatsgewalt und der römischen Kurie festzustellen wünschen, ist eine so ausgemachte, schon wiederholt im Reichstage und im preußischen Abgeord­netenhause constatirte Wahrheit, daß wir keine Ursache haben, nochmals auf dieselbe zurückzukommen. Der kirchenpolitische Friede sollte geschlossen werden, wenn auch nicht um jeden Preis, so doch unter möglichster Nachgiebigkeit. Doch auch unter Der Voraussetzung, daß man dieses Ziel zumal auf Seiten der preußischen Regierung der die Nothlage ihrer katholischen Bevölkerung am Herzen lag, anstrebte, ist der am vorletzten Freitag im preußischen Abgeordnetenhause abgeschlossene kirchenpolitische Eompromiß ganz überraschend insofern gekommen, well derselbe mit einer Mehrheit der Zentrumspartei, der Zonservativen und polnischen Fraktion fast nur im Sinne der Zentrumspartei abgeschlossen wurde. Man wird begreiflich finden, wenn man in Erwägung zieht, Daß Artikel 4 und 5 in der kirchenpolitischen Vorlage, betr. das Einspruchsrecht der Regierung und die Dispensation von der Anzeigepflicht, worauf der Zultusminister v. Goßler Namens der preußischen Regierung den größten Werth legte, mit großen Majo­ritäten gestrichen wurden, es gelangten sonach nur die Artikel 1, 2 und 3 der kirchenpolitischen Vorlage, welche die diseretionären Vollmachten der Regierung, betr. die Aushebung des geistlichen Sperrgesetzes und der Vermögensverwaltung, Die Jnstallirung abgesetzter Bischöfe und die Befreiung der Geistlichkeit vom wg- Zulturexamen enthalten, zur Annahme, worauf auch das ganze Gesetz mit 228 gegen 130 stimmen genehmigt wurde. Die Geschichte dieser Vorlage

feger Kail Zwesch Dahier uno Der n. naminfegervezui uem jvumuiiiyci

$er 1. dezrrk^ bestehtBietzen, welcher (von Frankfurt aus gerechnet) rechts der Straße von Frankfurt nach Marburg gelegen ist, einschließlich der Gemarkung Schiffenberg; L . , . . n. . o 3

b) aus den Orten Albach, Allendors a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Garbenteich, Großen-Lmden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Lmden, Lang-Gons, Leihgestern, Oppenrod,' Steinbach und Watzenborn^Steinberg.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. April 1882 an auf die Dauer von zwei fahren der I. Kaminsegerbezirk dem Kamin- l Zwesch dahier und der II. Kaminfegerbezirk dem Kaminfeger Franz Nebl dahier zugewiesen ist.

Wir sehen uns veranlaßt, auf vorstehende Bestimmungen mit dem Anfügen ausdrücklich aufmerksam zu machen, daß wir die vom 1. April l. an bei uns eingereichten Pläne, welche nicht diesen Bestimmungen entsprechen, zur Verbesserung bezw. Vervollständigung zurückgeben, werden.

Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß wir in Gemäßheit des §101 der oben angeführten Verordnung den Feuervifttator ADtto dahier zur Prüfung der genehmigten Bauwesen hinsichtlich ihrer plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung zugezogen haben.

Gießen, am 29. März 1882. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

F r e f e n i u s.

Der II. Bezirk umfaßt: x .

a) den links der Frankfurt-Marburgerstraße gelegenen Dhesi der Stadt Gießen; sowie « : m shäSa

b) bie Orte: Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mamzlar, Reiskirchen, Rodgen, Rilttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhaufen, Trohe, Wieseck und Winnerod.

Gießen, am 30. März 1882. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

Fresenius. _______________________

Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881.

kampf-Epoche, denn gerade diejenigen Parteien, welche den Ausschlag geben, änDerten ihre Meinung total. Die Zentrumspartei, die Anfangs von den ms- cretionären Vollmachten, die fchlimmer als die Maigesetze seien, nichts ivlssen wollte, nahm dieselben später an und die Zonservativen, welche ursprünglich die ganze Vorlage im Sinne der Regierung stützten, waren schließlich bereits die wichtigen Artikel 4 und 5 fallen zu lassen. Freiconservattve. Zberale und Fort­schrittspartei waren gegen die Vorlage, in der sie eine Nachgiebigkeit ce^ Staates, ohne daß die römische Kirche Zoneessionen gemacht habe, erbtickten, doch stimmten ein Theil der Freiconservativen schließlich dock auch für Den kirchenpolitischen Eompromiß. Alle Welt wird sich nun fragen, warmn^ i \.- gierung nach so langem und zähem Kampfe eine so große Nachgie igkett, ohm von der katholischen Kirche ebenfalls Zoncessionen erlangt zu haben an den Tag gelegt hat, und ob dieser neueste kirchenpolitische Comp,^ms» nun endlich eine solide Grundlage für den definitiven grieben«^^ nin &i^enfampr.e ab- geben werde? Hierüber können wohl nur Eingeweihte fugende Ant­wort geben, denn die Angelegenheiten des Kirchenkampf o g s

lebten 'wei fahren so wunderbar bald nach dieser, bald nach jener e>eite und ? in i W fnmnM in Rerlin als auch Ul Rom gezeigt wurden, obwohl fneDliche Neigungen sowohl m veriui ' ,,9 a r . V

so fand man den Weg zum Frieden dennoch nicht und nun ist em Ausgleich abaesckloffen der offenbar keine Partei wirklich befriedigt. Zur Beleuchtung dieses seltsamen Vorganges citiren wir daher die Kundgebung emer bekannten infDirirten ZorrefDottbem in welcher es über den kirchenpolitischen Eompromiß heißt: Beide Theile haben das größte Interesse, keinen Fehler zu begehen, gvgv genehmigt rauroe. iöte Geschichte Dieter noriugc aber auch das Bewußffein, es wahrscheinttch^^gwßte^e^ er ware^ en

bildet eine denkwürdige Episode des parlamentarischen Lebens und der Eultur- I Streit ungeschlichtet zu lassen. o