(freilich kommen solche auch in Landgemeinden vor, doch sind diese nur Ausnahmen und dann liegen sie meistens nicht in der Nähe der übrigen Gebäude). — Auch ist in den meisten Städten um deswillen die Gefahr, daß etwaige Feuersbrünste größere Ausdehnung gewinnen, deßhalb größer, well sich dort größere Unterbrechungen durch Gärten u. dergl. weit seltener finden. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist die Verschiedenartigkeit der Art und Weise, Feuersbrünste zu löschen. Während in Städten, besonders in solchen, in welchen eine geordnete Feuerwehr besieht, großer Fleiß auf die ' Erhaltung der schon in Brand geratenen Gebäude gelegt wird, werden dieselben auf dem Lande meistens, wenn es Die Construction erlaubt, d. h. wenn sie aus Holz sind, niedergerissen, wodurch die Gefahr des Umsichgreifens des Brandes viel geringer ist. Der Grund dieser Art zu löschen liegt wohl emestheils in dem Umstande, daß, . wenigstens in kleineren Landgemeinden, die erforderliche Zahl von Händen, um das Wasser herbeizuschaffen, im Anfang fehlt, andererseits aber auch in der Thatsache, daß 1 daselbst, ungeachtet aller Vorschriften, die Löschvorrichtungen (insbesondere die Spritzen) meistens nicht in Ordnung sind, so daß die Leute viel lieber zu den Feuerhaken greifen, 1 als sich auf jene zu verlassen.
Dieser Thatsache muß entschieden bei Redaction von Bauvorschriften für das Land Rechnung getragen werden, denn trotz aller kreisräthlichen Ueberwachung wird , dort oft das Sprüchwort wahr bleiben, daß die Spritze erst dann reparirt wird, wenn
es gebrannt hat-
Andererseits sind aber auch auf dem Lande, wenigstens in den unbemittelten Theilen des Großherzogthums und in den Gegenden, wo sich wenige Steine, oder ! wenigstens keine Sandsteine finden, die strengeren Vorschriften über Aufführung von Brandmauern u. dergl. gar nicht durchführbar, wenn man nicht die gering stehendere Klasse der Bewohner in die Unmöglichkeit versetzen will, sich eigene Wohnungen zu verschaffen.
In ähnlicher Weise verhält es sich in Betreff der gesundheitspolizellichen Vorschriften. Die Thatsache, daß die Gefahr, sowohl der Entstehung, wie die des Umsicht greifens von ansteckenden Krankheiten in der Stadt viel größer ist als auf dem Lande, ; ist so allgemein als richtig anerkannt, daß sie nicht erklärt zu werden braucht; ebenso . ist es wobl unzweifelhaft, daß mit ganz geringen Ausnahmen der Gesundheitszunand auf dem Lande ein besserer ist, wie in den Städten, was sich wohl zum großen Theil aus der gesunderen Lebensweise (Aufenthalt im Freien, hinreichende Bewegung u. s. w.) seiner Bewohner »nd aus der weniger gedrängten Bauweise der Ortschaften erklären läßt. Diese beiden Thatsachen allem würden genügen, in Betreff der gesundheitspolizeilichen Vorschriften eine gelindere Praxis auf dem Lande eintreten zu lassen, als in den Städten
Es darf jedoch auch nicht übersehen werden, daß ihre Handhabung auf jenem größeren Schwierigkeiten unterliegt als in diesen, Und zwar schon deßhalb, well bei der Ausführung von Gebäuden zu große Rücksicht auf ihre wirthschaftliche Benutzung gelegt werden muß? Um diesen Rücksichten gerecht zu werden, würde, wenn die Be- i ftimmungen des Entwurfs aufrecht erhalten werden sollten zur Ertheilung einer größeren i Anzahl von Dispensen von Seiten Großherzoglicher Regierung geschritten werden müssen, | welchen Ausweg wir aber als einen nicht wünschenswerthen bezeichnen müßten. Wir j sind vielmehr der Ansicht, daß die gesetzlichen Bestimmungen der Regel nach so gefaßt : sein müssen, daß Dispensationen von denselben nur in den seltensten Fällen noth- j wendtg werden
