Der Appell der Regierung an das Volk.
„Am 11. Juni hat der Bundesrath den Antrag Preußens auf Auflösung des Reichstages einstimmig zum Beschluß erhoben. Die Anschauungen, auf welche sich der preußische Antrag gründet, sind von den verbündeten Regierun gen acceptirt worden und lasten über deren Absichten keinen Zweifel. Die tendenziöse Wahlagitation der Presse einer gewissen Richtung hat sich indeffen geflistentlich bemüht, den jenem Entschluß zu Grunde liegenden Erwägungen Motive unterzuschieben, welche ihnen gänzlich fremd sind. Die national-liberale Partei ist seit der Gründung des deutschen Reichs besten Hauptstütze gewesen und hat als Krystallisationspunkt der reichstreuen Elemente der Regierung ihren dauernden und erfolgreichen Beistand geliehen bei der Abwehr destructiver Bestrebungen und reichsfeindlichen Angriffe aller Art. Ebenso hat sie durch dae Vertrauen, welches sie stets der Retchsregierung entgegengebracht, und welches von dieser voll erwidert wurde, ein gedeihliches Zusammenwirken von Regierung und Volk ermöglicht und dadurch den Ausbau und die Kräftigung des Reichs nach Innen und nach Außen wesentlich gefördert. Ein Beweis davon ist die ausdrückliche Zustimmung, welche die Majorität des Reichstags noch im Februar dieses Jahres der Regierung in Bezug auf ihre Politik in der Orientfrage aussprach. Um so befremdlicher war das Mißtrauen, welches die Führer der national-liberalen Fraktion gegen die Leiter der Reichsregierung in den letzten Reichstags-Verhandlungen offen kundgegeben haben, und die unerwartete Schärfe in der ablehnenden Haltung der Fraktion gegen die Vorlage des Socialisten. Gesetzes. Die Regierung mußte daher in ihrer constitutionellen Anffastung glauben, zur Auflösung gezwungen zu sein, um zu ermitteln, ob das Mißtrauen nur bei denen vorhanden war, die es aussprachen oder auch in Wählerkreisen. Das Recht, Attentate zu fürchten, lag schon vor dem ersten Versuch vor, und die Regierung hat verschiedentlich darauf hingewtesen. Nachdem diese Besorg- niß sich verwirklicht hatte, hat die Regierung die Mittel, welche sie gegen das Umsichgreifen der Socialdemokratie und gegen weitere ähnliche Verbrechen brauchte, vom Reichstag verlangt, aber nicht erhalten. Das zweite Attentat hat in der Sachlage nichts geändert, sondern war nur ein Beweis für die Nothwendigkett des eingebrachten Gesetzes. Es konnte aber nicht zu der Annahme berechtigen, daß der Reichstag nunmehr zu dem eben abzelehnten Gesetz seine Zustimmung geben würde. Die Regierung wollte auch den Volksvertretern eine solche Zumuthung gar nicht stellen, vielmehr war die Auflösung eia Entgegenkommen ihrerseits, damit die neugewählten Abgeordneten sich inzwischen der Billigung ihrer Wähler für eine veränderte Bestimmung versichern konnten. Diese Erwägung allein hat die Regierung veranlaßt, mit der Neuwahl vor das Reich zu treten, damit die national-liberalen Wähler sich darüber erklären können, ob sie gegen Ausnahmegesetze eine derartige principielle Abneigung hegen, daß sie den Zwang der Maßregeln, welche lediglich dem Treiben der außerhalb jeder staatlichen Ordnung stehenden socialdemokratischen ^ecte Einhalt gebieten sollen, und dem ganz ruhigen und reichstreuen Bürgerthum auferlegen und dieses auf, eine Stufe mit jenen Elementen der Vernichtung stellen wollen. Wünschen sie ferner, daß, aller praktischen Erfahrung anderer Länder entgegen, unser Wohlstand, die Frucht unserer Arbeit dem Princip absoluten