Gedankenarbeit einherzuschreiten. Das ist der Grund, weßhalb ich in cine| Verteidigung des politischen Geistes der Hochschule Gießen oder überhaupt irgend einer Hochschule, wie ihn die Parteien verstehen, unmöglich eintreten kann. Die Wissenschaft kann und soll das Gemeinsame, was allen Parteien an Wahrheitsstnn und Wahrheitsbedürfniß eigen ist, zusammenfassen, erleuchten, erhellen, dadurch die Parteien beherrschen, aber keiner einzigen unter ihnen dienen.
M. H., Sie haben über die Vorgänge im Finanzausschuß heute die Abgg. Königer und Kuhl gehört und, obgleich in dieser Berichterstattung ein vorwurftsvoller Ton nicht zu verkennen war, ohne Zweifel den Eindruck gehabt, daß ich mich ritterlich gewehrt habe, um meiner Hochschule willen, Sie werden den Eindruck gehabt haben, daß ich ein Wort, zwei Worte, schließlich zwei Satze verkämpst habe mit Mühe und Anstrengung, denn die Verhandlungen haben stundenlang gedauert, und daß ich schließlich, als es sich um die Mptivirung der Tagesordnung handelte, keinerlei Zustimmung gegeben habe. Auf die Frage, ob ich erklären könne, daß nunmehr der Senat auch befriedigt sein würde, habe ich Se. Excellenz den Herrn Ministerpräsidenten Hofmann erklärt, ich sei nicht dazu ermächtigt; ich habe vielmehr vorgeschlagen, diesen ganzen Schlußantrag wegzulassen. Aber das ist mir eben nicht gewährt worden und daß das Unmögliche mir- nicht gelang, nachdem ich Vieles möglich gemacht, was anfangs unmöglich schien, das werden Sie mir doch nicht zur Schuld anrechnen. Unmöglich aber wäre es jetzt für mich, da ich Günstiges für die Universität aus dem Schooße der Kammer beantragt sehe, mich dem weniger Günstigen zu unterwerfen. Ich habe dazu mich keineswegs verpflichtet, ich habe nur nicht gesagt, an diesem Punkt werde der ganze Ausgleich scheitern, denn das durfte ich nicht sagen. Wichtiger als irgend ein Tages- orduungsbeschluß, der ja vielleicht verschiedene Deutungen zuließ, mußte mir die ausdrückliche Ehrenerklärung des Finanzausschusses sein, denn der Senat hat ja gar keinen Antrag zur Verhandlung und Beschlußfassung gestellt. M. H., diese Erklärung war es, woraus ich eö gbgesehen hatte, und die Herren vom Finanzausschüsse, mit denen ich stundenlang darüber berieth, werden mir das Zeugnis; geben, daß ich in der Wahl der Worte zwar zäh, hartnäckig, aber doch auch maßvoll gewesen bin. Ich muß dabei anerkennen, die Loyalität des Zinanzausschuss.es, seinen ehrlichen Willen zum Frieden und eine gewisse Selbstüberwindung auch bei dem Herrn Berichterstatter.
Nun, m- H-, noch ein Wort über einen sehr verehrten Mann, der vorhin hier genannt worden ist.
Im Jahr 1830 hat es an der Universität Löwen einen Professor des Strafrechts gegeben, der das Unglück hatte, durch die Revolution desselben Jahres in einen schweren Gewissensconflict zu gerathen. Die Universität ging in die Hände der Klerikalen über, sie machten diesem Professor glänzende Anerbietungen, wenn er unter der neuen Negierung ferner wirken wolle. Aber er schlug sie aus und verließ sein Amt, um seiner Ueberzeugung treu zu bleiben. Und der damalige Professor in Löwen ist — der heutige Kanzler der Universität Gießen.
M- H., der Wille zum Frieden, zur Versöhnung ist überall vorhanden; ich habe ein großes Interesse daran - und dieses Znteresje haben Sie mit mir — daß der Beschluß, den wir fassen, keinen Stachel zurücklasse, daß mit dem Beschluß ailch wirklich die ganze Angelegenheit aus der Welt geschafft ist für alle Zeit.
Ich glaube, m. H., nachdem ich gestern gegenüber jeder Tagesordnung den Vorbehalt gemacht habe, einer Tagesordnung nur dann zustimmen, wenn dem Rechte des Senats und der sachlichen Begründung seines Protestes kein Abbruch dadurch geschehe, ich glaube hiernach wohl erklären zu dürfen, daß ich mit dem Antrag des Herrn Büchner am meisten zufrieden wäre und Sie dürfen das nicht befremdlich finden. Ich kann mich mit der Minderheit überstimmen lassen, aber unmöglich als Abgeordneter indirect mißbilligen, was ich als Professor, als Mitglied des Senates bona fidc gethan habe.
