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ä [(gemeiner Anzelger

Bekanntmachung,

die Ergäiyungswahl der Mitglieder der Grohheyoglichen Handelskammer in Gießen betreffend.

Zur Erganzungswahl der Mitglieder der Großherzoglichen Handelskammer in Gießen haben wir Termin auf

Montag den 29. December, Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 4 Uhr, in dem Rathhanssaalc zu Gießen

bestimmt.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Handelsstandcs der Stadt Gießen werden zu der Wahl mit dem Anfüqen geladen, daß drei Mitglieder zur Handelskammer zu wählen sind.

Im Uebrigen wird auf die hierunter stehenden gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.

Gießen, den 20. December 1873.

fl> Merzogsiche fliiiii)c(s!uiiiimer in fließen.

Gail,

Vorsitzender.

Artikel 2. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma m dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerb­steuer an gehören

Artikel 3. Die Wahlstimme einer Actien - Gesellschaft oder Genossenschaft darf nur durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, die jeder anderen im Art. 2 bezeichneten Gesellschaft nur durch einen ebendaselbst eingetragenen , persönlich haftenden Gesellschafter, die einer Person weiblichen Geschlechts oder einer unter Vormundschaft oder unter Curatel stehenden Person nur durch den im Handelsregister eingetragenen Procuristen abgegeben werden.

Artikel 4. Wer nach vorstehender Bestimmung (Art. 2, 3) in demselben Handelskammerbezirk mehrfach stimmberechtigt ist, darf gleichwohl nur eine Wahlstimme ab geben.

Artikel.5. Zum Mitgliede einer Handelskammer kann nur gewählt werden, wer:

1) das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat,

2) in dem Bezirke der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat und

3) in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Actien-Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Procurist eingetragen steht,

Artikel 6. Mehrere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und derselben Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handels­kammer sein.

Artikel 7. Diejnigen, über deren Vermögen der Concurs (Falliment) eröffnet ist, sind bis nach Abschluß dieses Verfahrens., und Diejenigen, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung weder wahlberechtigt noch wählbar.

Artikel 9. Nur Diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind.

Artikel 12. Jeder Wähler zieht in dem Wahlzimmer einen der auf der einen Seite mit fortlaufenden Nummern versehenen Stimmzettel und legt denselben, nachdem er auf jener Seite die Bezeichnung Derjenigen, welche er zu wählen beabsichtigt, eingetragen hat in den verschlossenen Stimmkasten, lieber die ganze Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches die Namen der Abstimmenden, jede Abstimmung mit Angabe der Nummer des betreffenden Stimmzettels, sowie auch das Crgebniß der Zusammenstellung der Stimmen enthalten muß. Es wird von dem die Wahl leitenden Beamten, beziehungsweise dem von der Handelskammer ernannten Commissär, und den von ihm zugezogenen Urkundspersonen unterschrieben; es werden ihm die Stimmzettel und die sonstigen das Wahlgeschäft betreffenden Aktenstücke beigefügt.

Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos-

Artikel 15, rc. Die Ausscheidenden können wieder gewählt werden. (5841)

Oeffentliche Ladung und Aufforderung.

5211) Gegen den Conditor Carl Vor­werk von Gießen ist der förmliche Concurs proceß erkannt worden. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, hiermit aufgefordert, solche in dem Termin

Mittwoch den 7. Januar k. I, Vormittags 10 Uhr, bei Meidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier anzu­melden und etwaige Vorzugsrechte bei Meidung Verzichts auf dieselben zu be­gründen. Auch soll in diesem Termine die Güte versucht, und eventuell ein Masse- curator und Gläubigerausschuß erwählt, sowie deren Befugnisse festgestellt werden. Die nicht erscheinenden Gläubiger werden in diesen Puncten als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen beitretend ange­sehen.

Gleichzeitig wird der mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesende Gemeinschuldner aufgefordert, seine Rechtszuständigkeiten in obigem Termine und später selbst zu wahren, anderenfalls der für ihn bestellte Abwesen- heitscurator, Max Pilger in Gießen, an seiner Statt gehört werde.

Gießen, 3. November 1873.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen

Bötticher. Stammler.

Bekamttmachuag.

Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:

Dienstag 23. December, Mittwoch 24

Samstag 27.

Dienstag 30.

Mittwoch 31.

Die Interessenten werden daher aufge- sordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Niedercleen, den 19. December 1873.

Eichen:

den

(5852)

v. Meibom.

frische Waare von mir;

dies meinen

Pfg

9

Holzversteiqenmg

Preis per Vi Pfund-Büchse 42 kr.

