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Das Oberhaus verwarf Lausdowne's Tadelsootum bezüglich des Zulu- Lrieges mit 156 gegen 61 Stimmen; die Regierung siegle also mit einer Majorität von 95 Stimmen.

Zlußkand.

Petersburg, 25. März. WennGolos" und andere Blätter die Nothwendtgkeit einer Abänderung des Berliner Vertrages hervorheben, so sind dies, wie üblich, Elucubrationen von keinerlei politischem oder sachlichem Hin­tergründe. Den Boden des Berliner Vertrages zu verlassen, ist man keines­wegs gewillt. Die gewünschte O.cupation Ost-Rumeliens eventuell vorzuschla- gen, ist etwes Anderes, als einseitig eine Verlängerung der russischen Occupatton gegen die Bestimmungen des Berliner Vertrages in Aussicht zu stellen. _____________

Telegraphische Depeschen.

Wagner'- telegr. «orrespondenz- Bureau.

Berlin, 27. März. Prinz Waldemar, Sohn des Kronprinzen, ge- boren den 10. Febr. 1868, ist heute Nacht 3y2 Uhr am Herzschlag gestorben.

Wien, 26. März. DiePolit- Corresp." meldet aus Petersburg: Die Verhandlungen zwischen Rußland und England über die in Ostrumelten nach dem Abzug der Ruffen zu treffenden Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Respectirung des Berliner Vertrages schreiten aus'- Gün­stigste fort.

Berlin, 26. März. Die Zolltarif-Commission beendete heute ihre zweite Lesung des Zolltarifs; die Beschlüffe der ersten Lesung wurden im Wesentlichen aufrechterhalten.

DieProv.-Corresp." schreibt anläßlich der Berichterstattung über die Feier des kaiserlichen Geburtstages: Das Befinden Sr. Maj. des Kaisers war auch an den folgenden Tagen immer ein günstiges; es ist zu hoffen, daß die immer mehr verringerte Blutanschwellung auf der rechten Seite in Kurzem gänzlich geschwunden sein werde.

Berlin, 26. März. Reichstag. Mittelst Schreibens vom 25. März übersendet der Reichskanzler die Protokolle der Eisen- und Textil-Jndustrie-Enqueten. Auf der Tagesordnung stehl die Fortsetzung der Berathung des Reichshaushalts-Etats. Bei dem Etat der Justizver­waltung werden für die Dienstwohnung des Staatssecretärs anstatt 60,000 nach der Regierungs­vorlage resp. 20,000 nach dem Commissionsantrage auf Antrag Staudy's 30,000 bewilligt. Beim Etat des Auswärtigen Amtes wird die Position 325,000 zum Ankauf der Casa Zuccuari in Rom (die als Versammlungsort für die deutschen Künstler dienen sollte) nach längerer Debatte, bei welcher Staarssecretär Bülow für die Position eintritt, dem CommissionSantrage entsprechend gestrichen. Verschiedene Etats Positionen, betreffend Reichsschuld, Rechnungshof und Münzwesen, werden nach unerheblicher Debatte den Commissionsanträgen gemäß erledigt, ebenso der Etat deS Reichstags. Zu dem Etat der Post- und Telegraphen-Verwaltung beantragt die Commission Resolutionen betreffs Vorlegung der Protokolle über die Verhandlungen des Pariser Congresses, weiterer Regelung der Vergütungen für Bestellung von Telegrammen, möglichster Rücksichtnahme auf Soun- und Feiertagsruhe zu Gunsten der Post- und Telegraphen-Beamten, endlich Aufhebung der Vorschrift, wonach die Anstellungsfähigkeit für den Telegraphendicnst an Anwärter nur ausnahmsweise verliehen werden kann. Der Generalpostmeister erklärt die Vor­legung der Protokolle für unthunlich, da dieselben officielle Aktenstücke seien zu Verträgen mit anderen Staaten, welche auf Grund der Hoheitsrechte des Kaisers mit denselben abgeschloffen seien. Die Resolution, betr. die Protokolle, wird darauf durch itio in partes mit 124 gegen 114 Stimmen abgelehnt. Der Antrag auf eventuelle Ermäßigung der Gebühren für Post- vorschuß-Sendungen wird unter zustimmender Erklärung des Generalpostmeisters angenommen.

