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ren erquickt.

in Etatssachen Alles seine Ordnung haben, und darum überraschen die Man- teuffel'schen Dispositionen ungemein. Vielleicht sieht sich die Finanzverwaltnng verattlaßt, in irgend welcher Weise zu erklären, wie sie über bie eigenmächtigen Arrangements eines Generals denkt, oder besser noch, die Militärverwaltung kommt dem Fiuanzminister mit Erklärungen über das Manteuffel'sche Versah- ren zuvor, zumal die Herren v. Roon und v. Kameke sich anschicken, den Mili­tär-Etat um ein Beträchtliches vom Reichstage sich erhöhen zu lassen. Erhö­hungen überraschen mit Recht da, wo man erhebliche Ersparnisse zu machen

im Stande i(t.''

Berlin, 30. Juli DieProv.-Corresp." schreibt: Ein kurzer Aus­flug des Kaisers nach Wien zum Besuch des Kaisers von Oesterreich und zur Besichtigung der Weltausstellung sei noch immer beabsichtigt. Die Ausführung des Vorhabens dürfte jedoch auf später, voraussichtlich bis zum October, ver-

IMeiTeidj.

Wien, 29. Juli- Ein in Barcelona stationirtes österreichisches Kriegs­schiff hat von hier die Ordre erhalten, sich nach Cadix zu begeben.

Frankreich.

Paris, 28. Juli. Herr Henri Rochefort soll wirklich mit dem ersten abgehenden Schiffe nach Neucaledonien befördert «erden. Gestern ging eben dorthin ein Schiff mit ungefähr 400 Kindern und Frauen der Verbannten

tagt sein.

Kassel, 28. Juli. Ueber den hiesigen Sctzerstrike erfahren wir folgen­des Nähere: Die hier conditionirenden, dem Gehülfenverbaude augehörenden Schriftsetzer und Buchdrucker hatten am 14. d. Mts. an sämmtliche Principale ein gleichlautendes Ultimatum gerichtet und in demselben die sofortige Gewäh­rung eines LocalAusschlages von 20 pCt. verlangt, widrigenfalls alsbald Kün­digung eintreten werde. Da die Antwort ablehnend lautete, erfolgte am 18. d.' Mts der Beschluß, die Kündigung eintrete,i zu lassen, welcher auch am 19. d Mts. zur Ausführung kam. In Folge dessen unterzeichneten sämmtliche Buchdruckerei-Besitzer am 21. d. Mts. einen Revers, in welchem sie tich ber einer Conoentioncüstrafe von 500 Thalern verpflichten, innerhalb eines Jahres keinen der jetzt austretenden Gehülfen wieder in ihren Officinen beschäftigen zu wollen. Inzwischen haben nun mehrere Gehülfen die Kündigung wieder zurück­genommen, während bie große Mehrzahl die Arbeit am 2. k. Mts. cinstellen wird. Das regelmäßige Forterscheinen der Zeitungen ist gesichert.

Wiesbaden, 29. Juli Ein beim hiesigen evangelischen Kirchenvor- stand eingegangenes Schreiben des Eultusminister Dr. Falk bestimmt vorläufige Sistirnng der'Erhebung der Kirchensteuer.

München, 29. Juli. Die letzten vor das Schwurgericht verwiesenen Dachauer-Bankbesitzer Lindner und Herb wurden heute ebenfalls des betrügeri­schen Bankerotts schuldig erkannt und jeder zu zweijähriger Zuchthausstrafe und fünfjährigem Verlust der Ehrenrechte verurtheilt.

