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Nr. 28. Dienstag den 3. Februar ! 1880.

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AUM- uii Amtsblatt für itn Kreis Gießen.

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Amtlicher HHeik.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz ertheilte die Genehmigung zur Vornahme einer mit dem diesjährigen Frühjahrs-Faffelmarkt tu Butzbach zu verbindenden Verloosunq von Fafseln, Rindern, Schweinen und landwirthschaftlichen Geräthen, unter der Bedingung, daß höchsten- 8000 Loose M 1 JL auSgegeben und mindestens 80% des Brutto-Erlöses hieraus zum Ankäufe der Gewinn-Gegenstände verwendet werden.

Gießen, den 31. Januar 1880. Großherzogltches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

des Abschlusses, ls zur B^nkver- ^ersicherukig, 6e» ie neue Prämie, r alsbald baar cke Nachweisung offen liegt.

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Die Vergrößerung der stehenden Heere.

Unser Zeitalter ist human geworden und die Idee des ewigen Friedens ist aufgetauchr. Bis jetzt kennen wir freilich kein besseres Mittel, den Frieden zv erhalten, als daß die großen Nationen gegenseitig so gefürchtet bleiben, daß ste fich die Wage halten. Das Schlimme hierbei ist aber, daß ein Gewicht auf des Nachbars Wagschale durch ein Gegengewicht auf die unserige ausge- glichen werden muß, und das geht so lange, bis der Wagbalken zerbricht. Es unterliegt keinem Zweifel, daß bereits seit vielen Jahren die stehenden Heere aller Nationen tn Europa zu groß geworden sind, und doch stehen wir, wie die jünpste Zeit uns lehrt, noch keineswegs am Ende der abschüssigen Bahn.

Die stehenden Heere Europas zehren allen Überschuß der Staatshaus­halte auf, ste zwingen sogar im Frieden zu Schulden, und das Ende vom Liede wird tn verschiedenen Staaten sein, daß ste, statt gerüstet, bereits erschöpft find, wenn es gilt, alle Kraft zu entfalten.

Mit Ausnahme der deutschen Armee, deren volksthümljMVerfaffung ste vor Schaden bewahrt, tritt bet den stehenden Heeren noch ein^yderer Ucbel- stand ein. Der tüchtigste und intelligenteste Theil der männlichenBevölkerung stiehl den Militäidienst um so mehr, je länger die Dauer desselben, je roher seine Formen find ; er entzieht sich der Kriegspfllcht durch Auswanderung oder Bestechung, und so bestehen die Heere vieler europäischer Staaten aus der untersten Schicht der Bevölkerung, die nickt nit jenem Selbstgefühl und jener Ausdauer kämpfen kann, welche der Besitz höherer geistiger und physischer Güter erzeugen muß. Bei dieser Lage der Dinge ei tpeht die große Gefahr, daß die gebildeten Klaffen gänzlich der Waffen entwöhnt werden, an körper­liche Trägheit, üppiges Wohlleben sich gewöhnen, daß das Geschlecht entartet. In dieser Hinsicht müffen wir die Vermehrung der Heere durch Ausbildung einer starken Ersatzreserve als einen demokratischen und gerechten Schachzug der Regierung bezeichnen, so unsystematisch das Vorgehen wegen des Ein­griffes in das iÄwerbs leben erscheint. Man nähert sich dadurch mehr als bisher der allgemeinen Wehrpflicht und gleicht etwas die Ungerechtigkeit aus, daß andere Söhne des Volkes drei Jahre dienen müffen. Die Kriegstüchtig­keit der Nation wird sehr n esentlich erhöht, und diese ist nicht sowohl für die Erhaltung eines gesunden Geschlechts, für die Sicherheit des Staates, für tu Unabhängigkeit des Volkes von der höchsten Wichtigkeit, sondern auch für die Eulturentwickelung selbst; denn bet einem Volke mit allgemeiner Wehr­pflicht, wo alle Klaffen der Gesellschaft fich für gewtffe Zetten verschmelzen, gewinnen die ärmeren durch das Beispiel Ihrer Kameraden aus den wohlhaben­den Ständen höheres Selbstbewußtsetn, feinere Bildung, regeren Wetteifer und größeres Ehrgefühl.

Deutschland.

