Ausgabe 
1.2.1876
 
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Ailtkize- inh Amtsblatt für Kn Arris Gicht«.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montago. m.ruljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinqerlohn.

(Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durä) die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Die Tnrifwirtbscbaft der deutseben Cisenbahnen und die Volkswirthscbaftliche« Aufgaben der Cisenbahn- gesetzgebung.

(Fortsetzung.)

Sv ist es dahin gekommen, daß durch das Bestreben, durch Ausnahme- taufe um jeden Preis Güter auf eine bestimmte Bahn zu ziehen, wodurch aller­dings der Umfang und Brutto Ertrag gewisser Güterverkehre sich außerordentlich gehoben haben, der Nettowerth des letzteren schließlich ganz in Frage gestellt worden ist, indem z. B. für die sächsischen Staatsbahnen vor Jahresfrist von offenbar sehr unterrichteter Seite in der wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitullg Nachweis erbracht wurde, daß hier bei dem sehr schwunghaften Güter­verkehr effectiv Geld zugesetzt werde und der Personenverkehr den lediglich von den extrem billigen Produkten- und Durchgangs-Frachtsätzen herrührenden (der Stückgüterverkehr erwies sich als durchaus rentabel) Schaden am Güterverkehr ausgleichen muffe.

Das Allersonderbarste bei der Sache ist, daß die im statistischen Berichte der Staatseisenbabnrn als eine wesentliche Ursache der gesunkenen Reute signa- lifirte Vertheuerung der Brennstoffe, die in einem Jahre eine Mehrausgabe von 1 Million Mark erheischte, wesentlich aus jenem Begünstigungssystem selbst entsprungen ist, welches in eben dem Maße, als es ihm glückt, den Absatz der inländischen Kohlen in der Ferne zu steigern, nach dem öconomijchen Gesetze der Bestimmung des Preises durch Angebot und Nachfrage, proportional mit der Erweiterung deS Abnehmerkreises sich selbst die Einkaufsbedingung verschlech­tert, und, weit entfernt, die Wohlfeilheit der Brennstoffe, die dem Publikum in Aussicht gestellt war und deren volkswirthschaftlicher Segen die fiscalische Mindereinnahme verschmerzen lasten könnte, zu befördern, nur die, in einigen Fällen an'd Fabelhafte grenzende, Rente der Kohlenwerke durch Verdoppelung der Kohlcnpreise in die Höhe getrieben hat, womit wiederum die Erregung einer überhitzigen Speculation auf Kohlenwerksantheile und em verhängnißvoller Schwindel in zweifelhaften Kohlenwerksunternehmungen in engem Zusammen, hange steht.

Der günstige Erfolg der Kohlenwerksagitation hat eine Menge anderer Anläufe zur Erringung von Begünstigungstarifen für bestimmte, oft sehr unbe­deutende Artikel zur Folge gehabt, die aber, man kann nicht sagen, wie dies zugegangen, trotzdem häufig von Erfolg gewesen, während andere Gegenstände, die ganz zuverlässig einen Mastentransport würden ergeben haben, z. B- die weiter unten speciell zu erwähnenden, für Sachsen eine wichtige Erwerbsquelle bildenden Steinmetzarbeiten, von solcher und überhaupt von jeder Begünstigung ausgeschlosten, in der hierfür prohibitorisch wirkenden Normalklaste stehen blie­ben. So ist es denn schließlich dahin gekommen, daß der Normaltarif völlig zum Ailsnahmetarif geworden ist und die meisten Artikel mehr oder minder will­kürlich in Ausnahmeklasten vertheilt find. Wie wenig dabei allgemeine Ge­sichtspunkte maßgebend sind uiid wie geringe Waarenkenutniß Diejenigen besitzen, die diirch die Ben Heilung uon Gunst und Ungunst über die Nouten-Transport- gegenstände thatsachlich einen leitenden Einfluß von gewaltiger Bedeutung auf die gesammte Volkswirthschaft au .'üben, möge nachstehender Auszug aus dem von den vereinigten Dinctiouen norddeutscher Eisenbahnen dem Reichseisenbahn- amt proponirten, also die Summe ihres Wissens repräsentirenden Entwiirf einer gemeinsamen Waareuclassification für die Eisenbahnen des Deutschen Reiches- darthun.