Freihandels geopfert und zu einer Ausbeute für das Ausland gemacht werde, oder wollen sie die Regierung unterstützen bei Neubelebung und Pflege deutscher Arbeit, deutschen Handels und deutscher Industrie durch Einführung einer wenig drückenden unh wirksameren Steuer und Zollgesetzgebung, als der bisherigen? Zur Erreichung dieses Zieles hat die Reichsregierung die Absicht, daraus hinzuwirken, daß all- mählig die Last der directen Staatssteuern durch Einführung von bequemeren indirecten Steuern womöglich gänzlich beseitigt und die Ueberwetsung der Klaffen-, Grund- und Gebäudesteuer, vielleicht auch eines Thetles der Einkommensteuer an die Gemeinden herbeigeführt wird. Die Aufnahme dieses Planes durch die Volksvertretung würde eine erhebliche Steuererleichterung anbahnen und namentlich die bisherigen Communalsteuern wesentlich ermäßigen. Zu einer normalen Gestaltung des Staatslebens muß aber vor Allem die Socialdemokratie unschädlich gemacht werden, weil gerade sie es ist, welche den Gewerbfleiß und die ordentliche Arbeit unterdrückt, indem sie die mittellose Bevölkerung quf den Weg des Verbrechens als einziges Mittel zur Besierung ihrer Lage hinweist und die schlimmsten und am leichtesten regbaren menschlichen Leivenschaften, den Neid und die Habsucht, in einer Weise beschönigt, daß dem ungebildeteren Auge die Abgründe verdeckt werden, zu, welchen der von jenen gewissenlosen Agitatoren angezeigte Pfad führt. Wenn man gestattet, daß sich fortwährend Stimmen erheben, welche die Grundlagen unserer Gesellschaft, die Familie und das Eigenthum, für null und nichtig erklären, so ist es kein Wunder, daß jedes Gefühl der Strafbarkeit der Verbrechen sich abstumpft, und diß es bequemer gefunden wird, von Anderen zu nehmen, was von Rechtswegen durch redliche Arbeit erworben werden soll. Die Socialdemokratie, welche Ziele wie die an» gedeuteten verfolgt, ist aber eine in ihren Tendenzen so unverkennbare und von staatlichen Elementen so deutlich zu unterscheidende Kategorie von Ordnungsfeinden, daß Maßregeln gegen sie ohne Gefahr von Unklarheiten mit Erfolg in Form von Ausnahmegesetzen ergriffen werden können. Die Anhänger der Ordnung sollen in ihrer Handlungsfreiheit nicht durch solche Gesetze beschränkt werden. Ausnahmegesetze sind allerdings ungewöhnliche Maßregeln und werden ungern angewandt, tndesien ist auch die Lage des Augenblicks eine außerordentliche. Unser Staatsgebäude ist sehr fest gezimmert, und steht aus so sicheren Grundlagen, wie irgend eines: man darf sich jedoch nicht verhehlen, daß auch das solideste Gefüge durch fortgesetztes Rütteln in's Schwanken kommt. Und wenn es stürzt, trifft die Schuld daran nicht weniger Die, welche Stützen ver-i weigert haben, als Die, welche bet der Zerstörung mitgewirkt haben. Was die vielfach hervorgetretene Unterstellung betrifft, daß die Regierung mit den Neuwahlen eine Reform der jüngsten Kirchengesetzgebung bezwecke, so zerfällt diese Insinuation schon von selbst, da der Reichstag sich mit diesem Gebiet gar nicht zu befaffen hat. Wie dem aber auch sei, die Regierung wird niemals die in den letzten Jahren von ihr der römischen Kirche gegenüber vertretenen Anschauungen ändern, sondern die Rechte von Kaiser und Reich treu wie bisher gegen die Uebergriffe einer herrschsüchtigen Hierarchie wahren. Den Wählern aber fällt als Hauptaufgabe zu, daß sie durch ihre Wahlen bekunden, ob sie ,ur Regierung noch das bisherige Vertrauen haben oder nicht."
