sind Theile der Provinz Oberhessen und ein Theil des Odenwaldes. Selbst in günstigen ; Jahren doch Seitens des Staats würde geleistet werden müssen; durch dieselben würden. Jahren muß ein großer Theil der Bevölkerung derselben um eine sehr bescheidene ! zugleich Zwecke oes Gemeindewohls gefördert und den betreffenden Gemeinden, sowie
Existenz kämpfen, die jetzt mit eigenen Kräften fortzuerhalten und zu sichern die Un- dem Fiscus bleibender Bortheil gewährt. Von den zur Beschaffung von Saatkartoffeln
gunst des letzten Jahres und des gegenwärtigen Winters unmöglich macht Die Kräfte ; bestimmten mummen würde voraussichtlich der größte Theil der Staatskasse wieder
der Gemeinden sind dort vielfach sehr gering und beruhen hauptsächlich aus der ersetzt werden und dieselbe nur die Zinsen und etwaige Ausfälle zu verlieren haben.
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Das eigentliche Opfer, das der Staat nach den vorstehenden Vorschlägen zu bringen haben würde, beschränkt sich daher auf eine verhältnißmäßig nicht hohe Summe, die
die Gesammtheit des Landes gewiß gerne aufbringen wird, um eigentlicher Noth den Eintritt in dasselbe zu wehren.
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs beehrt sich hiernach das unterzeichnete Ministerium an die Stände des Großherzogthums und zunächst an die zweite Kammer derselben das Ansinnen zu stellen,
zur Abwehr eines Nothstandes in den inneren Theilen des Landes der Großherzoglichen Regierung den Betrag von 100,000 M. aus den paratesten Mitteln der Haupt-Staatskasse zur Verfügung stellen zu wollen.
Darmstadt, 5. Februar. Das heute ausgegebene Großh. Regierungsblatt Nr. 3 enthält die Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Gebühren der Großh. Steuer-Commiffatre für die Aufstellung neuer Brandkataster betreffend.
Berlin, 5. Febr. Was die neuen Steuervorlagen für da- Reich betrifft, o berichtet die „91.. A. Z-", daß als feststehend vorläufig nur die Brausteuer, die Börsensteuer und wahrscheinlich auch die Qüttungssteuer zu betrachten sind. Die Wehrsteuer scheint also noch in der Schwebe zu sein. Wenn sie durch- gesührt wird, so würde dadurch eine langjährige Forderung unseres großen Statistikers Geheimerath Engel zur Ausführung kommen. Ueber die näheren Bestimmungen will die „Nat.-Ztg." in Erfahrung gebracht haben, es sei die Absicht, jedem Manne, der vom Militärdienst befreit ist, und zwar ohne Rücksicht auf den Grund der Befreiung, also auch wenn dieselbe wegen körperlicher Gebrechen erfolgt ist, für die Dauer der zwölfjährigen Dienstzeit alljährlich eine Steuer aufzuerlegen, und zwar bis zu einem Einkommen von 1000 JL jährlich 4 JL und mit einem festen Procentsatz von höherem Einkommen. Es ist berechnet worden, daß dadurch ein Ertrag erzielt würde, welcher die Mehrausgaben für den Militäretat nahezu deckt.
