sactur zu Straßburg spielen auch in diesem Petitionsver-nchniß ihre Rolle. AuS Trier wird um die Einsührung dneß Eingangszolles aus ausländische Weintrauben gebeten. Endlich beziehen sich wieder eine große Anzahl von Petitionen auf die AbL.'deruna der Gewerbeordwinq.______________________
AeletzrttMsche Depeschen.
Wolff'» telent. «»rrespoudeuz-Bureau.
Berlin 5. Avril. Der Reichstag genehmigte heute den Gesetzentwurf, betreffend die Fürsorge der Wittwen und Waisen von Reichsbeamten m dritter Lesung unver- ändnt nach den Beschlüssen zweiter Lesung. Bei der darauf ftattnndenden dritten SMmtn des ffüstenfrachtsahrtgesetzes brachte der Abg. Witte den in zweiter Lesung abgelehnten Antrag Roggemann wieder ein, wonach btn ausländischen Schiffen die Küsten- ^rachtfahrt gestaltet sein soll, wonach aber den Schiffen solcher Staaten, die^den deut,chen Schiffen die Frachtiahit an ihren Küsten erschweren, durch Bundesrathsordnung die Frachtfahrt an der deutschen Küste untersagt werden kann. Dlc Abstimmung über diesen Antrag, wobei 101 gegen, 82 für den Antrag Witte stimmten, ergab bte Beschluß Unfähigkeit des Hauses, m Folge dessen eine neue Sitzung auf Nachmrttagb 3 Uhr anberaumt wurd^^o^o^ morflcn s^h hier eintreffen und am Nachmittag seine ' feierliche Auffahrt vor dem kaiserlichen Palais halten und behufs Notistcat,on der Thronbesteigung Alexanders III. vom Kaiser in besonderer Audienz empfangen werden. | Später wird derselbe auch von der Kaiserin zu dem gleichen Zwecke empfangen । werden__ ^er ypater anberaumten Sitzung des Reichstags wurde die erste Lesung ,
des ^runkenheitsgesetzes begonnen. Dieselbe wurde schließlich auf morgen vertagt.
Pari-, 5. April. Gutem Vernehmen nach steht die demnächstige Mo- bilifiruna des 15. in Marseille und des 16. in Montpellier stehenden Armee. Corps bevor, um Truppen in Bereitschaft zu haben zur Absendung nach Algier, zum Ersatz derjenigen Truppen, welche nach der tunesischen Grenze diriM toUTbCgonben, 5. April. In Anbetracht des schweren Verbrechens deS Redacteurs der „Freiheit", Most, hat die Behörde daS Gesuch, denselben gegen Caution auf freien Fuß zu setzen, abgelehnt.
London, 5. April. Unterhaus. Die von Gladstone wegen der beantragten Steuermodificationen vorgeschlagenen Resolutionen wurden nach dreistündiger Debatte angenommen, eine eingehende Berathung des Budgets wurde bis dahin vorbehalten, wo die Bill über das Budget vorliegen weroe. — In Beantwortung einer Anfrage Bellingham's erklärte der Staatssecretär des Innern, Harcourt, der Proceß gegen Most sei kein politischer, sondern tin crimineller , und zwar wegen eines schweren Verbrechens. Der Mord und die Aufreizung zum Mord seien nach englischem Gesetze schwere Verbrechen und daS englische Gesetz erkenne beim Morde, gleichviel, ob derselbe gegen Fürsten oder gegen Privatpersonen begangen oder intendirt werde, keine Ausnahme an. Auch seien Ausländer dem Gesetze genau ebenso wie englische Staatsunter- thanen unterworfen. (Beifall). *
Petersburg, 5. April. Das „Journal de St. PöterSbourg" bespricht die Aeußerungen ausländischer Blätter über das Asylrecht und hebt hervor, daß es sich keineswegs um eine Beeinträchtigung des Asylrechtes politischer Flüchtlinge handle. Man fordere nur, daß der bet gesicherter Straf- lofigkeit kaltblütig vorbereitete Mord durch Maßregeln verhütet werde, die zu treffen kein Staat sich weigern würde, wenn eö sich um einfache Privatleute handelte. Um dteS handle es sich, um nichts mehr, aber auch um nichts WCn fl Äonflantinopel, 5. April. Mukhtar Pascha, Derwisch Pascha, Rizam Pascha und Hafiz Pascha stich zu Corpscommandanten in Epirus und Theffa- lien ernannt worden und werden demnächst dorthin abgehen. — Der russische Botschafter v. Nowikoff wird am Donnerstag sein neues Beglaubigungsschreiben überreichen. — Die Botschafter traten wiederum zu einer Conferenz in der griechisch-türkischen Frage zusammen.
