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Donnerstag den 1. Januar 1880»
i diener Wyeiger
AnMk- unh AmtrM für Wn Kreis Gieße«.
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Amtlicher Hheil.
Grünberg, den 1. Januar 1880.
Betreffend: Erhebung von Domanialgefällen des Jahres 1879.
Die Grostherzogliche Distriets - Einnehmerer Grunberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Dienstbezirks.
gnjr erfudien (Sie nackstekende Bekanntmachung in Ihren Gemeinden durch die Schelle veröffentlichen zu laffen:
Die Ende December 1879 fälligen Domanialgelder für Grumme(gras, Obst, Holzhandabgaben und Waldnebennutzungen au« den Großh zog! ch Oberförftereien Grünberg und Nieder-Ohmen können roch ohne Kosten bis zum 25. Januar 1880 hierher bezahlt werden.
Glock._—-------
Bekanntm a ch n n g.
Zugelaufen: eine schwarze Dachshündin mit weißer Brust. Gießen, den 31. December 1879.
Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen. Fresenius.
Glanz deS seltenen
begonnen, aber die
1879. — Zum neuen Jahre — 1880.
Der Abschluß eines Jahres mahnt uns zu einem Rückblicke auf die Er- eigniste desselben, zur Betrachtung der historischen Bedeutung dieses einzelnen Gliedes in der ewigen Kette der Zeit. Was wir durchlebten, ist erst seit so kurzer Zeit Vergangenheit zu nennen, daß wir es rasch vor unseren Blicken noch einmal vorüber wandeln, daß wir es geistig noch einmal durchleben können. Das wird zu einem Genüsse, wenn die Erinnerung eine frohe ist, zum Lerechtigren Stolz, wenn die Zelt eine große und unsere Theilr.ahme an den Ereign ssin, sei es durch die Waffen oder durch geistige That, eine sörder- liche war.
D-e Erinnerung an das Jahr 1879 erweckt derartige angenehme Gefühle nicht. Selbst in die erhebenden Festtage unseres Kaiserhauses, selbst in unsere nationalen Gedenktage, vor Allem aber in das öffeiulicke Leben und in die Erwerbsthätigkeit des Volkes drängten sich grelle M>ßklänge ein. Wie ein Gespenst der nationalen Wohlfahrt tauchte bte Krwgsg fahr im Osten auf, und sicherlich wäre d>e Ruhe Europas gestört worden, hätte unser greiser Kaiser nicht das volle Gewicht seines persönlichen Eir.fluffes in Gastern und in
nen zu lenken.
Eine neue Aera des wirthschaftlichen Lebens hat
Alexandrows in die Wagschale geworfen.
Lauter Jubel ertönte bei der Goldenen Hochzeittfeier des deutschen Kaiserpaares, aber wir empfanden gleichzeitig den Druck der schweren Zeit im ganzen Erwerbsleben, als wir den hochherzigen Gedanken des Kaisers und der Kaiserin priesen, von der lauten Freude und allem Glanz des seltenen Festes abzusehen und die reichen Ehrengaben des Volkes in wohlthätige Bah-
sicationen im Großherzogthum gesetzliche Geltung erlangt hat, unterstehen die Großh. Hessischen Officiere, welche vor dem 1. Januar 1872 in Pension getreten oder^2' ° gestellt worden sind, der MilitiirgerichtLbarkelt. Es umfaßt btefe ^brrchtsbarkut nach den 2 und 3 der gedachten Strafgerichtsordnung die Sttafsachen mtt Emsch uß der Injurien und ist den Eimlgerichten lediglich die Untersuchung und Entscheidung der Contraventionen gegen Finanz- und Polizeigesetze, sowie gegen Jagd- und Fischer:- Verordnungen in den Fällen überlasten, in welchen Zuwiderhandlungen mit Geldbuße °bei In^Folge "der Ä vom 13 Juni 1871, kraft welcher das Groh-
