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Großherzogthum Hessen erlassenen Verordnung vom 1. November 1869 und durch Artikel 48, III, pos. 12 der Kretsordnung geregelt. j

Die nach § 5 der erwähnten Verordnung von bttn Kreisamte unter > Zuziehung der Bau« und Medicinalbehörden vorzunehmende Prüfung erstreckt I sich aus folgende Punkte:

1) Auf die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit des von dem Nachsucheuden i für seine beabsichtigte Abdeckerei bestimmten Platzes.

Derselbe soll nach wissenschaftlich feststehenden Grundsätzen nicht unter 500 Meter von anderweit bewohnten Gebäuden und nicht unter 100 Meter von einer öffentlichen Verkehrsstraße entfernt sein, sich nicht in der Nähe von Quellen befinden, welche Brunnen Trtnkwaffer zuführen, und eine dem beab­sichtigten Abdeckereibetrtebe entsprechende Größe haben. Hochgelegeae rrocker.e Plätze verdienen den Vorzug.

2) Aus die Zulässigkeit der Art und Weise der Ausnützung der Kadaver und der zu diesem Zwecke herzurichtenden baulichen und anderweiten Einrich­tungen, worüber dem Concesfionsgesuche die zur Erläuterung erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen betgesügt sein muffen (§ 17 der deutschen Gewerbeordnung).

Es ist hierbei als maßgebender Grundsatz festzuhalten, daß eine Beseiti­gung der Kadaver und Kadavertheile als solcher aus dem Verkehr und eine die Gesundheit von Menschen und Thieren nicht schädigende Zerstörung der verwesenden Stoffe stattfinden muß, weiche dem in dem Gesetze zu diesem Zwecke vorgeschrtcbenen Verscharren der Thterkadaver überall mindestens gleich- werthig, in der Regel aber weil sicherer, durchgreifender und darum sanckärlich nützlicher ist.

Die Einrichtungen müssen der Art sein, daß bei allen zur Abdeckerei gelangenden Kadavern die zu benutzenden Thetle alsbald von den nicht zu benutzenden getrennt und letztere auf dem hierzu bestimmten Wasenplatze ver­scharrt werden; daß ferner die zur Aufnahme von fauligen und sonstigen Rück­ständen bestimmten Gruben wasserdicht ausgemauert sind, die Rückstände selbst aber entweder aus dem Wasenplatze, wohin sie in verschloffenen Wagen gebracht werden müssen, verscharrt oder, wenn sie als Dünger verwendet werden sollen, vorher desinfictrt werden und daß endlich Kadavertheile, mit Ausnahme von Häuten und Haaren, in rohem Zustande nicht zum Verkaufe gelangen. Am meisten empfehlen sich diejenigen Einrichtungen, in denen särnrntliche Rückstände in Poudrette verwandelt werden.

3) Auf die Zweckmäßigkeit der zum Transport von Kadavern und Kada- vertheilen, sowie Rückständen derselben bestimmten Wagen.

Bei Ertheilung einer Concession zum Betriebe einer Abdeckerei ist genau anzusühren, in wie weit sich dieselbe bezüglich des Verkaufs der Erzeugnisse sowohl, als bezüglich des Ankaufs und der Verwendung von Kadavern, aus­dehnen darf, welche von Thieren stammen, die an ansteckenden Krankheiten gelitten haben.

Handelt es sich um die Anlage von Abdeckereien, in denen auch die Ver­wendung von Kadavern solcher Thlere beabsichtigt wird, welche an Milzbrand, Rotz oder Wuthkrankheit erkrankt oder derselben verdächtig waren, so tst vor der Feststellung der Concesstons-Bedingungen der Mintsterial-Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege Vorlage zu machen. (D. Ztg.)

Hefterreich.

Pesth, 29. Mai, Abends. Die Regierung hat heute im Unterhause einen Gesetzentwurf, betr. die Ermächtigung zum Bau der größeren Objecte der Eisenbahnlinie Pesth-Semlm, eingebracht.

Schwei-.

