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Minder.

^r«S vterteljähvig 1 fl. 12kr. mit Bringerlohn. Durch bit Pvst bezogen vierteliährig 1 fl. 29 kr.

Gießener Alyeigtr.

Erscheint täglich, mit 8t* nähme Sonntags.

Expedition: Tanz leibe»«.

Bit B. Rr. 1.

Mnzeige- und Mmtsßtaü für den Areis Kiessen.

Hbonriroient§ a^gr geleistet allen unseren hältnihmähig rachi, welche

oktischer unb : derzubieien kcwiuhschaft-

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Nr. NS

Donnerstag den 24. April

1833.

Amtlich e r T h e i t.

Bekannt in a ch u n g, den Remonte-Ankauf pro 1873 betreffend. Zum Ankauf von Nemontcn im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Großherzogthum Hesien in diesem Jahre nachstehende Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:

den

Juli

in

den

Juli

in

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der Militär - Kommission nach gegenseitigem Uebereinkommen

erkauften Pferde

von

sofort baar bezahlt.

24.

25.

26.

28.

28.

29.

29.

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Alsfeld, Grünberg, Sich, Nidda, Nieder-Wöllstadt, Groß-Umstadt (früh 8 Uhr), Groß-Bieberau (12 Uhr),

Bickenbach,

Groß-Gerau,

Goddelau,

Gernsheim (früh 8 Uhr),

Biblis (12 Uhr),

Bürstadt (früh 8 Uhr),

Lorsch (12 Uhr.)

werden zur Stelle abgenommen, und gegen Quittung

14.

15.

17.

18.

19.

23.

23. Die

Zu wenig entwickelte, oder solche, die zu schwach, schwerfällig und ordinär, den Ansprüchen an ein Militär-Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden Knochen- oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind, können nicht gekauft werden.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunchmen Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopfhalter von Leder oder Hanf mit zwei mindstens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Berlin, den 6. März 1873. Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontc-Wesen-

gez. von Schoen. Mentzel, von K l ü b e r.

n unb liefern ebcnblung. bti

nrt'gen Eintritt Th. Bruck.

politischer Theis.

DeutfdjfQiib.

dem intelligenten Parlir heimlich ein kleines Gratial in die Hand drückte und meistens noch großen Dank erudete, da der fleißige Geselle in der Regel auch

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ijreiner werden en bei Adolf Hoß.

tritt (cfr. Art. 1), sind sämmtliche Banknoten, welche auf Mark lauten, ein­zuziehen ; es dürfen von jenem Zeitpunkte an nur solche Banknoten, welche auf Mark-Reichswährung und auf einen Betrag von mindestens 100 Mark lauten, bis auf Weiteres im Umlauf gelassen oder neu ausgegeben werden. Art. 13. Banknoten, welche auf einen Betrag von unter 25 Thlrn. norddeutscher Wäh­rung oder 50 fl. süddeutscher Währung 100 Mark Reichswährung lauten, sind spätestens am 1. Januar 1874 mit einer höchstens scchsmonatlichen Frist von den Ausstellern einzurufen; es dürfen von da an bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Bestimmung in Art. 17 in Kraft tritt, nur Abschnitte, welche auf die vorgenannten höheren Beträge lauten, im Umlauf gelassen oder neu ausge­geben werden. Art. 19. Staatskassenscheine der einzelnen Bundesstaaten dürfen vom 1. Januar 1874 an nicht mehr als Zahlungsmittel verwandt wer­den. Die Einziehung der jetzt cursirenden scheine ist bis zu diesem Zeitpunkt von den Bundesstaaten, welche dieselben ausgegeben haben, zu bewirken.

Der Antrag, Banknoten und Staatspapiergeld vom Januar 1875 an auf Stücke von 100 Mark und darüber zu beschränken, wurde heute von der freien Reichstags-Commission mit großer Mehrheit angenommen.

Berlin, 21. April. Reichstag. Der Präsident Simson theilt mit, daß eine große Zahl süddeutscher und sächsischer Mitglieder durch versäumten Bahnanschluß in Leipzig an rechtzeitigem Eintreffen in Berlin verhindert sei.

Die Mittheilung des Reichskanzleramts über den Reichstagsbau geht an die dafür eingesetzte Commission. Der Reichskanzler übersendet einen Antrag auf Verfolgung der Münchener, von Sigl redigirten Zeitschrift wegen Reichs- tagsbeleidigung. Derselbe geht an die Geschäftscommissiou. Aehnliche Anträge von bayerischen Localbchörden bleiben unberücksichtigt, bis die Uebersendung durch den Reichskanzler geschehen.

Es folgt die dritte Berathung des Gesetzes zur Abänderung der Post­taxe. Unruh (Magdeburg) beantragt zu § 2 (Porto und Versicherungsgebühr für Sendungen mit Werthangabe) die Herstellung der Regierungsvorlage, eines Einheitsportos von bis einschließlich 10 Meilen 2, für alle weiteren Entfernun­gen 4 Silbergroschen. Der General-Postdirector empfiehlt, Paravicini bekämpft den Antrag. Der Antrag Unruh wird angenommen. Das Gesetz wird bis

Berlin, 21. April. Der Abgeordnete Mosle (Bremen) hat zu dem Münzgesetz den Antrag gestellt, folgende Artikel dem Entwurf hinzuzufügen: Art. 17. Spätestens am Tage, an welchem die Reichsgoldwährung in Kraft

zu Ende debattelos angenommen.

