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jlnfraae erklärte Minister Croß, der Berliner Vertrag werde dem Hanse heute rorgelegt werden; aus demselben sei die russische Grenze in Armenien ersichtlich.

Lokal-Notiz.

«ießen. 16. efuni. Fräulein Natalie Köhler hat gestern trte von ihr avge- kündiate Vorlesung von Sophokles Antigone vor sehr zahlreich versammeltem Publikum In Ker arotzen Aula der Universität gehalten. Die Art wie die Künstlerin denn dksenNamen müssen wir ihr beilegen - die schwierige Aufgabe geloü hat^ ließ sowohl eine unaewähnliche Begabung für solche Vorträge, als auch ein ernstes Studium und tiefes Eindringen in den Geist der antiken Tragödie erkennen. Fraulein Kodier hat s^^krstandm durch maßvollen Vortrag, die gewaltige Gesammtwirkung der unsterblichen Dichtung zu voller Geltung zu bringen. Die einzelnen ©eenen gibt sie abaerundet und lebhaft wieder und es gelingt ihr dabei die Charactere der redenden Versoren meisterhaft zu zeichnen. Ganz besonders bewunderswertb ist es, daß uns von ?ner Dame nicht nur die Frauengestalten der Antigone und Jsmene, sondern vor Allem^uch die Gestalt Creon's in so plastischer Weise vom Anfang bis zum Schluß Ker Traaödie oorgefübrt wurden. Die Wirkung der Chorgesange und einzelner bewegter Tbelle des Vortrags wurde durch Clavierbeqleitung (nach der trefflichen Mendelsfohn'fchen Compositton) unterstützt, für welche wir Frau vr. Hempel unfern Dank schuldig sind. ctÄber die Antigone nur in der so verdienstvollen Donnerschen Uebersetzung gelesen bat wird durch den gestrigen Vortrag die herrliche Dichtung näher gerückt worden sein.

' Mit Freude vernehmen wir daher, daß Fräulein Kohler wahrscheinlich auch noch König Oedipuö hier vortragen wird.

«ieKen 16. Juli. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzung am Donnerstag den 18. Juli 1878, Stachmittags 4 Uhrr

U 1. Die Vertheilung der Hastischen Stiftungs-Zinsen.

2 Die Quellenwasierleitungsarbeiten.

3. Unterhaltung des Grabes des Friedrich Lony.

4 Gesuch des Photographen Theodor Wode um Erlaubniß zur Anlegung einer Straße durch seinen Garten.

5. Gesuch wegen Ueberlassung des Ratbhaussoales.

6. Das Bauwesen des Commtfsionärs I. Blitz betreffend.

7. Gesuch des Karl Matth eis um Bauerlaubniß.

8. Desgleichen des Braumeisters Adolph Möller.

9 Gesuch desJacobHelfenbeinum Erlaubniß zur Errichtung eines Anbaues. 1(X Gesuch des Heinrich Capeller um Erlaubniß zur Anlegung einer Ein- 11. ®efu|UlbL M-tzgerm-isters Karl Plank um Erlaubniß zum Abheben einer Wegböschung. ---------------------

Vermischte-.

Hachenburg, 9. Juli. Anfangs der 70er Jahre begab sich ein hiesiger junger Zsraelite in die Nähe von Bonn, um daselbst bei einem Metzger in Dienst zu treten. Da fand er in Beuel bei Bonn ein Christenmädchen, welches alsbald bereit war, ihn zu beirathen und es dauerte denn auch nicht lange, da copulirte der katholische Pfarrer ton Unkel das jugendliche Paar. Der israelitische Bräuligam hatte sich sowohl seiner Braut als auch dem Pfarrer und Anderen gegenüber als katholischer Christ ausgegeben, batte auch in der katholischen Kirche gebeichtet, di- C-remoni-n derselben mit,-macht -c; - auch batte er sich den fatschen Namen Carl Metzger betgelegt. Leider sollte da» ehe­liche Glück der jungen Leute nicht lange dauern: im Jahre 1874 mußte der nun 20 Jahre «Ire Ehemann, dem mittlerweile ein Kind geboren worden war, ,UM Militär und in tzodlenz seiner dreijährigen Militärpflicht genügen. Al» ordentliche Ehegatten blieben di- jungen Leute nach ihrer Trennung in regem schriftlichen Verkehr und merkwürdiger Weise kamen sämmtliche Briese der Fran trotz des falschen Namens ihres Mannes, der in Coblenz als Soldat wieder Jude war und seinen rechten Namen führte, doch immer an ihren Mann Carl Metzger. Ja, als selbst die Frau ihren Mann in der Garnison bksachte, selbst da kam der Betrug nicht an den, Tag. Jm,Jahr 1876 von seinen hier Wohnenden Estern reclamirt, wurde der Jsraelite vom Mflitar entlassen, kam hierher in seine Geburtsstadt und begab sich alsbald wieder in eine andere Ehe, diesmal mit einer Glaubensgenofsin. Seine erste Frau glaubte ihn noch immer unter dem Militär und batte keine Ahnung von dem ganzen an ihr verübten Betrug, bis ibr end­lich vor einigen Wochen aus Zufall mttgetheilt wurde, ihr Mann sei ein Jude, heiße auch