«».Darmstadt, 1.Februar. Zweite Kammer der Stände. 36. Sitzung. J Die zweite Kammer trat in ihrer gestrigen Sitzung in die erste Lesung des Gesetzes­entwurfs, die allgemeine Bauordnung betreffend, ein. Den Vorsitz führte der zweite Präsident Muhl, da Präsident Kugler als früheres Mitglied des besonderen Ausschusses und Mitberichterstatter über den Gesetzesentwurf sich mehrfach an der De­batte betheiligen wird. Mit der Debatte über Art. 1 des Entwurfes wird zugleich die Generaldebatte verbunden. Regierungsrath Freiherr von Gagern gibt einen Rück­blick auf die Entstehungsgeschichte des vorliegenden Entwurfes, welchem die bewährte Lürttembergische Bauordnung zum Vorbilde gedient, und hofft, daß durch allseitiges Entgegenkommen in dieser wichtigen Materie ein ersprießliches Resultat zu Stande kommen werde. Abg. Kugler fuhrt aus, wie, entgegen der Ansicht der Regierung, brr vorgelegte Gesetzesentwurf mehr oder weniger im Widerspruch mit der Selbst­verwaltung stehe, ter gegenüber in Bausachen mehr die Polizeiverwaltung die Ueber- hand bekommen solle. Er tritt namentlich dafür ein, daß wenigstens in Städten alle Bestimmungen, die nicht in dem Gesetze selbst liegen, nur durch Ortsstatuten g-troffen werden sollen- Abg. Betz hebt in dieser Angelegenheit die nothwendige Trennung zwischen Stadt und Land hervor, während Abg. Küchler den Gesetzesentwurf gegen ben Vorwurf verwahrt, er widerspreche den Principien der Selbstverwaltung. Abg. Diehl ist für die Städte ebenfalls für den Erlaß von Ortsstatuten und gegen Poli- zeireglements, ebenso Abg. Osann, welcher die Revisionsbedürftigkeit der Verwaltungs­gesetze hervorhebt und den Wunsch ausspricht, die erlassende Ausführungsverordnung M Bauordnung vorher der Beurtheilung des größeren Publikums zu unterwerfen. Freiherr v. Starck, Exc., bemerkt hierauf, die Regieruna werde in Erwägung ziehen, inwieweit die Mittheilung des Entwurfes einer Ausführungsverordnung zur Bau- ordnung an die Gemeinden zur Meinungsäußerung sich als ausführbar darstellen werde. 1 Abg. Wasserburg beklagt die zahlreiche.. Unbestimmtheiten des Gesetzes, welches cheilweise eine Schädigung des Eigenthümers bedinge und bezüglich des in Bausachen einzuhaltenden Verfahrens nicht die richtigen Bestimmungen treffe. Nachdem Re- -ierungsrath Freiherr von Gagern den Gesetzesentwurf gegen die ihm gemachten Ävrwürfe verteidigt, wird nach einem Schlußworte des Berichterstatters, Abgeordneter Züchter, Art. 1 deS Gesetzesentwurfes in der von der Regierung vorgefchlagenen ffvffung angenommen:Die Besugniß des Eigenthümers, innerhalb der Grenzen

seines Grundstückes nach seinem Ermessen zu bauen, unterliegt im öffentlichen Interesse denjenigen Beschränkungen, welche in Gesetzen oder den auf Grund derselben getroffenen Anordnungen voraeschrieben sind."

Zu Art. 2 des Entwurfs, wonach die nach den Bedürfnifsen der einzelnen Ge­meinden erforderlichen besonderen Bestimmungen in Ortsstatuten und in polizeilichen Ordnungen (Local-Polneireglements) über Bausachen ertheilt werden können, soweit das Gesetz oder die zu dessen Vollziehung erlaffenen Verordnungen hierzu ermächtigen oder keine ausdrücklichen Bestimmungen enthalten, entspinnt sich eine sehr ausgedehnte Debatte, in welcher die bereits im Ausschuß hervorgetretene Meinungsverschiedenheit bezüglich der Ortsstatuten wiederholt zum Ausdruck kommt.

Es betheiligen fich an der Diskussion, welche in der Sitzung nicht zu Ende ge­führt werden kann, vorzugsweise Reaierungsrath Freiherr von Gagern, welcher mit dem Berichterstatter Abg. Küchler das System des Entwurfes venheidigt, sowie die Abg. Osann, Franck und Kugler, welche für das Recht der Städte, in Bausachen ausnahmslos Ortsstatuten zu erlassen, eintreten. Nächste Sitzung Dienstag den 3. Februar. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung der Bauordnung.