In Bezug auf Producte des Thier- unt> Pflanzenreichs huldigt der Ent­wurf der Eisenbahnen im Allgemeinen dem, wenn einmal das Princip der Werthclassificatioii zugelassen wird, richtigen Principe, die frischen rejp. noch rohen Artikel zu utebrigeren Tarifsätzen passiren zu lasten, als die einen cou centrirtereti Werth einschließenden verarbeiteten. Aber er läßt sich in dieser Be­ziehung auffallende Abweichungen zu Schulden kommen.

Es stimmt zu dem vorangeschickten Principe, wenn saure Gurken (gleich­wie Sauerkraut) in Fässern unter II A. classificirt sind, während frische, wie alle Feld-, Garten- und Waldfrüchte, unter II. B. zu stehen kommen. Aber es ist eine auffallende Jnconsequenz, saure Gurken unter II. A. zu setzen, wenn das viel werthvvllere Pflaumenmus in Fästern oder großen Steintöpfen unter II. B. verwiesen ist. _

Rein willkürlich ist die Ausschließung der Weintrauben von der Subsum­tion unterObst" resp. frische Früchte (II- B.) Den Charakter eines Luxus­artikels tragen viele Obstsorten in viel höherem Grade als Weintrauben. Was soll man beispielsweise dazu sagen, wenn Erdbeeren, ein in Masten nach Berlin gebendes Product der Weinberge zwischen Dresden und Meißen, alsBeeren, frische und getrocknete" unter II B. classificirt werden, die Weintrauben höher zu verrechnen, als den daraus gepreßten Most, ja den ausgegohrenen Wein, der unter II. A. fällt, während beim Obstwein das richtige Berhältntß mne- gehalten ist, da Obstmost und Eider unter II A., frisches Obst hingegen, nicht minder sogarAepfel- und Birnensaft in Fästern oder großen ^tetntepfeh , unter II. B. rangiren I

Oelsamen sollen zu dem niedrigen Ausnahmetarife des Getreides, andere Sämereien zu den Frachtsätzen von Elaste II. B. befördert werden. Nur ein einziger Artikel ist ausgenommen, nämlich Bockshornsamen. Dieser ist für Elaste II. A. reservirt. Der Grund dieser Ausnahmebestimmung ist um so weniger zu errathen, als Bockshornsamen seiner ausschließlich thierarzneilichen Verwendung halber nur ausnahmsweise in ganzen Wagenladungen auf die Bahn kommen kann. Elaste A. und B. sind aber Wagenladungs-Elasten, und nur wenn diese in Anwendung kommen, soll Bockshornsamen anders als son­stige Sämereien taxirt werden. Für diesen höchst singulären Fall eine Aus­nahmebestimmung zu treffen und das Princip der Gleichstellung aller Sämereien zu durchlöchern, so daß streng genommen nun in jedem Falle Revision noth- wendig wäre, um zu sehen, ob nicht etwaBockshornsamen" bnrchgeschmuggelt werden solle, das ist doch gewiß weder logisch noch praktisch!

(Fortsetzung 'folgt.)

Aculschlattd.