Die Resolution, betreffend die Regelung der Dergütigungen bei Bestellung von Tele­grammen, wird abgelehnt. Kayser (Socialdemokrat) bringt zur Sprache, daß Postbeamte wegen Petitionirens an den Reichstag und Betheiligung an socialdemokrattschen Versammlungen und anderen Agitationen gemaßregelt seien. Generalpostmeister Stephan erwidert, es sei kein Fall von Strafversetzung wegen Ausübung des Petitionsrechtes vorgekommen; dagegen seien solche Beamte gemaßregelt, welche sich Agitationen im Sinne einer feindlichen Haltung gegen die Regierung zu Schulden kommen ließen. Die Verwaltung würde es nicht mit ihren Pflichten gegen Kaiser und Reich und den Jntercffen der Nation vereinbaren können, wenn sie nicht solche Elemente zur Umkehr veranlaßte. Die gemaßregelten Beamten seien nicht blos aus Neugier in die socialistischen Versammlungen gegangen. Bei den Versetzten seien auch andere belastende Momente hinzugekommen. An Ausübung des Wahlrechts sei Niemand gehindert. Zu der Resolution, betr. Gewährung von Sonntagsruhe für Post- und Telegraphen-Beamte beantragt Lingen« das Amendement: Nach dem WorteSonntagsruhe" noch hinzuzufügenbeziehungs­weise die notwendige Zeit zur Sonntagsfeier". Der Bundes Kommissar bekämpft das Amendement. Dasselbe wird jedoch mit 1'24 gegen 114, und sodann die ganze Resolution mit 128 gegen 109 Stimmen angenommen. Die Resolution betreffs Aufhebung der Vor- schrfft über die beschränkte Anstellungsfähigkeit der Anwärter im Telcgraphendtenst wird in der Commissionsfaffung angenommen und der Postetat im Ucbrigen genehmigt. Bei Berathung des Etats deS Gesundheitsamtes wird Vertagung des Hauses bis heute Abend 8 Uhr beschlossen.

Berlin, 26. März, Nachts. In der heutigen Abendsitzung des Reichstags wurde die Berathung des Etats des Reichskanzleramts fortgesetzt. Der Erwerb eines Gebäudes für das ReickSgesundheitsamt wurde genehmigt, ebenso die Etatstitel des Bankwesens, der Zinsen und der außerordentlichen Zuschüsse nach den Anträgen der Budget-Commission. Bet Berathung des Jnvalidenfonds erstattet Abg. Rickert Bericht über den von der Budget-Commission vor­geschlagenen Gesetzentwurf, betr. die Veräußerungs-Berechtigung hinsichtlich der im Besitze des Fonds befindlichen Eisenbahn-Prioritäten bis zum Jahre 1885, die Uebernahme der Zahlung französischer Militär«Pensionen von dem allgemeinen Milttärfonds, sowie der Zahlungen au« dem Kaiserlichen Dispositions-Fonds für Gnaden-Bewilligungen auf den Jnvaltden- Fonds, endlich Uebernahme der aus dem Militär-Etat gedeckten Kosten der Jnvaliden-Jnstitute. Minister Hofmann erklärte, für letztere Uebernahme nicht bestimmt die Zustimmung der ver­bündeten Regierungen zusichern zu können; den anderen Theilen des Gesetzes stehe jedoch kein Bedenken entgegen. Der Etat wurde mit dem von der Commission beantragten Gesetze ohne Debatte genehmigt. Ebenso wurde ohne Debatte nach dem Commissionsantrage das Etats­gesetz genehmigt, endlich die Anleihe für Post, Telegraphie, Marine, Retchsheer und Münz­reform. Die zweite Lesun, des Etats ist damit beendet. Nächste Sitzung morgen Mittag 12 Uhr. Fortsetzung der Berathung des Antrags Scknecgans.

Pari-, 26. März. Die Königin von England ist heute Abend 6 Uhr im strengsten Jncognito hier eingetroffen. Nur Lord Lyons empfing sie am Bahnhofe. Eine große Menschenmenge hatte sich um den Bahnhof angesam­melt und beobachtete eine ehrfurchtsvolle, sympathische Haltung. Die Königin wird morgen Nachmittag ihre Reise nach Italien forts°tzen.

Madrid, 26. März. Der Zustand der Prinzessin Christine Mont- penfier hat sich sehr verschlimmert. Der ehemalige Minister Ulloa ist gestorben.