— Nachrichten aus Chios zufolge find bei dem Erdbeben auf der ganzen Insel 4000 Personen umgekommen, in Chios allein find bis jetzt 1400 Leichen gefunden worden. Am meisten find die Ortschaften Sarkles, Kalimassta, Vasst. lionies und Ververato heimgesucht worden. Das Erdbeben dauert noch fort. Der Gouverneur Sadyk Pascha ist abgereist, um Hülfe zu bringen. Der Sultan hat zwei Schiffe mit Zelten und LebenSmittem nach Cdios gesandt.
Smyrna, 5. April. Weitere Nachrichten aus Cbios melden über daS Erdbeben : 30 Ortschaften find zerstört, die Zahl der Opfer beläuit fich auf mehrere Tausende. Die Erdstöße dauern noch fort; die Bevölkerung verläßt die Städte, ohne die Todten zu begraben. 40,000 Personen sind ohne Ob- dach und Nahrung. Midhat Pascha hat wiederum zwei Dampfer mtt Aerzten, Lebensrnitteln und Zelten abgesandt. In Depeschen auS Chios wird besonders um Brod gebeten und ersucht, an das Mitleid Europas zu appelliren.
New-Nvrk, 5. April. Nach einem Telegramm aus San Francisco von gestern hat die Partei des Königs Malietoa auf den Samoa-Insel:; die Oberhand gewonnen, jeder organifirte Widerstand habe aufgchört.
Aus der Kinderschule in die Leliensschnle.
„Die Jahre fliehen pfeilgeschwind" — dieses Dichlerwortes volle Bedeutung erkennt wohl Niemand besser, als die Eltern, denen eine Scbaar munterer Kinder beschecrt wurde. „Sie wachsen heraus, ohne daß man es nur recht merkt." Jst's doch, als ob bie gute Mutter erst vorige Ostern das Söhnchen zur Schule geführt hätte und nun ist er zu einem stämmigen Burschen berangewachsen und soll schon diese Ostern d.e Schule verlassen. Klernc Kinder — kleine Sorgen, große Kmder — große Sorgen! Und es i|i gewiß nicht die geringste von all' den Sorgen, welche Eltern um eines Kindes willen im Herzen tragen, für welchen Beruf sic den Knaben nun, nachdem er seine Sckulzeit zurückgelegt hat, bestimmen sollen; denn das Lebcnsglück desselben hängt ja fast ganz allein von der Wabl des Lcbensbeiufes ab. Wenn es nur ein Herkules wäre, der hier am Scheidewege steht, ein Herkules an leidlicher und geistiger Kraft und Reife; aber so steckt der Knabe noch zum Theil tief m den Kinderschuhen. Er hat wohl in der Schule sich manche hübschen Kenntnisse angeelgnci; aber verlangt keine fertigen Urtheile von ihm, wie sie nur die Praxis des Lebens zeitigen kann, die aus dem Boden kluger Beobachtung bervorgehen und die dann dem Willen diese oder jene Hauptt'chtung geben. Ein Chai acter bildet sich eben erst im Strom der Welt. Welches ist aber nun der Berus, in welchem der unkundige Knabe sich am besten vorberetten kann, um der einst im Strom der Welt, in den er sich doch einmal wagen muß, nicht unterzugehen oder an den öden Strand einer versehlten und armseligen Existenz geworfen zu weiden? „Mag er werden, was er will; er bat sich's dann selber zu- zu'chreiben, wenn ihm sein Beruf nicht gefällt." sagen die Einen. Jedenfalls sehr bcguem, aber auch ebenso gewissenlos: denn b:s jetzt ist es den Eltern nicht beigekommen, allzuviel auf das Ihtbeil des Knaben zu geben oder seinem Willen freie Wahl zu lassen da sie ibn verständiger Weise als em Kind betradihicn. Nun soll der Knabe mit einem Male die geistige Reife, die Lebenserfahrung haben, um sich für den Lcbensberus zu entscheiden, der für ibn der passendste ist. Grade hier, wo cs die wichtigste Entscheidung gilt, verlassen ihn die, welche seine natürlichen Berathcr und Vormünder sein sollen, verlassen ihn in dem Gefühl, daß es schwer ist, den rechten Beruf zu treffen und daß daher leicht geirrt werden kann. Das Kind aber soll und
