Ausgabe 
1.1.1876
 
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Darmstadt, 28. Decernber. Der zweiten Kammer der Stände ist unterm Gestrigen die nachstehend fammt Anlagen abgedruckte Proposition, betr. den Ankauf der Oberhejsischeq Eisenbahnen für den Staat zugegangen:

Pei der im Jahre 1868 stattgehabten Uebernahme der Zinsgarantie für das Anlage-C.apffal der Oberh^ssischen Eisenbahnen mit jährlich 3y2 pCt- und einen Maximalbetrag vyq jährlich 991,001 st. 45 fr. 1,704,003 Mark hqtte man sich zwar feiner Tänschuiig hingegeb^n, daß diese Bewilligung in ersten Jahren des Betriebs eine sehr fühlbare Last für tie Staatskasse bstds.n werde, wohl aber hatten die Regierung wie die Stände auf eiqe in nicht allzuferner Zxit.stch allmählig, entwickelnde Rentabilttßt ^d/r Bahren und hierprit auf eine Minderung der Garantielast gehofft. Kis jetzt ist, leider diese Hoffnung noch nicht in Erfüllung gegangen. Es ist zwar in neuerer Zeit eine fortschreitende Entwickelqng des Verkehrs zu erkennen gewesen, dieselbe liegt ab?r wesentlich im Localverkehr und wird deshalb nur sehr langsam zunehnien können, bis es gelingt, den Bahnen Fortsetzrrngnr zu verschaffen, welche geeigr net sind, einen guten durchgehenden "Verkehr herbeizuführen. Seither reichten die erzielten Betriebsüberschüsie kaum zu einer genügenden Dotirung des Er- neuerungs- und Reservefonds auS und sie konnten deshalb noch keine Wirkung auf Herabminderung der Staatszuschüfse äußern.

Wenn ein, günstiger Umschwung in dieser Hinsicht überhaupt eintreten wird, bleibt vorerst ungewiß und es unterliegt keinem Zweifel, oaß, solange eine wesentliche Aenderung des zwischen dem Staat und der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft dermalen bestehenden Verhältnisses nicht eintritt, für die Staatskasse noch auf. längere Zeil hin eine irgendwie erheblichL Abnahme der ihr obliegenden Berpstschtnngen mich^ zu erwarten sein würde. Die Großh- Negierung mußte sich deshalb zu der ernstlicheii Erwägung für verpflichtet er- achten, wie sich schon jetzt eine Verminderung der Garantielast für die Ober- hessischen Eisenbahnen in anderer Weise als durch das Steigen der $entabili*

daß der vorliegende Vertrag zu Stande komme.

Durch Art. 6 ist einem von derselben Generäl-Versammlung geäußerten Wunsche entsprochen.

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Dem Hanptvertrag ist ferner ein Protokoll beigefügt, welches im Anschluß an die einzelnen Artikel des Hanptvertrags die zur Vermeidung späterer Diffe­renzen verabredeten Ausführnngs - Bestimmungen enthält und worin einzelne Punkte, die wegen der speciellen oder persönlichen Natur des Gegenstandes in den Vertrag selbst füglich nicht anfgenommen werden konnten, ihre Erledigung gefunden. haben.

Einer besonderen Begründung werben die bezüglichen Bestimmungen nicht bedürfen und erlaubt man sich daher lediglich auf den Inhalt dieses Protokolls Bezug zu nehmen.

In der Uebcrzeugung, daß vortheilhafter'e Bedingungen bezüglich der Er­werbung der tu Rede stehenden Objekte für den Staat, bezw. größere Erspar­nisse für die Staatskasse, als solche im Nachstehenden angegeben, unter den dermaligen Verhältnissen nicht zu erzielen sind, und ferner von der Ansicht ausgehend, daß der Uebergang der Oberhessischen Bahnen auf den Staat, auch abgesehen von den obenerwähnten finanziellen Nachtheilen, im Jnlereffe des Landes liegt, beehrt .sich das unterzeichnete Ministerium auf Grund Allerhöch­ster Ermächtigung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs an die Stände, und zwar zunächst an die zweite Kammer, das Ansinnen zu richten:

dein anliegenden Hanptvertrag vom 21. d. MtS. nebst Anlage zu Art. 4 und dem zugehörigen Protokoll von demselben Tage die ver- faffungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Darmstadt, den 27. Decernber 1875.