herzogliche Eontingent in den Verband der Königl. Preußischen Armee em getreten ist, hat mit Wirkung vom 1. Januar 1872 die in Art. 14 gedachten Vertrags vorgesehene Aendcrung in der Militärjurisdiction stattgesunden, mit welcher die früher zmAusübung der Militärgerichtsbarkeit berufenen Großherzoglichen Behörden. m Wegfall gc- konl'nei' sind. Da zu jener Zeit eine Vereinbarung oder anderweitige Bestimmung bezüglich der Militärgerichtsbarkeit in Gemäßheit der rm Eingang erwähnten Gesetze über die nicht in den Verband der Königl.ch
vor dem l. Januar 1872 in den Ruhestand versetzten Ofsiciere nicht getroffen worden ist, so hat sich das eißentSümlTtie <BerI)älini6 ^)erau§0cfteat, ^6 ^erwähnten Militärpersonen gesetzlich der Militärstrafgerrchtsbarkertunterstehen, daß es aber vor- kommenden Falles an zur Ausübung dieser Gerichtsbarkeit befugten Organen fehlt- kommenden^che aus dieser Sachlage entstehen konnten vorzubeugen, und von der Ansicht ausgehend, daß von der Schaffung besondererOrgane ur Ausübung fraglicher Mititärgerichtsbarkelt abzusehen sei, ist d«-Großh rzoallche Staatsregierung mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoh it des Groß- Herzogs mit der Königlich Preußischen Regierung m «enpnien
dieserhalb gepflogenen Verhandlungen zu der hier ui beglaubigter Abschrift belgefügten Vereinbarung geführt, wonach die Militärgerichtsbarkeit über die nicht m den Verband der Preußischen Armee überg-tretenen Ofsiciere dem Gericht der Großherzoglichen (25.) Division, bezw. dem Königlich Preußischen General-Auditonat unter Wahrung des landesherrlichen Begnadigungs- und Bestätigungsrechtes übertragen wird.
Mit Rücksicht darauf, daß nach dieser Vereinbarung Angehörige des Großher-og- thums der Juri^dictio.'. Königlich Preußischer Gerichte unterstellt wc^LLOhartnfiA baQ1 dieselbe der darin vorbehaltenen ständischen „Zustimmung. Demgemäß beehrt sich das unterzeichnete Staatsministerium mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner KLmgl. Hohe t des Großherzogs, an die Stände des Gioßherzogthums, und zwar zunächst an die zweite Kammer, das Ersuchen zu richten: Der vorliegenden Vereinbarung wegen Regelung der Militärgerichtsbarkeit über die vor dem 1. ^anuar 1872 in P^usion gebetenen bezw. ä la suite gestellten Grobherzoglich Hessischen Ofsiciere die vorbehaltene 3UftiWS Ä ÄU unterm is. December ein Gefed-s« be- lünlid) der Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 pe» stonirten und zur Dispofilion gestellten Militärärzte und Militarbeamteu zu, dessen C,n8'6e®®r$eftimmun8 in Artikel 15 Ziffer 3 des Gesetzes -om 19 April 18«8 die Einführung Preußischer Militärstrafgesehe betreffend — Regbl. tritt, in sv
weit hiernach die vor dem 1. Januar 1872 pensiomrten und zur Disposition geffellten Großherzoglichen Militärärzte und Militärbeamten tm OfsiZ^siang ber Militärgerichtsbarkeit unterworfen sind, außer Kraft, und ist sonach für dieselben in Strafsachen die Zuständigkeit der Civilgerichte begründet." -
Berlin, 29. Dec.mber. Im «etcbsschatzamte sind nunmehr die Vorarbeiten für oen E'ats-nlwurf für 1880-81 abj,efchloffen. so daß die Vor. leftiuiq an den Bundesrath bevorsteht. Der MilttSr-Etat enthält eine Mehr- fordermig von 4 bi« 5 Mill. Mk, in Folge der Steigerung der Getreide, und Faucage-Pre.se. Der EtatSentwurs bezieht sich ausschließltch auf da« 3»^ ^(e Behandlungen über die retchsgesetzliche Regelung des Verfiche.