München, 30. Juli. Anläßlich eines Vorkommnisses bei der diesjäh­rigen Frohnleichnams - Processiou in einer auswärtigen Garnisonsstadt ist von r dem Kriegsministerium die lange bestehende Verordnung, daß zur Spalier-Bll« : düng bei Processionen nur Mannschaften katholischen Glaubensbekenntnisses ver- i wendet werden sollen, zur Nachachtung in Erinnerung gebracht worden.

i Stuttgart, 27. Juli. Die Nachricht von der Verlobung des Erzher- - zogs Ludwig Victor mit ^der Großfürstin Vera, die mit der Königin Olga - augenblicklich noch in Ischl weilt, gilt, nach derSpen. Ztg.", hier für be- glaubigt. Samstag Nacht haben die Durchzüge der aus Frankreich hennkeh- renden bayerischen Occupationstruppen begonnen und werden bis zum 4. August dauern. Je um 10 Uhr 50 Min. Nachts und 5 Uhr 32 Min. früh trifft ein Zug ein. Officiere und Mannschaft werden von dem noch aus Kriegszeitcn her besteheudeu Verpflegungs - Comite, das noch über eine nicht unerhebliche Summe aus eingegangeueu Beiträgen verfügt, durch Speise, Trank und Cigar-

X. kt ^rhnr. Rei Art 39 der von der Besetzung der Lehrerstellen Han- zugewiesenen Fonds viel zu hoch gegriffen waren. Aehnliche Ersparnisse korn- handlung n h vor. Ber Art. W, verton ver £19 0 ^lksschullehrer, men in anderen Ressorts nicht vor, weil sie absolut unmöglich sind, denn die Chefs wie bisher e weder unnnttelbar' turd) das Ministerium oder durch Bestätigung der Civilverwaltung bekomme» ihre etatsmäßigen Quote» auf das Vorsichttgste ?e Xft ta Nräsentirteu erfolge», die G-mei»de also keinerlei Mitwir- zug-m-ff-n, und sind von Herzen froh, wenn sie mit ihren kärglichen Summen kuu/babin !ll-n abgelehut: ebenso -in Antrag Dumonts, wonach die Ernen- fertig werden, ohne Etatsuberschre.tungen stch zu Schulden kon,men zu lasten.

ic der Lehrer für städtische Schulen aufVorschlag des Stadt-.Jni Weiteren überrascht, daß em commandlrender General befugt ist Erfpar-

nung, Entlassung. w. b 9 11 mtlich Küchler und Ministerialrath niste zu vertheilen und diese Vertheilung selbstständig vorzunehmen. Emer fot«

Gleiches Schicksal haben An-!ch°ii Machtbefiiguiß erfreut sich >m ganzen dentschen Reich weder der ginanj= 5 - °' del Nib, E?anck Ui d dtt Ab g R-n,s p °ck und List, welche allesminister, »och der Reichskanzler. Die etwaige» Ersparnisse werden au die

trage desAbg- Fra .. . . deu Stadtqemeiuden gleichgestellt/Ressort-Casse abgeliefert uud vou dieser der Geueralstaatscasse uberwleseu.

Landgemeinden, ^r /h »gen ' I Städte-Ordnung für sich in Wer gönnt denn nicht einem Sieutenaiit £t)aler (^^@11111^1

i kommt ein Zusatz-Artikel, dahin lautend: und einem Regiment einen Dispositionsfond für Lustbarkeiten? Allein es^muß