— Am 12. Februar d. Js. findet zu Frankfurt a. M. die Sitzung der ständigen Eisenbahn-Tartf-Commission des deutschen Reichs und des Ausschuffes der Verkehrs-Interessenten statt, um Vorschläge über die Aenderung des Eisenbahntarifsystems für die Generalversammlung der deutschen Bahnen zu sormu- liren, welche durch die Annahme einer zweiten Stückgutklaffe und die Aufhebung der generellen Wagenladungsklaffen erforderlich werden. Es handelt sich namentlich um Einreihung der Artikel in den neu zu bildenden Specialtarif, welche bisher bei Aufgabe von 100 oder 200 Centnern in den generellen Wagenladungsklaflen transportirt wurden. Die Bedeutung dieser Aenderungen des Tartssystems ist zwar den landwirthschastlichen, industriellen und sonstigen am Eisenbahnverkehr bethetligten Kreisen bekannt; es mag aber hier darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese Kreise gut thun würden, rechtzeitig die Tragweite der Aenderungen zu erwägen und ihre Aeußerungen darüber den Verwaltungen und Behörden zugängig zu machen, damit nicht Klagen über die mangelnde Berücksichtigung großer Interessen erhoben werden können. Freilich fragt es sich, ob die Beschiüffe der Tarifcommtssion noch von praktischem Werth sein werden, da die Retchsregterung wiederholt erklärt hat, in der bevorstehenden Retchstagssesston das seit Jahren erwartete Eisenbahn- Tarifgesetz einzubrtngen, und die Regelung des Tarifwesens wohl nicht von verschiedenen Seiten in Angriff genommen werden kann. Allerdings betonc man, daß der Arbeitsminister Maybach mit der Ausdehnung der Verstaatlichung der 'Privatbahnen das Jntereffe an jenem Gesetze nothwendtg verlieren muß, weil es ihn in der Verwaltung der preußischen Bahnen nur hemmen würde. In anderen, namentlich agrarischen Kreisen, welche auch im Landwtrth- schaftsrath ihre Anschauungen zur Geltung gebracht haben, wird indessen ein so hoher Werth auf dir endliche Lösung der Eisenbahntarif-Frage gelegt, daß lebhafte Erörterungen im Reichstage über die Gründe der Verzögerung bei Einbringung des Gesetzes wohl zu erwarten sind.
Berlin, 5. Februar. Als der jüngste Reichstag die vielen neuen Steuern bewilligte, wurden uns goldene Berge verheißen von den Ueber- schüffen, die in die Kaffen der einzelnen Staaten fließen sollten, und von den Erleichterungen, die uns Allen bei den directen Steuern und namentlich den Städten durch Zuwendung eines Thetles der Grund- und Gebäudesteuer erwachsen sollten. Indessen sind alle diese Hoffnungen gescheitert. Das Reich, so scheint es, hat keinen Groschen übrig, sondern bedarf abermals neuer Steuern, um die Militärvorlage und die Erhöhung des Reichsheeres
um 25,000 Mann durchzuführen. Als die in's Auge gefaßten Steuern weiten von kundiger Seite bezeichnet: 1) die Börsensteuer mit Einschluß der Quittungssteuer, 2) die Brausteuer, 3) die Militärsteuer für solche junge Leute, die zum Militärdienst nicht etngezogen werden, obgleich sie zum Erwerb nicht unfähig sind. Im Grundsätze muß man eine Steuer dieser Art als durchaus gerecht und billig anerkennen. Es gibt ketne größere Ungleichheit und Unbilligkeit, als daß von zwei jungen Leuten der eine zum dreijährigen Militärdienst etngezogen wird, und der andere, weil er eine höhere Nummer zieht oder wegen eines sonst unerheblichen körperlichen Fehlers dem Militärdienste entgeht, von der schwersten Last, welche der Staat auferlegt, gänzlich befreit bleibt. (Köln. Ztg.)
Karlsruhe, 5. Februar. Die „Bad. Landesztg." meldet, die Com- Mission der Zweiten Kammer für das Examen-Gesetz habe in ihrer Schluß- Sitzung gestern Abend mit sämmtlichen 10 Stimmen der Liberalen 2 Stimmen der Ultramontanen und einer Conservattven beschlossen, Plenum zu beantragen, die Berathung des Gesetzentwurfes abzulehnen.