Großherzogtiches Gesammt- Ministerium.

_ (Fortsetzung folgt.)

Darmstadt, 29. Decernber. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, den Mitprediger Ernst Grein zum Hofprediger zu ernennen.

Darmstadt, 30. Decbr. Die Nr. 61 des Großherzoglichen Regierungs­blatts hat folgenden Inhalt:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtrninisteriums, die Einsüh- rnng des Rerchsgesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 in Süd­hessen betreffend.

-2. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post-Angelegenheiten, die Ausdehnung der Personenpost zwischen Homburg v. d. H. und Friedberg bis Bad-Nauheim betreffend. . ,

3. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die Gemeinde Schulstelle zu Muschenheim mit einem jährlichen Gehalt von 771 Mk. 43 Pfg. Dem Herrn

Äroßherzogthum bestehenden Vorschriften anzustellenden Pfarrer und somit Gesellschaft sich au flößen und > den Bestimmungen ihrer Statuten und des allgr- bneii Recht, für die Angehörigen ihrer Gemeinden auch die kirchlichen Stan- meinen deutschen Handessgesetzbuchs gemäßen Liquidation treten wird, wie dies desbücher zu führen; auch bereits von der genannten Gesellschaft in ihrer außerordentlichen General-

4) Nichterhebung des Eompetenz-Conflicts, falls die Versammlung vom 30. October l. I. unter der Voraussetzung beschlossen ist ^ltkatholiken, wie sie sich Vorbehalten, wegen Mitgebrauchs der katholischen Pfarrkirchen und des katholischen Kirchenver- mögenS gerichtliche (Mage erheben;

5) die Entbindung aller Altkatholiken von der Verpslich- 11|ng, zu den Kirchenumlagen der die vaticanischen Beschlüsse anerkennenden Katholiken beizutragen.

Indem wir Ihnen hiervon Kenntniß geben, beauftragen wir Sie, mit Rücksicht auf pos. 5 zu veransgffen, daß diejenigen Personen, welche sich bei Ihnen oder bei den Großh. Bürgermeistern als Altkatholiken erklären werden, aus den Listen der Umlagepflichtigen für römisch-katholische Kirchenzwccke ge­

nehmen, daß sie über den Entwickelungsgang für Deutschland wichtiger Bestre-

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ä 500 Mark, mit Zinsgenuß vorn 15. Mai 1876 an, im Werthe gleichgestellt Belagerungs-Zustand in ganz Frankreich aufzuheben, nachdem sich der Minister ? 9 sein sollen. Das finanzielle Resultat dieser Operation wird sich demnach, wie Buffet in längerer Rede dagegen ausgesprochen, mit 377 gegen 329 Stimmen .

England.

Türkei.

Konstantinopel, 26 Decernber.

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tät.der Bahilen erreichen, lasse Als einziges Mittel hierzu erschien vorerst die Eventualität des Ankaufs der Bahnen für den Staat unter der Voraussetzung, daß es gelingen werde, bei einem solchen Geschäft das zu verzinsende An­lage-Capital und den Betrag der jährlich zu zahlenden Zinsen wesentlich zu ermäßigen.