muß wählen; wohl ihm, wenn ein guter Geist es auf die rechte Bahn fuhrt- Wie oft wird und muß aber das Gcgenihril eintreien, beim allerhanb bunte Träume, unklare Vorstellungen erfüllen den Sinn des Kindes bet dem Gedanken an die Wahl des künftigen Berufes. Sind's nicht die blanken Knöpfe und die bunte uniform de» Soldaten oder der grüne Rock des Jägers oder die Abenteuer eines verschlagenen Mattosen, so ist es der wuchtige Hammer des Schmiedes, die Brille des Beamten u. i. w , welche die Neigung des Kindes zu diesem oder jenem Berufe entliehen und wachsen läßt; daß aber diese kindlichen Vorstellungen nicht die richtige Basis für ernt endgültige Entscheidung sein können, liegt wohl klar auf der Hand. Zum Glück Ian en nur wenige Eltern die Wünsche und Entschlüsse ihrer Kinder hinsichtlich des zukünftigen Lebensberufes ziemlich unbeeinflußt. Auch da, wo dies so scheinen konnte, redet doch in Fällen aus dem Kinde nur, was die Eltern ihm von Jugend auf mit Vorliebe vorgestellt und ausgemalt haben Nun, dann hat's ja keine Gefahr, dann kann ja da» Kind bei der Wahl seines Lebensberufes gor nickt fehlgreifen. Weit gefehlt! Denn wer wüßte nicht, wie viel die liebe Eitelkeit, die Ueberschätzung von den Leistungen und Kräften der lieben Kinder, die beschränkten Standesurtl-eile, die verkehrte Lebensanschauung u. s w. mitredet und bie wichtigsten Entschlüsse herbeisührt- Es durste daher wohl einmal am Platze fein, kurz aus alle die Gesichtspunkte hrnzuwesicn, welche bei der Wahl des Berufes maßgebend sein müssen, wie dies in ausführlicher Weist O Förster in „Vorträgen für Gewerbevereine" (Weimar, Selbstverlag) gethan hat.
In erster Linie müssen natürlich die geistigen und leiblichen Kräfte des Kindes berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht findet sich oft m den Kreisen, m welchen man eine bessere E nsicht voraussetzen sollte, der größte Unverstand. Der Gc- lehrte bestimmt seinen Sohn zum Gelehrtenstande, obwohl derselbe dazu gar keine, tut einen technischen Beruf aber alle Fähigkeit zeigt- Der unbarmherzige Vater schmiedet den Sohn an einen Beruf, den letzterer nie genügend ausfullen lernt und ber «bin deßhalb sein ganzes Leben verbittert, weil er ihn nie zu rechter Schaffensfreude fuhrt- Dieselbe Unbarmherzigkeit begeht jener Vater, der durch sein eiisträgliches Gewerbe zu Wohlstand gekommen ist und nun durchaus aus seinem einzigen Sohn etwas „Besseres' als einen „gewöhnlichen Handwerker" machen will; er hat ja die Mittel dazu, den Sohn studieren zu lassen. Ob auch der Sohn die nöthigen geistigen Kräfte besitzt, um die gelehrte Laufbahn gehen zu können, das wird nicht genügend erwogen. dlcun sitzt der arm.'Junge auf den lateinischen Bänken und rutscht vor Verzweiflung die deutschen Hosen durch, taut die Finger wund und beißt am Federhalter, wenn die Vokabeln und Lehrsätze nicht in den Kopf wollen. Und über kurz oder lang muß er dock noch die Schande ei leben, von der Schule abgehen zu müssen; dann aber wird es ihm schwer, einen Berus zu ergreifen, den er früher mit Freuden gewählt hatte. — 900)1 mmber abei als die geistigen sind die leiblichen Kräfte des Kindes bei der Wahl seines zukünftigen Berufes in Rechnung zu z-ehen. Ist diese Rücksichtnahme ganz besonders bei einem bereits vorhandenen körperlichen Gebrechen ober der Anlage dazu geboten, so sollte doch jeder Vater ganz genau die körperliche Constitution prüsen und nicht blos auf die Hoffnung zukünftigen Wachsthums bauen- Ern besonders kräftiger, muskulöser Mcnsck sollte z. B- nicht für's Uhrmachergewerbe, ein schwacher nicht für s Schlosser- Handwerk bestimmt weiden- Tritt dann in dem Knaben auch die entschiedene Neigung hervor, den seinen Kräften angemessen Beruf zu wählen, so ist die beste Garantie, daß er denselben mit Liebe ergreifen und ibn nicht beim ersten Anlauf verlassen wird.