Petersburg, 1. Februar. Vorgestern verbreitete sich in der das Gerücht, es sei auf den Thronfolger und auf Drentelen geschossen worden, später hieß es, im Sapernt-Pereulok habe man eine Geheim-Druckerei ausgehoben. Da solche Nachrichten in gegenwärtiger Zeit sehr häufig in Umlauf gesetzt werden und sich später als falsch erweisen, so schenkte man der Sache wenig Glauben. Der „Regier.-Anz." thetlt nun aber mit, daß es mit dem Auffinden der Druckerei seine Richtigkeit hat, und zwar scheint man dieses Mal ganz besonders glücklich gewesen zu sein, denn allem Anscheine nach hat xnax bei der Gelegenheit den Chesredacteur der „Narodnaja Wolja" entdeckt. Der Mann hat sich zwar bereits entleibt, doch ist das weiter kein Schade für die Menschheit. Die Polizei soll aus folgende Weise Wind von der Sache bekommen haben: Einer der Einwohner des Hauses Nr. 10 im Saperni- Pereulok hatte nämlich öfters in der Wohnung Nr. 9 Geräusch vernommen,
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Steuerfähigkeit der Einwohner, die im laufenden Winter vielfach gemindert morden ist-
Was nun die Art und Weise betrifft, in der dürftige Einwohner zur Beschaffung von Saatkartoffeln, eventuell auch von Saatfrucht, wo etwa die Herbstsaat zu Grunde gegangen ist, Hülfe geleistet werden möchte, so glaubt die Großh. Regierung, daß es sich empfiehlt, den Gemeinden, in denen das Bedürfniß hervortritt, aus der Staatskasse unverzinsliche Vorschüsse zu gewähren, damit dieselben ihrerseits ihren einzelnen Einwohnern dieselben Vergünstigungen einräumen können. Diese Vorschüsse würden dann etwa bis zu Ende des Jahres wieder zu ersetzen sein, wobei freilich nicht ausgeschlossen werden dürfte, daß, wenn eine Gemeinde nicht in der Lage ist, den größeren Theil der ihr gewährten Beträge von den einzelnen Debenten wieder zu erheben, die Regierung zu ermächtigen wäre, einen entsprechenden Nachlaß zu gewähren. Einer solchen Maßregel würde die Regierung stets eine genaue Prüfung der Frage vorausgehen lassen, ob die betreffende Gemeinde rechtzeitig entsprechende Beitreibung eingeleitet und fortgesetzt hat, und in allen einen Kreis berührenden Fällen das Gutachten des Kre.saus- schusses einholen. Den Bezug guter Saatkartoffeln, eventuell geeigneter Saatfrucht glaubt die Regierung durch die Mitwirkung der landwirthschastlichen Vereine für genügend gesichert erachten zu dürfen, die jetzt schon mehrfach sich dafür thätig erweisen und die unzweifelhaft den Organen der Regierung ihre Erfahrungen und .hre Kräfte bereitwillig leihen werden.
Zu alsbaldiger Inangriffnahme öffentlicher Arbeiten auf Kosten und unter Mitwirkung des Staates bieten sich in Oberhessen dermalen zwei Möglichkeiten. Seit Jahren wird nämlich schon an Fertigstellung eines umfassenden Projects zur Herstellung von Wegen in den größeren Domanialwald-Compleren der Provinz gearbeitet. Die für das laufende Rechnungsjahr hierfür bestimmten Mittel sind aufgezehrt, die Vorarbeiten für die Fortführung des Projects aber so abgeschlossen, daß sofort mit weiteren Wegbauten wird begonnen werden können, sobald die Mittel bereit gestellt sind, die den Einkünften des Großh. Famllieneigenthums zu entnehmen wären. Durch diese Arbeiten würden in den Forsten Romrod, Nidda und Grünberg viele Menschen namentlich dann wenn die Holzernte beendet sein wird, Beschäftigung und Verdienst finden können, zugleich aber würde der Zeitpunkt nüber gerückt werden, in dem durch Fertigstellung solcher Wege der Ertrag der betreffenden Waldungen nicht unerheblich zunehmen könnte.
