auten Beziehungen mit allen auswärtigen Mächten ohne Unterschied. Dieifasfung und Abstimmung) wurden nach den Ausschußanträgen angenommen, r -nrx . nnS hip & 81 YDitrbp ptn SfntrArt Kraft's i'iBpt btp Ma bl eines weiteren Mitaliebps
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Pays" sagt, die Kaiserin habe zu großes Vertrauen zu der hohen Geschyre
, daß, falls die Restauration gelänge, dieselbe nur einige
organistren.
Man sieht, wie der Herzog von Broglie so gut als der Roy sich diplomatisch zu fügen wisien. Das ist doch immer schon eine nicht ganz zu unterschätzende Wirkung der Berliner Fürsten - Begegnungen. Man sieht sich gezwungen, wenigstens nach Außen hin, die Bedeutung der hohen Meetings zuzugeben. __________________
Nidda, 22. Sept. Heute tagte dahier die Hauptconferenz der Lehrer des KreiseS Nidda. Nach Erledigung der Tagesordnung brachte ein Lehrer die Sprache auf das Volksschulgesetz und stellte den Antrag, mit Rücksicht aus
die Agitationen gegen das Gesetz durch eine Adresie an die 1. Kammer der
Stände Ausdruck zu geben. Der Vorsitzende der Conferenz, Schulcommisiär und Pfarrer H. zu Nidda, weigerte sich, einen solchen Antrag zuzulaffen, erklärte vielmehr, der Erlaß einer Adresse der Art könne nicht Gegenstand der
Conferenz, sondern nur der Privatverhandlung sein, dies um so mehr, als sich viele Lehrer an der heutigen Conferenz nicht betheiligt hätten. Auch auf die Erwiderung, daß die Sache wegen der wohl in der Kürze bevorstehenden Verhandlung über das Gesetz in der 1 Kammer eine dringliche sei, daß bereits auf der Lehrerconferenz in Worms eine dem Gesetze zustimmende Adresse an die 1. Kammer zu Stande gekommen sei, und daß selbstverständlich sich nur die anwesenden Lehrer an der Unterschrift betheiligen könnten, blieb der Vorsitzende bei seiner Weigerung und verließ, obwohl das Verhalten des gleichfalls anwesenden Kreisrathes darauf schließen ließ, daß er der Absicht der Lehrer nicht entgegen sei, in Begleitung der übrigen Schulcommissäre die Conferenz mit dem Bemerken, er habe keine Weisung, ein Vorgehen der Lehrerconferenz, wie in Worms geschehen, zu gestatten. Die zurückgebliebenen Lehrer ließen sich durch den Widerspruch des Vorsitzenden natürlich nicht beirren, entwarfen und unterschrieben dennoch an die 1. Kammer eine dem Gesetze zustimmende Adresse, die jetzt schon auf dem Wege zu ihrem Ziele sein wird.
, Zu bemerken versäumen wir nicht, daß die Weisung zur Einladung der Lehrer zur heutigen Conferenz erst vorgestern an die Schulvorstände ergangen ■ war, so daß viele Lehrer die Einladung nicht rechtzeitig erhalten hatten. Von den zu dem Conferenzbezirke gehörigen ca. 60 Lehrern war so nur nahezu die ' Hälfte erschienen. Ob diese sonst ungewöhnliche Art nnd Weise der Einladung ; mit besonderer Absicht angeordnet worden ist, vermögen wir nicht zu beurtheilen. , (Mainztg.)
eine Rede galten. , . „ „ .
- Das „ W" stellt die Nachricht des „Journal de Bruxelles in
französische Politik acceptire die gegenwärtige Lage und die jeweiligen Verhältnisse in Europa und wolle darin keine Veränderung herbeiführen.