Nachdem Seitens des Verwaltungsraths der Oberhessischen Eisenbahnen die Bereitwilligkeit zu erkennen.gegeben war, die Bahnen käuflich an den Staat abzutretkn, haben über die Modalitäten des Abschlusses längere Unterhandlun- gcn stattgkfunden, bei welchen anfänglich wegen der weitgehenden Anforderungen der Vertreter der Bahngesellschaft eine Verständigung kaum zu erwarten stand. Erst nach vielfachen Schwierigkeiten nahmen die Verhandlungen, bei denen dies­seits daran festgchalten wurde, daß aus dem Verkauf für die Staatskasse zu-

verworfen und, Dem Verlangen der Regierung gemäß, besä lpssen, daß der Be­lagerungs-Zustand für Pans, Versailles, Lyon und Marseille beibehalten

folgt, gestalten: Die bisherige jährliche Garantiesumme beträgt 3^ pCt. vom 4S,685,800 Mark 1,704,003 Mark. Die Zinsen zu 4 pCt. aus dem

werden soll. Sodann wurde das Ganze des Geseb^Entwurfs, betr. die Presse und den Belagerungs-Zustand, beinahe einstimmig angenommen.

Versailles, 29. Decernber. Die Natipnal-Versammsung beschloß, mor­gen zwei Sitzungen zu halten, um noch den Gesetz-Entwurf, betr. die Zucker-! Zölle und die Eisenbahn-Vorlage, zu erledigen und dann definitiv auselnander- zugehen.

künftigen Obligations - Capital von 38,948,640 Mark werden betragen 1,5p,7,945 Mark 60 Pfg. Die Staatskasse wird hierdurch jährlich um 146,057 Mark 40 Pfg. erleichtert.

Fürsten zu Solms-Braunfels steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;, die vierte Gemeinde-Schulstelle zu König mit einem Gehalt von 771 Mk. 43 Pfg. Dem Herrn Grafen zu Erbach-Schchiberg steht das Präsentatious- recht zu dieser Stelle zu ; die erste Gemeinde-.Schulstelle zu Hainstadt mit einem Gehalt von .857 Mk. 14 Pfg. Dem Großh. Kreisrath zu Offenbach, dem kath. Pfarrer zu Klein-Krotzenburg und dem Ortsvorstande zu Hainftadt steht gemeinschaftlich das Präsentationsrecht zn dieser Stelle zu.

Berlin, 29. Decernber. DieProv.-Corresp.", an die Äeußernngen der Presse über ihren Schmerling-Artikel anknüpfend, bemerkt, daß sie ihre Aufgabe nicht würde erfüllen können, wenn sie den Blick nicht auf die Erschei­nungen und Bestrebungen im Auslande gerichtet hielte, welche für Deutschland eine Bedeutung erlangen könnten. Sie könne das Vertrauen in Anspruch

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ra 29. Decernber. In der heutigen Sitzung dos handelsamtlichen

Gerichtshofes lehnte der Vertreter des Lloyd im Kreuz-Verhör die Zeugen über bie Plünderung des Schiffes und der Leichen ab. Derselbe erklärte ferner ,r habe Namens des Lloyd niemals behauptet, daß der Schleppdampfer p/hPr, pool" früher in See hätte stechen können; er freue sich, daß nach den 9h,/ fugen der Zeugen Alles geschehen fei, was geschehen konnte. Der t des Lloyd hat dem Capitän Vrickenstkin das vorzüglichste ßcuanifi i,h,T r 1 Geschicklichkeit und die von ihm gehandhabte Disciplin ausaesteN rti in demselben, Capitän Vrickcnstein habe laut Log wiederholt unter' (^7 Verhältnissen erfolgreich navigirt. »wwierigen

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nächst wenigstens auf eine längere Reihe von Jahren eint jährliche Ersparniß nehmen, daß sie über den Entwickelungsgang für Deutschland wichtiger Bestre- von ungefähr 100,000 fl. resultiren müsse, eine günstigere Wendung und führ-!bungen in den Nachbarländern seit längerer Zeit schon umfafienbre Juformcr- ten zum Abschluß des hier anliegenden Vertrags. itionen, als die in den Zeitungsberichten über die Schrnerlwgffche Rede enthal-