Deutschland.
Berlin, 14. Juli. Die Ungeduld, mit der die öffentliche Meinung auf die Beendigung der Untersuchung der Kieler Marine-Commission über den
Zusammenstoß des „König Wilhelm" und des „Großen Kurfürst" im Kanal gewartet hat, wird, wie wir hören, in allernächster Zeit befriedigt werden. Der Abschluß der Untersuchung steht bevor und wird der Bericht der mit derselben betrauten Commission im Laufe dieser Woche an den Chef der Admiralität gelangen. Die gerichtliche Untersuchung wird alsdann nicht länger auf sich warten laffen.
München, 13. Juli. Die Kammer der Reichsräthe nahm heute den Gesetzentwurf, betr. die Niedersetzung eines Ausschuffes zur Vorberathung der Einführungsgesetze zu den Retchsjustizgesetzen einstimmig in der Faffung der Abgeordnetenkammer an.
Serbien.
Kragujevatz, 12. Juli. Die Skupschtina hat nach einer vierstündigen Debatte den Adreßentwurf der Ausschuß-Majorität einstimmig angenommen, nachdem der Minister Gruic die Skupschtina ermahnt hatte, aus Opportunität und im Jnteresie des Landes die event. Congreßbeschlüsie nicht anzugreifen.
letrgraphischr Depesche».
Wagner'S telegr. Eorrespondenr-Burearr.
Berlin, 15. Juli. Gortschakoff wird heute um 1 Uhr von der Kaiserin, um 2 Uhr vom Kronprinzen empfangen; derselbe wird voraussichtlich Mittwoch nach Wildbad abreisen. Fürst Bismarck reist heute Abend nach Kissingen ab. Gestern Nachmittag 3 Uhr fand eine Sitzung des Staatsministeriums statt. Waddington verläßt heute Abend Berlin. Ruffell ist mit seiner Familie heute Vormittag nach Potsdam übergesiedelt. Der englische Botschafter in Wien, Elliot, ist gestern dahin zurückzereist. Der französische Botschafter in Wien, Vozud, ist gestern hier eingetroffen.
— Die „Post" publtcirt den Originaltext des Berliner Vertrages und bemerkt dazu, daß diese Veröffentlichung durchaus keine ofstcielle sei, da die Rechtsverbindlikeit des Vertrages erst mit der Ratification durch die betreffenden Monarchen beginne; die „Post" glaubt indeffen versichern zu können, daß der Text richtig wiedergegeben ist.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." und die „Nat.-Ztg." veröffentlichen ebenfalls Den Berliner Vertrag; erstere jedoch nur theilweise, und indem sie ausdrücklich hinzufügt, daß der Vertrag in der am Sonnabend vollzogenen Form nur den Charakter einer ofstciösen internationalen Vereinbarung habe, welche erst nach Bestätigung Seitens der Souveräne, resp. des Präsidenten der französischen Republik, die Gültigkeit eines völkerrechtlichen Vertrages erlange.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die vom Reichskanzler bei Schluß des Congreffes gesprochenen Worte werden überall in Europa, wo man irgend Werth auf Erhaltung des Friedens legt, mit aufrichtiger Genuzthuung gelesen werden. Das mehrwöchentliche persönliche Zusammenwirken der europäischen Staatsmänner, der zwischen ihnen bestandene, den Congreß überdauernde freundschaftliche Verkehr gewähren so außerordentliche Bürgschaften, wie sie dem Welttheile in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wohl noch nicht geboten find. In ganz besonderer Weise haben neben Schuwaloff die Vertreter der im Orient nicht unmittelbar betheiligten Mächte Frankreich und Italien, Waddington und Corti, ein hohes Verdienst um die erzielte Vereinbarung erworben, ein Verdienst, welches hoffentlich in ihren Heimathsländern und Seitens der politischen Parteien derselben ebenso gewürdigt werden wird, wie es Seitens der Vertreter aller anderen europäischen Mächte aufrichtig dankbar anerkannt worden ist.
