Len von ihm bereits in's Auge gefaßt worden sei und daß es daher gegen Annahme des vorliegenden Antrages Seitens der Kammer nichts cinzuwerden habe. Im Landtagsabschied vom 20. Mai 1875, $ 30, wurde „die gewünschte Revisionen CoUateraisteuergesetzgebung" denn auch zug<sagt; nur "schöne es rätbiich. »für diele Revchon der Collateraisteuergesetzgebung erst die Emschei- düng der hierauf tnflutrendcn R-tchsg-setzgebung über Die Gench.svnsasiung und die C'vtlproceßorbnung abzuwarten." Dieser Theil der Relchsgesetzgebung ist aber jetzt in Kraft nebft der einschlägigen hessilch-n L-gislatur. Unterb-ssen gaben sich die Gründe sür den Erlaß einet einheitlichen, erschöpfenden, th-il« zu revidirenden, theils zu ergänzenden Collateralsteuergesetzgebung durch man- »tgfache Erfahrungen nur verstärkt und können durch die kaum in Aussicht stehende Verwandlung der staatlichen Erbschaftssteuer in eine einheitliche Reichs- steuer nicht abgeschwächt werden. Aus diesen Gründen erlaubt stch der erge- denk Unterzeichnete an Großh. Ministerium d-r Finanzen die Frage zu richten:
SBitb rote e8 dringend wünschenswerth ist und bestimmt zugejagt wurde, bald und zwar noch auf diesem Landtage, den Ständen ein den Gegenstand einheitlich ordnender und erschöpfender Gesetzesentwurf über die Erhebung einer Eollateralsteuer vorgelegt werden?"
m. Darmstadt, 22. Januar. Der Bericht des von der zweiten Kammer zur Porberathuna des Ges-tzesentwurses, die allgemeine Bauorbnuna betreftend, niedergesetzten besonderen Ausschusses liegt nunmehr vor. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes für alle Kreise der Bevölkerung -heilen wir dessen we,entlichen Inhalt *” ^Gnstimnasweise wird bemerkt, daß, nachdem die Motive zu dem vorliegenden Gesetzesentwurfe in einer ebenso gründlichen als ausführlichen Werse den dermalrgen Rechtszustand hinsichtlich des Bauwesens im Großberzogthum He sen gesch.ldert und die Nothwendigkeit des Erlasses einer allgemeinen, sür das ganze ^and gültigen Bauordnung hieraus gefolgert und bargelegt haben, ben Berichterstattern hierüber Nichts zu sagen übrig bleibe Der Ausschuß erkennt die Dringlichkeit einer Aendermig der Baugesetzgebung ausdrücklich an und billigt in dieser Beziehung die tn den Motiven niederye egte bcd Gesetzesentwurfes, welcher von der Bauberechtigung
und den Bauvorschriften im Allgemeinen handelt, hat der Vorsitzende des besonderen Ausschusses, Abg. Küch ler, Bericht erstattet- Zu Art. 1, welcher die Befugnisse des Eigentümers im öffentlichen Interesse in Bausachen einer generellen Beschränkung unterwirft findet der Ausschuß nichts zu erinnern und beantragt Annahme des Artikels.
9irt 2 läßt in Absatz 1 zu, daß je nach den individuellen Bedürfnissen der Gemeinden besondere Bestimmungen durch Ortsstatuten oder durch volizeiliche Ordnung (Localreglement) in Bausachen getroffen werden können. In Absatz 2 und 3 wird die Art und Weise, wre diese Polizeireglements und Ortsstatute nach Maßgabe der Städte- und Landgemeinde-Ordnung, beziehungsweise der Provinzial- und Kreisordnung zu Stande kommen sollen, näher präcisirt. v .
Wenn der Ausschuß auch einstimmig der Ansicht ist, daß nach Maßgabe localer Bedürfnisse in den einzelnen Gemeinden eine Abweichung von den allgemeinen Bauvorschriften. beziehungsweise der Erlaß besonderer Bestimmungen nothwendig erscheint, indem eine Bauordnung, welche für alle Landestheile gleichmäßig paßt, nicht geschaffen werden kann, so sind doch die Anschauungen, in welcher Welse den besonderen Interessen der einzelnen Gemeinden Rechnung getragen werden soll, innerhalb des Ausschusses höchst abweichend. , rr
Die Mehrheit des Ausschusses beantragt, den Artikel dahm zu fassen.