Wie Art. 1, 2 und 3 dieses Vertrags bestimmt, soll vom 1. April 1876 tenen sich verschafft habe.

an, Has gesayrmte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Oberhessischen ß

Eisenbahngesellschaft mit allen Rechten und Verpflichtungen, mit welchen sie es cFfttinKWluJ.

besaß, an bie Großh, Regierung, zu freiem und vollem Eigenthum übergehen. Versailles, 28. Decernber. National - Versammlung. Die Assemblöe

Der, Kaufpreis für die Abtretung Art. 4 besteht m der Einlösung hat , bei Fortsetzung der Berathung des Preßgesetzes ein Amendement des Depu- der sämmtlichen zufolge der Statuten der Gesellschaft creirten 81,143 Aktien tirten Janzö angenommen, demzufolge der Verwaltung die Befugniß entzogen ü 200 Tblr. 350 fl. durch. Umtausch derselben gegen, mit 4 pCt. verzins- wird, den Journalen den Verkauf auf der Straße zu untersagen, liche Großb. Staatsobligationen in dem Verhältniß, daß je 25 Aktien, deren Versailles, 29. Decernber. Natronal-Versammlung. Bei fortgesetzter . Geltung mit Ablauf ^. Jahres 1875 erlischt, mit je 24 Obligationen Berathung des Preßgesctzes wird der Seitens der Linken gestellte Antrag, ten 4t

Nachdem t liche @eiifral:$e dieser Gesellsch^s daß die Liquibati genommenen Verl und hierüber mit ist zwischen

der zeichuetei besonder macht, ter S die mit!

Hierzu kommt, daß die Garantie nach dem vorliegenden Vertrag nur bis Ende 1875 begehen bleiben, die Verzinsung der Obligationen aber erst mit dem 15. Mai 1876 beginnen soll. Für die Zeit vom 1. Januar bis 15. Mai 187 6 werden weder Aktien- noch Obligationszinsen bezahlt. In Folge dessen erspart die Staatskasse weiter den auf 4J/2 Monate entfallenden Theii der jährlichen Garantiesumme mit 639,0011/8 Mark- Rechnet man von dieser ein­maligen Ersparniß jährliche Znffen zu 4 pCt. 25,560 Mark, so ergibt sich unter Zurechnung obiger 146,057 Mark 40 Pfg. im Ganzen eine Ersparniß von 171,617 Mark 40 Pfg. Durch die d^m Zjnsesihetrag vorn elften Zähre an zutretende Tilgungsquote von 3/8 pCt. wird zwar von diesem Zeitpunkte ab bjc jährliche ^lusgab^ wieder vermehrt, allein abgesehen davon, daß eS sich hierbei um eine Verwendung in die Substanz des Staat-vermögens handelt, so ist auch die Hoffnung nicht ausgeschlossen, daß in jener Zeit die Betriebs- Überschüsse, sich insoweit werden gehoben haben, um jenes Mehr wenigstens an­nähernd wieder agszugleichen. Jedenfalls führt der Ankauf in der dermalen in Aussicht genommenen Weise auf die Dauer von zehn Jahren eine höchst wünschenswerthe Erleichterung der Staatskasse herbei. Die in Art. 4 vorge­sehenen näheren Bchim^rungen über das. bei dem Umtausch zu beobachtende Verfahren sind gleichzeitig mit dem Vertrag sestgestellt worden. Sie bilden der auswärtigen Anleihen, sondern auch den (Sou^onbcr aöa ^anuai einen Bestandtheil des Hauptvertrags und sind demselben beigeschlossen. un.d zwar in zwei oder drei Monaten bezahlen zu können mit? (

I" Art 5 des Vertrags ist bestimmt, daß die Oberhejsische Eisenbahn-Regierung schon jetzt, selbst unter Gefährdung der Volkswirtes^ c/r-

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