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dir. 33. Erstes Blatt. Sonntag den 8. Februar
1880.
K i diene r Wyciger
AuMk- 8ib AwtsM fit bei Kreis Gießen.
Es^<bitisnSv«resMr i Schulstraße B. 18. Erscheint tSgttch mit Ausnahme d«S MonterckV. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit L lngerlohn.
—______ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
: D-- erf.e6.Wf, fti. 1880. “ *' 8,S"“' ,8M'
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
7« .S?’rie7abCtn -„auf, nunmehr mit der Aufstellung der Stammrollen sofort zu beginnen und dieselben mit denjenigen für
78 und 1879 ungesäumt ernzusenden. A 3
Dr. Boekmann.
Fresenius.
jCKe®tr Rekrut Heinrich Roth vom Großherzoglichen Landwehr-Beztrks-Kommando Gießen, geboren zu Langsdorf, Kreis Gießen, am 17. Rovem- ter 1858, gegen welchen das kriegsgerichtliche Contumacial-Desertions-Verfahren eingeleitet ist. wird zu dem auf ’ '
im hiesigen Militär-Gerichtslocal (Riedeselstraße Nr. 60) anstehenden Termin unter dem Bedrohen norgelaben, daß er bet fernerem Ausbleiben für einen Deserteur m contumaciam erklärt und mit einer Geldbuße von ISO bis 3000 JC. belegt werden wird. m 1 1 '
—Darmstadt, den 5. Februar 1880.______________________________________Großherzogltches Gericht der Großh. Heff. (25.) Division.
<9efunbene ®eöen0anbe: 2 weißleinene Taschentücher 1 Muff von Wolle, 1 Zwergsack mit verschiedenem Inhalt, 1 Taschenmesser, 1 Loos der Friedberger Pferdeverloosunq, 1 Portemonnaie, 1 Brille mit Futteral.
Zugelaufen: ein schwarz und weiß gefleckter, sowie ein gelber mittelgroßer Hund.
Die gefundenen Gegenstände sind auf der Polizeiwache (Schloßgaffe 258) aufbewahrt.
Gießen, den 7. Februar 1880. Großherzogltche Poltzeiverwaltung Gießen.
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1iinflen
Deutschland.
Darmstadt, 3. Februar. (Schluß des Antrages des Abgeordneten Freiherrn Nordeck zur Rabenau über den Bau von „Secundärbahnen" zu Nr. 32 Blattes.) „Eine solche Bahn besteht z. B. im Elsaß zwischen Straßburg und JiappoItSroeilcr, und weitere derartige Bahnen sind dort projectirt Bei der Erwägung der Frage, ob in dem einen oder anderen Fall eine normalspurige oder schmalspurige Bahn den Vorzug verdient, kommen verschiedene Verhältnisse in Betracht; so z B. ob der zu erwartende Verkrhr mehr oder weniger bedeutend ist, ob derselbe mehr in Güterverkehr als in Personenverkehr, oder umgekehrt, bestehen wird, welcher Art der Güterverkehr ist, wie die Terrainverhältnisse beschaffen sind, ob Staatsstraßen vorzugsweise, nur theilweise, oder gar nicht benutzt werden können rc. rc. Normalspurige Bahnen werden immer weit höhere Anlagecapitalien beanspruchen, als schmalspurige Straßen- bahnen; letztere sind auch nur zur Bedienung des Localverkehrs bestimmt; sie können k' bescheidenen Ansprüchen in weniger verkehrsreichen Gegenden recht wohl dienen, sie sind ober nicht mit Hauptbahnen in Parallele zu stellen. In verschiedenen Theilen von Deutschland bestehen theils normalspurige Zweigbahnen, welche von Gemeinden, Kreisen oder Provinzen erbaut wurden und auf deren Kosten betrieben werden, theils auch fchmalspurige Secundärbahnen, die ebenso von (Korporationen oder von Actien-Gesell- ichaften angelegt worden sind und betrieben werden. Diese Zweig- und Secundärbahnen Nnd theils ohne, theils mit Staatsunterstützung erbaut worden. So weit uns bekannt : A noch in keinem deutschen Staat allgemeine gesetzliche Bestimmungen über die (jrbauung von sekundären Localbahnen mit Beihülfe des Staats, der betreffenden Provinzen, Kreise und Gemeinden erlassen worden, wenn der Gegenstand auch mehrfach m Kammern verhandelt worden ist, bekanntlich aber gegenwärtig bei dem preußischen trandtag in Berathung steht. Die Großh. Regierung hat seither schon die Frage wegen Erbauung von Secundärbahnen im Allgemeinen in's Auge gefaßt. Mit der Fertig- itellung der Seitens der Hessischen Ludwigs-Eisenbabn-Gesellschaft im