Allen diesen Ausführungen gegenüber, welche doch wohl eine besondere Behandlung des Bauwesens auf dem flachen Lande hinreichend begründen dürften, kann frei- | lich zu Gunsten des Entwurfs geltend gemacht werden, daß ja in demselben durch Zu- \ lassung besonderer Ortsstatuten und polizeilicher Reglements solchen verschiedenartigen I Verhältnissen hinreichend Rechnung getragen fei Doch können wir dies nicht zugeben, ' und zwar erstens, weil wir ohnehin es nicht praktisch halten, Landgemeinden zur Er- ; lassung von besonderen Statuten zu veranlassen. Schon die Zusammensetzung des ! Gemeindeoorstandes würde der Errichtung derselben oft nnübersteigliche Hindernisse • entgegenfteUen und auch, wo dies nicht der Fall wäre, und solche Statuten zu Stande kommen würden, wären sic in den meisten Fällen unzweifelhaft die Veranlassung zur Vermehrung des Parteihaders, der ja leider ui den letzten Jahren so häufig, selbst in 1 den kleinsten Gemeinden den Eingang gefunden hat. In den meisten Fällen würden ; entweder gar keine Ortsstatuten oder doch nur solche zu Stande kommen, welche wegen r ihrer Unbrauchbarkeit die Genehmigung Großherzoglicher Regierung kaum finden \ könnten, und müßte alsdann, um eine so allgemein gehaltene Bauordnung, wie sie im > Entwurf enthalten ist, den fprcieUen Verhältnissen anzupassen, zum Erlaß von Polizci- reglements geschritten werden; diese würden aber in Den meisten Fällen die Ansichten des betreffenden Verwaltungsbeamten zum Ausdruck bringen, und würde es daher j hauptsächlich darauf ankommen, ob derselbe schon lange genug an der Spitze des j Kreises steht und überhaupt mit ländlichen Verhältnissen hinlänglich vertraut ist. um j die betreffenden Erfordernisse zu keimen. — Freilich soll auch der Kreisausschuß > seine Zustimmung erlheilen, doch Dürfte dies in vielen Kreisen keine genügende Garantie für den den realen Verhältnissen entsprechenden Inhalt der Polizeiordnungen geben.
(Fortsetzung folgt.)
Berlin, 21. Juni. Gegenwärtig tagt in Berlin eine aus Generälen und Regiments-Commandeuren (u. A. General von Caprivi) zusammengesetzte Commission, um über die Umwandlung unseres Jnfanterie-Gewehres Modell 71 in ein Repetirgewehr bezw. über die Anbringung einer Repetirvorrichtung zum Einzel-Lader, der jedenfalls erhalten wird, zu berathen. Wie es heißt, führt der commandirende General des 3. Armee-Corps, Groß v. Schwarzhoff, den Vorsitz. Wie lange diese Sitzungen dauern werden, ist ungewiß. Jedenfalls ist das Garde-Schützen-Bataillon dazu ausersehen, Trag- und Schießversuche mit dem noch zu construtrenden Repetirer vorzunehmen. Die Idee der Repettr- Feuerwaffen gewinnt immer mehr Geltung. — Die Baschltks, im letzten russisch-türkischen Kriege bewährt, sollen, wie wir hören, bet uns an Stelle der ! unvollkommen vor Kälte schützenden Ohrenklappen versuchsweise vorläufig bei ; einigen Truppentheilen eingesührt werden.
— In Bezug aus den Umfang des Züchttgungsrechts der Lehrer gegen bestimmte Schülerkategorien hat das Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Er- kenntniß vom 14. April 1880 folgende bemerkenSwerthe Entscheidung gefällt: Insoweit die Landesschulgesetzgebungen den Lehrern ein Züchtigungsrecht erthei- len, fällt die in Ausübung und innerhalb der Grenzen deffelben vorgenommene ; Handlung nicht unter das Strafgesetz, auch wenn sie objectiv als eine Körper- ; Verletzung im Sinne des Strafgesetzbuchs sich darstellt. Ueberschrettet der Lehrer das ihm gewährte Züchttgungsrecht, indem er innerhalb der ihm gezogenen Züchtigungsgrenze eine Züchtigung vornimmt, die er im gegebenen Falle subjecttv für berechtigt erachtet, die aber thatsächlich auf einem objectiv unrich- tigen Urtheil über das Verschulden des Zöglings oder über das Maß der anzuwendenden Strafe beruht, so ist er nicht criminell wegen Körperverletzung zu verfolgen (da ihm der Dolus gefehlt hat) und es bleibt in diesem Falle der Schulbehörde überlassen, den Lehrer dtsctplinell zur Verantwortung zu ziehen. Ueberschreitet dagegen der Lehrer das ihm gewährte Züchttgungsrecht, daß er wiffmtlich einen unschuldigen Schüler züchtigt, oder daß er absichtlich eine mit dem Verschulden in keinem Verhältnis stehende harte Strafe verfügt, selbst wenn diese Strafe innerhalb der ihm gewährten Züchtigungsgrenze liegt und keine nachthetligen Folgen für die Gesundheit des Schülers haben kann, oder daß er ein Strafmittel anwendet, deffen Anwendung ihm landesgesetzlich überhaupt untersagt ist und zugleich erkmnen läßt, daß es nicht auf eine dem ! Zweck der Schulstrafen dienende Züchtigung, sondern auf eine Mißhandlung 5 abgesehen war, so ist er wegen Körperverletzung aus § 223 des Retchsstraf- gesetzbucks strafrechtlich zu verfolgen; die Landesschulgesetze, welche auch für diese Fälle nur eine dtsciplinelle Verantwortung vorschreiben, sind insoweit durch das Retchsstrafgesetzbuch aufgehoben worden.
