Ausgabe 
29.3.1877
 
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1817,

Donnerstag, den 29. März

Mo. 14

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b)

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. (Expedition: Schu-lstraß«, M. B. Rr. 18.

SämmtNche Militärpflichtige, welche im Jahre 1876, bezw. 1875 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d- h. nicht einberufen worden Und. . ..

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum elnzahrig-steiwilligen Militärdienst ertheilt worden ift.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs- und Gestellungs-Atteste mitzu- bTin§)n$Benn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugniffe in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnifle müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende FamMenangehorlge sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden. , ,

Zurückstellungsansprüche sind vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens in dem Termin vorzubringen. Ver­spätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dieß durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Auftufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied derErsatz-Commission das Loos. c t n

6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehorigen oder m ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige die auswärts sich aufhaltenden schriftlich auf Grund der ihnen k. H. wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich d-rum zu bemühen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

1) Zur Musterung haben sich bei Meivung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche

in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath ober ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Heffen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamteu, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen ober bas Gymnasium baselbst ober eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinbe bes Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Heffen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen ober sick aufhalten;

und im Jahre 1857 geboren sind;

- uivrtcFpt^rfid) 2 Mark 20 Pf. mit Bnngerlohn. Durch bie Poft bezogen VierteljahrKch 2 Mark 50 Pf.

n Modenzeitungen Erscheint 4 Mal - das ganze Mertel- z., 6 Modenuromern Schnittbeiblättern):

Kickerei-Vorlagen, 200

Ausgabe: B WELT

Erscheint 2 Mal is für das g« yodenunim® .. unj 6 Schmtt- r-M Hoilkriicba-sgetorle ich 52 colorirten

Vorlagen, 400 Sehnig

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Bekanntmachung.

Die Musterung und Loosziehung der Mil-tärpflichttgen des Kreises Gießen für das Jahr 1877 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar

I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappe«

Montag den 16. April, Bormittags von S3/i Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kestelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf und Lumda;

Dienstag den 17. April, Vormittags von 83/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Oueckborn, Reinhardshain, Rüdoingshansen, Saasen, Stangenrod, Stockbausen, Weickartshain und Weitershain-

II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhaufes

Mittwoch den 18. April, Bormittags von 73/t Uhr an.

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, und Daubrmgen;

Donnerstag den 19. April, Bormittags von T3/4 Uhr an,

derjenigen der Stadt Gießen;

Freitag den SO. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Samstag den £1. April, Vormittags von 73A Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. b. Lumba, Trohe, unb Wieseck,

Montag den 23. April, Vormittags von 73/» Uhr an, Loosziehung

(auch ber in Grünberg Gemusterten).

III. Zu Lich im RathhauSsaale.

Dienstag den 24. April, Vormittags von 9 Uhr au Musterung

der Militärpflichtigen ber (Semeinben Mbach, Allenborf a. b. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstabt, Mingshausen, Garbenteich, unb Großen-Linden;

Mittwoch de« 25. April, Vormittags von 9 Uhr an,

berjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, und Lang-Göns;

Donnerstag den 26 April, Vormittags von 9 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Langsdorf, Leihgestern, Lich, Münster, Muschenheim. Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen Ober-Bessingen und Ober-Horgern;

Freitag den 27. April, Vormittags von 9 Uhr an,

diejenigen der Gemeinden Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Samstag den 28. April, Vormittags von 9 Uhr an, Loosziehung.

Besondere Bestimmungen.

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