Bern. DemUrner Wochenblatt" geht aus Göschenen folgende Mit- theilung zu:Im Gotthardtunnel weckt die sog. blähende Strecke neuerdings ernstliche Besorgniffe. Man hat nämlich gehofft, mit einer Granitwölbnng von zwei Meter Dicke dem Nachstoßen des weichen Gesteins Einhalt zu thun. Nun treten aber wieder Anzeichen hervor, die fürchten lassen, daß die Wider­standskraft der Granitwölbnng in Bälde brechen werde. Zwar ist noch nichts eingedrückt und die Wölbung anscheinend intakt; allein einzelne Steine sind gespalten und tragen somit Anzeichen, daß sie in Länge nicht mehr zu halten vermögen.Man bricht sich in technischen Kreisen den Kopf, um ein neues Mittel zu ersinnen, eine dauerhafte, allem Druck trotzende Wölbung machen zu können. Die Einen meinen, eine Eisenwölbung wäre stark genug, während die Andern an jedem Mittel verzweifeln und keinen anderen Ausweg wissen, als eine Seitcnbohrung, eine Curve, die diese blähende Stelle einfach umgehen würve. Man sagt, es sei dies speciell die Ansicht des Geologen Stapf; ver­bürgen kann ich es aber nicht. Immerhin sind die erwähnten Erscheinungen im Tunnel höchst bedenklich und können unter Umständen die Inbetriebsetzung deffelben noch lange hinausschieben." An und für sich schon wird der Gott­hardtunnel höchst wahrscheinlich nicht bis zur bestimmten Frist fertig gestellt, dagegen läßt sich mit einiger Sicherheit erwarten, daß er mit der Vollendung der Zufahrtsstraßen dem Betrieb übergeben werden könne. Kann der Tunnel noch vorher befahren werden, so hat der Unternehmer resp. dessen Erben den Nutzen davon, indem er den Betrieb zu seinen Gunsten übernimmt. Die Gott- hardbahngesellschast gewinnt also für sich nichts, wenn der Tunnel vor der Fertigstellung der Zusahrtslinien dem Betriebe übergeben wird. (N. Z. Z )

Frankreich.

Paris, 29. Mai, Abends. Die Abtheilungen der Deputirtenkammer wählten heute die Commission zur Berathung des Antrages auf gerichtliche Verfolgung des Herzogs von Padua; 7 der gewählten Mitglieder sind gegen und 4 für den Antrag. Das radikale JournalMot d'ordre" veröffent­licht eine Zuschrift Rochefort's, worin dieser den Poltzeipräsecten heftig an- gretst, weil Rochefort's Sohn bei der Demonstration am letzten Sonntag von einem Polizisten einen Säbelhieb erhielt.

Welgien.

Gent, 29. Mat, Abends. In dec Pulverfabrik zu Wetteren unweit Gent sind heute durch eine Explosion viele Menschen verunglückt; bis jetzt sind 10 Tobte constatirt.

Amerika.

Washington, 29. Mai. Ein Bericht des Senats-Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten befürwortet die Annahme einer Resolution beider Häuser, durch welche Präsident Hayes ersucht wird, mit Frankreich, Spanien,

Oesterreich und Italien Verhandlungen anzuknüpfen zum Zwecke der Aufhebung der tu diesen Landern bestehenden Beschränkungen der Einfuhr des aus den Umonshäfen kommenden Tabaks-

Telegraphische Depeschen.

Wsgner'r telrgr. Eoerefpvudevr - Brsrearr.

Petersburg, 30. Mai. DasJournal de St. Petersbourg" publi- cirt ein Schreiben des Reichskanzlers Fürst Gortfchakoff, worin derselbe seine sofortige Abreise nach dem Auslande anzeigt.Golos" zufolge tritt der Minister des Innern, Makoff, am 2. Juni eine Reise tn's Innere Ruß­lands an.

Loudon, 30. Mai. Meldung desReuter'schen Bureaus" aus Kon- stantiliopel: Der Minister des Auswärtigen, Sanas Pascha, hat in dem Bestreben, die schwebenden Fragen einer raschen Lösung entgegenzuführen, seinen Abschied angeboten, falls er nicht Vollmacht erhielte, die Unterhandlungen ohne andere Controle als die des Sultans und Großoezirs weiterzuführen; auch würde er keine anderen Rathschläge, als die des Großvezirs annehmen. Göschen hat den Minister Sawas besucht.

Paris, 30. Mai. In einer zu Nevers anläßlich der landwirthschast- lichen Ausstellung gehalteneli Rede wies Minister Cockery aus die Schritte der Regierung zu Gunsten der Landwirthschast hin. Die günstige finanzielle Lage des Landes gestatte fortgesetzte Entlastungen. Frankreich werde seinen friedlichen Weg sorrsetzen und dabei Achtung und Sympathie nach Außen hin finden, während es im Innern die noihwendtgen Reformen vorbereite, ohne legitimen Rechten zu nahe zu treten und ohne sich durch Ungeduld fortretßen zu lasten.