nicht Carl Metzger, sei auch nicht mehr in Coblenz, sondern lebe hier in Hachenburg und sei mittlerweile astders verheirathet. Auf's Tiefste erschreckt, eilt die Frau hierher und findet die kaum glaubliche Kunde bestätigt: allein der ihr angetraute Gatte behaup­tet, sie gar nicht zu kennen. Da ruft die Frau die Hilfe des Gerichts an und der Jsrae- lite wird mit ihr confronttrt; er leugnet abermals, sie zu kennen, wird aber von ihr sowM als auch vost den aus Beuel und Unkel hergekommenen Brautführerinnen auf das Bestimmteste recognoscirt; auch konnte die Frau als besonderes Kennzeichen ein Wundenmal am linken Arme ihres Mannes angeben. Der doppelt Verheirathete wurde nunmehr, da an dem von ihm verübten Verbrechen nicht mf?br zu zweifeln war, sofort an das Kreisgericht nach Dillenburg abgeführt, woselbst er sich noch heute befindet und die Untersuchungsacten bereits zu einem ansehnlichen Stoße angewachsen sein sollen. Daß er noch Helfershelfer bei seinem Werk gehabt, daß Schriftfälschung rc. mit dazu gehörte, daran ist wohl lficht zu zweifeln. (Rh. K.)

Handel und Verkehr.

Gießen, 16. Juli. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter, per Nfd. JL 1.5, Hühnereier, per Stück 56 H, Enteneier, per Stück 6 H, Käse, per Stück 48 3i, Käsematte, per Stück 3 H, Erbsen, 1 Litet 3>, Linsen, 1 Liter H, Tauben, das Paar 70 H, Hübner, per Stück JL 1, Hahnen, per St. JL.85, Enten, per Stück JL, Kartoffeln, alte, 100 Kilo JL 5.50, neue Ji. 8. Ochsenfleisch 7072 3i per Pfd., Kuh- u. Rindfleisch 5860 3i, Schweinefleisch 64 Kalbfleisch 5660 3i, Hammelfleisch 6570 3v

Frankfurt, 15. Juli. (Fruchtberickt) Unser heutiger Markt war abermals ruhig, unsere Landwirthe beklagen sich sehr über schlechte Witterung. Weizen Prima- Qualität ab auswärts höher gehalten. Zu unseren Notirungen konnte man sich frequent versorgen.

Mehl Nr. 1 JL 40, Nr. 2 JL 36, Nr. 3 32, Nr. 4 28, Nr. 5 JL 22, Roggen-

mehl % (Berliner Marke) JL 22, do. II. (Berliner Marke) 19, Weizen, effect. hies. ab Bahnhof hier JL 23 00, ab unserer Umgegend JL 22.2522.50, do. fremder je nach Qualität 20.2524, Roggen je nach Qualität JL 15 0017. Gerste 14 bis 19, Hafer JL 14.5016, Kohlsamen Jfc 32 gefragt. Erbsen at 1923, Wicken JL 15 bis 16, Linsen 1723, Rüböl, detail, JL 74. Stimmung unsicher. Dringend offerirt: Getreide und Mehl. (Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zollgewicht = 100 Kilo.)

Frankfurt, 15. Juli. Der heutige Viehmarkt war ziemlich gut befahren. Ange­trieben waren ca. 350 Ochsen, 220 Kühe unb Rinder, 250 Kälber und 300 Hämmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. JL 7375, 2. Qual. JL 6870, Kühe und Rinder 1. Qual. JL 6365, 2. Qual. 5860, Kälber 1. Qual. JL 63-65, 2. Qual. JL 60 bis 62, Hämmel 1. Qual. JL 6365, 2. Qual. JL 5456, Schweine 5860 3< per Pfd.

Gültige Privat Banknoten.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach den im Reichsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Privat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb des­jenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Noten­bank in München. 3. Bremerbank in Bremen. 4 Breslauer Bank in Breslau. 5. Chemnitzer Stadtfrank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10. Leipziger Casseuverein in Leimig. 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. Sächsische Bank in Dresden. 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Korporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Seitens der Nationalbank für das Gcoßherzogthum Luxemburg sind neuerdings auf Reichswährung lautende Banknoten in Aoschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegeben worden. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach § 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ver­boten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 500 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Ver­wendung daneben mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft.

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von L. Chr. Rübsaiwen

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Indem ich hiermit das verehrliche Publikum zum Abonnement einlade, bemerke ich, daß die Abonnements-Liste in der Anstalt zur gefälligen Einzeichnung offen liegt.

Die Unterrilchtsstunden und Badezeit für die Schul­jugend find an Wochentagen Vormittags von 10 bis 12 und Nachmittags von n bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur Vormittags von 7 bis 12 Uhr.