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Oitßemr AnMtr

Erscheint täglich, mH Auf­nahme Sonntags.

Expedition: Canzletberg, L»t. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Nr. 3(ML Dienstag den 23. Dcccmcr 1893,

gESlTin-FTHIimillllI!! »IWIIIIIII

Amtlicher Th eit.

Nr. 32 des Reicdsgesetzblattes, ausqegeben den 11. December 1873, enthält:

a^?A\ Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der Wahlkreise in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Deutschen Reichstage. Vom 1. December 1873.

(Ar. 974.) Bekanntmachung, betreffend das Wahlregllment. Vom 1. December 1873

(Jir. 975.) Bekanntmachi ng, betreffend die Außerkurssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen tsoldmunzen. Vom b. December 1873.

ließen, den 9. December 1873. Großherzogliches.Kreisamt Gießen.

o Röder.

Gefundene Gegen st an de:

rr=®'n m,1!""0' Cvv' D- 24'r S5r3 3851,,ß«-> ein Portemonnaie mit 3 fl. 27</4 kr., ein weißes Taschentuch, gez. K. H. 6, eine Kiichenschürze, eine Brille mit Futteral, Ä ein'e Ctg^rrenxresfe'«noch n^' "" "lchEsser, ein Hohlschlüssel, ein Geldtäschchen mit Gummiband und 35»/. kr. Inhalt, Fünfte Auflage oon später zu GunstenEder^Armenkasse"werdÄ"oerstetger^werden! 3 3 mcIben' widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegebeu oder

Gießen, den 22. December 1873. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.

_________ Rover.

politischer Theit.

zu geben in der Lage

Deutschland.

Darmstadt,

M inz, 17. December. Das Wahl-Programm der Ultramontan

Wir stimmen hierin dem Verfasser des Artikels vollständig bei. Wenn derselbe aber weiter verlangt, die Negierung solle das Recht, welches ihr der § 75 der Verfassung verleiht, sofort anwenden, so ist dabei vergessen, daß das in Art. 75 der Verfassung zugelassene Zusammenzählen de^ Stimmen in beiden Kammern erst auf dem nächsten Landtage zur Anwendung kommen kann

Sicher wird das Ministerium ebensogut, wie das Land davon über­zeugt sein, daß die Aufgaben, um die es sich handelt, dringlichster Art sind, daß namentlich die Einführung des neuen Volksschulgesetzes durch die Pflichten der Selbsterhaltung gerade im jetzigen Momente des Kampfes mit internatio­nalen Bestrebungen doppelt geboten ist. Hat aber die Regierung düse Erkennt- niß, so darf sie auch nichts, gar nichts versäumen, dieses Gesetz noch im Laufe dieser Session durchzubringen."

gegenüber innegehaltene Verfahren ist von dem gegen das kaiserliche Deutsch­land beobachteten grundverschieden. Gegen die kleine Schweiz braucht man nicht die mindeste Rücksicht walten zu lassen, daher ergeht sich denn auch der heil. Vater in einer so harten Kritik der dortigen Institutionen und der fungi- girenden Regierung, daß dieser nichts weiter übrig bleibt, als ihrerseits die Würde des Staates dadurch zu wahren, daß sie die Beziehungen zur Curie abbricht. In der denkbar höflichsten, dabei aber energischen Form ist von dem Bundespräsidium aus dem päpstlichen Nuntius bedeutet worden, daß seine diplo-

die preußische Staatsregieruug auf die jüngste Encyclica ist.

um gar keinem Zweifel Raum zu geben, kündigte der Herr Minister un­umwunden an, daß die Centrumsanträge nichtohne praktische Antworten" ^bleiben werden. Er stellte gerade mit Rücksicht auf eintretende Bischofs-Vacan- i zcn Gesetzes-Vorlagen in Aussicht; und man greift wohl nicht fehl, wenn man hierbei sich der Vermuthnng hingiebt, daß die sog. Circumscriptionsbulle vom Jahre 1521 de salute animarum doch nicht für uns als in alle Ewigkeit bin­dend sein möchte. Die preußische Regierung wird, nach des Herrn Ministers eigenen Worten, alsbald den Beweis liefern, daß sie aus das Ernsteste beflissen gewesen, verschiedene Vorlagen vorzubereiten und das Vorbereitete zum Ab­schlüsse zu bringen Und diese neuen Gesetze werden hoffentlich die bündigste Antwort sein, welche die preußische Slaatsregieruug auf die jüngste Encyclica

19. December. Nachdem von den Ständen eine neue Eintheilung der Ascendenzgehalte der Stadt- und Landrichter genehmigt worden ist, nach welcher sechs in die erste zu 2450 fl., nenn in die zweite zu 2300 fL und je zwölf in die dritte und vierte Classe zu 2200 fl., bezw. 2000 fl., gehören, sind nunmehr drei Ascendenzgehalte der ersten, sechs der zweiten und neun der dritten Classe, rückwirkend vom 1. Januar I. I., vergeben werden.

Darmstadt, 20. December. Ein Leitartikel derMain-Ztg." hebt hervor, wie dringend Wünschenswerth es sei, daß das Volksschnlgesetz noch in der gegenwärtigen Landtags-Session zu Stande kommt.

