Ausgabe 
29.3.1877
 
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Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher HLft befind« so tfl darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, daraus aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militär­dienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Die Verhandlungen über Zurückstellungsansprüche sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, soweit es noch nicht geschehen, baldtbunlickll spätestens in dem Musterungstermine an die Ersatz-Commission gelangen zu lasten.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

Dienstag den 17 April im Gasthaus zum Rappe» zu Grünberg,

Samstag den 21. April im Saale des alten Mathhauses zu Gießen und

Freitag den 27. April im RathhauSsaale zu Lieh

die Klasstficirung der Reserve- und Landwehr-Mannscdaften rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Dcrhältniffe statt.

ES haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner. sowie die Ersatz-Reseivisten 1. Elaste, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ih?e Gesuche r! begründen. ' 8

Gießen, den 27. März 1877.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

___Dr. Hoffmann, Regierungsrath.__,

D.« W«. W- "d,

Das Großherzogliche Krcisamt Gießen

an die Großberzoqlichen Bürqermeistereien des Kreises.

Wir machen Sie daraus aufmerksam, daß das Behüten der Wiesen nach der Wi-sen-Polizei-Ordnung für den Kreis Gießen vom t. April an Unter­amt ist. S,e wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die F-ldschützen strengstens anweisen, etwaige U-b-rtretunaen zur Anieiae zu bringen Die Gendarmerre ist glelchfallS angewiesen, Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot zur Anzeige zu bringen.

v. Röder.

V o titi sch er Hheil.

Dänemark.

Kopenhagen, 26. März. Im gemeinsamen Finanz-Ausschuß beider Häuser des Reichstages wurde von den Mitgliedern der Reckten gegen den Antrag der Linken, wonach erklärt werden solle, der Rücktritt des Ministeriums sei die Vorbedingung jeder weiteren Discusfion, Widerspruch erhoben. Seitens der Regierung ist eine Vorlage wegen vorläufiger Feststellung des Budgets ein- gebracht worden. Die Regierung beabsichtigt die Session des «eich-tage- zu verlängern und befürwortet bie Dringlichkeit- - Erklärung für die Budget- Vorlage.

Frankreich.

Varis, 35. März. Dasmalentendu (wie Jgnatteff sich au-gedrückt hat) »n London entwickelte sich in folgender Weise: Schuwaloff hatte, nachdem er von

Deutschland.

Berlin, 25. März. Don national-liberaler Seite, namentlich von ehe­maligen Mitgliedern der Justiz-Commtsfion, wird aus Anlaß des Falles Kanteckt folgender Gesetz-Entwurf vorbereitet:

Gesetz, betr. die Anordnung einer Haft zur Erzwingung des Zeugnistes. § 1' ®uf alle Strafsachen, welche nach den Bestimmungen des Gerichtsver- faffungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 vor die ordentlichen Gerichte gehören, finden die Bestimmungen der Strafproceß-Ordnung vom 1. Februar 1877 über die Dauer der zur Erzwingung des Zeugnisses zulässigen Haft (§ 69) Anwen- bung. § 2. Dieselben Bestimmungen finden auf das Disciplinar-Verfahren wegen Dienstvergehen des Reichsbeamten mit der Maßgabe Anwendung, daß die Hast nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus angeordnet werden kann. Wenn jedoch eine vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Verschwiegen- heit (§11 des Gesetzes, betr. die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873) in Frage steht, können die Disciplinar Kammern und der Di-ciplinarhof eine längere Haft anordnen, jedoch nicht über die Dauer von sechs Monaten hinaus.

Zur Motivirung dieses Antrags bedarf es keines Wortes. Die uealiche Verhandlung über die Kantecki'sche Angelegenheit hat eine Sachlage klargelegt, die in dieser Weise nicht fortbestehen kann. Durch den vorliegenden Antrag soll der Regierung Gelegenheit geboten werden, dieselbe zu beseitigen. Man hat davon abgesehen, eine besondere Elausel einzusügen, welche dem Gesetz rück­wirkende Kraft verleihen würde; es muß vorausgesetzt werden, daß, wenn die Regierung die Zustimmung ertheilt, sie auch die schwebenden Fälle dem ent­sprechend behandeln wird. Jedenfalls ist von diesem Vorgehen eher ein Prak-, tisches Ergebniß zu erwarten, als von der von anderer Seite beantragten Aufforderung an den Reichskanzler.

Derli«, 25. März. England hatte, wie versichert wird, seine Unter­zeichnung des Protokolls an drei Bedingungen geknüpft: daß dasselbe von den sämmtlichen sechs Großmächten unterzeichnet würde; daß man dagegen von der Türket keine Unterzeichnung verlange, weil diese doch nicht zu erlangen wäre; endlich daß Rußland sich in irgend einer Form gleich nach Unterzeichnung des Protokolls zur Abrüstung verpflichte. An dieser letzteren Bedingung, nament­lich was den Zeitpunkt der Abrüstung betrifft, haben die Verhandlungen Unter­brechung erlitten.