— In der Fraktion der Fortschrittspartei fand am Donnerstag Abend
eine bis nach 11 Uhr dauernde Sitzung statt, in welcher es sehr lebhaft zuging. Gegenstand derselben war der Antrag aus eine Anfrage wegen Aufhebung der Kornzölle. Nach sehr langer und erschöpfender Verhandlung kam man dahin überein, daß man aus Gründen der Zweckmäßigkeit für jetzt auf die Einbringung des betr. Antrages verzichten muffe. Ueberdies glaubt die Fraktion Gelegenheit zu finden, bei den Debatten über den Antrag v. Schorlemer-Alst ihrer Meinung vollkommen Geltung zu verschaffen. Unter solchen Umständen wird von einer Anfrage Seitens der Fortschrittspartei für jetzt Abstand genommen werden.
— Die Parteiführer der deutschen Socialdemokraten, I. Auer, A. Bebel, F. W. Fritzsche, W. Hasencleoer, M. Kayser, W. Liebknecht, I. Vahltetch und Th. Wtemer, haben ein in Osnabrück verlegtes und in Amsterdam gedrucktes Flugblatt erscheinen laffen, deffen Reinertrag für die Berliner Ausgewiesenen bestimmt ist, in welchem der Reichstagsabgeordnete Haffeimann in aller Form aus der Partei ausgeschloffen und mit den Most'schen Tollheiten jede Gemeinschaft zurückgewiesen wird. Die Gründe des Haffelmann'schen Ausschluffes werden in seinen langjährigen, bisher nur im Partei-Interesse verschwiegenen demagogischen Jntriguen und Hetzereien gefunden; eine längere Rücksichtnahme sei nach der bekannten Haffelmann'schen Rede im Reichstag, worin er sich mit den russischen Anarchisten tdentificirte, nicht mehr geboten gewesen. Das Flugblatt ist alsbald vom Berliner Polizeipräsidium verboten.
Breslau, 21. Juni. Nach amtlicher Feststellung des Landraths des Kreises Lauban sind bei der Überschwemmung 51 Personen um's Leben gekommen und 105 Wohnhäuser eingestürzt.
Nutzland.
Petersburg, 20. Juni. Der Ausbruch und namentlich das rasche Umsichgreifen der Rinderpest in Petersburg ruft ernstliche Besorgnisse hervor. Die Fletschpreise sind so beträchtlich gestiegen, daß die Zeitungen die Theue- rnngsfrage nach allen Richtungen hin behandeln. Wenn in diesem Jahre die russische Ernte nicht gut ausfallen oder wenn Kornkäfer und Heuschreckeen sie zerstören sollten, dann kann sehr leicht wieder eine Hungersnoth bet uns eintreten.
«elegraphische Depeschen.
Wagner'» telegr. E»neespOttbe«z ■ B«rea».
Kassel, 23. Juni. Das hiesige Oberlandesgericht hat heute in dem kurhesfischen Agnatenproceffe die Entscheidung zu Ungunsten des Prinzen Wilhelm von Heffen-Kaffel abgegeben. In den Urthetlsgründen wird ausgesührt, FtdeicomMiß und Hausschatz fei kein Privatetgenthum, sondern publicistisch gebundenes Eigenthum, worüber die Verfügung nicht dem Civtlrtchter, sondern der politischen Behörde, in eminentestem Sinne also dem Könige von Preußen zustehe. Als Vertreter der Krone fungtrte der Reichstagsabgeordnete Weigel.
Washington, 23. Juni. Die mexikanische Regierung erklärte auf Anfrage des Staatssecretärs Eoarts, sie würbe den Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestatten, indische Marodeure auf mexikanischem Gebiete zu verfolgen.