Das Münzgesetz wird auf Antrag Buhlls von der Tagesordnung abge-

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Darmstadt, 22. April. Die Einberufung der zweiten Kammer der die zweifelhafte Tugend der Bescheidenheit hatte. Stände ist auf den 11. Juni beabsichtigt. Bis dahin werden die im Entwürfe größtentheils fertig gestellten Ausschußberichte über die Regierungsvorlagen in Betreff der Reform unserer inneren Verwaltung druckreif, auch der Gesetzent­wurf über das Volksschulwesen zur Berathung in dem Landtage vorbereitet sein. Da auch der Finanzausschuß seine Arbeiten soweit gefördert hat, daß das Ausgabe-Budget vorläufig festgestellt ist, so werden wir unsere Abgeord­neten alsdann längere Zeit dahier versammelt sehen. Es ist beabsichtigt, die oben erwähnten großen Gesetzentwürfe zunächst der Berathung zu unterwerfen und erst nach ihrer parlamentarischen Erledigung die Budgetarbeiten vorzuneh­men. Es rechtfertigt sich dies aus sachlichen Gründen und entspricht einer langjährigen Kammerpraxis. Der Präsident der zweiten Kammer, Reichs- tagsabgeordneter Hoffmann, reist heute nach Berlin ab Sobald einige wich­tige Budgetfragen, wie namentlich die Weinsteuer, in den gemeinschaftlichen

. ii, von M! Sitzungen der Finanzausschüsse erster und zweiter Kammer ihre Erledigung ge- - .ZeniandrM'nden haben, was in den ersten Tage der Fall sein wird, werden ihm die Mit- n ®ieb). glieder des Finanzausschusses zweiter Kammer, die Reichstagsabgeordneten Metz //M und Martin, nachfolgen. . ........_

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iiienMe: M it - E'N fllt" ivonSt°E§ ne M Tabak-

Berlin, 20, April. Im Hamburger Korrespondenten wird lebhaft Klage erhoben über die stets wiederkehrenden Strikcbewegungen der Bauarbeiter, welche mehr und mehr in den Dispositionen von Bauübernehmern und Architekten einen bedeutsamen Factor, mit dem man rechnen muß, wie mitFrost und Schnee bei Winterzeit," bilden. Das Uebel ist auch außer Hamburg verbreitet und es be­steht auch nicht ausschließlich im Bauhandweik. Beachtungswerth aber scheint jur weitere Kreise und auch für andere Geschäfte die dabei gemachte Bemer­kung, es liegeder erste und eigentliche Grund der Arbeiterbewegung in der früheren schablonenmäßigen Behandlung der Arbeiter durch die Arbeitgeber, in der Ungerechtigkeit, mit der der strebsame Arbeiter behandelt und mit seinen Ansprüchen in das allgemeine Niveau der mittleren Arbeitssätze zurückgedrängt ist." Zu den unglücklichsten und verderblichsten Maximen vieler heutigen Ge­werkvereine, nicht bloß bei den Baugewerken, gehört die Abneigung gegen Stücklohn und das Streben fürGleichheit der Lohnsätze." Die Tages- oder Wochenlohnsätze können doch nachhaltig und auf wirthschaftlich vortheilhafte Weise nur sich heben mit Hebung der durchschnittlichen Arbeitsleistung; jene Maximen der Gewerkvereine haben aber die böse Tendenz, die Durchschnitts- Leistungen sinken zu machen.Die unglückliche Rücksichtnahme auf faule und unverschämte Gesellen," so heißt es in dem erwähnten Hamburger Artikel,die dicht'meh^als so'und^ so ^'verdienen dürfe^ist°dmn thatsächlich die Veran- setzt, Nächst- Sitzung Dienstag 12 Uhr" Münzgesetz. M h <1 * ta 0 unb streb ame Arbeiter Angesichts der Un-> Berlin, 21, April, Die Reichstags - Comnnsston wegen des Munzgc-

Möglichkeit sch durch Intelligenz und Fleiß aus dem Arbeiterstunde zu erheben setzes hat mit großer Majorität den national - liberalen Antrag angenommen,

-n werden der nivcllireuden Strömung in der Arbeiter-Bevöl- die Bauknoteu uud das Staatspapiergeld von, 1, Januar 1873 an auf Stucke ba^und kick nüt einem mittleren Lohnsätze zufrieden fließt, von hundert Mark und darüber zu bcschräuken. Die Annahme im Reichstage P I , h ii 9 «fc IrbminMir gleiche Lohnsätze für alle Gesellen, gilt für wahrscheinlich und man hat überdies jetzt Grund, zu glauben, daß der bmch7.nSyste7ge7ährt, nach welchem der Meister dim fleißigen Gesellen, Antrag auch Aussichten der Annahme im Reichskanzler-Amte und im Bundes-

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