So seh, die Macht des Geldes aus der einen Seite überschätzt wnd, so sehr würde man dock auch irren, wenn man diesen Faktor^ bei der Wahl eines Berufes unterschätzen, nicht gehörig berücksichtigen würde. Ern völlig unbemittelter Vater sollte seine Söhne nie in Berufsbahnen eintreten lassen, m welchen sic voraussichtlich ohne Vermögen nie selbstständig werden können; sie würden spater wo sie nicht aus der Rotte der Untergebenen heraus kommen könnten, sich höchst ungluckl.ch fühlen. Ebenso ist cs sehr gewagt, wenn wenig bemittelte Eltern ihre Sohne einen Beruf ergreifen lassen, dessen Erlernung Capitalien erfordert, die sie selbst nicht besitzen. Das Studium ist heutzutage 4-6mal theuerer als in früherer Zeit; wie schlimm ist cs dann, wenn dcr Sohn einige Semester studirt hat und der Vater dann pecumar ganz et schöpft ist- Der Sohn muß von der Universität abgehen und bleibt em unfertiger Mensch fern Lebtage. Oder kommt er dock glücklich durch alle Semester und das Staatsexamc.-, so hängen sich, sobald er ein Amt erhalten hat, die Schulden bleischwer an seine ^utze, und die Eltern welche Alles, was sie hatten, für den Sohn geopfert und die ihre Kräfte für ihn in harter Arbeit aufgerieben, hoffen von ihm nut Recht Unterstützung Hat er nun nicht das Glück, schnellere Karriere zu machen, so begleiten ihn die Schulden durch den größten Theil seiner Lebenszeit hindurch.
Hat ein Vater mehrere Sehne, so erscheint es doppelt unklug, an den einen Sohn Alles zu wenden, während die anderen leep ausgehen. Wie ost ist die über schwengliche Hoffnung, die man auf den einen setzte, getauscht worden, rndcm das Glück dem Sohne abhold war oder indem her Sohn groß und vornehm geworden, sich sein.t Eltein und Geschwister schämte. D'e Bitterkeit, welche durch bie einseitige Bevorzuaung des einen Kindes in den andern entstand und größer wuchs, nagt nun am Herzen der altlU ^Schlttßlich sei bei der Wahl eines Berufes noch die Klugheit empfohlen, den Knaben von Jugend auf für em Fach zu intereffiren, welches nicht bereits schon überfüllt ist. Vor allen Dingen ist vor allen den Handwerken zu warnen, welchen durch die Groß-Industrie ein gewisses Ende bereitet w,rd und die mit ihrem Handbetriebe gegen den Maschinenbetrieb der Fabriken gar nicht aufkommen können, sondern vielmehr ein kümmerlich-s Dasein fristen, wie z. B. die Weder. Aber gerade in den noth- leidenden Industrien macht man die Bemerkung, daß Vater immer wieder ihre Söhne zu demselben Hungerberufe bestimmen, in dessen Joche sie seufzen. Wie glücklich würde ein Land sein, in dessen Grenzen keine kranken Industrien Noth und Elend erzeugten, in welchem m allen Verhältnissen der rechte Mann am rechten Orte stünde! Cz.