Soweit dieses Gesetz und künftige Gesetze hierzu ermächtigen oder keine entaegenstehenden ausdrücklichen Bestimmungen enthalten, fönnen die nach örtlichen Bedürfnissen erforderlichen besonderen Bestimmungen in Gemeinden, auf welche die Städteordnung Anwendung findet, durch Ortsstatute, in den übrigen Gemeinden durch Ortsstatute, eventuell polizeiliche Ordnungen (Localpolize>rcglement) über Bausachen getroffen werden." ~
Dieses Gesetz,'
dienende künftige Gesetze, sollen an sich für das ganze Land bindend sein. Unmöglich können aber die Gesetze alle Bestimmungen enthalten, welche in Bausachen an allen Orten gleichmäßig gelten sollen. Die Eigenthümlichkeiten und besonderen Bedürfnisse der Gemeinden sind zu verschieden. Mit Recht will der Entwurf dieser Verschiedenheit Rechnung tragen, indem er besondere Bestimmungen nach den Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden zulätzt- Er will jedoch auch den auf Grund des Gesetzes zu erlassenden Verordnungen das Recht gewähren die vorbehaltene Ermächtigung zu erth.ilen, oder Bestimmungen zu treffen, welche nicht geändert werden hülfen. Man mar der Ansicht, daß Gesetze, nicht Ausführungsverordnungen, in diesen wichtigen Fragen das entscheidende Wort reden sollten. Der Gesetzesentwurf läßt zwar die „Ertheilung der besonderen Bestimmungen" durch „Ortsstatute und polizeiliche Anordnungen" nebeneinander zu. Allein in Wirklichkeit ist lediglich in die Hand der Regierung gelegt, ob und welche derartige besondere Bestimmungen und durch welche Organe im Einzelfalle dieselben getroffen werden sollen. Ortsftatuten bedürfen des ausdrücklichen Beschlusses der Gemeindevertretung, beziehungsweise der Zustimmung der Stadtverordneten oder des Gemeinderaths, polizeiliche Ordnungen nur der Vernehmung derselben. Die Regierung genehmigt einfach die von der Gemeindevertretung beschlossenen Ortsstatuten nicht, legt derselben eine polizeiliche Ordnung vor und genehmigt nach Vernehmung der Gemeindevertretung trotz deren Widerspruchs diese polizeiliche Ordnung; sie hat es damit in der Hand, die Bestimmung durch Ortsftatuten ganz unmöglich zu machm und lediglich polizeiliche Ordnungen zuzulassen. Ihr steht es demnach aber auch zu, die Initiative zu ergreifen, überall durch polizeiliche Ordnungen zu regeln und nach dieser Regelung stelbstverständlich weitere Ortsstatute für unnöthig zu erklären und nicht zu genehmigen. Da der Regierung übrigens bezüglich der Ortsstatuten das Genehmigungsiecht unter allen Umständen Vorbehalten ist, so könnte an sich keine Veranlassung gefunden werden, daneben noch polizeiliche Ordnungen zuzulassen, wenn nicht die Möglichkeit gedacht werden könnte, daß Gemeindevertretungen, zum Erlaß von Ortsstatuten berufen, sich zum Erlaß solcher, trotz dringenden Bedürfnisses, nicht herbeilasscn sollten. Dieser Fall ist allerdings nicht unbedingt ausgeschlossen, allein in Städten kaum denkbar, einmal weil die Zahl der Vertreter der betreffenden Stadt in der Versammlung der Stadtverordneten eine größere ist, als die Zahl der Gemeindevertreter in den Gemelnderathen der ländlichen Gemeinden, zum Andern weil die Städte ihre besonderen academisch oder doch höher gebildeten Baumeister haben werden, welche die Bedürfnisse in ihrer Amtsthätigkeit erkennen und den Stadtvcrtrctungen diese Bedürfnisse in solcher Weise darzustellen vermögen, daß sich dieselben dem Erlasse von Ortsstatuten naturgemäß nicht entziehen können und werden. In ländlichen Gemeinden dagegen mag es eher möglich fein, daß den Bedürfnissen durch Ortsstatute nicht ab- geholfeu werde, sei es weil die specifisch sachverständigen Organe nicht am Ort sind, sei es, daß die Initiative in solchen Dingen naturgemäß nicht so ergriffen wird, wie in den Städten. Hieran anschließend schien der Unterschied, welcher in der Städte- unb Landgemeinde-Ordnung an sich zu Tage tritt, Veranlassung zu geben, auch in dieser Beziehung eine verschiedene Behandlung eintreten zu lassen.