Großherzogthum vertragsmäßig noch zu erbauenden Eisenbahnen dürften auf längere Zeit weitere Pro- jette wegen Herstellung von Eisenbahnen für den Großoerkehr ruhen. Es wird aber i- nunmehr der Pflege des Localverkehrs in allen Provinzen besondere Aufmerksamkeit ■ ruzuwenden und hierfür wird die Anlage von Secundärbahnen in geeigneten Fällen : thunlichst zu fördern sein. Bereits sind auch der Großh. Regierung derartige Projekte aus verschiedenen Landestheilen mitgetheilt worden. Die Großherzogliche Regierung ■ ist gerne bereit, auf den von dem Abgeordneten Frhrn. Adalbert von Rabenau m der zweiten Kammer der Landstände gestellten Antrag näher einzugehen; sie ist gewillt, die gewünschten Untersuchungen eintreten zu lassen und den Ständen demnächst über das ' Guttat derselben Vorlage zu machen. Auch kann schon jetzt bemerkt werden, daß die Großherzogliche Regierung bereit ist, die Mitbenutzung vorhandener Staatsstraßen zur , Anlage von Straßen-Eisenbahnen, überall da, wo solches zulässig erscheinen wird, zu gestatten "
Der Ausschußbericht bemerkt dazu: „Die Frage der Erbauung von Secundär- Eisenbahnen zur Erleichterung und Belebung des Verkehrs innerhalb des Großherzog- j Hurns gelangt nicht zum Erstenmal vor die zweite Kammer der Stände. Bereits am ; Schlüsse eines Schreibens vom 19. März 1877 hatte Großh. Ministerium der Finanzen i Erörterung darüber, wie die Anlage und der Betrieb oer Secundärbahnen zweckmäßig ; zu behandeln fei, und die Einbringung einer Vorlage hierüber in Aussicht gestellt, wozu der Finanzausschuß seine Zustimmung ausdrücklich ausgesprochen hat. Wenn nun- ! mehr dieser hochwichtige Gegenstand eine weitere Anregung erfahren hat, so kann sich der Ausschuß nur mit aller Bestimmtheit dafür aussprechen, daß derselbe mit Benutzung der in anderen Landern bereits gemachten Erfahrungen, in eingehendster Weise geprüft 1 und sobald als irgend thunlich durch sachgemäße Vorlage zum Austrag gebracht wird. - Die Bereitwilligkeit, mit welcher die Großh. Staatsregierung kundgegeben hat, in diesem Sinne vorangehen zu wollen, läßt es im gegenwärtigen Zeitpunkte überflüssig erscheinen, von Seiten des Ausschusses auf den Gegenstand irgendwie näher einzugehen. Zur Erledigung des vorliegenden Antrags sowohl als zur vorläufigen Erledigung der mehrerwähnten Eingaben stellt der Ausschuß den Antrag: Die Kammer wolle im Linne der Antwort der Großh. Staatsregierung an dieselbe das ausdrückliche Ersuchen vellen, die Frage der Erbauung von Secundäreisenbahnen in den drei Provinzen des Großherzogthums nach allen in Betracht kommenden Seiten hin ohne Verzug einer ein- o sehenden Prüfung zu unterwerfen und auf Grund des Ergebnisses hinsichtlich der für zweckmäßig erachteten Ausführung sowohl, als der Art und Weise der Aufbringung der niSchigen Mittel sobald als thunlich Vorlage zu machen "
w. Darmstadt, 6. Februar. Zweite Kammer der Stände. 40. Sitzung. Die Kammer fährt in der Berathung des Entwurfs einer allgemeinen Bauorduuua fort. Mschnitt 2 des 2. Titels handelt von der Herstellung der Ortsstraßen. >$u Art. 20 wird nach dem Antrag des Ausschusses der Zusatz angenommen: Oeffentliche Plätze und Straßen, welche nicht Gerneindeeigenthum sind, aber dem öffentlichen Verkehre dienen, müssen, insoweit nicht eine Verpflichtung Dritter dazu besteht, von den Gemeinden sachgemäß hergerichtet und unterhalten werden". Die Abgg. Diehl Wolfskehl und Betz machen bei dieser Gelegenheit auf viele fiskalische Plätze in den größeren Städten des Landes aufmerksam, deren Unterhaltung die Gemeinden nicht unbeträchtlich belastet. — Art. 21, welcher die Voraussetzungen behandelt, unter welchen die Eröffnung und Herstellung einer Straße zu erfolgen hat, gelangt mit mehreren Zusätzen des Ausschusses zur Annahme, ebenso Art. 22, welcher namentlich von Seiten der Grundbesitzer eine von dem Gemeindevorstand zu bestimmende Caution verlangt bevor sie die Genehmigung zur Errichtung von