rungsweseus ziehen sich allem Anschein nach so sehr in die Länge, daß man bezwe.seil, ob und in welchem Umfange die Materie schon im nächsten Reich«, tote Jur Vorlage kommen wird. Das von der Regierung eingesordeite Ma- teUa/au Gutachten und bezw. an Vo.schlägen ist ^'mUch vollstLndtg den, zumeist wird die Bedürsnißsrage anerkannt, jedoch auch aus den Schwie- «M» k„ w»t
fttfl." • Bisher gingen Heeiden von Vieh, und zwar die besten ®tude dum die E g änder wissen die Qualität am Fleisch zu schätzen - nach S*y lano. Dieser Transport ist aber im steten Smken begriffen, denn gegen die amerikanischen Preise können unsere deutschen Viehzüchter nicht ankämpfe». Ra» der amtlichen Handelsliste, die in Washington erscheint, wurde während I lu (x l-.a 1878 für mehr als zwei Mill. Doll. Vieh nach England ansgE- | g« ’ ta w” 'l‘Ä W» M •««>• M-«
Zeit eines Jahres war zu kurz, um ihre segensreiche Wtikfamkett erkennen zu laffen; es brocken vielmehr neue Wunden am gesellschaftlichen Körper auf, harte und bittere Nothstände, hier größer, dort geringer, waren Zeichen der socialen Krankheit. Die Hülssbereitschast des Staates und die reiche Privat- wohlthätigkett bekunden Liebe und Humanität, aber sie können nicht die Bitterkeit des Gefühles verdrängen, daß man ihrer bedarf.
So haben wir cm Jahr zu Grabe getragen, von dem man richt gern spricht, ein Jahr, das wir am liebsten aus unserer Erinnerung streichen möchten. Ueberall hat es brutal in das friedliche Leben, vernichtend in den Schaffensdrang eingegriffen, es überstürzt sich in H'vbsposten von Tag zu Tag, so daß es uns widerstrebt, hier das entsitzliche Factt zu ziehen, welches es durch Unglückrfälle, durch elementare Gewalt und durch die sociale Roth angehäuft hat.
Aber auch harte Zeiten mit ihrem Gefolge von Hunger und Elend, von Arbeitslosigkeit und allerlei Trübsal vermögen uns nicht zu beugen. Das Unglück stählt die Kraft, und je herber die Zeit, umsomehr festigt sich das Vertrauen aus einen Umschlag zum B.fleren, je größer die Roth, je näher die Hülfe. So war es seit Menschengedenken, seit den sieben mageren Jahren des Pharao, und so wird und muß es bis an's Ende aller Zeiten sein. Wie die Sonne nach jedem Unwetter die düsteren Wolken durchbricht, und der Regenbogen die friedliche Natur umspannt, so bricht auch nach dem Dunkel wirthschastlicher Noth uns wieder ein Heller und froher Tag an. Die Sonne Homer's leuchtet auch uns, und bald muß sich Alles, Alles wenden, denn schon kündet sich in vielen Zeichen die Morgenröthe einer befferen Zett an.
Darum zaget nickt, Ihr Kleingläubigen, sondern ruft mit uns freudig und vertrauensvoll: Prostt Neujahr!
Deutschland.
m. Darmstadt, 30. December. Der zweiten Kammer der Stände ging unterm 17. d. M. folgende Vorlage des Großherzogl. Staatsministeriums zu: „Nach den Bestimmungen der Königlich Preußischen Militärstrafgerichtsordnuna vom 3. April 184d — Regierungsbl. 1868 pag. 1099 welche in Gemäßheit der Militär-Conventlon vom 7. April 1867, bezw. des Gesetzes vom 19. April 1868, die Einführung der Königl. Preußischen Militärstrafgesehe betteffend - Regbl. 1868 pag. 776 - mit einigen Modi-