Mißständig wurde es erachtet, die besonderen Baubedürfnisse der Städte durch polizeiliche Ordnungen zu regeln, da die Genehmigung der Städtevertretungen nicht erforderlich, während doch angenommen werden muß, daß dieselben am besten und ersten die Bedürfnisse der betreffenden Städte zu erkennen vermögen, und denselben Rechnung tragen werden-
Ein Mitglied des Ausschusses beantragt Ersatz des letzten Alineas des Artikels durch die Worte:
„Zum Erlaß polizeilicher Ordnungen über Bausachen ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise des Gemeinderaths und des Kreis- ausschuffes, sowie die Genehmigung des Ministeriums des Innern einzuholen "
Es wird von dem Antragsteller dazu bemerkt:
„Die Möglichkeit der Ordnung durch Ortsstatuten oder polizeiliche Reglements wird anerkannt. Die Anregung kann von der betreffenden Gemeinde oder von der betreffenden Polizeibehörde ausgehen. Entscheidend erschien aber, daß die Gemeinde mit der betreffenden Ordnung übereinstimmte, in Orksstatuten durch deren Beschließung in Localpolizeioidnungen durch Zustimmung. Da zu den beiden die Genehmigung der Regierung hinzutreten mutz, so ist das Interesse der Staatsregierung gewiß gewahrt "
Der Berichterstatter und ein weiteres Mitglied des Ausschuffes sind mit obigen Ausführungen nicht einverstanden und kommen wir auf ihre Anträge und deren Begründung des Näheren zurück.____________
Telegraphische Depeschen.
Waguer'S telegr. Correfpoudenr • Brrrea«.
Berlin, 22. Januar. Dem Bundesrathe ging eine Vorlage über Ergänzung und Aeuderung des ReichsmilttärgesetzeS zu, wonach vom 1. April 1881 ab die I. sanierte tu 503 Bataillonen, die Feldartillerie in 340 Batterien, die Faßartillerte in 31 Bataillonen und die Pioniere in 19 Bataillonen sormirt werden sollen. Neu errichtet werden: 11 Infanterie-Regimenter — 8 preußische, 1 bayerisches und 2 sächsische — 1 preußisches Fußartillerie- Regiment und 1 p eußisches Pionier-Bataillon. Ferner treten zu den bereits bestehenden Formationen 32 Feld-Batterien — 24 preußische. 4 bayerische, je 2 sächsische und württembergifche — neue hinzu. Die hierdurch erwachsenden dauernden Ausgaben betragen 17,160,242, die einmalige Ausgabe beträgt 26,713,166
Mainz, 22. Januar. Eine stark besuchte Volksversammlung aller Parteien beschloß einstimmig eine Adresse an den Landtag wegen des Baues einer Rdei brücke zu richten.
Wien, 22. Januar. Die „Polit. Eorresp." meldet aus Konstantinopel: Aus Eimächltgung des Sultans soll morgen eine den Negerhandel betr. Convention zwischen Sawas Pascha und dem britischen Botschafter Layard unterzeichnet werden.
Pesth, 22. Januar. Im Unterhause beantragte Mocsary ein Enquete anläßlich der jüngsten Unruhen in Pesth. Das Haus wird in Betreff der Behandlung dieses Antrages morgen Beschluß soffen.
Pari-, 22. Januar. Abends. Der Antrag auf volle Amnestie ist unterzeichnet von 49 Deputirten. Im vorigen Jahre zählte der nämliche Sin» trag 87 U lerschristen.
Lokales.
Gießen, 23. Januar. In der am 20. Januar stattgehabten Versammlung des Volks- bilvungs- und des Gewerbevereins sprach Herr Architekt H ug über einen zwar unscheinbaren, doch sehr wichtigen Gegenstand — über den „HauSschwamm" nämlich. — Da es nur nützlich fein kann, diesen Häuserfeind auch in weiteren Kreisen kennen zu lernen, so durfte Ewiges aus dteiem interessanten Vortrag hier mitgetheüt werden.
