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Gießener Anzeiger

Erscheint täglich, mit Stil nähme Gennta^G.

Expedition: Lanzletber^ 9tt B Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kressen.

Mr. L7G. Donnerstag den 31. Juli ~ ~

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die Reinhaltung der Straßen betreffend.

Bei der jetzigen heißen Witterung ist es mehr wie sonst nöthig, daß die wegen Reinhaltung der Straßen bestehenden Vorschriften pünktlich befolat werden. Diese werden hier in Kürze wiederholt:

1) Die Straßen müssen wöchentlich dreimal Dienstag, Donnerstag und Samstag Nachmittags vollständig gereinigt werden. Bei trockenem Wetter müssen die Straßen unmittelbar vor dem Kehren mit reinem Wasser begossen werden. Dabei müssen

2) Die Straßenrinnen vom Schlamme befreit (ausgekehrt und abgespült) werden, damit faules Wasser nicht stehen bleibt.

3) Die Abtritte, insbesondere die Winkel-Abtritte, müssen öfter als sonst ausgeleert, ein Auslaufen derselben muß vermieden werden.

4) Die vor den Thoren wohnenden Einwohner sind verbunden, die Fußwege der Chausseen rein zu halten.

o) Die Bewohner der Staats- und städtischen Gebäude sind hinsichtlich ihrer Wohnungen für Befolgung dieser Vorschriften verantwortlich.

6) Den Metzgern wird empfohlen, ihre Schlachthäuser öfters mit frischem Wasser auszuspülen und den mit Blnt vermischten Dung möglichst bald aus den Hofraithen entfernen zu lassen. ö n 71

Die Nichtbefolgung dieser Vorschrifteir wird unnachsichtlich bestraft werden.

Gießen, den 29. Juli 1873. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gießen, den 28. Juli 1873.

Das Mroßh erzog! ich e Rentamt Gießen

an sämmtliche Großheyugliche Bürgkrmeistrrrien des Bkprks.

cm ,5 S?ir ecä"?Cn ®le' !'! Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Forst- und Fcldstrafen von der III. Periode 1873 bis zum 15. nächsten

Monatv ohne Mahnung bezahlt werden können. 71

I. V. d.R.: Hoffmann.

politischer Theis.

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Pf an nstiel dagegen Hierauf spricbt der Berichterstatter Grcim in aus- Regierungsvorlage oder mit den vom Ausschuß vorqeschlaaenen, meist von der

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I sührlicher Rede für die Anstalten und das Amendement Heinzerling. Die

Negierung gebilligten Modificationen angenommen. Wir heben aus den Ver-

Vorlage, unter Streichung der Worteauf Gesetz oder Herkommen beruhenden" Bestimmungen) angenommen.

Darmstadt, 29. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer gelangten die Art. 3364 einschließlich des Volksschulgesetzes zur Erledigung. Soweit nachstehend nichts Anderes bemerkt ist, wurden dieselben nach der

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Darmstadt, Ende Juli. Die hessische Ständckammer wird das Schulgesetz zu Ende berathen und dann Ferien machen, um Ende September wieder dahier zusammen zu treten und die neuen Etats zu berathen. Bis da­hin ist wohl auch eine Vorlage bezüglich der neuen Kirchengesetze zu erwarten, und können wir bereits das größere Publikum auf ein verdienstvolles Werkchen für die Gegenwart auf dem kirchlich-politischen Gebiete aufmerksam machen. Von Professor Dr. Thudichum in Tübingen ist nämlich in diesen Tagen bei Schlapp dahier eine Broschüre:Die Kirchenfrage vor der hessischen Volks­vertretung 1863 und 1873" erschienen, in welcher der Verfasser auseinander­setzt, inwiefern die hessischen Kirchengesetze andere als die preußischen sein müssen. Wir begnügen uns vorläufig mit der kurzen Anzeige dieses Werkchens.