Die zweite Möglichkeit, durch alsbaldigen Beginn von öffentlichen Arbeiten Verdienst zu schaffen, bietet sich im Kreis Büdingen. In dem vor Kurzem den Ständen übergebenen Entwurf eines Gesetzes über den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen ist die Gewährung eines Zuschusses aus Staatsmitteln an mehrere Gemeinden des genannten Kreises zum Bau neuer Vicinalftraßen vorgesehen, nachdem die Gemeinden sich im Allgemeinen zu diesem Bau bereit erklärt haben. Es sind dies die Straßen von Wenings über Gelnhaar nach Bergheim hin, von Wenings nach Hitz- kirchen, von Kefenrod nach Nieder-Seemen, von Gelnhaar nach Bindsachsen und von Usenborn nach Hirzenhain Durch den Bau würde einem dringenden Bedürfniß, das schon seit Jahren empfunden wird, abgeholfen werden und durch den nach Versicherung des Kreisamts möglichen sofortigen Beginn der Arbeiten die Roth gerade in den ärmsten Orten des Kreises erleichtert werden. Der Ortsoorstand von Wenings hat sich ganz neuerdings bereit erklärt, die Mittel zu dem Wegbau in der Gemarkung Wenings sofort aufzubringen, wenn ihm die entsprechende Quote aus dem in dem Entwurf des erwähnten Gesetzes vorgesehenen Zuschuß zur Verfügung gestellt würde; auch der Ortsvorstand von Gelnhaar hat gebeten, daß sofort mit dem Wegbau in der Gemarkung Gelnhaar begonnen werde, und es läßt sich wohl annehmen, daß auch andere der betheiligten Gemeinden sich zu alsbaldiger Bereitstellung der außer dem Staatszuschuß erforderlichen Mittel bereit finden werden. Unter diesen Umständen wird es wohl gerechtfertigt erscheinen, wenn die Großh. Negierung die sofortige Zuwendung des entsprechenden Theils des vorgesehenen, zu beinahe einem Drittheil der Gesammtbaukosten berechneten Zuschusses an die Gemeinden, die die weiteren zwei
Als einmaliger Zuschuß zu den Mitteln der Staats-Unterstützungskasse würde ein Betrag von 5000 M. genügen, der je zur Hälfte in den Rechnungsjahren 1879-80 und 1880—81 zu verwenden sein würde.
Hiernach würde das jetzt vorhandene Bedürfniß sich im Ganzen auf 100,000 M. berechnen. Der größte Theil dieser Summe, die Aufwendungen nämlich für Wegbauten jn Oberhessen, dürfte sich nur als eine anticipirte Zahlung darstellen, die in späteren \
Drittheile aufwenden wollen, in Aussicht nimmt.
Neben der Förderung dieser Arbeiten wird die Regierung darauf Bedacht nahmen, daß die ordnungsmäßig vorgesehenen, auf Kosten des Staates zu bewirkenden öffentlichen Arbeiten in den Gegenden, in denen Noth herrscht, baldmöglichst in Angriff genommen werden, und wird insbesondere da, wo dies noch nicht geschehen, Anordnung treffen, daß die in den Gemeindevoranschlägen vorgesehenen Weg- und ähnlichen Arbeiten alsbald vorgenommen werden.
Eine Beihülfe des Staates durch Verabreichung baaren Geldes zu gewähren, liegt im Allgemeinen nicht in der Absicht der Regierung; indessen läßt sich nicht verkennen, daß Zustände eintreten können, in denen der Verwaltungsbehörde ermöglicht sein muß, birect über gewisse Mittel zu verfügen, um einem Nothstand abzuhelfen. So hat sich im Kreis Büdingen ergeben, daß ungefähr 200 Schulkindern die erforderliche Fußbekleidung fehlte; in solchen Fällen lediglich die Gemeinde zur 21 bhülfe anzuhalten, ist nicht iiMMer durchführbar und zweckmäßig, und werden die Kreisämter hierzu öfters auf die ihnen aus der Staatsunterstützungskasse zur Verfügung gestellten Mittel greifen müssen. Nun haben sich aber diese Credite gerade in den von der Noth bedrohten Kreisen jetzt schon als unzureichend erzeigt, und dürfte, da die Staatsunterstützungskasse überhaupt in hohem Maße in Anspruch genommen ist, eine einmalige Erhöhung des Staatszuschusses zu derselben, speciell zum Zweck der Erhöhung der den Kreisämtern in ärmeren Gegenden daraus zur Disposition gestellten Credite, angezcigt erscheinen.
