Ausgabe 
25.6.1880
 
Einzelbild herunterladen

Freitag den 25. Juni 1880.

Achmer "Anzeiger

A«M- uib AmtsM fit tat Kreis Gießt»._____________

»; " - ' ------------- t Ä . «rei» »i«1chLhrlich 2 Marl 20 Pf. mit »ringerlohw

\ 6&uUUe%t B IS Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag». Durch die Post beiogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

WHfrtttoMbweceux f w * ------------- ------------_z--

Großherzogltches Kreisamt Gießen.

24. Juni 1880.

Gießen, am

Dr. Boekmann.

" Uebereintunft zwischen Deutschland und Belgien wegen weiterer provisorischer Reglung d-r Handelsb-ziehu^ M^ai 1880

sNr. 1387.) Uebereinkunft zwischen Deutschland und der Schweiz wegen weiterer provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen. Vom . Mai

Nr. 9 de- Reichs-Gesetzblatts, au-gegeben den 10. v. M., enthält:

sRr. 1373) Gesetz, betreffend Ergänzungen und Aenderungen des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874. Vom Ma 1878

Ur. 1374.) vekanntmachutig, betreffend den Beitritt des Großherzog-hum- Luxemburg zu der internationalen Uebereinkunft vom 17. Sep.br. 1878, bl. ».««.. »«,. «W.I.« ».« 31. .. M,

XS MSuÄo I* «.b f«. ---»

Nr. 11 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 2. L M., enthält: . n . _

(Nr. 1377.) Verordnung, betreffend nähere Festsetzungen über di- Gewährung von Tagegeldern, Fuhrkosten und Umzugskosten an die Beamten Militär- und Marineverwaltung. Dom 20. Mai 1880. , .

Nr. 12 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. l. M., enthält. .

(Nr. 1378.) Gesetz, betreffend die authentische Erklärung und di- Gültigkeitsdauer des Gesetze« gegen di. gemeingefährlichen Bestrebungen S,a,"» SÄÄta WMW..»-. >« b m..«...!.. U*r*ta|l ..» > »'»

regeln gegen die Reblaus betreffend. Vom 31. Mai 1880. *q < <xx>

(fc ,3»,

ä. ».. »«* 3*<-

Vom 25. März/19. September 1879. k 4n f

Nr. 14 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 19. l. M., enthält.

(Nr. 1383.) Gesetz, betreffend die Consulargerichtsbarkett in Egypten. Vom 5. Juni 1880.

(Nr. 1384.) Gesetz, betreffend die Consulargerichtsbarkeit in Bosnien und in der Herzegowina. Vom 7. Juni «iebunaen. Vom

(Nr. 1385.) Uebereinkunft zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn wegen weiterer provisorischer Regelung der HandelSvezieyu gen

Griechenland und die Türkei.

Die Conferenzen über einzelne orientalische Fragen, denn mit einer Lösung der griechisch-türkischen Grenzsrage ist der große Fragekasten auf der Balkanhalbtnsel keineswegs geleert, wären gar nicht so übel, wenn man vorher wüßte, ob die beteiligten und streitenden Kreise unter allen Umständen mit den Entscheidungen ^erunparteiischen" Mächte einverstanden wären. Die neuesten Nachrichten liefern hierzu bezüglich der griechischen Frage eine sehr sonderbare Illustration. Die Pforte, heißt es, gedenke weder Janina, noch die beiden Ueüun Meerbusen auszugeben, und um der Ansicht der Türkei Nach­druck zu geben, werden beträchtliche Truppenmaffen an die Grenze von Epirus und Thiffalien dtrigirt; andererseits meldet man telegraphisch, in Athen sei eine Commission behuss Mobilmachung zusammengetreten und in Part« seien 9 Millionen Patronen für die griechische Armee bestellt worden.

Hierdurch würde offenbar ein übler Druck auf die Berliner Nachcon- ferenz ausgeübt werden, von deren Entscheidung man den Frieden, nicht das Signal za einem blutigen Kriege erwartet, in welchem voraussichtlich das schwächere Griechenland unterliegen würde. Ist es doch Niemandem besser als der Conserenz selbst bekannt, daß in der Festsetzung der neuen Grenze, die zwar ein mühsames Stück Arbeit ist, nicht die größte Schwierigkeit liegt, son- dern in der Ausführung der Grenzregultrung. Die Pforte, welche schon Mon­tenegro gegenüber, indem es die Albanesen in das geräumte Gebiet etndrtngen ließ, ein falsches Spiel trieb, zeigt augenscheinlich wenig Lust, dem verhaßten griechischen Glaubens- und Erbfeinde gegenüber redlicher zu handeln.

Zunächst wird sich die Conferenz um alle diese Dinge weniger zu küm« mern haben, als der Areopag der Stgnatarmächte, welchem Bedrohungen, ehe irgend eine Entscheidung vorliegt, keineswegs em erfreuliches Zeichen von der Aufrichtigkeit und Friedensliebe der Pforte sein dürsten. Die Conferenz wird sich um eine politische Würdigung der Lage nicht kümmern, sondern Haupt- sächlich in Rücksicht auf die historischen Ansprüche, auf Sprache und Glauben der Bevölkerung und auf die topographischen Verhältniffe die Grenze präcisiren.

