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bei den amerikanischen Fallissements wenig oder gar nicht
betheiligt.
liener und Nachkomme Macchiavellis, als daß er sich so leicht von Gewissens- schlimmsten Noth bleibt noch schlimme Noth genug übrig. Wenn auch der
scrupeln beunruhigen ließ. Staat sich voraussichtlich bewogen finden dürfte, für den Bischof eine anae-
So ähnelte er in Vielem Fürst Bismarck, am wenigsten aber in der messene Dotation im Budget auszuwerfen, — so ist doch damit eine gereckte
innern Politik. Lösung der verwickelten Vermögensfrage noch [lange nicht gegeben. Es bleibt
jnoch ein Gesetz zu fordern, welches die Vermögens-Auseinandersetzungen regelt Jur solche Kirchen:Gemeinden, in denen eine Spaltung zwischen Altkatholiken
wie begraben sei. Dabei denkt man natürlich an die erste Kammer
und an die überwältigende Krast der dorthin gerichteten, von der
katholischen Geistlichkeit in Scene gesetzten Adressen, die auf dem Referenten des Ausschusses so wenig wie auf den Ausschuß selbst und das Plenum ihre Wirkung verfehlen würden. Es ist nun freilich ganz leicht möglich, daß die
erste Kammer das Gesetz, wie es aus der zweiten Kammer hervorgegangen ist,
so zustutzt, daß es für diese letztere völlig unannehmbar ist, und daß beim Beharren der ersten Kammer das Gesetz wirklich fällt, obgleich man auch hier wie anderwärts vorerst in Ruhe abwarten sollte, was demnächst wirklich geschieht, bevor man sein Hurrah! oder Amen! ertönen läßt. Es zeugt aber von großer Kurzsichtigkeit, wenn man glaubt, daß damit aller Tage Abend sei, d. f). das Gesetz definitiv verscharrt sei. Im Gegentheil! Wie ein Phö-
,u in venen eine Spaltung zwl chen Altkatholiken
Deutschland. Fb N-ukatholik-n stattfindet. Bis jetzt ist in Preußen keine einzige altkatho-
Aus dem Großherzoathum Hessen, 18. September. In den Gemeinde in thatsächlichem Besitz einer Pfarrei und ihres Vermögens; verschiedenen nl-ran>°nt-n°n Blättern begegnet man der theils triumphirend,!'" £ d-es bekanntlich b-i den, Pfarrer R-nftle in Mehring der Fall.
theils mit Salbung vorgetragencn Bemerkung, daß das neue Schulgesetz so gut! . ®£Vlfnl^er- ®et Erzbischof Graf Lcdochowski hat in
■ - - - ■ - - ■ ■ - J ।«nein Schreiben an den Oberprafidente» der Provinz Posen erklärt, er werde
nach den Sommerferien das hiesige geistliche Seminar, dessen Schließung durch den Cuttusministcr angeordnet ist, nicht wieder eröffnen, da er es auf Gewalt- maßregeln Seitens be£ Staates nicht ankommen lassen könne und wolle.
Kassel, 21 September Das Bürgermeisteramt zu Warburg untersagte daö Forterscheinen der dortigen „Bürger- mnd Bauern-Zeituug" wegen Verstoßes gegen das Prcßgesetz.
Hamburg, 20. September. New-Iorker Privatdepescheu melden: Die Fallissements sind bis jetzt auf Bankhäuser beschränkt. Für den Waareu- handel wird nichts befürchtet. Bremen und der hiesige Platz sind, soweit bis jetzt ersichtlich, f ' c
nix wird es aus der Asche wiederersteheu, geläutert von den Schlacken, die man ihm anzuheften versucht hat. Dafür bürgt uns der in zweiter Kammer ausgesprochene Wille der Negierung, das Gesetz durchzusetzen, und die Bestimmung der Verfassung, die ihr die Möglichkeit gewährt, den Willen zur That werden zu lassen. Unsere Verfassung gestattet der Negierung, wenn ein Gesetz durch den Widerspruch einer der Kammern nicht zu Stande gekommen ist, den Landtag zu schließen, denselben dann zu einer neuen Session einzuberufeu und, wenn dann abermals das Gesetz von einem Factor abgelehnt wird, die Stimmen durch beide Kammern durchzuzählen. Geschieht dies im vorliegenden Falle, so ist das neue Schulgesetz so gut wie durchgesetzt, und zwar in der Fassung, wie es die zweite Kammer im Einverständniß mit der Regierung beschlossen hat, ohne jede Zuthat der ersten Kammer. Alles dreht sich also darum, ob die Regierung biesen Weg einschlagen wird. In dieser Richtung mögen die Ultramontanen und ihre Affiliirten vielleicht noch Hoffnung auf mögliche Schwäche haben, der ganze denkende Theil Heffeus glaubt und hofft auf die willensvolle ftraft der Negierung. Bei Gesetzen, wie es das Schulgesetz ist, experimentirt eine Regierung nicht bloß, und unsere Regierung weiß so gut wie das Land, daß Zurückweichen von jenem Gesetze tödtliche Verletzung aller gesunden Elemente, aber auch der Regierung, energisches Handeln dagegen frisches Leben in Schule und Land und eine eherne Stütze für die Regierenden
Oesterreich.