Gebäuden an einer neu anznlegenden' oder bereits eröffneten Straße erhalten können, welche Cautionspflicht jedoch auf die Unterhaltung der Trottoirs nicht soll ausgedehnt werden können. Ein Antrag des Abg. Wasserburg, diese Cautionspflicht ganz zu streichen oder eventuell die Bestellung nner Hypothek zuzulassen, wird abgelehnt. — Art. 23 wird mit einer unwesentlichen Modifikation angenommen. — Der dritte Titel des Entwurfs behandelt die für die einzelnen Bauten maßgebenden polizeilichen Bestimmungen. Die Art. 24—29, welche allgemeine Bestimmungen enthalten, werden mit wenigen von dem Ausschuß vorgeschlagenen und von der Regierung gebilligten Modifikationen und Zusätzen angenommen. Die folgenden Artikel enthalten Bestimmungen über die Stellung und Lage der Bauten und ihrem Verhältniß zu den Straßen und benachbarten Gebäuden und Grundstücken. Zu Art. 30 stimmt die Kammer im Einverständniß mit der Regierung dem Ausschußantrage zu, wonach es die Gemeindevertretungen fein sollen, welche über die Art der an den Straßen zulässigen Gebäude, sowie deren Stellung die Entscheidung zu treffen haben, während der Entwurf dies den Lokalpolizei-Reglements überlassen wollte. Art. 31 wird mit mehreren Abänderungen angenommen. — Fortsetzung der Berathung morgen.
Darmstadt, 4. Februar. Mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs hat das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz folgende Proposition an die zweite Kammer gelangen lassen:
Zu Anfang dieses Jahres wurden Seitens des unterzeichneten Ministeriums diejenigen Kreisämter, in deren Kreisen die ärmeren Gegenden des Großherzogthums liegen, angewiesen, falls dort ein besonderer Nothstand hervortreten sollte, zu desien Beseitigung sie eine Hülfe Seitens des Staates zu bedürfen glauben sollten, unverzüglich ausführliche Vorlage zu machen und motivirte Anträge dahin zu stellen, in welcher Richtung und in welchem Maße eine StaatShülfe geboten sein mochte. Von mehreren dieser Kreisämter sind nun solche Anträge gestellt worden: unter Hinweis auf die vielfach äußerst geringen Ernte-Erträgnisse des abgelaufenen Jahres unb die ungünstigen Wirthschaftsverbältnisse der kleinen Grundbesitzer überhaupt, insbesondere aber auf die ungewöhnlich früh und heftig eingetretene langdauernde Kälte, durch die an vielen Orten die Kartoffelvorräthe zu Grunde gerichtet worden sind und die Möglichkeit eines Erwerbs in den Wintermonaten äußerst beschränkt war, glauben dieselben, daß eine Hülfe des Staates wenigstens dafür nicht entbehrt werden könne, daß einer Reihe von Personen im Frühjahr gute Saatkartoffeln umsonst oder gegen billigen Preis verschafft werden, und daß sobald als möglich öffentliche Arbeiten in den bedürftigen Gegenden unternommen werden, um den Leuten Gelegenheit zu Verdienst zu gewähren. Die Mittel der allerdings zunächst zur Unterstützung Hülfsbedürstiger verpflichteten Gemeinden genügten keineswegs überall, um einen Nothstand abzuhalten und auch die etwa auf Kosten der Gemeinden zu unternehmenden öffentlichen Arbeiten, deren baldige Inangriffnahme übrigens vorgesehen, seien nicht bedeutend genug, um wirklich lohnenden Verdienst zu gewähren.
Angesichts dieser Anträge, mit Rückficht weiter auf glaubwürdige Mittheilungen aus anderen Kreisen, aus denen officielle Berichte noch nicht vorliegen, und in Hinsicht auf die fortwährend andauernde Kälte glaubt die Großh. Regierung sich der Ueber- zeugung nicht verschließen zu können, daß zur Sicherung der Existenzfähigkeit eines Theils der Bevölkerung Mittel des Staates möchten in Anspruch zu nehmen fein, und sie glaubt, das gegenwärtige Zusammensein der zweiten Kammer der Stände um fp weniger vorübergehen lassen zu dürfen, ohne die ständische Mitwirkung dazu fn Anspruch zu nehmen, als dieserhalb schon dem ersten Ausschuß derselben eine vorläufige Mittheilung gemacht worden ist.
Die Gegenden, in denen nach Ansicht dex Regiernng Hülfe geleistet «erden soll,