Da- Schulwesen in Hessen vor dem Richterstnhl der Deutschen Reich-post".

(Fortsetzung.)

Da wird ferner große Klage geführt über die Einführung des Nachmittags­unterrichts während der Sommennonate auf dem Lande. Ja, der ganze Schulzwang ist vielen Landleutcn unangenehm; die meisten von denen, welche über die neuen Ein­richtungen Klage führen, würden ihre Kinder ohne die strengen Strafbestimmungen überhaupt nicht in die Schule schicken. Lasse man doch das ewige Klagen über Benach- theiligung der Landbevölkerung gegenüber den Städten! Weiß man denn nicht, daß die armen Leute in der Stadt ihre Kinder auch sehr früh zum Mitcrwerben des Lebens­unterhaltes heranziehen und sic an den Schulnachmittagen ebenso gut brauchen konnten, und zwar nickt blos im Sommer? Für die eigentlich schlimme Arbeitszeit des Land­mannes sind in ausreickendc Ferien vorgesehen, für deren Verheilung nach örtlichen Bedürfnissen die Schulvorstände freie Hand haben. Dann sind aber auch die Stimmen d r Landbevölkerung in dieser Frage sehr getheilt. Wir erinnern uns einer Reihe von Fällen aus früherer Zeit, wo in Landgemeinden der intelligentere Theil der Bevölkerung

von der Unzulänglichkeit der Unterrichtszeit überzeugt, die Einführung des Nachmittags­unterrichts aus's Eifrigste ansirebte, nach Lage der damaligen Verhältnisse allerdings meist vergeblich Uedrigens würde es schlimm um den Staat bestellt sein, wenn das, was der Bauer über dies oder zenes denkt, für staatliche Einrichtungen immer maß­gebend sein sollte. Der Herr Correspoadent derReichspost" spricht von den Ver­gütungen, welche den Lehrern für dcn Besuch der Conferenzenaus der Gemeindekasse zu zahlen sind". Möge man sich doch die Denkweise, die Empfindungen eines Bauern vorstellen, der die fünf Lehrer seines Wohnorts hinaus spazieren sieht und nackrechnet, daß die Gemeinde den Männern 20 Mark zu zahlen hat dafür, daß sie einen Tay, wie er meinte, nichts zu thun brauchen." Möge man sich doch die Denkweise, die Empfindungen eines Bauern vorstellen, höre man doch auch, was er nicht blos denkt, sondern auch laut sagt über seine Anschauung bezüglich der Bezüge des Herrn Pfarrers im Verhältniß zu seinen Leistungen! Nach der Ansicht des Bauers hat der Pfarrer ja auch nicht viel mehr zu thun als Sonntags zu predigen, während er die ganze Woche der Ruhe pflegt. Was beweist das? Nichts! Der Bauer ist für den einen wie-für den anderen Fall nicht der competente Beurtheiler.

Daß bei dem Vehmgericht über dieneue Aera" unseres Schulwesens auch die Communalschule vor die Schranken geschleppt werden würde, konnte schon beim Lesen der Einleitung zu den Artikeln derReichsposi" nicht zweifelhaft sein. Steckt doch hinter den Artikeln unverkennbar ein gutes Quantum religiöser Verbitterung. In recht schlauer Weise nimmt der Artikelschreiber die Miene an, als sei er eigentlich kein Gegner der Communalschule, sondern tadele nur die von unserer Regierung beliebte Art der Einführung derselben. Auch hier hat er aber übersehen oder verschweigt ab­sichtlich, daß das Edict von 1832 in Art. 16 die Umwandlung der Confessionsschulen in EommunalschuLen auf dem Wege der Abstimmung ebenfalls vorgesehen hat und das neue Schulgesetz, in Art. 9, wenn auch mit Modificationen im Einzelnen, grundsätzlich denselben Weg geht. Eine Vergleichung der beiden Gesetzesartikel ergibt aber, daß das neue Schulgesetz der in der Minorität befindlichen Confessionsgemeinde größere Garantie gegen Majorisirung bietet, als das Schuledict von 1832. Nach letzterem bestimmte die Bezirks-Schulcommission aus der Zahl der Höchstbesteuerten so viele Familienväter, als nöthig war, um zu bewirken, daß in der abstimmenden Versammlung von jeder Con- fession eine gleiche Mitgliederzahl vorhanden sei, während nach dem neuen Schulgesetz diese Ergänzung der Minorität nicht durch einen einsiitig-bureaukratischen Akt, sondern durch freie Wahl der betreffenden Eonfessions-Gemeinde aus der Zahl aller zu Ge­meinderaths-Mitgliedern wählbaren Gemeindemitgliedern vorgenommen wird. Auch alle übrigen auf die Ein- und Durchführung der Communalschule bezüglichen Bestimm­ungen des neuen Schulgesetzes drücken die schonendsten und wohlwollendsten Rücksichten gegen die religiöse Ueberzeugung der Gemeindeglieder aus, ja wir behaupten sogar, daß aus diesem Wohlwollen eine Schwäche hervorgegangen ist, welche wir der neuen Gesetzgebung bezüglich der Art der Einführung der Communalschulen zum Vorwurf machen möchten.