Wien, 18. September. Die „Neue Freie Presse" meldet: „Zu den Grüßen, welche dem Gaste unseres Hofes gewidmet werden, gesellt sich einer aus militärischen Kreisen. Wir glauben, daß die „Wehrzeitung" im Namen der Armee schreibt, wenn sie der Anwesenheit Victor Emanuels in Wien folgende Worte widmet: „Wenn die Bevölkerung der Hauptstadt den Herrscher Italiens als den Gast Oesterreichs, als den Gast ihres Kaisers auf das Herzlichste und Wärmste empfing, so schließt sich dieser Begrüßung die Armee um so freudiger an, als sie dies ganz rückhaltlos auch thun kann. Gelten ja doch ihre Sympathieen nicht dem kaiserlichen Gaste allein, sondern vor Allem dem Manne, dem Soldaten, dem König! Sie gelten dem Manne, der, als er uns feindlich gegenüberstand, dies auch männlich und offen that; der, ohne sich durch falsche Freundschafts-Versicherungen zu entehren, offen die Hand an den Schwertgriff legte. Da gab es keine Umarmung, hinter welcher sich die Schlange des Verraths barg, aber die geballte Faust dem Gegner entgegenzuhalten, sprach er deutlich und ohne Winkelzüge: Ich bin euer Feind.' Achtung einem solchen Manne!" Die „Wehrzeitung" führt dann aus, daß die alte Feindschaft glücklich begraben ist, und schließt mit dem Wunsche: „Gott geleite, Gott schütze Italiens ritterlichen König!"
bedeutet.
Darmstadt, 20. September. Die außerordentliche Landes- erledigte in ihrer gestrigen Sitzung bei Fortsetzung der Berathung des' Verfassungs-Entwurfs dessen §§ 18 bis 31 unter Zugrundelegung des von dem Ausschüsse vorgelegten Entwurfs. Die einzelnen Paragraphen wurden sämmtlich angenommen. § 18 handelt von der Wählbarkeit in die Gemeindevertretung. Voraussetzungen hierzu sind außer den Bedingungen der Stimmfähigkeit: Zurücklegung des 30. Lebensjahres und ehrbarer Lebenswandel, sowie außerdem, nach einem angenommenen Amendement Schwabens, bewährter kindlicher Sinn; statt der letzteren Dualität wollte die Ausschuß - Majorität nur eine diesbezügliche Erwartung ausgesprochen , die Ausschuß - Minorität dagegen Nichtfernhal- tung vom öffentlichen Gottesdienst und heiligen Abendmahl aufgenommen haben; der zweite Theil des Paragraphen, wonach sowohl bezüglich des Verfahrens, als bezüglich der Eigenschaft der Gewählten eine Prüfung von Amtswegen eintritt, wurde unverändert angenommen. § 19 (über die Wahlordnung) wurde ohne Discussion erledigt. § 20 (öffentliche Verkündigung, Verpflichtung, Beanstandung der Gewählten) wurde nach dem Anträge der Ausschuß-Majorität angenommen, während ein Zusatz der Ausschuß-Minorität, der die Aufnahme einer bestimmten Gelöbnißformel bezweckte, abgeworfen wurde. Die §§ 21 (Wahl der Gemeindevertreter auf 6 Jahre, Ausscheiden der Hälfte nach 3 Jahren), 22 (nachherige Wirkungslosigkeit der Wahl mit Hinwegfallen der Bedingungen der Wählbarkeit), 23 (Nachwahlen der Gern ein cevertretung) und 24 (Auflösung der Gemeindevertretung durch Den Oberkirchenrath) finden unverändert Zustimmung. § 25 wurde, insoweit er die Wahl ber Kirchenvorsteher und weltlichen Abgeordneten zur Diöcesansynode fixirt, angenommen, insoweit er von den Qualitäten der Kirchenvorsteher spricht, als nicht hierher gehörig gestrichen, insofern er endlich die Mitwirkung der Gemeindevertretung bei Besetzung der Pfarrstellen in's Auge faßt, heute noch nicht herathen; diese letztere Berathung wurde bis zur Discussion der Bestimmungen über die Pfarr- besetzung vertagt. Die §§ 26 (Ausübung des Einspruchs gegen Kirchengesetze nach § 3 durch die Gemeindevertretung), 27 (Fortsetzung von Gemeindestatuten durch die Gemeindevertretung), 28 (Gegenstände, bei denen die Gemeindevertretung den Beschlüssen des Kirchenvorstandes ihre Genehmigung ertheilen muß), 29 (Zusammentritt der Gemeindevertretung), 30 (Einladung der Mitglieder und Vorsitz) und 31 (Beschlüsse und Verhandlungen der Gemeindevertretung) wurden theils unverändert, theils mit geringen Modificationen angenommen.
