Ausgabe 
24.1.1880
 
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Nr. 20

Samstag den 24. Januar

1880

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1 «chulstraße B. 18.

Erscheint tckgttch mit Ausnahme des Montag-.

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rbliebenen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Die Waffernothstände am Mittelrhein.

Vom Mtttelrhein wird derKöln. Ztg." geschrieben:

Der Eisgang und die Ueberschwemmungen des Rheins haben die allge­meine Aufmerksamkeit und das Mitgefühl für die schweren Leiden der Uferbe- wohver wachgerufen. Diese Regungen werden freilich schnell verwischt sein und die hart geschädigten Bewohner, der Rheinniederungen werden auch dies­mal wieder, wie nach all' den vielen vorhergegangenen Ueberschwemmungen, auf stch selbst angewiesen bleiben, um den seit Jahren andauernden harten und ausstchtslosen Kamps gegen Ruin und Verarmung weiter zu kämpfen.

Indessen möchte dcr Augenblick geeignet erscheinen, um die am Mittel­rhein bestehenden Verhältnifle zu beleuchten.

Der so eben beendete Eisgang ist immerhin bester und glücklicher ver­laufen, als allgemein befürchtet wurde, denn eine wett größere Gefahr hatte allerwärts vor Augen gestanden. Bezeichnend für diesen Eisgang ist, daß er bei sehr rasch eingetretenem, beispiellos hohem Wafferstande, von 5 bis 6m, mit vielen Eisstopfungen vor sich ging. Viele Städte, Dörfer und Gehöfte wurden fast plötzlich unter Wasser gesetzt, wobei Hausgeräthschaften, Vieh und Nahrungsmittel, sowie Oeconomtevorräthe der verschiedensten Art sortaenffen, viele Gebäulichkeiten, selbst hochstehende, beschädigt, eine große Anzahl Bäume, werthooüe Obstpflanzungen und selbst Weinberge, zerstört wurden. Die Ur­sache des raschen und gefährlichen Verlaufs dieser Katastrophe wird darin er-

Jahr eine zunehmende Anzahl tüchtiger und erfahrener, aber unparteiischer Fachmänner es bestätigen und wenn 3) aus den Pegelständeu der Rheinhoch- waffer von Anfang dieses Jahrhunderts an bis zur Jetztzeit mit mathemati­scher Genauigkeit es sich berechnen läßt, daß die Strombauten eine verderbliche Wirkung für die Uferbewohner haben, so wird eine Regierung sich schließlich nicht der Pflicht, Schadenersatz zu leisten, entziehen können.

Hierin allein liegt die Möglichkeit der Rettung und der Abwendung der Nothstände. Aber auch für die Regierung erwachsen die wichtigsten und be­deutendsten Vorthelle, wenn sie eine Verantwortlichkeit für die Wasserverhee­rungen übernimmt. Sie wird in erster Linie dadurch veranlaßt, ihre bisherigen Wafferbau-Theorien mit größerer Vorsicht anzuwenden; sie wird die bedeuten­den Mittel nicht mehr zu Strombauten in dem Strombett verwenden, welche den Hochwasserspkgel immer mehr in die Höhe treibt, sondern sie wird sicb geneigter finden zu Bauten, welche die Landeöculturen schützen und die Wafser- verheerungen abwenden. Es kann der Regierung nicht unbekannt geblieben sein, welch' einstimmiger Widerspruch, welche allgemeinste Abneigung gegen die Rheincorrectionen besteht, weil alle Betheiligten stch durch dle Bauten der staatlichen Waffertechniker in ihren Jntereffen verletzt und geschädigt sehen. Man braucht nicht Prophet zu sein, um zu sagen: Sobald die Regierung die seit mehr als 60 Jahren betriebene unheilvolle und irrige Wafferwtrthschast aufgibt, sobald die Regierung aufhört, für den Rhein, aber gegen die Uferbewohner zu arbeiten, sobald sie vielmehr für den Schutz der User­bewohner und gegen den Rhein wirkt, wird diese, wenn auch große und tief eingewurzelte Mißstimmung Seitens der Uferbewohner gegen die Regierung aufbören.