Wenn der Staat als solcher die Organisation und Leitung der Schule als sein alleiniges Prärogativ betrachtet, dann muß er unseres Erachtens die Communalschule nicht von Abstimmungen der betreffenden Confessionsgemeinden und anderer Factoren abhängig machen, sondern unter Aufhebung der Confessionsschulen mit einem Act der Gesetzgebung anordncn und durchführen. Daß unsere Regierung den milderen Weg eingeschlagen hat, dafür sollte ihr der Artikelschreiber derReichspost" und seine Partei danken, anstatt sie mit so kläglichen Waffen anzugreifen, wie in seinen Artikeln ge­schieht. (Forts, f.)

Handel und Verkehr.

Frankfurt, 26. März. (Marktbericht.! Butter im Großen 1. Qual. 90 H, 2 Qual 80 H, im Detail 1. Qual. JL 1., 2. Qual. 90 H. Handkäse da« Pfund 50 bis 60 Ganze Erbsen stellten sich per 100 Kilo auf 2225, geschalte Erbsen 2428, Speisebohnen 18-24, Linsen 22-34 JL Kartoffeln 5.50. ES kostete Ochsenfleisch ver Pfd. 6470 A, Kuh-, Rind- und Farrenfleisch 5060 H, Hammelfleisch 5065 H, Kalbfleisch 5265 H, Schweinefleisch 6070 Dörrfleisch 90 Schinken 8590 H, ausqebeint 90-1 JL, Fleischwurst 708O H, Hausmacher Leberwurst, Preßkopf, Schwartmagen, Zungenwurst wird mit 8590 H bezahlt, gewöhnliche Leber- und Blutwurst 60 H. Holz' Buchenscheitbolz per Cubikmeter 1. Sorte JL 910., 2. Sorte JL 8.269. Tannen- schcitbolz 1. Sorte 6.107, 2. Sorte.*L 6.. Holz je nachdem geschnitten der Centn» im Großen JL 1.3040, im Detail JL 1.6080. Tannäpfel per Hectollter JL 1.16 20. Lohkuchen da« Tausend J4 9. Geflügel: Hahnen Jt 1'?"2- Hühner ^2-2 20, Tauben 's Enten j4L 3.50, Schnepfen 3.50, Poularden 4. Rhemsalm das Pfund JL 3 50, Kablia'u 65 H, Karpfen JC 1.20, Hechte 90 H bis 1 JL. Brathäringe 8 ^ Voll-Häringe per Stück 910 H. Eier das Hundert deutsche Jt 4.60, italienische JL 5.80. Heu- unv Strohmarkt ziemlich gut befahren. Heu kostete je nach Qualität per Ctt. JL 1.503, Stroh JL 2-2.20.

Vermischtes.

Vilshofen, 15. März. Ein Bubenstück der schändlichsten Art wurde heute Nacht am Eigenthum eines unserer Mitbürger verübt. In den Lagerkellern des Herrn Bierbrauers Stockmaier wurde eingebrochen und von frevlerischer Hand der größte Theil des dort lagernden Bieres (1600 Eimer!) laufen gelassen, so daß dasselbe in einem breiten Strom über den Berg hinunter sich in die Dils ergoß Der Schaden dürfte sich auf 17,000 VN. belaufen. Allgemein ist die Theilnahme für den so schwer heimqesuchte« Wackern Mann, ebenso allgemein aber auch die tiefste Entrüstung über diese verbrecherische That.