Abstimmung ergibt schließlich Annahme der Regierungs-Vorlage (einschließlich des gebilligten Ausschuß-Antrages, daß die Anstalten nicht blosnach Mög­lichkeit" errichtet werden sollen) mit 24 gegen 19 Stimmen und Annahme des Heinzerling'schen Amendements mit 40 gegen 3 Stimmen. Artikel 30, von derSeminar-Prüfung" wird mit der vom Ausschuß beantragten, im Einver- ständniß mit der Negierung stehenden Aenderung:Unter besonderen Umständen können sich mit Genehmigung der obersten Schulbehörde dieser Prüfung auch solche Aspiranten unterziehen, welche nicht in den Seminarien unterrichtet worden sind, sondern sich in anderer Weise für den Schuldienst vorbereitet haben", unter Ablehnung des weiter von der Ausschuß-Majorität gestellten An­trags, wonach bei der Prüfung die betreffenden Kirchen- und Religions-Ge­meinschaften durch Beauftragte vertreten sein sollen, welche die Canditaten hin­sichtlich ihrer Befähigung zur Ertheilung des Religions-Unterrichts zu prüfen haben, angenommen. Abg. Schaub hatte seinen im Ausschußbericht ent­haltenen Minoritäts-Antrag zurückgenommen, dafür schließlich nur noch allein den Majoritäts-Antrag aufrecht erhalten. An der Debatte hatten sich be- theiligt: Dernbürg, Schröder, Küchler, Schaub, Wolz, Metz, Buff und Greim. Art. 31 und 32 werden ohne Debatte nach dem Aus­schuß-Antrag angenommen, desgleichen ein vom Ausschuß beantragter, von der Regierung gebilligter Zusatz-Artikel, wonach sich jeder Lehrer innerhalb der ersten 10 Jahre einer weiteren Prüfung unterziehen und dadurch Anspruch auf Verwendung als Oberlehrer u. s. w. erlangen kann. Art. 33, 34, 35 und 36 werden angenommen nach den Ausschuß - Anträgen. Bei Art. 37 beantragt Metz den Zusatz:Schul-Vicare, welche 5 Jahre bei gewissenhafter Dienst- sührung nach bestandener Definitorial- Prüfung noch keine definitive Anstellung erlangt haben, erhalten die Rechte definitiv angestellter Lehrer", nimmt ihn aber nach kurzer Debatte, in welcher die Wichtigkeit einer solchen Bestimmung und die Norhwendigkeit der Berathung im Ausschuß von Edinger, Küchler ?c. betont wird, vorerst unter Vorbehalt der Wieder-Einbringung bei einem späteren Artikel, zurück. Der Art. 38 veranlaßt wegen der darin zur Sprache d foia Iahaava <VV\a 44 a am Rav r*

Regierungs-Vorlage die Präparanden-Anstalten alsgcmeiusame" erklärt wissen,!Aufhebung derselben vorliegt, und dort die Angelegenheit ihre Erledigung findet, unter näherer Darlegung der Gründe, welche für Einführung von confessions- für vorerstige Annahme des Ausschuß-Antrags (ans Annahme der Regierungs­losen, nicht convictartigen Präparanden-Anstalten sprechen. Metz bemerkt, daß - - - . .

er die Streichung in dem Sinne beantrage, daß die Regierung die Angelegen­heit nochmals reiflich in Erwägung ziehen möge, da namentlich der Landes-

Lehrer-Verein gegen solche Anstalten sei 2c. Ministerialrat!) Knorr, Abg. Scriba, Schaub, Schröder sind für Präparanden-Anstalten, Abg. Kuhl,

(N. Franks. Pr.)

Darmstadt, 28. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde nach Verkündigung neuer Eingaben, bezüglich welcher besondere Mit­theilung Vorbehalten bleibt, in Berathung des Volksschulgesetzes fortgefahren. Es handelt sich bei Art. 29 zunächst um dieSchullehrer-Seminarien" und Präparanden-Anstalten", welche Posten getrennt zur Verhandlung ausgesetzt werden.^ Abg. Metz beantragt, die Seminarien ausdrücklich fürgemeinsame" zu erklären, als Consequenz der im Princip angenommenen konfessionslosen Volksschule, und wird dabei unterstützt von Edinger, L a n d m a n n, K u chler, Matty, Welcker. Trotz des Widerspruchs des Ministertischs, welcher erst allmählich die Umwandlung der jetzt bestehenden zwei confessionellen Seminarien in confessionslose beabsichtigt, und obgleich Franck und Voltz entschieden gegen gemeinsame Seminarien, Schaub uud Greim für Annahme der Vor­lage der Regierung, welche die Ueberführung zu gemeinsamen Seminarien schon m's Werk setzen werde, sprechen, wird der Antrag Metz, jedoch in dem Sinne angenommen, daß, wenn die Vorlage Gesetz werde, der Regierung die nöthige ........... .............. -........... a..t

bleiben muffe, dem neuen Gesetz gerecht zu werden. Bezüglich der komniendeiiPräsentations-Rechte" eine längere Debatte, an der sich die Abgg. Praparanden - Anstalten beantragt Metz, den ganzen Absatz zu stri ichen. S ck r ö d e r, Ramspeck, Land manu, Dernburg, Greim durchgängig Abg. Heinzerling will neben dem Ausschuß-Antrag auf Genehmigung der^zwar gegen jene Rechte, aber, weil ein besonderer Antrag Schröder's auf