Dar«rstadt, 30. Januar. Die Regierung hat, was noch nicht allge­mein bekannt geworden zu sein scheint, den Ständen die Zusicherung ertheilt, daß sie für den Fall der Genehmigung des Verkaufs der Main-Weser-Bahn die Absicht hege, den Provinzen bestimmte Kapitalbeträge zu überweisen, deren Erträgniffe in erster Linie dazu bestimmt sein sollen, den Kreisen Beihülfe zur Erbauung von Kreisstraßen zu gewähren. (N. Hess. Volksbl.)

I" Folge einer Gngabe mehrerer älterer Volksschullehrer hat die Regierung eine Proposition gemacht, wonach die Ruhegehalte der vor 1872 pensionirten Lehrer aus Mitteln der Provinzialschulfonds bis auf 600 auf» gebessert werden sollen. Es sind im Ganzen ungefähr 36 Lehrer, die von dieser Ausbefferung berührt würden. Es ist wohl mit Sicherheit anzunehmen, daß diese Vorlage die Zustimmung der Kammer finden wird. Referent ist der Abg. Scriba. (N. Heff. Volksbl.)

Berlin, 30. Januar. Bezüglich des Militärgesetzes wird in parla­mentarischen Kreisen eine Aeußerung des Feldmarschalls Grasen Moltke viel besprochen, der erklärt habe, wenn die jetzt geforderten Mittel nicht bewilligt würden, so sei er nicht in der Lage, die Verantwortlichkeit für die Sicherheit Deutschlands dem Auslande gegenüber zu tragen, es sei denn, daß man fich entschließe, Elsaß Lothringen nieder an Frankreich auszultesern. Dieses Argument hat nicht verfehlt, Eindruck zu machen. Da übrigens die Gefahr, welche dem deutschen Reiche von Seiten Frankreichs droht, nickt gerade neuesten Datum- ist, so ist es nicht recht verständlich, wenn osfictöserseits als wahrscheinlich bezeichnet wird, daß neuere Erwägungen zu der frühen Einbringung der neuen Septennatsvorlage geführt haben. Die Beurtheilung des neuesten Minister- Wechsels in Frankreich Seitens der Regierungspreffe schließt doch die Annahme aus, daß der Sturz Waddtngton's die frühe Einbringung der Vorlage bewirtt habe. Unseres Wiffens war eine spätere Einbringung der Vorlage überhaupt nicht beabsichtigt. Es handelte sich nur darum, ob der Gesetzentwurf als Grundlage für den Etat für 188182 eingebracht werde oder ob der Antrag gestellt werden sollte, die Friedens-Präsenzstärke noch vor dem 1. April 1881 zu er­höhen, in welchem Falle ein Nachtrag zu dem Etat für 188081 hätte ein- gebracht werden müffen. (K. Z.)

Kiel, 30. Januar. Von den beiden alten, ehrwürdigen, im Laufe der Jahre wohl mehr als wünschenswerth bemoost gewordenen Häuptern unserer Kriegsflotte, den entmasteten und zu Kasernenschiffen degradirten Schiffen Gefion und Barbarofla, ist ersteres jetzt, um in bewegtem Waffer und frischer Lust wenn möglich sich zu erholen, mitten in den Strom unseres Hafens gelegt, letzteres aber von den daffelbe bewohnenden Matrosenrecruteu einstweilen völlig befreit worden. Es verschlechterte sich nämlich der Gesundheitszustand der an Bord dieser Schiffe sehr zahlreich untergebrachten Mannschaften in so bedenk­licher Weise und die Zahl namentlich der Typhuskranken ward in kurzer Zeit eine so beträchtliche, daß die oberste Behörde in ernstester Weise einzugreifen sich veranlaßt sah; ob der Aufenthalt aus der Gefion durch die frischeren Waffer- und Luftverhältniffe jetzt den sanitären Anforderungen genügend fich gestalten wird, muß abgewartet werden, hoffentlich ist es der Fall; dte Barba- roffa dagegen wird voraussichtlich niemals wieder ordentlich bewohnbar werden. Für die Unterbringung der, namentl ch im Frühjahr, so zahlreich vorhandenen Mannschaften der Marine ergeben sich, wenn beide großen Kasernenschiffe als solche unbenutzbar werden, selbstverständlich nicht unbedeutende Schwierigkeiten, da die vorhandenen beiden großen Kasernen voll belegt sind, auch Frtedrtchs- ort bereits was es vermag ausgenommen hat; vorausfichtlich wird deshalb wieder die zeitweilige Derl- gung einzelner Abtheilungen nach benachbarten kleineren Städten sich als nothwendtg Herausstellen. (Köln. Ztg.)

Stuttgart, 31. Januar. Der erste ordentliche Landtag in der lan-