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Expcdnroa Caa> lridkr^ Sit. B- Nr." 2.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kressen.

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5fr. HWK, Dienstag den 26. Nngust Z8V3.

Amtlicher Thei l.

Polizei-Reglement.

Nach dem Auftreten der Cholera in verschiedenen Städten Deutschlands erscheint es nach Ansicht der zuständigen Sanitätsbehörde, sowie einer zur Erörterung dieser Frage besonders zusammengetretenen Commission von Sachverständigen geboten, das;, wie dies bereits in unseren Nachbarstädten geschehen, auch hier sofort eine zwangsweise Desinfektion der Aborte und Senkgruben für Küchen- und Spülwasser in Ausführung gebracht werde. Es wird daher mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. l. Mts. Nachstehendes verfügt:

1) Alsbald nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung werden sämmtliche Abtritte, sowie Abtrittsgruben und Senkgruben für Küchen- und Spülwasser in hiesiger Stadt unter polizeilicher Controle mittelst Eisenvitriol und Carbolsäure desiuficirt werden.

2) Diese Desinfeclion wird bis auf Weiteres von 8 zu 8 Tagen wiederholt werden.

3) Die hierdurch entstehenden Kosten sollen, da deren Erhebung von den Privaten mit Weiterungen verbunden ist, nach Beschluß des Stadtvorstandes auf die Stadtkasse übernommen werden.

4) Diejenigen, welche sich der Desinfektion der Aborte und Gruben widersetzen oder diese auf sonstige Weise zu verhindern suchen, verfallen in eine Polizeistrafe von 2 bis 10 st.

Wir richten schließlich an die Einwohner hiesiger Stadt das Ersuchen, den Vollzug dieser, die Erhaltung des Gesundheitszustandes lediglich bezwecken­den Maßregeln thunlichst zu unterstützen.

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Gießen, den 20. August 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen,

v. Röder.

. Polizei-Verordnung für die Stadt Gießen.

Nachdem bei einem Hunde des Mühlenbesitzers Burk dahier der Ausbruch der Tollwuth constatirt worden ist und andere Hunde durch diesen ge­bissen worden sind, wird hiermit auf Grund des Art. 261 des Polizeistrafgesetzes für die Stadt Gießen verordnet:

Alle Hunde in der Stadt Gießen sind bis auf Weiteres in den Hofraithen in sicherer Verwahrung zu halten, Ausnahmen sind nur gestattet, wenn Hunde mit einem das Beißen vollständig verhindernden Maulkorbe versehen sind."

Zugleich wird auf die Art. 259 und 260 des Polizei-Strafgesetzes hingewicsen, wonach der Polizeiverwaltungsbehörde alsbald Anzeige zu machen ist, wenn bei einem Hunde Anzeichen der Tollwuth beobachtet werden oder ein Hund von einem der Tollwuth verdächtigen Hunde gebissen worden ist.

Gießen, am 25. August 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

B e k a n n t m a ch u n g.

Die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1873 betreffend

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 27. September d. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 8. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zuge- wieseneu Vorzug verlieren.

Gießen, den 22. August 1873. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkorn.

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polilischer Theit.

Deulschtand.

Berlin, 22. August. DieProv.-Corresp." widmet ben heimgekehrten deutschen Truppen folgenden Gruß:

Erst vor Kurzem sind die warmen Dankesworte bekannt geworden, die Kaiser Wilhelm an die aus den Ostprovinzen Frankreichs in die Heimath zu­rückgekehrten Truppentheile gerichtet hat. Diese Mannschaften konnten nicht au dem begeisterten Empfange Theil nehmen, welcher den siegreichen Heeren bei ihrer Heimkehr nach beendigtem Feldzug bereitet ward; aber auch ihnen kam überall die herzlichste Begrüßung entgegen, und das ganze deutsche Volk bestätigt mit innigem Danke die ehrenvolle Anerkennung, durch die der Kaiser als oberster Kriegsherr ihre Verdienste lohnt, indem er ihnen das rühmliche Zeugniß ausstellt, daß sie nach ihren großen Leistungen während des Feldzuges den Anforderungen ihres jüngsten Dienstes durch musterhafte Mannszucht und besonderen militärischen Tact genügt haben.