(Darmst. Ztg.)
Berlin, 20. September. Wie die „Post" erfährt, ist gestern General v. Manteuffel hier angekommen und hat bei seiner Ankunft in seinem Zimmer das Fcldmarschalls - Patent vorgefunden. Herzbruch ist zum Präsidenten der Jastiz-Prüfungsbebörde ernannt.
Berlin, 20. September. Die Spen. Zeitung erfährt heute „aus sicherer Quelle," daß die landesherrliche Anerkennung des Prof. Neinkens als katholischer Bischof erfolgt ist. Die Allerhöchst vollzogene Anerkennungsurkunde wird ihm unmittelbar nach feiner Vereidigung eingehändigt werden Ans der schlimmsten Nothlage sind die preußischen Altkatholiken damit nun wohl gerettet. Nicht bloß die Sacramente, deren Ertheilung den Bischöfen vorbehalten bleibt, sind ihnen nun ohne allzu große Erschwemiß wieder zugänglich, dazu hätte es der staatlichen Anerkennung nicht einmal bedurft, vielmehr auch für die vom Staate zu schützende Jnrisdictions- und Disciplinargewalr, welche auf die Dauer für ein katholisches kirchliches Leben nicht entbehrt werden kann,: ist hiermit Rath geschafft. Allein — auch nach solcher Beseitigung der aller-
Frankreich.
Paris, 20. September. Der „Soir" versichert, Chambord habe erklärt, sobald sein Erbrecht anerkannt sei, werde er seinerseits bereit fein, alle Eingeständnisse zu machen, die von den Vertretern des Landes für nöthig erachtet werden sollten. Der „Soir" bestreitet, daß Chambord bereit sei, zu Gunsten des Grafen von Paris abzudanken, sobald er anerkannt sein und zu Versailles königliche Ehren erhalten haben werde. Ein anderes Blatt bestreitet die Nachricht über die versöhnlichen Absichten Chambord's. Die Legitimisten behaupten, Larcy sei gar nicht zu Frvhsdorf gewesen.
3ta(ien.
Roni^, 19. September. Die „Opinione" meldet, daß in Folge des Todes des Sultans ein Bürgerkrieg zwischen dem Sohn und dem Bruder des Sultans ausgebrochen ist.
Spanien.
Madrid, 20. September. Carlistische Banden aus Biscaya und Gui- puzcoa haben Tolosa angegriffen, wurden aber mit großem Verlust zurück- geschlagen.
Amerika.
New-Uork, 20. September. Die durch die Fallissements hervorge- rufene Aufregung hat sich vollständig gelegt, umsomehr, als die Sparbanken und Handelshäuser nicht in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Für die Häuser Jay Cooke und Fisk gibt sich eine aufrichtige Theilnahme kund. Das Letztere hofft seine Zahlungen unverzüglich wieder beginnen zu können. Die Journale äußern sich sympathisch und beruhigend.
New-Uork, 20. September. Die Aufregung, welche sich bereits gelegt hatte, kehrt wieder zurück, nachdem die Union-Trust-Bank ihre Zahlungen suspendirt und das Clearing-House sich geweigert hat, Maßregeln zu gegenseitigem Schutz der Banken zu genehmigen. Die Börse wurde auf Befehl des Präsidenten geschlossen, um die Mitglieder in Stand zu setzen, ihre Bilanzen festzustillen.
New-Uork, 20. September. Bei den Banken gehen fortwährend massenhafte Forderungen der Crcditoren ein. Da das Clearing-House sich in der Unmöglichkeit sah, die Conten seiner Mitglieder zu regeln, hat es die Checks und Tratten den Eigenthümern zurückgesandt. Gerüchtweise heißt es, daß, falls ber Ankauf von 10 Millionen Dollars in Obligationen durch die Regierung nicht ausreichen sollte, um die Aufregung zu beschwichtigen, der Finanzminister Billets bis zum Betrage von 44 Millionen, eine Reserve für die Banken darstellend, ausgeben würde. Die Banken beschlossen, unverzüglich Certificate im Betrage von 10 Millionen unter dem Titel „Loan-Certifia- cates" auszugeben.
New-Uork, 21. September. Grant und Richardson sind hier eingetroffen und prüfen mit dem Banquier van der Belt und anderen großen Capi- talisten Die zur Verminderung der Krisis zu treffenden Maßregeln.
New-Uork, 21. September. Von gut unterrichteter Seite wird versichert, Präsident Grant habe das Anerbieten van der Belts, die Banken unter der Mitwirkung der Regierung zu unterstützen, verworfen. Schatzsecretär Richardson ist bereit, morgen noch weitere 30 Mill. Bonds anzukaufen.
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