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Erscheint täglich, mit Lus« nähme Sonntags.

Expedition: Canzletbera, ßit. ©. Nr. 1.

Anzeige- und Wntslitatt für den Kreis Hiessen.

Nr. 2M

Dkmicrstag den 30. Ocwtm

flmtsicher TheiL

Gießen, am 29. October 1873. Betreffend: Ableistung des Verfassungseides.

Das 0>rohi)rrnnHid)r Kreisamt Gießer»

an die Großher^oglichm Bürgermeistereien des Krriies.

Indem wir Ihren in obigem Betreff zu erstattenden Berichten entgegensehen, machen wir mit Rücksicht auf frühere^Vorkommnisse darauf aufmerksam, daß die zu beeidigenden Personen nicht nur uns namhaft zu machen, sondern daß dieselben gleichzeitig auf die allgemeinen Schwurtermine:

Montag den 10« f« Mts., Vormittags 10 Uhr,

und beziehungsweise

Samstag den 13. f. Mts., Vormittags 10 Uhr,

tn das Regierungs-Gebäude dahier, beziehungsweise das Rathhaus zu Lich vorznladen sind.

I. V. d. K.:

S p a m e r, Kreisaffessor.

Gießen, am 28. October 1873.

Betreffend: Die Feststellung und Erhaltung der inneren Grenzen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen von Heuchelheim, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, und Ober-Bessingen.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 3. October 1873 (Anzeiger Nr. 234) binnen 8 Tagen.

I. V. d. K.:

Spamer, Kreisaffessor.

Winterbauschuie des Localgewerbvereins in Darmstadt.

Beginn des Unterrichts am 1. Dezember l. Js. Dauer 3 Monate. Unterrichtszeit täglich von 812 und 15 Uhr, mit Ausnahme der Sonn­tage und Samstag-Nachmittage. Unterrichtsfächer: Bauzeichnen, Freihandzeichnen, darstellende Geometrie, Vauconstrnktionslehre, Rechnen, Geometrie, Anfertigung von Dauvoranschlägcn, Materialienkunde, gewerbliche Buchführung und Mechanik.

Das Schulgeld beträgt im Ganzen 18 fl. und wird bei Beginn des Curses vorausbezahlt. Anmeldungen wolle man baldigstan das Bureau des Landesgewerbvereins, Rheinstraße Nr. 14 in Darmstadt," richten.

Politischer Theis.

Die Affaire Dnlinski.

Noch ist die gesammte europäische Presse mit dem Kaiserbrief an den Papst vollauf beschäftigt, da tritt bereits ein neues Schreiben an Se. Heilig­keit in die Oeffenllichkcit, das ncht minder dazu bestimmt ist, recht allgemei­nes Aufsehen zu erregen. Zwar ist der Verfasser kein gekröntes Haupt, viel­mehr ist derselbe nur frommer Priester, ein armer Canonicus in Gnesen; zwar handelt er von keinen Principienfragen in Kirche und Stadt, vielmehr ist darin nur von einem kleinen Walsenhause in einer Stadt der Provinz Posen, in Gnesen die Rede, allein die Angelegenheit ist trotzdem von so großer Wichtig­keit und wirft überdies ein so srappirendes Schlaglicht auf gewisse Verhält­nisse innerhalb der katholischen Kirchenverwaltung, daß wir unsern Lesern eine gedrängte Darstellung des Sachverhalts geben müssen.