Und wahrlich, wenn dieselben das Aufhören der bisherigen Wasserwirtb- schäft erstreben, wenn sie mit allen gesetzlichen Mitteln dies zu erkämpfen suchen, so erfüllen sie nicht allein eine Pfl cht gegen sich selbst und die kommen­den Geschlechter, sondern sie handeln auch im wahren Jutereffe des Staates.

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Darmstadt, 20. Januar. Lias Grotzh. Negrerungsblatt (Beilage Nr. 2) enthält: t _ _ , . _

1. Bekanntmachung, den 6. Nachtrag zu den Statuten dcr Hessischen Ludwigs-Effenbahn-G-sellschast betreffend. m .

2. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Corn- munal - Bedürfniffen in den Gemeinden des Kreises Bensheim.

3. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Be- dürfnisse in den israelitischen Religions - Gemeinden des Kreises Heppenheim.

4. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzogltchem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Corn- munal-Bedürfniffen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Büdingen.

5. Ordensverleihung.

6. Dienstnachrichten.

7. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnäbigst grruht: am 13. Decbr. 1879 den Kammermusiker Konr. Stautz auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.

Am 3. Januar 1880 wurden der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Rodhctw Wilhelm Reusch und der Verwalter des Arresthauses zu Gießen Joseph W-iffer auf ihr Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

8. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der städtischen Volksschule zu Darmstadt mit einem Anfangsgehalt von 1350 JL Vier mit evang. Lehrerinnen zu besetzende Leb- rerinncr stellen an der städtischen Volksschule zu Darmstadt mit einem Anfangs- aehalt von 1200 X Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Storndorf mit einem Gehalt von 1000 Da» Concurrcn,ausschreiben in Beilage Nr. 26 des Großh. Regierungsblattes von 1879 wird zurückgezogen.

Darmstadt, 21. Januar. Dem Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Groß-Gerau und Langen mit dem Amtssitze zu Groß-Gerau, Eduard Wetdig, sind neben seinen bisherigen Functionen die Geschäfte eines Ämts- anwalte» bei de« Amtsgerichte Darmstadt II, sowie die Aushülfeleistung bei der Amtsanwaltschast des Amtsgerichtes Darmstadt I, bi» auf Weite­res mit dem Amtssitze in Darmstadt übertragen worden.

m. Darmstadt, 22. Jan. Untern, 17. d. M- hat der Abg. L>chroe> der bei dem Bureau der zweiten Kammer folgende Interpellation an Großh. Ministerium der Finanzen übergeben:In Folge eines aaf dem 21. Landtag- von dem Abg. Welcher gestellten Antrages ersuchten beite Kammern Großh. Regierung, eine Revision der Collateralsteuergc- setzgebung zur Herstellung gesetzlicher Einheit >'»d B-se.tiguug der he-vor getretenen Mängel baldgeneigtest vornehmen und ^ssallfige Gesetzesvorlage ständischer Beschlnßsaffung unterbreiten zu wollen. Großh. Fuiauzmintsteitum , antwortete dem damaligen Berichterstatter zweiter Kammer, Abg. «. Metz, unterm 1. Februar 1873,daß eine Revision der Collateralsteuergesstzgebang behufs Beseitigung der im Laufe der Zeit zu Tage getretenen Mängel dersil-

blickt, daß der nunmehr canalifnte Oberrhein und die Nebenflüffe des Rheins ihre Waffer- und Eismaffen dem Mtttelrhein jetzt wett schneller und in weit größeren Mengen zugeführt haben, als in früheren Zeiten, wo noch die von der Natur geschaffenen Verhällntffe ungestört bestanden. Diese Waff^r- und Eismaffen mußten nun schon in der Strecke Mannheim-Bingen eintreffen, als noch dort eine mächtige Eisdecke den Abfluß behinderte, und in Folge un­zähliger Steindämme, Buhnen, Weldenpflanzungen und Einengungen an vielen teider» Punkten Eisstopfungen verursachte. Allerwärts erheben stch Stimmen, tm Hetngau, am Main, in der hessischen Rüetnniederuna, roeldbe diese