cyL per Regel soll eine Schulstelle nicht länger als zwei Jahre vicarisch ver- i

waltet werden, vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 9 des Gesetzes vom i 26. November 1872, die Gehalte der Volksjchullehrer bett., nach dem Antrag 1 des Ausschusses einstimmig zur Annahme. Der Art. 48 grebt zu einer längeren : Debatte Veranlassung. Abg. Küchler macht namlrch darauf aufmerksam, daß 1 die Bestimmung desselben:Die Lehrer sind verbunden, die kirchlichen Func­tionen als Organist, Cantor oder Vorleser in denjenigen Gemeinden zu über­nehmen, in welchen die Verbindung dieser Functionen Mit der betreffenden Schulftclle herkömmlich ist/' selbst bei dem vom Ausschuß beantragten Zu atz, .vorausgesetzt, daß sie nicht in die ordentliche Schulzeit fallen, leicht zu Un- zuttäglichkeiten führen könne. In katholischen Orten pflegten die Lehrer bei Processionen rc. und selbst außer den regelmäßigen Feiertagen in der Kirche über die Gebühr angestrengt zu werden. Ministerialrath Knorr bemerkt, daß die Regierung die Möglichkeit habe, Dem entgegenzutreten.. Abg. Heinz er ling bittet die Regierung um eine bestimmte Erklärung, daß sie der Kirche in dieser Richtung ein selbstständiges Recht zur Entscheidung über das Maß der Dienste nicht einräumen wolle, sondern daß dem Staate allem hierüber und über etwaige Beschwerden zu entscheiden zustehe, in welchem Falle er von L-tel lunq eines Antrags absehen werde. Ministerialrath K n 0 rr w^cht sich wesent­lich in diesem Sinne aus. Abg. König er will den ganzen fraglichen Absatz gestrichen, Abg. Theobald die Verbindlichkeit nur für Sonn- und gesetzliche Festtage ausgesprochen haben. Abg. Stüber will den Zusatz, daß ^die eigent­lichen Schulzwecke nicht geschädigt werden dürfen. Alle diese Anträge werden abqelebnt oder zurückgezogen. Bei Art. 60, der von denGehalten^ handelt, stellen Landmann und Metz den Antrag auf Revision des Gesetzes von 1872 die Gehalte der Volksschullehrer betr., insbesondere auch auf Ausnahme normirender Bestimmungen hinsichtlich der Höhe der für den Unterricht an den Fortbilduuqsschnlen den Lehrern zu zahlenden Gehalte; Dernburg den An­trag, daß die Regierung von dem Resultate der Gehalts-Normirung der Lehrer den Ständen demnächst eingehende Mittheilnug mache. Abg. Hetnzerlrng will die Anträge vorerst an den Ausschuß verwiesen haben, da bereits eine t Anzahl von Petitionen im Sinne des Landman n-Metz'schen Antrags an die Kammer gelangt und im Ausschuß noch in Berathung seien, auch eine wichtige Aenderung eines kaum in Kraft getretenen Gesetzes m Rlde stehe, über die hier nicht sofort beschlossen werden könne. Nach Bemerkungen von Edin- »er Schröder, Grcirn und Ministerialrath Knorr werde» die Anträge dem Ausschuß überwiesen, der Artikel selbst sonst angenommen. Nach Art. bi wird auf Antrag des Ansschnffes ein Artikel eingeschoben, wonach Vreare ans solchen Schulstellen, welche mit höherer Genehmigung durch Schulverwalter versehen werden, nach 5 Jahren der Verwendung auf derselben Stelle- m Besiehunq aus Pensions-Berechtigung in die Rechte der definitiv angestcllten Volksschullehrer treten; auch ein Zusatzantrag des Abg. Kuch.er wird ange­nommen, wonach diejenigen Volksschullehrer, welche an Realschulen oder sonsti­gen höheren Lehranstalten fungiren, in Bezug auf Pensionirung ebenso wre die an den Volksschulen angestellten behandelt werden sollen. An der Debatte hatten sich betheiligt außer dem Antragsteller die Abgg. Dumont und Wel- cker, welche vergeblich Verweisung des Küchler'scheu Antrags an den Aus­schuß beantragten, sodann Kuhl und Greim. Der Art. 64 veranlaßt wieder eine längere Debatte. Derselbe handelt von denSchulvorständen und über­weist denselben unter 1.,die Ueberwachung der Verufstteue der Lehrer rn Erfüllung ihrer Amtspflichten, ihres Verhaltens in außerdienstlicher Hinsicht.

Die Abgg. Metz und Landmann wollen Streichung dieses Absatzes und dafür Einschiebung folgenden Satzes zwischen 4 und 5:die Uebermittelung etwaiger Wahrnehmungen und Klagen bezüglich der Berufsthatigkeit Mid des außerdienstlichen Verhaltens eines Lehrers an die Kreis-Schnlcommission. Abg. Dernburg will den Satz 1 dahin gefaßt haben:die Beaufsichtigung des dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens der Lehrer und Lehrerinnen, wobei die Negierung nichts zu erinnern findet. Dieser Antrag erlangt schließ­lich bei der Abstimmung die Majorität. Bei der Debatte war namentlich von Metz hervorgehoben worden, daß die Lehrer sich mit dem WorteUeberwa- chnng" nicht befreunden könnten, worauf Greim und Dum0nt bemerken, daß jeder Beamte überwacht sei, und Büchner davor warnt, die Lehrer, die sonst alle Berücksichtigung verdienten, doch auch nicht zu verziehen.