Lokales.

Gießen, 31. Mai. Ein betrunkener Soldat (ein Elsäßer) erregte gestern Abend 10 Uhr in der Kaplansgaffe und am Kreuz großen Menschenzuiammenlauf. Wir wollen uns der Einzel­heiten enthalten (Oie cingeleitete Untersuchung wird das Nähere ergeben), sondern nur bemerken» daß der Soldat, nachdem er zwei Schutzleute mit dem Säbel gehauen, verhaftet und später von einer Militärpatrouille von der Polizeiwache weggeholt wurde. Schon eine Stunde vorher erregte derselbe durch sein rohes Benehmen Aufsehen auf dem Seltersweg. So viel wir die Sache verstehen, wird der Soldat nicht ohne Festungshaft davonkommen

(Kestern Morgen während der Kirche batten zwei Frauen in der Maigaffe einen starken Meinungsaustausch. Publikum war gleich vorhanden und wurde die Differenz geschlichtet, jedoch nur bis zum Abend, wo sich folgendes Nachspiel ereignete : Eine dritte Frau gerieth mit emcr der am Morgen disputirenden und welche einen Zuber voll Wasser auf dem Kopfe trug, aneinander und spukte derselben in's Gesicht. Diese nicht faul, goß der Spukenden den Inhalt ihres Zubers über den Kopf und kühlte dieselbe dadurch hübsch ab. Daß auch hier die Sache nicht ohne einen kleinen Auflauf abging, versteht sich von selbst. Ein Schutzmann schlichtete den Streit.

Berurischtes.

Darmstadt, 29. Mai. fMilitärdienstnachrichten.^ Dr. Schwarz, Assistenzarzt 2. Cl. vom 1 Bat. (Gießen) 2. Großh. Lanvw.-Regts. Nr. 116, wurde zum Assistenzarzt 1. Cl. der Landwehr befördert; Dr. Müller, Assistenzarzt 1. Classe vom Nassau. Feld-Art.-Regt. Nr. 27, zum 2. Groß. Drag. Regt. (Leib-Drag.-Regt.) Nr. 24 versetzt.

Darmstadt, 28. Mai. DieR. Hess. V." enthalten in ihremSprechsaal" folgenden Artikel: Bei dem hiesigen Amtsgericht 1 (und vermuthlich auch bei anderen Amtsgerichten des Großherzogthums) sind Ladungsformulare tm Gebrauch, auf welchen die Zeugen vor daS Königliche Amtsgericht geladen werden. Jedenfalls sind diese Formulare, wie leider so vieles Andere, aus Preußen bezogen, obgleich dieselben doch woyl ebenso gut im Großherzog­thum Hessen hätten hergestellt werden und die dafür verausgabten Summen im Lande bleiben können. In einer hessischen Druckerei wäre Dies gewiß nicht vorgekommen oder als Makulatur zurückgewiesen worden. Wir wissen nicht, ob es Vorschrift ist, baß die Formulare von aus­wärts bezogen werden muffen, und welcher Stelle die Lieferung der Formulare an die ver­schiedenen Gerichtsbehörden zukommt, das aber wissen wir, daß die Gerichte, bei denen im Namen des Großherzogs Recht gesprochen wird, Großherzoglich c sind und daß diese Bezeichnung, schon um Mißverständnisse zu vermeiden, auch auf den Ladungen gewahrt werden sollte. Ganz besonders sollte cs uns freuen, wenn diese Zeilen Veranlassung gäben, daß die Herstellung den gewiß genug mit Steuern belasteten inländischen hessischen Industriellen überlassen toüibe.

Frankfurt a. M., 27. Mai. DasJnt.-Bl." schreibt: Großes Aussehen erregt in der Stadt das Verschwinden der beiden Gebr. Sachs, welche ein Bankgeschäft in der Catharinenpforte führten. Man spricht von sehr bedeutenden Summen, die an ihnen verloren werden. Auch sollen sie Papiere, die ihnen zur Aufbewahrung, Con- vertirung, Anschaffung neuer Couponsbogen rc. anvertraut waren, veräußert und das gelöste Geld mitgenommen haben. Es dürften nicht wenige unbemittelte Leute durch diese Beiuntreuungen um ihre Ersparnisse gebracht sein. Das Geschäftslokal ist gestern Vormittag versiegelt und wie verlautet, auch bereits der Concurs erkannt worden.