Meincörrectionen "zurücksühren, bas Verderbliche derselben bestimmt Nachweisen und die angewandten Wafferbau-Theorien als die Jntereffen der Uferbewohner im höchsten Grade schädigend dm stellen. Es ist heute eine erwie­sene Thatsache, daß mit den 1817 von den Rheinuferstaaten begonnenen und in der Folge weiter ausgeführten Strombauten in gleichem Verhältniß die Hochwaffer zugenommen haben. Es ist ferner Thaisache, daß seit 1850 eine Nelke von Sommer-Hochwassern Pegelstände erreicht haben, wie sie in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts niemals vorgekommen sind. Eine bedeutende Erhöhung des Rhetnwafferspiegels hat statrgefunden in Folge der in großer Amahl gemachten Durchstiche und bedeutenden Correctious- und Uferbauten. Diese Steigerung des Hochwafferspiegels beträgt an vielen Orten des Mittel­rheins über Im. Das Flußbett hat stch über 1m erhöht, und alle Flächen, welche früher vom Hochwaffer nur gerade berührt wurden, liegen jetzt bei gleichem Wachsen des Wassers im unter dem Hochwafferspregel und werden iaü alljährlich durch Ueberschwemmungen und durch erndringendes Grundwaffer verheert und verwüstet. Am Mtttelrhein sind wohl bet 60,000 Morgen fruchtbaren Landes diesem Schicksal verfallen. Nimmt man den Ertrag eines Morgens zu 50 JL an, so verursacht ein Sommerhochwaffer den Schaden von 3 Millionen. Will man aber stch einen richtigen Begriff von der Nothlage der Vheinniederungen machen, so ziehe man in Betracht, daß außer den vielen Hochwassern seit 1850 die Jahre 1876, 1877, 1878 unb 1879 Lommerhoch- brachten, und daß zu einem Schaden von 10 bls 12 Millionen an »rftörien Bodenerzcugniffen noch eine weit größere Veilustsumme zuzurechnen ist die Verminderung des Capitalwerthes von Grund und Boden, weiche für °eu Morgen auf 2 bis 300 M. veranschlagt werden kann, mithin weitere Berlnste von 12 bis 18 Millionen.

Die Regierungen haben Millionen dafür verausgabt, daß die Waffer. iechniker Versuche mit ihren unerprobten Wafferbau-Theorieu anstellten, und statt daß Gedeihen und Wohlstand daraus erwachsen wäre, sehen sich die Ufer- anwohner in ihrem Besitzstand auf» Empfindlichste geschädigt: der Rheingau crotefttTt gegen die Wasserbauten, desgleichen die rheinhessischen Gemeinden, welche das schwere Opfer bringen mußten, durch Dampfpumpen das bei Som- merbockwaffer fast alljährlich eintretende Grundwaffer zu entfernen, ebenso auch ; ... siebaeaenb, welche vergeblich die Vervollständigung ihrer Dammsysteme und äSS'anlagm erst?ebt. Die Waffervlrhältniffe am Mittelrhein verschliß mm, stch von Jahr zu Jahr einstimmig protestiren alle Betheiligten gegen die Wasierwirthschaft, doch, nach wie vor und unbekümmert um den allgemeinen 'ftuin läbt der FlußbaufiScus für Millionen Steine in den Strom werfen. Abhülfe, Berücksichtigung der schwer geschädigten Jntereffen ist nicht zu erhoffen, i nd dock ist diese ganze Waffersrage, die den Rheingau bedroht und >r> Suf- eaung bringt und die hessische Rheinniederung an den Bettcistab gebracht hat. ,us eine einfache Rechtsfrage zurückzuführen t ES ist Eigenthumsbeeinttachti- flung, Besitzstöiung, welche durch die Strombauten entstanden und in sortge- letzter Zunahme begriffen ist. Die Regierung allein ist zu Strombaut.n be- lethtiat sie allein hat die Initiative zu denselben ergriffen, sic hat sic cntwor- se» und auSgesührt - der Regierung fällt die Verantwortlich eit für die Wir- funaen und Folgen ihrer Sirombauten auch zu, und wenn 1) die Erfahrungen >.nd Erlebnifie ganzer Bevölkerungen es nachweisen, wenn 2) von Jahr zu

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