London, 23. Juni. Unterhaus. Bradlaugh stellt sich zur Eidesleistung ein. Der Sprecher theilt den bez. Beschluß des Hauses mit und fordert Btavlaugh auf, sich zurückzuliehen. Bradlaugh zieht sich zurück. Hierauf wird der Antrag gestellt und genehmigt, daß Bradlaugh vor der Barre eine Ansprache an das Haus halte. Derselbe greift nunmehr den Beschluß des Hauses als illegale Beeinträchtigung seiner Rechte an. Das Haus beharrt indeß auf seinem gestrigen Beschlüsse. Als Bradlaugh zurückkchrt und den Eid leisten will, versagte ihm der Sprecher den Zutritt. Bradlaugh verweigert zweimal den Gehorsam, worauf auf Antrag Northcote's mit 326 g-gen 38 Stimmen beschloffen wird, daß der Sprecher den Beschluß des Hauses erzwinge. Bradlaugh wird hiernach vom Huisstrr gewaltsam entfernt, kehrt aber zurück und verweigert wiederholt den Gehorsam. Northcote beantragt jetzt, daß Jener wegen Ungehorsams in Gewahrsam des Huisfiers gegeben werde. Gladstone, obwohl er den gestrigen Beschluß bekämpft hat, unterstützt den Antrag, der nach zweistündiger Debatte mit 274 gegen 7 Stimmen angenommen wird. Bradlaugh wird in Gewahrsam genommen.
Versailles, 23. Juni, Abends. Dte gesummte hiesige Staatsanwaltschaft hat ihre Entlassung genommen, um nicht bei Ausführung der März- beere te mitwirken zu müssen.
Lokales.
Gicßeu, 21. Juni. Einer Bauersfrau wurde gestern auf dem Jahrmärkte das Porte- monnaie nut ca. 26 jk Jnhvlt aus der Tasche gestohlen. Eitt dieses DiedstahlS verdächtiger Mann wurde von der Schutzmannschafc in Haft genommen.
— Durch eine Caiambolage zwischen einem zweispämügen Wagen und dem Karren eines Dienstmanns wurde die groke E'kerjcheibe eines Jnst-.umentenhänblers in der Kapians- gaffe zertrümmert. Dem Dienstmann wurde außerdem Die eine Hand durch Glasscheiben verschnitten.
— Als gestern Abend ein Mann in seine Wobnung in der Mühlgaffe sich begeben wollte, wurde er von seiner treuen Gattin per Besenstiel liebevoll empfangen. Publikum hatte die Scene reichlich versammelt. Um Ruhe zu stiften, mußte der Mann in die Bachgaffe verbracht werden.
— Der Lehrling eines hiesigen Schreiners wurde gestern Abend von dem Inhaber eines Ladens ertappt, als eV mittelst eines Nachschlüssels das Flaschenbier Lager in desien Keller frrquentnte. Der Junge gestand, daß er schon öfter Be,uche hier abgestattet habe. Derselbe konnte nicht in Hafk gebräche werden, weil er es inzwi,chen vorgezogen hatte, za verduften.
— Heute Nachr wurde an dem eisernen ©ilteitt üteben, welches die S-adtbach an der Schulstraße abschließt, das sog Schlageisen abgesprengt. Welche Wohtthat für einen Buben, hier diese H eldcntt at vollfübrt zu haben!
— Der von der hiesigen Rudergesellschast bei der Negatte in Mainz erkämpfte Becher, ein Prachtstück im Werthe von ca. 600 X. ist im Laden d«S Herrn Reiber, Selterweg, zur Ansicht ausgestellt. , _______ _________
V e r mis ch t e
Holzhausen v. d. H., 20. Juni. Heute Nachmittag schlug der Blitz, während der Geistliche eine Kopulation vollzog, in den Tburm der hiesigen evangelilchen Kirche eist. Der Blitz nahm seinen Weg vom Thurm aus über die Firste des Kilchendach.-ß, welche mit Zink belegt ist und tbcilte sich am Ende oerseiben in mehrere Theilc und oing dann an den eisernen Fensterstäden zur Erde. An einer Stelle den Dachgesirwes zündete er; sas Femr wurde aber alsbald gelöscht und weiterer Schaden verhütet. Der Geistliche und diel HöchzttivlEe kamtn mit dem bloßen Schrecken davon.
Karlsruhe, 18 Juni. Heute früh, 12 Minuten nach 9 Uhr, ist auf dem Turnplatz ein entictziiches Er.igniß vorgcsaücn. Während die Schüler vor dem Beginn der Stunde aus dem Platze auf unv ab gingen, begab sich ein Obersecundaner auf den Abort und erschoß sich in dem Augenblicke wo '-in M-.t'chüicr die Thür öffnen wollte Nach weiiigcn Augenblicken war der Unglückliche tobt. Generalarzt Dr Hoffmann, der zufällig vorüber kam, untersuchte ihn olsbaid In Gegenwart seines sofort herbeigerufenen Vaters und des Oberstaatsanwalts Cadenbach wurde ein in seinem Hute Vorgefundener Brief geeöffuct. Darnach war Selbstver- achtung der Beweggrund, deren Ursachen freilich weder den Seinigm noch seinen darüber be-
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