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»iertelfährtg 1 st. 12 kr. «it Brtngerlohn. Durch btt P»st drzogen vterteljährtg » st. SS kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit vvS- nahme SormtagS.
Expedition: Canzleiber^. 9it B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.
Nr. 14«.
Donnerstag den 26. Juni
H m t [ i d) e r Thfi t.
1823.
IKGMßHEBae
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpfl chtigen, welche als einjährig Freiwillige bieiien wollen unb im Großherzogthum Hessen nach § 20 ber Militär-Ersatz-Jn- pnithon vcm 26. März 1868 (R'eg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtiqunq ber 148. 149. 151. 152. 153. 154 und 155. ber erwähnten Militär-Ersatz-Instruction bis
zum 1. August d. I.
bet ber unterzeichneten Commission einzurcichen, falls sie sich ber im September D. I. stattfinbenben Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung find beizulegen:
a) ein Geburtszeugniß;
b) eine beglaubigte Einwilligung bes Vaters oder bes Vormunbes;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von bem Director bezw. Rector der bctr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von ter Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, ober Einreichung bes Gesuchs nach bem angegebenen Termine, kann bie Zulassung zu ber nächsten Prüfung nicht stattfinben. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wirb, kann erst später bekannt gemacht werden; eine specielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.
Tie Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens | bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchen: das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Looftmg Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitge Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörden 3. Instanz wieder verliehen weiden, wenn der bctheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer I disponibel geblieben ist.
In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der be- theiligte Militärpflichtige zn concurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wicberverleihnng der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an 'die zuständige Kreis-Ersatz- Commistion zu richten.
Darmstadt, den 19. Juni 1873. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige:
Pabst. Strecker. —nun ......................................11
politischer CH eil.
Dcuifcfjianö.
Darmstadt, 23. Juni. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 28 enthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglicker Commission für Post-Angelegenheiten, |j bie Errichtung einer Peoonenannahmestelle zu Ober-Ofleiden, an der Poststraße 'I von Homberg a. b. O. nach Kirchhain betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post-Angelegenheiten, die Errichtung einer Kaiserlichen Postagentur zu Bieber betreffend.
3. Ucbersicht der von Großherzoglichem Ministerium deö Innern für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal - Bedürfnissen in den Gemeinden des KreiieS Grünberg.
4. Bekanntmachung Großhcrzoglichen Kreisamts Büdingen, die Nichterhe 6uiifl von Umlagen in der israelitischen Religions-Gemeinde zu Lindheim pro 1872 betreffend.
5. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bcdürfnisseu in den Gemeinden des Kreises Mainz.
6. Uebersicht der Umlagen zur Bestreitung der Commnnal-Vedürfniffe der israclitiscken Religions-Gemeinden des Kreises Oppenheim pro 1873
7. Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religions-Gemeinden des I Kreises Worms pro 1873.
8. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitifchen Religions - Gemeinden des Kreises Neustadt.
9. Conciirrenzeröffmmgen. Erledigt sind: die evang. Pfarrstelle zu Lan gen, im Dekanate Offenbach, mit einem zu 1842 fl. 36 fr. veranschlagten, zur gcit aber erheblich höheren Einkommen, worauf jedoch bis auf Weiteres eine jährliche Abgabe von 150 fl. ruht; die evang Schulstelle zu Richen, im Kreise Deeburg, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; die evang. Schulstelle zu Inheiden, im Kreise Nidda, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; dem Herrn Grafen zn SolmS-Laubach steht das Präsentaiionsrecht zu dieser Stelle zu; die evang. Schulstelle zn TraiS-Horleff, im Kreise Nidda, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach steht das Präseutationsrecht zu dieser Stelle zn.
I Darmstadt, 23. Juni. Die Großb. Ministerien des Großh. Hauses unb bes Aeußern, des Innern unb der Finanzen haben an die zweite Kammer I ber Stände eine Vorlage wegen Erbariung der Bahnstrecke Gelnhausen-Partenstein durch die oberheisifche Eisenbahn-Gesellschaft (für die bereits die preußischen und bayerischen Concefsionen erlangt sind) gelangen lassen, in welcher
«Vorlage die Zllftimmnng der Stände zur Gewährung eines Prioritatsdarlehens im Betrag von 3,500,000 fl. an den Vcrwaltringsrath der oberhessischen Eisenbahn Gesellschaft eingeholt rvird. In der Begründllng wird darauf hingewiesen, daß zur Minderung der Lasten, welche die für die Actien der oberhessischen Eisenbahn Gesellschaft übernommene Zinsgarantie dem Großherzogthrim auferlegt, die Fortsetzung der oberhessischen Bahnen in einer Weise geschehen müsse, daß sie Mittel-Glieder eines großen durchgehenden Verkehrs werden würden. In diesem Sinne sei die Linie Gelnhausen-Partenstein gedacht, welche die Linie Cöln Müncken-Wien nicht unbeträchtlich abkürze. Deshalb halte sich die Regierung verpflichtet, der Gesellschaft durch Gewährung eines Darlehens zu Hülfe zu kommen. Die Batisumme beträgt 5,470,000 Thlr., wovon 3,470,000 Thlr. durch die im Verwaltungsrath der oberhessischen Bahn vertretenen Bankhäuser atifgebracht werden. Die Vorlage enthält die näheren Modalitäten über Rückzahlung, Verunsiing und Sicherheit.
— Das Großh. Ministerium des Innern hat an die zweite Kammer der Stände einen Gesetzentwurf, Mr. das Civildiener-Wittwen-Jnstitut sammt Motiven, das Großh. Ministerium der Justiz einen solchen, betr. das Notariat in der Provinz' Nheinheffen, gelangen lassen.
Darmstadt, 23. Juni. Bekanntlich haben die Abgg. Matty, v. Wedekind, Schaub, Landmann und Greim den Antrag gestellt, die Kammer wolle an die Slaatsingiernug das Ersuchen richten, daß dieselbe auf baldige Erhöhung der aus der Geistlichen Wittwencaffe zu zahlenden Pensionen Bedacht nehmen möge. Wie wir nun ans dem von dem Abg. Weicker Namens des Finanz-Ausschuffes erstatteten Bericht entnehmen, hat dieser Antrag keine Aussicht auf Annahme in der Kammer, indem der Ausschuß, im Einklang mit der Regierung, der Ansicht ist, daß der fragliche Gegenstand zunächst nickt der Competenz des Landtags, sondern derjenigen des Obcrconsistoriums unb später der ordentlichen Land.ssynode unterliege. Wenn nun auch der Antrag wohl abgelehnt werden wird, so ist doch hervorznheben, daß das Minsterium des Innern die materielle Gerechtigkeit einer Erhöhung an sich nicht verkennt, vielmehr der Ansicht ist, „daß über dieser, Gegenstand, nach vorgängiger gründlicher Erwägung desselben im Obcrconsistorium, mit Zuziehung der außerordentlichen Mitglieder des Collegs, demnächst der ordentlichen Landessynode eine Vorlage zu machen und vorerst nur noch die weitere Gestaltung der Verhältniffe der allgemeinen Gcistlichen-Wittwencasse abznwartcn sei."
Berlin, 23. Juni. Der „Pielgrzym" in Pelplin versteht es, seinen Lesern die Einmischung Gottes in die preußische Politik sehr plausibel zn machen. Er erzählt seinen Lesern in einem scheinbar harmlosen Tone: „Die Gesundheit des Deutschen Kaisers, der gleich, nachdem er die die Kirche betreffenden Gesetze unterschrieben, erkrankte, ist bis jetzt nod) nicht wiederhergestellt."