Lokales.
(Hießen, 6. April. Mit dem 1. Oktober tritt ein RechiSsatz in Kraft, der von nicht unwesentlichem Jnteresie ist und auf den wir hiermit aufmerksam machen wollen. Laut diesem Rechtsjatze wird den Ehefrauen ihr seitheriges Pfandrecht an dem Beemögen deS Manne« entzogen, wenn dasselbe nicht vor dem t.October d. I. gerichtlich eingetragen ist. In den Ländern des gemeinen Rechtes stand seither b*r Ebefrau wegen ihrer Mitgift und ihres sonstigen m die Ehe eingebrachten Vermögens ein stillschweigendes Pfandrecht am gemmmien Vermögen des Mannes zu. das bezüglich der Mitgift sogar ein vor anderen bevorzugtes war. ES war dieser Rechtssatz so allgemein bekannt, daß wohl all.n Väurn, die ihren Töchtern Vermögen in die Ebe mitgab.'n und den Ehefrauen selbst dieser R-.chtsiatz als ein Norhanker für den Fall, daß der Ebcmann in Vermoornsverfall gerathen sollte, galt. Und in wie vielen zablreichen Fällen des Concuries ist die Existenz einer Familie dadurch erbalten worden, daß wenigstens die Ehefrau daS Ihrige auf Grund des gedachten Rechtsiotzrs rettete oder von den (öläubi-nn dem ©bemannt ein billiger Accord gewährt worden, weil im EoncurSsall die Ebefrau des Schuldners die Hauptmasse vorweg bekommen haben würde. DaS am 1. Oktober 1879 in K>ast getretene Reichsgeietz bat aber dieses Pfandrecht der Ehefrau abgeschafft, indeffen zur Schonung bereits erworbener Reckte gestattet, daß die LandeSgesetzgebung denjenigen Ehefrauen, deren Forderungen vor dem l. Oktober 1879 en.standen waren, ein dem sritderigen Psandreckt in den Wirkungen gleiches Vorrecht gewäbre. Dies wird jedoch nur denjenigen Shrfraum zugestanden, wilche eS vor dem 1. Oktober 1881 gerichtlick anmelden und in daS VorrechtSreqister eiutragen lasten. Da zu diesem Eintrag jetzt nur noch 6 Monate Zeit ist, so wolle man nicht zögern, davon Gebrauch zu machen.
Gießen, 6. April. Sckwurgericklsverhandlung am 5. April d I gegen August L ö b s o ck von Herbstein wegen Brandstiftung.
Am 29. Decrmber v. I. brach des AbendS gegen 9 Uhr in dem Schweinestall des Heinrich Hornivius II. zu Blitzenrod Feuer auS, dastelbe wurde jedoch bald nach seinem AuS- । bruche bemerkt und gelang es in kurzer Z.it, seiner mächtig, zu werden. DaS Feuer war : augenscheinlich in einem Bausch Stroh, welcher aufrecht in dem fraglichen Stalle gestanden batte, zum Ausbruche gekommen, hatte sich sodann der die Sialldrcke bildenden Schaallatten ' mitgrtheilt und auch das auf diesen lagernde Heu ergriffen. Der durch das Feuer verursachte Schaden war von keiner Bedeutung, ba die Sckallalten nicht verbrannt, sondern nur angekohlt waren und der Heuvorratb auch nur wenig durch das Feuer gelitten hatte.
Wie angesttlltc Ermittelungen ergaben, war der Bausch Stroh, in welchem daS Feuer zur Entstebung gelangt, kurz vor Ausdruck des Brandes von sre. «der Hand in den Stall deS Hornivius gebracht worden und eS konnte daher keinem Zweifel unterworfen sein, daß Brandstiftung vorlag.
Der Verdacht der Tbäterschaft richtete sich alSbald gegen den Mühlburschen August Löbsack von Herbstein, welcher damals bei dem Müller Schmelz zu Blitzenrod im Dienste stand. Löbsack wurde deßbalb verhaftet und die Voruntersuchung gegen ihn eröffnet.
Löbsack ist 29 Jahre alt, evangelischer Confession und noch ledigen Standes, derselbe ist
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