Der Artikel sagt:

Rom, Bern und Berlin. Die eigentlichen principiellen Maßregeln stehen noch bevor; und wir sind

Wenn man den feit Jahren heftig entbrannten Streit zwischen der Curie S/Ä nisten Phase des Kampfes näher gerückt, als es dem äußeren

und den weltlichen Staaten aufmerksam verfolgt, so findet man überall eine ;Ä" e. der Fall 'st. Und fein Geringerer als der Herr Kultusminister

gewisse Analogie in der von Rom angewandten Kampfesart. Sie besteht >m '"'s diese großartige ernste Perspective eröffnet Seme zungste

Großen nnb Ganzen darin, die überwiegend katholischen Staaten mit einer M'9 «*f d" Reichensperger sch- Rede enthielt in diesem Be-

gewissen Schonmig zu behandeln, wenn anders man überhaupt in der Lage^G -'«'8- mcht mißzudeutende Winke. Zuvorderst sprach der Herr Cnltus- ist, deren Maßnahmen zu tadeln, dagegen rücksichtslos gegen die protestantischen ",e W "'^erhe,ßende Negation aus, indem er darauf hmwies, daß Gemeinweseii vorzugehen, mögen sie Sinmen haben, welche sie immer wollen, k 9 7"» Ä^'9 tu*l,r'9en ' ct=r

Die dieser Methode zu Grunde liegende Absicht ist dnicksicktig gc»i,g. Bcfon-^ Gesetz und werde cs von den Parteistimme» noch so sehr in den Himmel ders auffällig ist die milde, väterliche Art, mit dir der heil. Vater gewissen f '"K mache, sondern nur eine nach allen Richtungen c°nsequen.te

katholischen Herrscherfamilie» gegenüber aufzutreten pflegt. Stets sind es i=Mni?6cr 6 ® ® 8 6- -X- fcte-'^r -ntg-genstehe».- Sodann die schlechten Institutionen, die angegriffen, die gottlosen Rathgeber der Krone! ' und die verblendeten Volksvertreter, welche verdammt und mit den sattsam be-! kannten liebenswürdigen Redensarten, wie sie derpomphafte römische Curial-' styl" nun ein- für allemal liebt, überhäuft werden. Der Herrscher ist immer ein übel Berathener, dem der Papst kraft seiner amtlichen Verpflichtung die reine Wahrheit sagen muß, das brave gläubige, katholische Volk dagegen hängt in rührender Treue seinem geistlichen Hirten an und wenn demgemäß der oberste Seelenhirt der katholischen Christenheit spricht, so ist er nichts anderes, als die durch keine menschliche Furcht zurückgehaltene Willensmemung der Ge- sammtheit. Gegen diese Schlußfolgerungen läßt sich vom Standpunkte römi­scher Logik nichts einwenden. Allein eben diese römische Logik selber ist nicht allgemein anerkannt und für die Gegner derselben existirt das ganze schöne dia lettische Gebäude nicht. Vor wenig Wochen hat der Deutsche Kaiser sich hierüber ja in nicht mißzudeutenden Worten ausgesprochen.

Jil dem Vorgehen der Curie gegen die protestantischen Mächte selber macht sich dagegen ein gewaltiger Unterschied bemerkbar; anders ausgedrückt (da es sich ja hierbei nur vorerst um zwei Staatswesen, nämlich die Schweiz und Deutschland handelt), das von Rom der republikanischen Eidgenossenschaft

matische Mission zu Ende sei. Und es kann nunmehr gar keinem Zweifel un­terliegen, daß dies nur der erste Schritt auf dem Wege gewesen ist, den die Schweiz in der Regelung der Kircheuverhältnisse einzuschlagen gezwungen ist. Alles drängt daselbst darauf hinaus, den bisherigen Modus der Besetzung der erledigten Bisthümer nicht fortbestehen zu lassen; und wenn Rom, was ja mit positivster Sicherheit vorausgesagt werden kann, hierzu seine Mitwirkung versagen wird, so bleibt staatlichcrseits nichts anders übrig, als selbstständig die Angelegenheit zu ordnen. Wie aber die Dinge gegenwärtig liegen, kann die Neuordnung nur darin bestehen, daß man das ursprüngliche Wahlrecht der Gemeinde wieder herstellt.

Bei uns in Deutschland liegen die Verhältnisse anders. Directe Bezie-,vnvui oiuuuhuh up uu, ucm nuu/|int ^unviugt juv /mivtnuuiiy ivninivii rann Hungen zwischen dem Reiche und dem Vatican existiren ja nicht. Man verlegt und daß auf ein sofortiges Durchbringen des Schulgesetzes auf dem gegenwär- daher den Schwerpunkt des Kampfes an den einzelnen Bischofssitz. Nach undttigen Landtag verfassungsgemäß nur durch Vereinbarung der Regierung mit nach treten sie sammt und sonders in die Schlachtlinie. Was die kleine Schweiz'beiden Ständekammern stattfinden kann.

unerschrocken unternimmt, das wird aber das große Deutsche Reich nicht unter- Darmstadt, 22. December. DieDarmstädter Zeitung" bespricht lassen. Und wir befinden uns thatsächlicb in diesem Augenblick schon in der die hessischen Reformgesetze und sagt dabei, daß man den Differenzen zwischen kritischen Wendung in unserer Kircheupolitik begriffen. .Daß die ewig sich wie- den beiden Kammern keine so große Tragweite beimessen könne, nm deshalb derholenden Verurtheilungen zu Geldstrafen nicht das letzte Ziel und nicht diesem Lande die durch einstimmige Beschlüsse gesicherten Reformen vorenthalteii letzte Frucht der Maigesetze sein kann und soll, das dürfte wohl für Jedermann^zu dürfein ,

als ausgemachi angesehen werden. EN), 17. December. Das Wahl - Programm der Ultraniontan^