Darmstadt, 30. Juli. Die zweite Kammer genehmigte das Schulge­setz, wie es aus der Berathung hervorgegangen, mit allen gegen 2 Stimmen (Allmann und Wolz.)

Berlin. General v. Manteuffel verfügte bekanntlich dictatorisch über die ziir Erhaltung der Occupations-Armee in Frankreich erforderlichen Geld­mittel. An diesen Fonds nun hat er beträchtliche Summen erübrigt, über bereit Verwendung ihm freie Verfügung zufteht. Wie man hört, hat er diese Fonds derartig vertheilt, daß er jedem Officier zu seiner Neu-Equipirung eine Summe von 200 Thlrn. überwiesen hat. Für die Mannschaften hat der General insofern Sorge getragen, daß er jedem Regimente eine Summe von

von Le Havre ab.

Das Kriegsgericht über Marschall Bazaine besteht laut Pays aus folgenden Personen: Herzog von Aumale, Präsident, Chabaud-Latour, Teipier, Vinoy, de Lamotte-Rouge, Princeteau, Martimprey.

Paris, 28. Juli. Die Geistlichkeit in der Provinz tritt äußerst hän­delsüchtig auf und richtet besonders ihr Augenmerk auf die Zeitungen, welche ihr mißliebige Dinge sagen. So haben jetzt wieder acht Geistliche eine Klage gegen den Progrös de l'Ain anhängig gemacht, von dem sie verleumdet zu sein behaupten. Die Sache kommt am 1. August vor. Die Gerichte zeigen sich fast überall der Geistlichkeit günstig und bringen nicht allein das Sonntags­gesetz in Ausführung, sondern verurtheilen auch die, welche, wenn cie Processio­nen aus den Straßen herumziehen, ihre Hüte oder Mützen nicht abziehen wol­len. Letzteres begegnete einem Bewohner von La Bücüde-Lauragnals (Diocese

General insofern Sorge getragen, daß er jedem Regimente eine öumme von von Carcassonne), der, als die Procession durch den ^0» cn^ * etwa 15,000 Thlrn. überwiesen hat, die als eiserner Bestand verbleiben soll, Kirchendieners, sein Haupt zu und aus deren Zinsen die Mannschaften bei festlichen Gelegenheiten bewirthetkZuchtpolizeigericht von Castell audatt) zu ^0 Franken Gelvstrase urt) werden sollen. Ein Berliner Blatt macht übrigens zu den Ersparnissen des^wurde. Unter den Landbewolwern ^lbst machen diese Vorgänge vla voses Generals v. Manteuffel folgende sehr zutreffende Glossen:Wenn es wahr/Blut. Dieselben sehen nämlich in der V f 9 \eY Geistlichkeit durck ift daß General v. Manteuffel im Stande war, von den bei der Occnpations-.Wallfahrten, aber besonders tn der offenen B s ) 3 9 arm« ersten Ersp-rnisse»^mehr als hu»dertta»sc»d Th-ler i» Form »o» bc» weltlichen Arm die Vorbote» zur Ruckk°^

Gratificatioucn a» die Officiere und mi die eiuzelnen Regimenter zu verthci-sind deßhalb fast eben so »ntt-gouvernc» cnta g s , ,

le» so wird dieser Vorgang den. Reichstage bei Durchsicht des Mclitär-Etats - Am Schluß eines D.e Räumung' »b rschr,ebene» Artckels, s-gt der voraussichtlich Anlaß zu der Frage geben, ob nicht bic ber Militärverwaltung Constitutionnell®te Deutschen werden m einigen Tagen den französischen