Jetzt soll nun auch noch bei einer Unterredung, die vor Kurzem zwischen einem Deputirten vom rechten Centrum und dem Grafen von Chambord stattgefunden hat, letzterer geäußert haben, es sei thöricht, wenn man ihm die Absicht zuschreibe, nach seiner Thronbesteigung einen Krieg mit Italien zu unternehmen. Er wisse wohl, daß Frankreichs nicht in der Lage fei, Krieg zu führen. Frankreich habe der Ruhe und Sammlung nöthig, um sich zu
Zu § 81 wurde ein Antrag Kraft's über die Wahl eines weiteren Mitgliedes des Dekanats-Ausschusses, dessen Entnehmung aus den geistlichen und weltlichen
DeutfdjCanö.
Darmstadt, 25. Septbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 42 enthält:
1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 6. Juli d. I. hat Philipp Metzler von Reinheim den des Schwimmens unkundigen Johann Philipp Muth aus Lichtenberg beim Baden in der Gersprenz oberhalb der Dieterichen Mühle bei Reinheim mit eigener Lebensgefahr aus einer Stelle des benannten Baches herausgezogen, an welcher das Wasser 2V2 Meter tief ist und so von dem Tode des Ertrinkens gerettet.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird diese muthvolle, mit eigener Lebensgefahr vollbrachte That des Philipp Metzler von Reinheim, neben erfolgter Bewilligung einer Geldprämie, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. ,
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Terri torial-Org«nisation der Oberförstereien Eichelsdorf und Eichelsachsen betreffend.
3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Worms, die Erhebung der Umlagen in der Gemeinde Kriegsheim pro 1873 betreffend.
4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alzey, die Erhebung der Umlagen in der Gemeinde Eckelsheim pro 1873 betreffend. (Schluß folgt.)
Darmstadt, 26. September. Die außerordentliche Landes-Synode erledigte in ihrer gestrigen 11. Sitzung die §S 66 bis 101 des Verfassungs- Entwurfs, und zwar in den Hauptpunkten gemäß den Anträgen des Ausschusses,
Abgeordneten der Dekanats-Synode zu überlassen, angenommen. Ein Antrag Buchner's, die Dekane in ihrem Dekanate für nicht wählbar zu erklären, fiel, ebenso ein Antrag der Ausschußminorität, die Mitglieder der Landes-Synode auf die „zu Recht bestehenden Ordnungen zu verpflichten." Die Berathung des § 84 wurde mit Rücksicht auf eine von dem Abg. Küchler beantragte neue Formulirung auf heute vertagt.
Die nächste Sitzung findet heute statt.
resp. dessen Majorität.
Die SS 66 (Wahl der weltlichen Abgeordneten zur Dekanats-Synode aus den jetzigen oder früheren Kirchenvorstehern durch die Gemeindevertretung), 67 (Einsprachen gegen die Wahl), 68 (vorläufige Wahlprüfung und Einberufung durch den Dekanats-Ausschuß, endgültige Wahlprüfung durch die Dekanats-Synode), 69 (Taggebühren der auswärtigen Mitglieder der Dekanats- Synode), 70 (Competenz der Dekanats-Synode), 71 (Dekanats-Statuten), 72 (Zusammentritt der Dekanats-Synoden), 73 (Einladung der Mitglieder), 74 (Art und Vorsitz der Versammlungen), 75 (Beschlußfassung) und 76 (Protokollführung) wurden meist ohne Modificationen angenommen. Zu § 66 fand ein Antrag Strack's Billigung, wonach die weltlichen Abgeordneten der Dekanats-Synoden die Wahl ablehnen können, wogegen ein Amendement Weber's, die Wahlfähiger nicht auf die jetzigen oder ehemaligen Kirchenvorsteher zu beschränken, fiel. Ein Antrag Strack's zu § 68, die Dekanats-Synode nur beanstandete Wahlen prüfen zu lassen, wurde abgelehnt. Zu § 72 wurde ungeachtet des Widerspruchs seitens des Kirchenregiments die von dem