Deutschland.

Aus Hessen, 21. Juni, schreibt man derKöln. Ztg." : Sicherem Vernehmen nach ist mit der vor Kurzem über die Erhebung und den Ansatz der Gerichtskosten erlaßenen Verordnung und den dazu weiter herausgekom- menen Ausführungs-Bestimmungen die Revision der in das Kostenwesen ein­schlagenden Normen keineswegs ausgeschloffen, vielmehr steht auch eine in das Materielle eingehende, namentlich die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffende Neuprüfung in Aussicht. Es sollen jedoch hierzu erst durch An- hörung der Behörden und beziehungsweise Beamten die Anhaltspunkte

für die wahrhaft revisionsbedürftigen Thetle gewonnen werden. Man wird ein solches Verfahren nur billigen können, da manche in der Oeffentlichkett ver> handelte angebliche Mißstände mehr aus Unkenntniß des Gesetzes und bezw. eigene Schuld, als ans die gesetzliche Bestimmung selbst zurückzuführen find. Die betreffenden Ermittelungen dürsten in Kürze stattfinden.

m. Darmstadt, 22. Juni. Der Bericht des besonderen Ausschusses der ersten Kammer der Stände über die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern, den Gesetzes­entwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend, erstattet von des Fürsten zu J s enburg- Birftetn Durchlaucht, dem Geheimen Commerzienrath Wecker und dem Freiherrn Ludwig Riedesel zu Eisenbach und Ludwigseck, liegt heute zu seinem größten Theile in Druck vor. Bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes und der zwischen dem Ausschüsse erster und dem Plenum zweiter Kammer theilweise bestehenden pnn- cipiellen Meinungsverschiedenheit sehen wir uns veranlaßt, den Inhalt des Berichtes etwas detailirter mitzutheilen. ~ m. r, , . ..

In der von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Ysenburg-Birsteln verfaßten Einleitung nV.rb zunächst bemerkt, sowohl der jenseitige Ausschuß, als die zweite Kammer haben die Dringlichkeit der Vorlage anerkannt, und zwar seien in .der letzteren bei Gelegenheit der Generaldebatte Stimmen laut geworden, welche sich für die Annahme des Entwurfs, obwohl sie in demselben einen großen Mangel gefunden, ausfprachen, und zwar nur deßhalb, um das Zustandekommen des Gesetzes nicht zu verzögern. Weiter sagt der Bericht:Auch der berichtende Ausschuß hoher erster Kammer ist weit davon entfernt, die Nützlichkeit des Erlasses einer Bauordnung für das ganze Land bestreiten zu wollen, nur glaubt er, daß es dem wirklichen Bedürfnisse besser ent­sprechen würde, wenn in gleicher Weise, wie dies bei Gelegenheit der Verwaltungsgesetze geschah, zwischen den Stadtgemeinden und dem flachen Lande unterschieden wurde. _

Scbon die leitenden Gesichtspunkte, welche bei Erlaß der Bestimmungen für das Bauwesen in der Stadt zur Geltung gebracht werden müssen, sind so verschieden von denen, welche in Betreff einer Bauordnung für das Land in Betracht kommen können, daß schon deßhalb eine Ausscheidung als höchst wünschenswerth erscheint. Wahrend es als vollstänvig berechtigt erscheint, den Vorständen von Stadtgememden zu gestatten, Mciften von rein ästhetischer Bedeutung zu geben, insofern sie das Dlspositwns-

es Einzelnen in nicht zu großer Weise beschranken, d/^fien derartige Rücksichten für reine Landgemeinden gar nicht oder nur ausnahmsweise ^/tracht kommet und wird sich in Betreff der letzteren die Gesetzgebung lediglich auf Erlaß von Vorschriften zur Herbeiführung größerer Sicherheit gegen Feuersgefahr und in gesundheitspolizulicher °di-s°r beibin Richtungen ist es nöth.g, die beireffenben Bestimmungen siir bie Stabtgemeinben schärfer zu fassen, als für b.e Laubgemeinben, unb zwar erstens, weil in jenen bie Gefahren großer ftnb aläin btefen, unb än>eiten§, wett theils bie localen Verhältnisse, besonbers aber ber Besch geringerer bisponibler Gelbmittel, sowie bie Art ber Beschäftigung ber Bevölkerung in Lanbgemeinben eine rigorose Durchführung ber nach Erfahrung wünschenswerthesten Vorschriften unmog- Itd) "rachem bc.bm ^sjchtzprmkte bei ber Rebaction sowohl ber Bauorbnung für bie Stabtgemeinben als bei her einer solchen für bas flache L-nb maßgebend gewesen sinb, so erachten wir eine ausführlichere Erläuterung d-rfelben ür nothw p

Sttmn bie Tfmtiadn bah in einer Stabt eine größere Anzahl von übervies bichter unb von Personen ber verschiedenartigsten Individualität unb Beschaftisning hpmnhntpr Aipfinnhp in einer Landgemeinde, begründet die Wahrscheinlichkeit

b wÄÄiÄSÄ Diese Gefahr wächst, wenn, wie bie« in bat weiften StäbtTn ber Fall ist, inbustrt-lle Anlagen m bens.lben sich v.rstnb.n