(Aus die zweite Rede des Abg. Metz war eine Erwiderung unmöglich, weil derselbe als Berichterstatter das Schlußwort hatte und ein Antrag des Abg. v. Rabenau, die Debatte wieder zu eröffnen, von der Mehrheit verworfen wurde)
Deutschland.
Gießen, 21. Juli. Die „Main-Ztg " bringt in ihrer Nr. 165 folgende Erklärung der hiesigen städtischen Lehrer:
Ein in Nr. 158 der Main.-Ztg. enthaltener, die Besoldungsverhäktniffe der Lehrer Gießens betreffender Artikel zeugt von so geringer Sachkenntniß des Verfassers, daß man hier wohl kaum einen Lehrer in Verdacht haben kann, denselben geschrieben zu haben. Dennoch fühlen gerade wir schoil seit längerer Zeit definitiv hier angestellten Lehrer uns verpflichtet, eine Berichtigung zu veröffentlichen und namentlich die Vorwürfe zurückzuweisen, die dem hiesigeli Stadtvorstande in vollkommen ungerechtfertigter Weise in jenem Artikel gemacht worden sind.
Eine im Jahre 1867 Seitens des Stadtvorstandes vorgcnommene Regu- lirung der Lehrerbesoldungen führte zu folgenden wesentlichen Bestimmungen:
1) Bei eingetretener Erledigung einer Lehrerstelle in Gießen erfolgt die Besetzung entweder definitiv mit einem Gehalte von 600 fl. oder provisorisch mit einem solchen von 450 fl.
2) Provisorisch angestellte Lehrer werden nach fünfjähriger Dienstzeit definitiv angestellt mit einem Gehalte von 600 fl.
3) Von 4 zu 4 Jahren tritt eine Besoldungserhöhung ein von je 50 fl., so daß mit dem 16. definitiven Dienstjahre das Maximum von 800 fl. erreicht wird.
Nach diesen Bestimmungen, die jedoch auf die hiesigen Mitpredigerstellen keine Anwendung fanden, wurden vom 1. Januar 1867 an die Lehrer besoldet, und zwar traten von den damals vorhandenen acht defillitiv angestellten Elementarlehrern sofort sieben vermöge ihrer Dienstzeit in den Bezug des Maximalgehaltes Don 800 fl. Ausnahmen wurden inzwischen nur bezüglich einiger Vicare gemacht, deren Gehalt nämlich trotz obiger Bestimmug von 450 auf 500 fl. erhöht wurde. Dabei muß bemerkt werden, daß seit einer langen Reihe von Jahren bis erst vor Kurzem kaum mehr als ein bis zwei Vicare gleichzeitig hier in Verwendung gewesen sind.
Danach nun verurtheilt sich die Stelle jenes Artikels: „In Gießen beziehen die Lehrer einen Gehalt von 450—600 fl.; einige ältere erhalten persönliche Zulagen bis zu 800 fl." von selbst, denn er läßt die Sache so erscheinen, als ob die Lehrergehalte von 450—600 fl. seither hier Regel und die von 800 fl. nur vereinzelte Ausnahmen gewesen seien!
Als das neue Besoldungsgesetz vom 26. November v. I. erschien, ließ dasselbe bezüglich der Schnlstellen in größeren Städten bekanntlich eine doppelte Auslegung zu, eine für die Lehrer günstigere nach Art. 8 und eine weniger günstige nach Art. 6 desselben. Selbstverständlich lag es uns sehr am Herzen, daß unsere Besoldungen nach Art. 8 geregelt wurden, wonach nämlich nicht eine ein für allemal bestimmte Anzahl von Schulsteüen zu je einer Besoldungs- klasse vereinigt werden, sondern jeder Lehrer nach seinen Dienstjahren alle Besoldungsstufen bis zur höchsten aufsteigen kann, ohne auf eine durch Tod oder Pensionirung entstandene Lücke in der höheren Classe warten zu müffen. Wir trugen unserem Stadtvorstande unsere darauf bezüglichen Wünsche schriftlich vor und müssen mit dankbarer Anerkennung erklären, daß derselbe in seiner Sitzung am 13. März d. I. einstimmig den Beschluß gefaßt hat, die für uns günstigere Auslegung des Gesetzes nach Art. 8 eintreten zu lassen. Folge dieses Beschlusses ist aber, daß nicht nur, wie der fragliche Artikel in Nr. 158 behauptet, „einige", sondern von den im Augeblick hier definitiv angestellten sechs Lehrern fünf in den Bezug der höchsten Besoldung von 1200 fl. ausschließlich Wohnungsentschädigung eintreten. Daß aber auch die jetzt an hiesigen städtischen Schulen verwendeten vier Vicare, deren hiesige Dienstzeit bei dreien kaum nach Monaten berechnet werden kann, daß auch sie von dem Vortheil des Gesetzes nicht ausgeschlossen bleiben sollen, geht daraus hervor, daß dieselben nach Beschluß des Stadtvorstandes für die beiden ersten Dienstjahre einen Gehalt von 500 fl., im dritten Jahre 550 fl., im vierten 600 fl. und vom fünften an den Minimalgehalt eines definitiv angestellten Lehres, also 650 fl. beziehen sollen. Diese in der Stadtvorstands-Sitznug am 13. März gefaßten Beschlüsse wurden unseres Wissens alsbald Großh. Kreisamte vorgelegt und von diesem behufs der Bestätigung nach Darmstaut eingesendet.