»nachstehend bezeichnete Holz - Sortimente portofrei bis zum 17. Januar k. Js., Vor- Anwendung höchst einfach; Gebrauchsan- 'öffentlich meistbietend versteigert: mittags 9 Uhr, bei mir einzureichen. Kosten-1Weisung auf jeder Büchse. (3758)

5

1

8

6

6

6

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5854) Der Bau eines Bürgermeisterei- Gebäudes zu Grosirechtenbach, veran­

schlagt:

1) rdarbeiten,

2) Maurerarbeiten,

3) Mauermaterialien

4) Steinhauerarbeiten,

5) Zimmerarbeiten,

6) Zimmermaterialien,

7) Dachdeckerarbeilen,

8) Klempnerarbeiten,

9) Schreinerarbeiten,

10) Schlosserarbeiten,

11) Glaserarbeiten,

12) Anstreichera'beiten,

Offerten sind mit ber Aufschrift: Submission auf den Bau des Bürger­meisterei-Gebäudes"

städtischen Schulen rc., der laufende Tag - und Fuhrlohn, das Anfahren und Kleinmachen des

Holzes,

die laufenden Pflaster-Ausbesserun­gen und

das Straßenreinigen pro 1874 versteigert werden.

Gießen, den 18. December 1873- Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Das Kgl. Preuß. Bürgermeister-Amt. Hardt

jdie übrigen Zahltage für die Auswärtigen' Rmtr. Stöcke, 140 Rmtr. Reiser. " . ! District 6 (Jungferannawald).

Butzbacher Brod!

5855) Sollte der bevorstehenden Feier­tage, sowie der schlechten Witterung wegen, das Besuchen des Gießener Wochenmarkts von meiner Seite unterbleiben, so empfehle ich bestens Nain, Neustadt» Derselbe bekommt wöchentlich mehrere Sendungen

!soll im Wege der schristlichcn Submission (möglichst an einen Unternehmer) vergeben -werden.

Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 24. November 1873.

Der Rechner der Spar- und Lethkasse: Kehr.

geehrten Kunden zur gefäll. Nachricht. Butzbach, den 21. December 1873.

Jvh. PH. Rumpf.

Sgr. 23 6 22 27 17

1 6

25 21

10 3

13

Thlr. zu 53 1207 2069 274 166 670 332 49 846 314 335 80

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den District 5b (Hauptmannsstrauch). Buchen: anschläge, Zeichnungen und Bedingungen sDonnerstag fallenden Zahltage für die? 4 Rmtr. Scheit, 10 Rmtr. Reiser. Kiefern : können vom 2. Januar k. Js. ab in meinem sInteressenten der Stadt Gießen, dagegen? 17 Rmtr. Scheit, 17 Rmtr. Knüppel, 40,Amtslocal hicrselbst eingesehen werden.

1 geringer Stamm, 24 Rmtr. Scheit, 2 Rmtr. Knüppel, 9 Rmtr. Stöcke, 6 Rmtr. Reiser. Buchen: 17 Stämme von mittleren Dimensionen, 18 Rmtr. Nutz­holz (Felgen), 307 Rmtr. Scheit, 7 Rmtr. Knüppel, 141 Rmtr. Stöcke, 340 Rmtr. Reiser.

District 72abc (Lindenschied ) Buchen: 5 Stämme von stärkeren Dimensionen, 14 Rmtr. Nutzholz, (Felgen), 363 Rmtr. Scheit, 8 Rmtr. Knüppel, 240 Rmtr Stöcke, 548 Rmtr. Reiser.

District 71 ab (Schloßberg). Buchen: 124 Rmtr. Scheit, 42 Rmtr. Knüppel, 85 Rmtr. Stöcke, 261 Rmtr. Reiser.

Totalität: District 1, 7, 45, 48, 57c, 74abc. Buchen: 23 Rmtr. Scheit, 4 Rmtr. Knüppel, 24 Rmtr. Stöcke, 29 Rmtr. Reiser. Kiefern: 1 Rmtr. Reiser.

Krofdorf, den 19. December 1873.

Der Königliche Oberförster:

! die übrigen Zo, bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche

Bauholzversteigerung.

Montag den 12. Januar f. I., von Vormittags 9 Uhr an, werden im hiesigen Gemeindewald 230 Stück tannene Bauholzstämme von 8 bis 20 Dieter Länge und von 15 bis 30 Centimeter Durch­messer, sowie 8o Stück Dachsparren auf Ort und Stelle versteigert- (58-3)

Hachborn bei Station Fronhausen a/d. Main-Weser-Bahn, 19. December 1873.

Die Deputirten:

G. A. Marx. H. Wallon.

Bekanntmachung.

J5859) Dienstag den 23. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, sollen auf dem hiesigen Bahnhofe 200, Ctr.

; Steinkohlen öffentlich und meistbietend kgegen gleich baare Zahlung versteigert j werden.

r Gießen, den 22. December 1873. Güterexpedition der Cöln-Gteßener Bahn. W i e d e f e l d.

WersicigemmM.

5822) Montag den 29. l. Mts-, Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhause das Reinigen der Oefen in

Jeilgeöotenes.

Bestes Kindermehl

von Giffey 8? Schiele in Rohrbach (Amt Eppingcn, Baden), bestehend aus Milch, Waizcnmeb! undZucker, an.rkannt billig­stes und vorzi glichstcs Nahrungsmittel für Säugling', und kleine Kinder, voll- kommeait r Ersatz der termilcli, hat fortwährend frisch auf Lager Emil Fischbach.

in der Königlichen Oberförsterei Krofdorf. Montag den 5. Januar 1874, Vormittags um 9 Uhr, werden zu Krofdorf beim Wirth Kahlcrt