In Gnesen also existirt seit dem Jahre 1855 ein Waisenhaus, das ledig­lich durch milde Gaben erhalten wird. Besonders werden die Geistlichen der Erzdiöcese zu reichen Spenden veranlaßt, die Herr Mathias Dorszewski, jetzi­ger Generalvicar des Erzbischofs und päpstlicher Hausprälat einzusammeln hat. Aber der Sammelbeutel des Herrn Dorszewski muß irgendwo einen Riß ge­habt haben. Denn trotz aller Beiträge leidet das Waisenhaus bitteren Man­gel selbst an dem Nothwendigsten. Herr Dorszewski jedoch hatte sich inzwischen zwei Landgüter gepachtet und dabei so gute Erfolge erzielt, daß er eines hat eigenthümllch erwerben können. Hierbei wird wohl hauptsächlich der Umstand sür ihn von besonderem Gewicht gewesen sein, daß das Landgut ehedem der heiligen Kirche zu eigen gehörte. In dem Nachlasse des inzwischen verstorbenen Vicars von Gnesen jedoch befand sich ein Zettel, der die eigenthümliche Notiz enthielt, daß Herr Mathias Dorszewski nach und nach aus der dem Vicar an­vertrauten Waisenhauskasse die Summe von 255 Thalern entnommen habe. Man veranlaßte Herrn Dorszewskiin zarter Weise", wenigstens einen Theil der gesammelten Gelter an die Kasse abzuführen, allein der edle Pole schweigt hartnäckig. Hierauf wendet sich Dnlinski mit einer Beschwerde, den 17. Octo­ber 1868, an den Grafen Ledochoweki, allein statt der geforderten Untersuchung gegen Dorszewski erhält der Gnesener Canoniclls vom Erzbischof eine sehr harte Antwort, er wird darin der Unbescheidenheit und des Mangels an Um­sicht bezüchtigt; außerdem wird er veranlaßt, aus dem Curatorium des Wai seuhauses auszutreten. Was aber die eigentliche materia peccans so zu sagen

anbclangt, so wird Herrn Dnlinski bedeutet, daß sich Dorszewski mit Wissen des Erzbischofs eine noch größere Summe als die in der Beschwerde angege­bene, zurücköehalten hätte. Hierauf Replik von Seiten des Gnesener Canoni­cus ; der Erzbischof antwortet, Dnlinski würde von den sehr schweren Vor­würfen befreit werden, falls er anfhörte, den Hochwürdigen Dorszewski der Unterschlagung zu beschuldigen. Daß aber die mit seltener Zähigkeit aufrecht erhaltenen Beschuldigungen nicht ganz grundlos gewesen, geht daraus hervor, daß Herr Dorszewski nach längerem Andrängen sich entschloß, zunächst unge­fähr 4000 Thaler an die besagte Waisenhauskasse zurückznzahlen und ans eigenem Antriebe noch 1000 Thaler zur Errichtung eines Neubaues für die Waisenanstalt herzngeben.

Diesen Thatbestand theilte Herr Dnlinski in einem höchst devoten Schreiben vom 12. April 1871 an Se. Heiligkeit mit; damit aber unsere Leser nicht etwa auf die Vermuthung kämen, daß wir es hier etwa mit einem verkappten Altkatholiken zu thnn haben, so sei hier erwähnt, daß besagter Du- linski zum Schluffe seines Briefes Folgendes wörtlich schreibt:Zu Boden geworfen, wage ich Ew. Heiligkeit Füße zu küssen."

Die andere für die Entwickelung der zwischen der Staatsregierung und Herrn v. Ledochowski ausgebrochenen Fehde, hochbedeutsame Angelegenheit, die Wahl des Herrn Erzbischofs betreffend, soll uns in diesem Augenblick nicht weiter beschäftigen. Nur soviel sei hier erwähnt, daß Herr Dnlinski der Ein­ige unter den Wählern qeivefcn, der dem Grafen seine Stimme nicht gegeben, weil nach Ansicht des ehrlichen Domherren bei dieser Wahl ein Fall von un­zweifelhafter Simonie vorlag. Soweit wir also, nach dem authentischen Schrei- ben des Herrn Dnlinski an den Papst, urtbeilen dürfen, handelt es sich hier um einen Fall von Unterschlagung von Geldern, die ein Geistlicher zur Unter­haltung eines Waisenhauses gesammelt. Die Angelegenheit muß ruchbar ge­worden sein, wenigstens muß der Erzbischof um dieselbe gewußt haben, wie dies ja das Schreiben Duliuski's ausdrücklich behauptet. Allein Herr Dor­szewski ist in den Augen des Herrn Erzbischofs eine persona gratissima noch von der Wahl her und es lag dem Herrn Primas von Polen vor Allem viel daran, daß diese unsaubere Geschichte nicht zu Ohren der zuständigen Staats­behörden gelange. Jetzt aber ist der Schleier von dem erbaulichen Bilde gezo­gen und wir erblicken auf ihm eine ganze Schaar nicht weiter qnalificir- barer Personen. Allein wir besitzen außer der Declaration der Unfehlbarkeit,