In einer weiteren Sitzung am 21. April schritt dann auch der Stadtvorstand zur Regelung der Gehalte der Mitprediger, ein Vorgehen, das zwar durch das Gesetz vom 26. November nicht bedingt war, das mau aber doch billiger Weise erwarten konnte und gerade, weil es aus freier Entschließung des Magistrats hervorging, um so dankbarer anerkennen mußte. Die betr. Beschlüsse folgten den vorausgegangenen nach Darmstadt nach.
Auffallend war es nun allerdings, daß letztere, die Besoldungen der Mitprediger betreffenden Beschlüsse schon vor einigen Wochen von hoher Behörde genehmigt hierher zurückkamen, so daß diese Herren bereits in den Genuß ihrer Zulagen gesetzt werden konnten, während die Genehmigung der uns betreffenden, schon viel früher abgegangenen Anträge erst seit einigen Tagen hier angelangt ist, und wenn wir auch gestehen müssen, daß wir der endlichen Erledigung der Sache in letzter Zeit mit Ungeduld entgegengesehen haben, so konnten wir doch keinen Augenblick unseren Stadtvorstand verantwortlich machen wollen für die Verzögerung, die er nicht verschuldet hat.
Nicht minder ungerechtfertigt ist der Vorwurf, daß der hiesige Magistrat Vicare, „deren Dienstzeit nach Decenuien gemessen werden können", auf definitive Anstellung ungehörig lang warten lasse. Nach der oben angeführten Organisation von 1867 hat der Stadtvorstand das Recht, einen Vicar erst nach hier in Gießen vollendeter fünfjährigen Dienstzeit definitiv anzustellen. Von den gegenwärtig hier in Verwendung stehenden Vicaren ist allerdings Einer schon eine Reihe von Jahren im In- und Auslande im Schuldienste gewesen, jedoch erst seit zwei Jahren hier angestellt. Gerade mit Rücksicht auf die frühere Dienstzeit deffelben hat aber der Stadtvorstand schon vor beinahe einem Jahre beschlossen, von jener Bestimmung abzusehen und den betr. Vicar definitiv anzustellen und zwar mit Wirkung vom 1. Januar d. I. an. Daß trotz dieses Beschlusses eine Bestätiguug Seitens der Regierung noch nicht einge- troffen ist, mag zwar dem Wartenden recht empfindlich sein, keinesfalls abcr kann der Stadtvorstand auch für diese Verzögerung verantwortlich gemacht werden!
Zu diesen rein sachlichen Erwiderungen auf den Artikel in Nr. 158 der Main-Ztg. fühlen wir uns, soweit derselbe speciell uns berührende Fragen betrifft, unserem Stadtvorstande gegenüber verpflichtet, und wir ergreifen zugleich die Gelegenheit, demselben für sein seither stets der Schule und ihren Lehrern zugewendetes Interesse, das uns ganz besonders durch den einstimmigen Beschluß bei Ausführung des Gesetzes vom 26. November v. I. zu gute gekommen ist, unseren aufrichtigen Dank hiermit öffentlich auszusprechen.
Die derzeit daselbst angestellten Elementarlehrer:
(Surf d) m a n tt. g elf in g. I u n g. Müller. Römer. Schmidt 1.
Darmstadt, 17. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 32 enthält:
1. Summarische Ueb er sicht der Rechnung Großherzoglicher Landes-Waisen- Aiistalt zu Darmstadt für 1872.
2. Übersicht der für das Jahr 1873 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal - Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen.
3. Ordensverleihungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst zu verleihen geruht: am 3. Juni das Militär-Sanitäts-Kreuz: dem Districtscinnehmer der Districtseinneherei Osthofen, Ludwig Theodor Leonhardt ; am 28. Juni die silberne Verdienst-Medaille für Wiffcnschaft, Kunst, Industrie und Landwirthschast: dem Hofsilberwaaren.Fabrikanten Ludwig Vietor.
4. Namensverändenmg. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 13. Juni der Marie Breitwieser von Langstadt.zu gestatten, daß dieselbe statt des bisherigen den Familiennamen Heyl führe.
5 Charakterertheilnngkn.
6. Versetzung in den Ruhestand. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 27. Juni den Schullehrer an der evang. Schule zu Stockheim, im Kreise Büdingen, Georg Conrad Wiegand, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.
7. Concurrenzeröffnnng. Erledigt ist: die evang. Schulstelle zu staden, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 400 st.; dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Büdingen steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
8. Sterbfälle. Gestorben sind: am 16. Juni der Schullehrer Ehrbar