Heute Morgen wuroe von dem Curator der Gebrüder Sachs'schen Debitmasse das Geschäftslokal geöffnet und der Cassaschrank in Augenschein genommen. Nachdem es gelungen, die Bankspmde zu öffnen, fand sich folgender Baarbestand vor: 1) ein Napf mit neuen Pfennigstücken; 2) einige und deutende, meist werthlose Löschen; 3) ein großer Pack der berüchtigten Sächsischen Pfandbrief-Formulare und 4) in stiller EinsÄmkeit im Wechsel-Po»tefeuille ein österreichischer Guldenzettel. Bei dieser Ge­legenheit wollen wir weiter bemerken, daß bereits bei circa 500,000 X von beschwin­delten kleinen Leuten angemeldet worden sind. Ein Dienstbote, welcher ob der treuen Pflege ihrer erkrankten Hausherrin^in dem Testament mit 3000 X bedacht war, wußte vorige Woche die ihr ausgezahlte Dumme nicht besser anzulegen, als, verlockt durch die Annoncen, bei den Gebr. Sachs. Herr Landgerichtsrath Dr. Fabricius führt die Untersuchung. Der Vater der sauberen Gebrüder, welcher gestern mit viel Handgepäck abreisen »vollte, ist verhaftet; ebenso nach einer bislang noch unverbürgten Nachricht der eine Sachs in Amsterdam.

Bad Nauheim, 27. Mai. Gestern Abend hat unser Teich abermals ein Opfer gefordert. Der vierzehnjährige Sohn eines hiesigen Ehepaares, das in einigen Tagen das Fest der silbernen Hochzeit froh zu feiern gedachte, ertrank, als er im Teiche badete. Der Junge tauchte unter und gerieth in den Tang oder Schlamm, wo er stecken blieb, dcnn er kam nicht wieder zur Oberfläche. Zwei Officiere, die auf dem Teichbaus sich restauriiten, machten sich sofort auf die Suche, ats sie von Vorübergehenden den Vorfall hörten und fanden denn auch den Jungen nach etwa halbstündigem Suchen. (O. A.)

Lauterbach, 16. Mai. Unsere Stadt kommt aus der Aufregung nicht heraus, denn abermals berichte ich Ihnen von hier von einem Morde, aber diesmal von einem Giftmorde auf dem benachbarten Schloß Eisenback Ein Knecht des dortigen Gutßpächters Fülberth hat, wie verlauiet, aus Eifersucht den Kaffee der Mägde vergiftet. Eine Frau, welche in der Kürze ihrer Niederkunft entgegensah und welche von dem Kaffee ebenfalls genoß, ist tbren qual­vollen Leiden erlegen; dagegen sckeinen die Uebrigen, die von dem Kaffee genoffen, der Gefahr entloben zu sein. Der der That verdächtige Knecht ist in's hiesige Bezirksgefängniß abge­führt worden. (O- N.)

(Schwerer Verlust.) Zu einem Kaufmanne in Kentucky, dessen wohlbeleibte Ehe­hälfte vor Kurzem gestorben ist, kam ein Geschäftsreisender und leitete feinen Tröstungsversuch mit den Worten ein:Sie haben einen schweren Verlust gehabt, wie ich höre."Jawohl", entgegnete der trauernde Hinterbliebene mit einem tiefen Seufzer,sie wog nahezu drei­hundert Pfund."

sAecht Deutsch)Hauseknecht, geb Sie mir ein Rekkenschirm", sagte ein deutsch radebrechender Franzose in einem Gasthause.Wie befehlen? 'Ein Rekkenschirm l" Ich verstehe wirklich nicht, was Sie meinen "Ei, em Rekkenschirm, was man hält über die Kopf un parablue"Ah so, ein Paraplüh! Warum sprechen Sie nicht gleich deuffck?"

^Reinigung von Stempeln und Typens Das Reichspostamt macht die Postanstalten ' darauf aufmerksam, daß sich die Anwendung von Petroleum als bestes Mittel zur Re'nigung ' der Brtefstempel erwiesen habe. Man nimmt eine kleine Bürste, taucht sie in einiges Petroleum, bürstet stark und reibt den Stempel mit einem reinen Lappen nach. Auch für die Geschäfts­leute empfehlenswert^