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Gießmer Anzeiger.

Or|±nnt tägli*, mtt *e» »ahme Sonntags.

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.

Freitag dcn 24. Jnmilir

Nr. 20

1S73.

Amtlicher

Theil.

Gießen, am 21. Januar 1873.

Betreffend: )tostenvtrzeichnisse Megen Beitreibung der Eominunalintraden vo.n IV. Quartal 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großher;oglicheli Bürgermeistereien Aliendors a. d. l'ba., Annerod, Berörod, Beuern, BurkKardSfelden, Daubringen, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Hausen, Heuchelheim, Lich, Mainzlar, Münster, Ober-Bessingen, Watzenborn und Wieseck.

Wir erinnern Sie an die Einsendung dec nibriarttn Kostenveczeichniffe binnen 8 Tagen.

v. R ö d e r.

B e k a n n l »n a ch u n g.

Detr.: DaS Kreis-Ersatz-Geschäft für 1873.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Militär-Ersatz-Instruction des Norddeutschen Bundes fordern wir alle im Jahr 1853 geborenen Militär­pflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihre»', gesetzlichen Wobnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftebeamte, Haudlungödiencr, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lchrbursche, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bis zum ! Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs- und Gestelliingsschein vorzulegen.

Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 10 Thaler belegt, von der Theiluabme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc., verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonder- auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 17. Januar 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Gros, Kreisassestor.

pcll--^b-rs

Deutschland.

dmmg.

^ute an im.Äai

ltzbach.

bet

Großberzogliches Bezirks-Commando Gießen.

Franck, Major und Bezirks - Commandeur.

Wässerung de» Riedes, de- Abgeordneten Landm-rm auf E.-banuvg und Unter- Haltung Nr D.cinalvege aus Kosten des Staates, auf Avfhebu-g eer Jagd-

webcln anzumelden.

Gießen, im Januar 1873.

Mission zu richten.

Darmstadt, den 31. December 1872.

Aufforderung.

Junge Leute die ihrer Militärpflicht auf dem Landwehr-Bejirks-Büreau Genüge leisten wollen, weiden ersucht, sich bei den betreffenden Bezirksfeld-

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Pabst. Strecker.

Darmstadt 22 Jan. In ter beutuen Sitzung der zweiten Kawmer br.chrankungen der Geme'Nvek,, auf Einführung der Eiack he und Anordnung über wu.tt iu( aV^;CJontfe Ufinj-r -ing-füd,., da,am -erschi.o.n- Aa... -'1-züh-nag d°, Si-.lüaad.reg.ster, d°« Ahgemdn.t-. sa-n»-7g« °u gebrachi; s° tj-n g,n der Adg-u-dnktea Sckd-r, Lächnee s. w. auf Ent. ein» Gut-i-n-dttiv» in M'tl-Izrunb-u. Ädzeer.- ter K°h.-- brach.e em- 3nt».

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jnstructivn vom 26. März 1868 (Rcg.-Blatt Dir. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schristlich, unter Berücksichtigung der ^§- 148. 149. 151- 155. der Militär-Ersatz Instruction bis zum 1. Februar 1873 bei der unterzeichneten Commission einzureichcn, falls sie sich der im März k. I. statt- findenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung sind beizulegen :

a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters, oder des Vormundes,

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director bezw. Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.

Bei Nichtbeobachtunz der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulasiung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. ~.

Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine specrelle Ein­ladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem aus solgeude Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätesten- bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbebörde dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn d<r beteiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loosuummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergr'n.stigung indcß nur dann etnmten, wenn der deßsallsige Antrag von der zwecken Aushebung, 6ei welcher der beteiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird. ,

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangenen Bercchttgung sind an Die zuständige KretS-Erfatz-Com-

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