Der Hauptfeind des Holzes in den Gebäuden ist der Hausschwamm (Meruhus lacry- mansk derselbe ist ein Pilz, dessen Entwicklung mit der s. g. Spore beginnt. Da in der atmosphärischen Luft unendlich viele Sporen herumfliegen, so ist wohl eine plötzliche Entstehung dcS Hausschwamms auf jene zurückzuführen, sofern die Spore die zu ihrer Wetterentwickelung nöthiae Feuchtigkeit und stagnirende Luft hier vorfindet; alsdann entstehen aus diesen feine weihe Fädchen (Mycelium), welche nach allen <Sei:en hin verlaufen. Aus diesem spinnweben« äbnlichen Gebilde entwickelt sich dann der eigentliche Pilz (das Stroma), welcher leicht vergänglich und nur dazu da ist, um wieder neue Sporen zu erzeugen. Der Hausschwamm verrath seine Gegenwart meist durch seinen, allen Schwämmen eigenartigen Geruch Die ersten Anfänge der Schwammbildung im Holze geben sich als ein Heiner, zartwolliger Anflug zu erkennen, der aus feinen Myeeliumfäden besteht; diese durchdringen nach und nach das ganze Holzwerk und entziehen dem Holze allen Pflanzensaft, wodurch cs zerstört wird. Am häufigsten wird der Schwamm in den Kellergeschoßen, sowie an Fußböden und Sockeln im Erdgeschoß angetrosstn. doch bat derselbe seine Zerstörungen auch schon bis unter die Dachziegel zu Stande gebracht- — Sollte sich in einem Hause der Schwamm vorfinoen, so ist es höchst rathiam, Qttc8 ongcr ariffene Holzwerk sorgfältig zu entfernen, ebenso das Mauerwerk, in desien Fugen sich Myc>- vorfinden, abzubrechen, das übrige Mauer- und Holzwerk aber mit solchen Mitteln zu bestreichen, welche die Sporen unv zerstören Zu
Substanzen, wie Kupfer- und Eisenvitriol, Kreoio»-, Holzessig, Schwefelsäure, Quecksilbersubsi- mat u. v. a. Bei Neubauten ist darauf zu achten, daß nicht nur trockenes Holz zur Verwendung komme, 'sondern daß das Gebäude gegen die aufsteigende und seitliche Grundfeuchtigkeit isolirt und daß namentlich auch die Räume im Souterrain gehörig toentilirt werden, da frische Lust dem Gedeihen dcs Hausschwamms entgegensteht. —
Nachdem der Vorsitzende, Herr Haustein, dem Redner für seine ausführlichen Bc lebrungen Namens der Anwesenden gedankt, entsvann sich eine lebhafte Discussion über dieses Thema Mehrere an Herrn Hug hierbei gerichtete Fragen beantwortete derselbe sofort un? versprach hierbei, die Qualität des Bauholzes gelegentlich seiner in Aussicht glstellten Vorträge „über bad Wohnhaus" noch ausführlicher zu erörtern. B.
Gießen, 23. Januar. sNückfalltyphus.) In der Zeit vom 15. bis 20. d. M. find in dem Gießener Typhuslazarett) 12 Kranke (11 Männer, 1 Weib) neu zugegangen, 5 ge ncfen entlassen worden und 1 gestorben (im laufenden Monat erst der zweite Todesfall). Der Krankenbestand war demnach am 20. d. M. noch 64 (58 Männer, 6 Weiber). Im Ganze« beträgt die Zahl der Fälle m Gießen nunmehr 110 (99 Männer und 11 Weiber), wovon 1" (9 M. u. 1 W.) gestorben find.
— Die „Volksküche" vertheilte heute 1000 halbe Portionen. Verkauft wurden hiervon 13 >, 869 Portionen erhielten Arme, Kinder und Handwerksburschen.
Handel und 8<tfebr
Limburg, 21. Januar. (Fruchtmarkt.) Rother Weizen 18.80, Weißer Wetze»
,Ä —, Korn .X 14.15, Gerste JL 10.80, Hafer, JL 6.75, Erbsen -, Kartoffeln JL —, (Durchschnittspreis pro Malter.)
Eingesandt.
Man erlaubt sich die Bitte, daß von dem Erträgniß der Wohlthätigkeits - Vorstellungen auch dem Herrn Rabbiner Dr. Levi ein kleiner Theil zur Verfügung gestellt werben möchte.
Chronischer Katarrh mit Schleimauswurf ist ein Leiden, das bei Eintritt bev nassen und kalten Jahreszeit ebenso beschwerl'ch wie gefährllch werden kann. Der erfolgreich dagegen angewandte Jsländisch-Moosthee kann von Vielen, wegen der umständlichen und zeiti aubenden Bereitung desselben, nicht gebraucht werden, weßhalb ber Apotheker Engelhard in Frankfurt a. M. aus den Bestandtheilen des isländische» Mooses eine Pasta hei gestellt hat, die, da sie auch den Magen nicht säuert, für all: zu Lungenkatarrhen geneigten Personen ein unentbehrliches Hausmittel genannt werde» kann. Die Moos-Pasta wird in den Apotheken verkauft.
Irischbäcker in Gießen.
Sonntag, den 25. Januar. Emtl Noll, Löwengasie. Louis Klemmrath, Neuenweg. Daniel Rühl, am Rathhaus.
Kirchliche Anzeigen der evangelischenGemeinde zuGießen.
Gottesdienst:
Sonntag den 25. Januar.
Morgens: Pfarrverwalter Schöner. — Nachmittags: Pfarrer Schlosser.
Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 25. biS 31. Januar besorgt Pfarrverwalter Schöner.
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