München, 15. Juli. In dem heute zu Rom abgehaltenen Conststo- rtum wurden der neue Erzbischof für München und für Speyer präconistrt.
Rom, 15. Juli. Außer den Bischöfen von München und Speyer ernannte der Papst im heutigen Conststorium noch viele italienische und ausländische Bischöfe, sowie solche in part. infid.
Wien, 15. Juli. Meldungen der „Polit. Corresp." Banjaluka, 14. d. Die Pforte hat die hiesige türkische Behörde angewiesen, der türkischen Bevölerunz bekannt zu geben, daß die österreische Armee mit den freundschaftlichsten Absichten einrücken werde und die Beziehungen zwischen der Pforte und Oesterreich die freundschaftlichsten blieben. Indem der Gouverneur von Banjaluka dies der Bevölkerung mittheilte, befahl er gleichzeitig allen District- Kai makams, die österreichischen Truppen durchaus freundschaftlich zu empfangen. Die Bevölkerung hat sich beruhigt. Auch die bosnischen Insurgenten sind trotz gegentheiliger Einflüffe geneigt, sich den Congreßbeschlüffen und dem österreichischen Occupations-Commando zu unterwerfen. — Serajewo, 15. d. Auch hier ist ein günstiger Wechsel der Stimmung etnzetreten. Dem baldigen Einmärsche der Oesterreicher wird mit Befriedigung entgegengesehen und haben dieselben einen guten Empfang zu gewärtigen. — Cattaro. In Besorgniß eines Angriffs aus Skutari verstärken sich die Montenegriner an der albanestschen Küste. Der Fürst von Montenegro begibt sich demnächst nach Niksic.
Rom, 15. Juli. Im heutigen Consistortum verlas der^Zapst eine geheime Allocution über die jetzigen Verhältnisse des päpstlichen Stuhles gegenüber den einzelnen Mächten, andeutete auch sein Verhalten und befragte die Cardtnäle wegen Billigung deffelben. Die Curie entsendet demnächst mehrere Priester nach Bosnien und der Herzegowina zur Einrichtung von Pfarren und Diöcesen.
Kragujevatz, 15. Juli. Die Skupschtina votirte dem Ministerium Indemnität für die während des Kriegszustandes erlaffenen Gesetze und beschloß, daß einige Kriegsgesetze nach Proclamirung des Friedens nur zwei Monate in Geltung bleiben, in den eroberten Gebieten aber bis zu verfaffungsmäßiger Aenderung Kraft behalten sollen. — Minister Ristic wird Freitag erwartet.
Loudon, 15. Juli, Abends. In Oberhause erklärte der Präsident des Geheimen Rathes Richmond, auf Befragen Granotlle's: die Congreßbevoll- mächtigten hofften am Dienstag in London einzutreffen; die Regierung werde sodann am Donnerstag dem Hause eine Mittheilung machen.
London, 15. Juli, Abends. Im Unterhause wurden verschiedene Interpellationen angekündigt bezüglich derjenigen Bestimmungen der Vieheinfuhr- Vorlage, wonach für die Einfuhr von Vieh aus Frankreich und Belgien Beschränkungen gelten sollen, welche auf andere Länder nicht angewendet werden. — Otway tbeUte mit, daß er morgen an die Regierung die Interpellation zu richten beabsichtige, ob Rußland die Forderung wegen Zahlung einer Kriegskosten-Entschädigung von 40 Mill. Pfd. aufgegeben und ob die Regierung Schritte zum Schutze der Gläubiger der Türkei gethan habe. — Auf bezügliche