Berlin, 28. Janiiar. Der Reichstag setzte heute die zweite Lesung Oer Strafgesetz - Novelle fort. § 130a (der fo£. Kanzel-Paragraph), § 131 (öffentliche Verbreitung erdichteter und entstellter Thatsachen und Verächtlich­machung von Staatseinrichtuugeu) und § 133 (Vernichtung. Beseitigung oder Beschädigung von Urkunden, Registern, Acten) wurden mit einer geringen Ma­jorität von 4 bis 5 Stimmen abgelehnt, § 135 (Vernichtung oder Beschädi­gung von Hoheits-Zeichen) und § 145 (Übertretung der auf den Zusammenstoß von Schiffen bezüglichen Verordnungen) wurden unverändert, §140 (Verletzung der Wehrpflicht) mit einer von Struckmann vorgeschlagenen Aenderung, wonach die auf ohne Srlaubniß aliswanderndeu Reservisten bezügliche Strafbestimmung gestrichen wird, § 144 (Verleitung zur Auswanderung) mit einem Anträge Cuny's angenommen, wonach nicht die Verleitung, sondern die Vorspiegelung falscher Thatsachen zum Zwecke der Verleitung zur Auswanderung strafbar ist. Fortsetzung morgen.

Berlin, 28. Januar. Die parlamentarische Soiröe bei dem Fürsten Bismarck, welche morgen stattfinden sollte, mußte wegen der noch nicht wieder­hergestellten Gesundheit des Reichskanzlers abgesagt werden. DerReichs- Anz." kann der Mittheilnng derKreuz-Ztg " gegenüber, daß Fürst Bismarck den Grafen Arnim im Frühjahre 1872 als Alter ego in das auswärtige Amt hätte berufen wollen, versichern, daß an maßgebender Stelle eine solche Be­rufung nie beabsichtigt gewesen. Der Graf Arnim allein hatte angebentet, baß er den Posten eines Unterstaais-Secretärs im auswärtigen Amte gerne anueh- men würde, und das Gerücht von dieser Bewerbung rief bei den Beamten, mit denen er als Unterstaats - Secretär in nähere Berührung gekommen wäre, Besorgniffe und Rückfragen hervor und wurde dasselbe dadurch allgemein bekannt.

Berlin, 29. Januar. Der Staatsanwalt beantragt gegen den Ange­klagten Geblsen (Redacteur der Eisenbahn-Zeitung) wegen Beleidigung des Reichskanzlers 3 Monate, zusammen abgerundet auf 6 Monate. Der Verthei- diger trägt wegen des ersten Punktes auf Geldstrafe an, wegen des zweiten auf Freisprechung.

Kassel, 29. Januar. Das Appellations-Gericht hat das gegen den socialistijchen Arbeiter Kaiser wegen Gotteslästerung gefällte erstinstanzliche, auf zwei Monate Gefängniß lautende Unheil cassirt.

Aschaffenburg, 29. Januar. Nach aus Ansbach eingetroffener Mel­dung ist Cardinal Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst am 26. d. Mts. von dort nach Nom abgereist.

Oesterreich.

Wien, 28. Januar. DiePolit. Corresp." erfährt von vollkommen berufener Seite aus Belgrad, daß die 2^rsionen, wonach Fürst Milan die Absicht hätte, das Land zu verlassen, leichtfertige oder übelwollende Jnfiniia- tionen seien. Die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Sachlage seien durchaus nicht so gefährlich als im letzten Herbst und der B'stand der herrschenden Dy­nastie im Kampfe der Parteien ganz unberührt geblieben. Alle Partein sind darin einig, in einem eventuellen Wechsel der Person des Regenten das größte Unglück zu erblicken, das Serbien zustoßen könnte.

Pesth, 29. Januar. Franz Deak ist heute Nackt gestorben.

Pesth, 29. Januar. Unterhaus. Ghyczy eröffnet die Sitzung mit einem feierlichen, tiefergreifenden Nachrufe für den, heute Nacht verstorbenen Franz Deak und schlägt vor, eine Commission zu wählen, welche im Vereine mit den Verwandten, der Regierung und der Pesther Mnnicipal-Behörde daS Erforderliche veranlasse und- davon morgen dem Hause Bericht erstatte. Der Präsident macht ferner den Vorschlag, die Sitzttugen von morgen ab bis nach Beendigung des Leichenbegängnisses zu unterbrechen. Die Vorschläge werben angenommen unb es wirb die Commission gewählt. Die Leichenfeier findet am 3. Februar statt.