Ausschuß vorgeschlagene Fassung, wonach Dekanats-Synoden allein auf Befinden des Dekanats-Ausschusses ohne Genehmigung des Oberkirchenraths zusammentreten können acceptirt. Zu § 73 wurde ein Amendement Pfaltz-Diegells, wonach bei Zusammentritt der Dekanats-Synoden ohne die regelmäßige vier Wochen vorher erfolgte Einladung auf Antrag von 5 Mitgliedern eine Vertagung dcr Berathung auf wenigstens eine Stunde eintreten muß, angenommen. Zu § 75 wurde je ein Amendement der Abgg. Eckhard, Weber und Schröder angenommen, wonach die Beschlußfähigkeit schon bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder eintritt (Eckhard), eine Abstimmung der Mehrheit nicht erforderlich ist (Weber) und bei einer auf eine beschlußunfähige Synode folgenden Synode die Beschlußfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden eintritt (Schröder.) Die §§ 77—79 handeln von der Dekanatswahl, welche für die Zeit von 6 Jahren stattfindet. Die Regierungsvorlage proponirte Wahl dreier geistlicher Mitglieder durch die Dekanats-Synode, aus denen der Landesherr den Dekan ernennt. Die Ausschuß-Minorität schlug vor: Wahl des Dekans durch die geistlichen Mitglieder der Dekanats-Synoden, nochmalige Wahl, fall- die erste die Billigung der weltlichen Mitglieder nicht findet und Ernennung durch das Kirchenregiment, falls auch die zweite Wahl von den weltlichen Mitgliedern nicht bestätigt wird, endlich Bestätigung des gewählten Dekans durch das Kirchenregiment. Die Ausschuß - Majorität beantragte: Wahl des Dekans durch die ganze Dekanats-Synode und Bestätigung durch den Landesherrn. Der Antrag der Ausschuß-Majorität fand mit einem Amendement Königer-Küchler, wonach bei Nichtbestätigung eine zweite Wahl stattfindet und bei abermaliger Nichtbestätigung die landesherrliche Ernennung eintritt, die
zwangsweise durchzuführen.
Breslau, 25. September. Der Magistrat hat im Auftrage des Ober- Präsidenten eine Bekanntmachung erlassen, wonach die Versetzung des Caplans Franz Scholz an die hiesige Mauritiuskirche ohne Anzeige an das Ober-Präsidium geschehen und die amtlichen Handlungen des Caplans als ungültig zu behandeln sind.
AuS Kurhessen, 22. Sept. Der „Karlsr. Zeitung" schreibt man: Nicht mit den „knrhessischen Agnaten" hat die Krone Preußen ein Abkommen getroffen, sondern lediglich mit einem derselben, dem in Rumpenheim wohnenden Landgrafen Friedrich, der mit einer Tochter des Prinzen Karl von Preußen, der Prinzessin Anna, vermählt und preußischer General-Lieutenant ist. Die beiden andern Linien, Hessen-Philippsthal und Heffen-Philippsthal-Barch- feld nebst deren Söhnen, wollen von einem Abfinden oder Anerkennen der Annexion nichts wissen. Namentlich ist der Landgraf von Philippsthal, wie wir von betheiligter Seite hören, schlechterdings zum Abschluß eines das kurfürstliche Fideicommiß-Vermögen regelnden Arrangements nicht geneigt und wird wohl bald eine ähnliche Kundgebung veröffentlichen, wie es eben sein Großohm von Horsowitz aus gethan hat.
Kaffel, 25. September. Wegen Unterzeichnung des Aufrufs zur Unterstützung der renitenten Geistlichen ist von der Negierung gegen den Bürgermeister von Berge, von der Militärbehörde gegen den Oberst v. Kornberg das Disciplinarverfahren eingeleitet worden.
Kassel, 27. September. Heute wurde die executorische Beitreibung der gegen die renitenten Pastoren Niederheffens erkannten „verdoppelten" (20 Thlr.) Strafbeträge verfügt.
Leipzig, 26. September. Der Schriftsteller Roderich Benedix ist heute Mittag iiach langem Krankenlager verschieden.
Frankreich.