Nach drr Wacht am Rhein die Wacht jenseits der Vogesen: das war der Dienst, der den Occupationstruppen zufiel. Freilich war es nicht mehr ihre Aufgabe, in anstrengenden Märschen und unter Entbehrungen aller Art von Schlachtfeld zu Schlachtfeld zu eilen und in tausendfacher Todesgefahr unsterblichen Ruhm zu erkämpfen; aber der ihnen zugewiesene Dienst war nichtsdestoweniger ein schwerer und keineswegs gefahrloser. Es galt, mit siche­rer, aber schonender Hand das Friedenspfand Frankreichs festzuhalren und die richtige Haltung in einem Verhältniß zu bewahren, welches einen Mittelzu­stand zwischen Krieg und Frieden bildet. Nicht den offenen Gefahren der Schlachten und Festungsangriffe waren sie entgegengestellt; aber sie standen in­mitten des brüllenden Grolles und der kaum verhaltenen Nachelust eines Vol kes, dessen hochgesteigcrtes Selbstgefühl sich weder in den Gedanken, noch in die Folgen seiner Niederlagen hineinfinden kann. Jedes Ueberschreiten des Maßes in der Strenge oder in der Nachgiebigkeit konnte Anlaß zum Aufflam­

men der wildesten Leidenschaften, zum Wiederausbruch des Krieges geben. In ihrer Pflichttreue, in ihrer Mannszucht und in ihren, mit deutscher Sinnesart verwachsenen, rein menschlichen Gefühlen haben sie das richtige Maß gefunden. Wenn der französische Volksgeist in seiner Ueberhebung und Erbitterung ihnen den Namenbarbarische Sieger" beilegen wollte, so haben sie es dahin ge­bracht, daß Frankreich durch Nichts anBarbaren", und an dieSieger" nur soweit erinnert wurde, als es nothwendig war, damit einer leichtblütigen Nation das Gottesgericht der jüngsten Vergangenheit nicht allzubald aus dem Bewußtsein schwinde.

Der trefflichen Haltung der Occupationstruppen ist es zu danken, daß auch das Nachspiel des deutschen Krieges gegen Frankreich in dem gleichen Geiste zu Ende ging, in welchem derselbe begonnen hatte und bis zum Schluffe verlief; durch Festigkeit und Mäßigung hat die deutsche Nation bewiesen, daß sie kein Opfer zur Verteidigung ihrer Rechte scheut, daß sie aber auch den Rechten und dem Selbstgefühl anderer Völker gern die gebührende Rücksicht schenkt Durch ihre soldatischen Tugenden haben auch unsere Occupationstrup­pen dazu beigetragen, die Franzosen für die Ueberzeugung empfänglich zu machen, daß es leichter und ersprießlicher ist, mit dem deutschen Volke in Frie­den zu leben, als mit ihm Händel anzufangen."

So empfängt die heimgekehrten Krieger als Willkvmmengruß das allge­meine Anerkenntniß, daß sie das Lob des Kaisers und den Dank des Vater­landes in vollem Maße verdient haben."

Berlin, 23. August. DieGermania" veröffentlicht endlich heute den Hirtenbrief des Bischofs Reinkens mit folgender höhnischer Bemerkung:Hir­tenbriefe abzudrucken, ist in der Berliner Presse bisher nur das Privilegium derGermania" gewesen. Aber die Zeiten ändern sich Unsereliberalen" Collegen sind in sich gegangen, haben reumüthig Buße gethan und theilen jetzt auch ihrenGeliebten im Herrn" die Worte einesOberhirten" mit. Se. bischöflichen Gnaden, der hochwürdigste HerrJoseph Hubert", Bischof von