In einem durch denReichs-Anz." veröffentlichten Erlaß gedenkt der Kaiser der ihn tief rührenden Beweise der Theilnahme, die ihm anläßlich des Tages, an dem er sein achtzigste- Lebensjahr vollendete, aus allen Theilen des Reiches, von jenseits der deutschen Grenzen und selbst aus den fernsten Ländern zugegangen seien und ihm diesen Tag zu einem besonders weihevollen gemacht hätten. Umgeben von einem mächtigen Kreise verbündeter und befreundeter Fürsten, habe der Kaiser mit Genuqthnung den Werth gefühlt, der darin liege, als Mittelpunkt dieses nationalen Empfindens betrachtet zu werden. AuS diesem Bewußtsein schöpfe der Kaiser neue Kraft, um sich der Sorge für des Vater­landes Wohlfahrt zu widmen. In diesem Sinne möchte er Allen, die ihn be­glückwünscht hätten, für ihre Aufmerksamkeit seine» Dank kundgeben und beauf- trage Nm Reichskanzler, solches zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, 27. März. Die Unterhandlungen zwischen Andraffy und Jgnatleff werden fortgesetzt, der Schwerpunkt ist die Abrüstungs-Frage. Jgna- treff beabsichtigt, den Drei-Kaiser-Bund eingreifen zu laffen, ohne England. Andraffy hält an dem Friedens-Charakter deS Bündniffes fest, eventuell zieht er OesterreickS Austritt aus demselben vor. Jgnatieff's Rückkehr nach Peters- bürg geht über Berlin. Midhat Pascha ist heute Morgen in Rom eingetroffen.

Posen, 26. März. Der Weihbischof JaniSzewSki wurde bekanntlich vor längerer Zeit vom Ober-Präsidenten aufgefordert, sein Amt niederzulegen, welcher Aufforderung er jedoch nicht nachgekommen ist. Am 22. d. MtS. wurde uun dem Weihbischof JaniSzewSki die Anklageschrift des königl. Gerichtshöfe- für kirchliche Angelegenheiten und mit dieser zugleich die Vorladung zum Ter­mine auf den 11. April d. I. behändigt.

Hesterreich.

Wien, 26. März. General Jgnatteff wird morgen vom Kaiser in besonderer Audienz empfangen werden, sodann mit seiner Gemahlin an dem Hofdiner theilnebmen und unmittelbar darauf über Berlin nach Petersburg abreisen. DiePolit. Corresp." theilt mit, daß General Jgnatteff und Ge­mahlin heute bet dem Grafen Andraffy binnen.

©teil, 27. März. Graf Andraffy erklärte gegenüber Jgnatteff: er erachte jede Vermittlung zwischen London und Petersburg für aussichtslos, wenn Rußland nicht das Princtp gleichzeitiger Abrüstung als VerhandlungS- Basis acceptire und die Bedingung betreffs des vorherigen Friedensschluffes mit Montenegro fallen laste. Allgemein wird geglaubt, daß Rußland bic jetzt- aen Versuche blos machtum bie katholische und griechische Osterzeit auSzu- süllem f Die russische Süd - Armee macht concentrische Bewegungen gegen

Wien, 27. März. DieNeue Fr. Pr." will erfahren haben, diß, fall- die directen Verhandlungen zwischen England und Rußland sich zerschla- schlagen würden, Graf Andraffy als Vermittler aufzutreten gedenke. Der Presse" zufolge neigen die diplomattschen Kreise zu der Ansicht, daß die Ver­handlungen über das Protokoll keineswegs abgebrochen seien, vielmehr würden die Verständigungs-Versuche nach den Feiertagen von Neuem ausgenommen verden, sofern inzwischen der Friede zwischen der Türkei und Montenegro per- ect geworden sei, welcher überhaupt als Vorbedingung einer friedlichen Ver­ständigung der Cabinete gelte. Allerdings dürfe England die Demobilisirungs- Frage nicht in der Weise stellen, wie dies jüngster Tage geschehen sei.

Pesth, 27. März. Das Oberbaus bat den Gesetz-Entwurf wegen Aufnahme einer Goldrenten - Anleihe in der General- und Special-Debatte angenommen.

' r 2i6 N^z. Die Beamten, die Schulden halber Abzüge an ihrem Gehalt erleiden, werden durch die neue Civilproceß-Ordnung entschieden bestergestellt werden, ohne daß man dabei dem Grundsatz untreu wird, die Be­amten in ihrer Existenz zwar zu schützen, aber auch leichtsinnige- Schulden- machen zu verhüt^ Di- j-ßtg-n G-s-tze schützen den Beamten mit einem Jabr-s-!nk°mmen bis 1200 Mk. ganz gegen Abzüge, während Besoldungen über .Hälft- d-n Gläubigern verfielen. Bei Pensionen blei- ben 600 Mk. jährlich frei, »ährend mit dem Ueberschuß gleichfalls zur Hälfte die G.äubig-r befriedigt «erden. Der § 749 der Civllproceß.Ordnung in Verbindung mit § 715 bestimmt nämlich, daß da« Amtr-inkommen der Offi- ciere Militärärzte, Beamten, Geistlichen, Lehrer an Lffentlichen Schulen, die Pension dieser Personen nach ihrer Versetzung In den Ruhestand, sowie der nach ihrem Tode den Hinterbliebenen zu gewährenden Sterbe- u. s. w. Gehälter der Pfändung überhaupt nicht unterliegen. Nur in dem Fall, daß die vesol- »n"?, t Ruhestands.S-h-lt jährlich 1500 «k. übersteigt, ist der dritte

Th-il de« Mehrbetrags der Pfändung verfallen. D-.S Geh.lt und ähnliche Bezüge im Privatdienft dauernd angestellter Personen wird nach gleichen Grund­zugen geregelt, welche letztere da- Ereditgeben erschweren sollen, gleichzeitig aber auch dem Wucher das Handwerk zu legen geeignet find.

?6 3n Folge eines kaiserlichen Handschreibens hat m sch Jctne ^"affunq zurückgezogen. Das Handschreiben erkennt , osck s Verdienste um Heer und Marine an und wünscht, der Chef der Ad- miralität möge seine bewährten Kräfte und Talente dem Staate erhalten. In V-P**eine B'l"dirung nicht gelegen; er habe be«. halb Stosch s Verbleiben dringend begehrt. Stosch hat sämmtliche Geschäfte wieder übernommen. 1

2^ März. Der Kaiser empfing heute den General v. Stosck zu emem längeren Vortrage. w

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