Paris, 25. September. „Franyais" meldet, Gambetta sei in Peri- aeur angekommen und werde dort bei dem Banket, das der Generalrath wegen der Einweihung des dem General Dumas errichteten Standbildes veranstaltet,
Berlin, 26. September. Der König von Italien ist heute Abend 10 Uhr mit der Görlitzer Bahn abgereist. Derselbe verabschiedete sich auf's Herzlichste von dem Kaiser durch Kuß und Umarmung, ebenso von dem Kronprinzen und dem Prinzen Friedrich Karl. Der Bahnhof war bengalisch beleuchtet. Eine ungeheure Menschenmenge begrüßte den König mit sympathi-
Berlin, 27. September. Der Kaiser reist morgen Abend 11 Uhr per Extrazug über Frankfurt a. M., wo im „Hotel Westendhalle" das Dejeuner eingenommen wird, nach Baden-Baden. — Fürst Bismarck ist heute Nachmittag 1 Uhr nach Varzin abgereist. — Der „Staats-Anz." veröffentlicht die Ernennung des Geh. Ober-Regierungsraths Jacobi zum ersten vortragenden Rath im Staatsministerium mit dem Range eines Raths erster Classe.
Berlin, 27. September. Louise Mühlbach ist gestern Mittag gestorben.
Königsberg in Pr., 27. September. Hierselbst ist ein Altkatholik gestorben und Probst Dinder verweigert wiederum, daß derselbe in geweihter Erde bestattet werde. Die „Königsb. Hartung'sche Ztg." vernimmt, daß das Polizei-Präsidium beschlossen habe, das Begrabniß in geweihter Erde eventuell
Billigung der Synode. , ,ri
Die §§ 80 (Wahl eines Stellvertreters des Dekans und zweier Schriftführer), 81 (Bildungs eines Dekanats-Ausschusses aus dem Dekan, dessen Stellvertreter und zwei weltlichen Abgeordneten; Wahl eines weltlichen und eines geistlichen Ersatzmannes ; Functioniren dieser Personen außer dem Dekane auf 3 Jahre), 82 (Beschlußfassung des Dekanats-Ausschusses), 83 (Befugnisse des Dekanats-Ausschusses), 85 (Geschästsleitung), 86 (Suspension gesetzwidriger Beschlüsse durch den Dekan), 87 (Existenz einer Landes-Synode), 88 (Zusammensetzung derselben: je ein geistlicher und weltlicher Abgeordueter jeder Dekanats-Synode, der Prälat, 7 (4 weltliche, 3 geistliche) vom Großherzog 90^^!^ 92 (Eintritt)er Stell- Abrede, daß die^Kaiserin die scharfe Sprache ber 6Dna^aTt^^^^^^^en blätter Se3e£
vertretet 93 (Neuwahl für jede ordentliche Synode), 94 (Wählbarkeit: jeder die weiße Monarchie getadelt und in Frohsdorf angefragt habe, welche Stellu g b£t^ Geistliche, der 5 Jahr? den bie kaiserliche Familie nach der Restauration Ch-mbord's er aten «g
geistlichen Beruf ausgeübt hat, jedes zum Kirchenvorsteher wählbare Gemeinde- „Pays" sagt, die Kaiserin habe zu großes ^"trauen zu der hohen Gesch ch glied), 95 (Wahlverfahren), 96 (vorläufige Wahlprüfnng und Einberufung ihrer Familie, als daß ,te ftd> »egen emtg weißen Gespenstes Sorge mach durch den Oberkircheurath), 97 (Einsprachen gegen die Wahl), 99 (EröffnungIbrauchte, sie wiße, daß, falls die Restauration gelange, dieselbe nur g der Landes-Synode), 100 (Verpflichtung der Mitglieder), 101 (Beschluß- Monate dauern könne.
Madrid
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&£■£ Abbas, der S folger
Gießen, 29. X\X M ^0 mittag
— noch folgender Pass
Humus:
Das Mglil Eegensland, der bin xit die ultramontan Rnd)t gegen das w mtgenimmene Volks! raf alle Weise ins 2 Lcsetz, das eine be tzu Fall zu bringen, auch von einigen St «mwgsadreFen zu de
London, iillaMn
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