Die ziffermäßiae Berechnung des Betrags, der zur ErrerAung der angegebenen Ziele erforderlich fein möchte, unterliegt selbstredend großer Schwierigkeit. Vielfach läßt sich das Bedürfniß nicht vollständig überblicken, Verwilligungen in einer Gegend werben bis jetzt nicht gewohnte Ansprüche aus anberen Gegenben Hervorrufen unb bie Ungewißheit bes Eintritts ber Zeit, in ber viele jetzt hülssbebürstig erscheinenbe Personen burch eigene Arbeit sich wieber werben ernähren können, läßt nicht beurtheilen, auf wie lange geholfen werben muß. Wenn bie Regierung bahcr unternommen hat, in Nachstehenbem die Summen, bereu sie zu bebürfen glaubt, zu specificiren, so muß sie zugleich um die Ermächtigung nachsuchen, je nachdem in der einen ober anderen Richtung größere Bedürfnisse sich ergeben, innerhalb der ganzen von ihr angeforberten Summe nach ber einen ober anberen Seite größere Mittel zu oerroenben, wie sie denn auch jetzt schon die Versicherung abgibt, die ihr zur Verfügung zu stellende Summe nur im Falle wirklichen Bedürfnisses und mit größter Sparsamkeit verwenden zu wollen. Für den ärmeren Theil des Odenwaldes ist der Bedarf an Saatkartoffeln auf 1000 Malter angegeben, für den Kreis Alsfeld auf nur 100 Malter; im Kreis Büdingen sind neun Gemeinden als solche bezeichnet, in denen Hülfe zu leisten wäre, ohne daß indessen bis jetzt der Bedarf näher angegeben ist. Nimmt man den Preis guter Kartoffeln auf höchstens 10 M. per Malter an, so würden mit einem Aufwand von 25,000 M. wenigstens 2500 Malter Kartoffeln geliefert werden können, eine Quantität, die wohl hinreichen möchte, um eine genügende Aussaat auch in den ärmeren Districten für das nächste Frühjahr zu sichern.
Für Wegbauten in den Dominalwaldungen der Provinz Oberhessen könnten nach Versicherung der oberen Forstbehörde in den nächsten Monaten bis zu 100,000 M verwendet werden; es erscheint aber wohl nicht geeignet, diesen ganzen Betrag jetzt schon dafür aufzuwenden, da er in Hinsicht auf das, was in anderen Gegenden geschehen kann, als zu hoch erscheinen möchte; dagegen könnte wohl eine Summe bis zu 50,000 M. jetzt für diese Arbeiten bestimmt werden.
Der in dem Entwurf des Straßengesetzes für Bau von Vicinalftraßen in dem Kreis Büdingen vorgesehene Zuschuß betragt 50,000 M. Werden zunächst nur die in den Gemarkungen Wenings und Gelnhaar gelegenen Straßen gebaut, so würde dadurch ein Kostenaufwand von etwas über 60,000 M. erwachsen, von dem nach dem oben angegebenen Verhältniß ca. 20,000 M. von dem Staat zuzuschießen sein würden. Da diese Summe nicht sofort in diesen Gemarkungen allein würde verbaut werben können, würbe eine in biefent Betrag jetzt erfolgende Verwilligung wohl hinreichen, um auch anderen Gemeinden, die den auf sie fallenden Kostenantheil alsbald aufbringen wollen entsprechenden Zuschuß vorerst zu gewähren.