Würzburg. 20. März. Die Unterofficiere und Soldaten der 3. Batterie des 2. Artillerieregiments haben heute 44, die des 2. Trainbataillons 336 Laib Brod, welche sie sich an ihren reglementsmäßigen Gebühren abgespart, für die hungernden Bewohner des Spessarts abgeschickt. Bravo!

Darmstadt, 22. März. Vor einiger Zeit durchlief eine Reihe von Zeitungen die Notiz, daß in Altenstadtbei Hanau" einem Pferde böswilliger Weise die Zunge abgeschnitten worden sei. In Folge dessen setzten die Thierschutzvereine in Cassel und Hanau, sowie derjenige für das Großherzogtbum Hessen eine Prämie von >*0 JL zusammen auf die Entdeckung des Thäters. Die nunmehr angestellten Nachforschungen haben die völlige Grundlosigkeit jener Gerüchtes jedoch dargethan, indem allerdings nachgewiesen wurde, daß einem Pferde in Alten­stadt die Zungenspitze in Folge von krebslicher Entartung (nach dem Zeugniß des dortigen Thierarztcs) abgefallen, jedoch nicht böswilliger Weise abgeschnttten worden war. Alle Zeitung« redaktionen, welche in ihren Blättern jene Nachricht damals brachten, werden um Abdruck des Vorstehenden ersucht. .

Szegedin, 21. März. Das Wasser der Theiß ist seit gestern um zwei Zoll, das Wasser in der Stadt um einen Zoll gefallen. Die Baggerungsarbeiten an der Matybrücke schreiten rasch vorwärts. In den trockenen Straßen gebt cs auch heute lebhaft zu. Vor einzelnen Läden ist großer Volkszulauf, dort werden nasse Schnittwaaren und Leinwand zu Spottpreisen verkauft Der Stadthauptmann Taschler ließ beute eine Proclamatton affichiren, laut welcher Jedermann gehalten ist, die während der Katastrophe in seinen Besitz gelangten fremden Effecten binnen 24 Stunden der Polizei anzuzeigen, widrigenfalls er als Dieb In strafgerichtliche Untersuchung gezogen werden kann. Anlaß zu dieser Proclamation bot unter Anderm auch die gestrige Entdeckung und Verhafrung zweier Individuen, des einen, das während ver Katastrophe aus Ki's-Oroszi, wo es wohnt, hierher kam, und eines hiesigen Trödler«, der auf der StaatSbahn verhaftet wurde, als er eben aus fremden Wohnungen mit Ponton« ab­geholte Möbel auf Rettungszüge verladen und auf die Seite schaffen wollte. Letzterer gibt an, er habe die fremden Möbel und Wertheffecten nur retten wollen. Heute Nachts wird die Stadtverwaltung die Stadt wieder beleuchten lassen. E« wird auch von der Herstellung einer elektrischen Beleuchtung gesprochen; ein Leipziger Unternehmer offerirte die Herstellung eine« regelmäßigen Kahnverkehrs nach den Tanyas und nach Szatymaz.

In Gelsenkirchen fiel einem 82jährigen Berginvaliden, der bisher Armenunterstützung genossen hatte, durch den Tod seines Halbbruders, des Herrn Forst in Johannisberg - Firma Klein, Forst und Bohn Nachfolger, eine bedeutende Erbschaft zu. Da die Frau des Ver. storbenen aber während ihrer Lebzeit den Nießbrauch der Hinterlassenschaft hat, so würde der arme alte Mann nickt in den Besitz und zu den Freuden der Hinterlassenschaft gelangt sein, wenn nicht der Schwiegersohn der Wittwe in Gelsenkirchen eingetroffen wäre und sich binnen wenigen Stunden mit dem armen Berginvaliden durch notariellen Vertrag dahin gcrinigt hatte, daß der Berginvalide durch Auszahlung von 85,000 JL auf die Erhebung der Erbschaft nach dem Tode der Wittwe verzichtete. Möge der alte Mann stark genug sein, dieses unverhoffte Glück noch lange zu tragen. Ä. , .

__ (Aus der Schule.) Lebrer:Wie ich euch gezeigt habe, liebe Kinder, bedeuret die Vorsilbever" meistens,7daß etwas in einen ungünstigen Zustand übergegangen oder schlechter geworden; ihr habt da z. B. die Worteverderben,"verpfuscken" u. s. w. Kann mir Eine« noch andere Beispiele sagens? Fritz: O ja: Verloben, verheirathen!

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