23^- Des Himmelfahrtfestes wegen wird die nächst 'Nummer Freitag den 23 d. Mts. ausgegeben
^reiS virrteljährrz 1 fl. 12 k. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen virrtellährig i fL 29 fr.
Erscheint tätlich, mit Au», nähme Sonntags.
Expedition: Canzleiber», Llt- B. Rr. 1.
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Mnzeige- und Wmtsöl'att für den Kreis Kiessen.
Nr.
Mittwoch den 2L Mai
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Der landwirthschaftliche Bezirksverein Gießen wird
Samstag den 24k. l. Mts., Vormittags 10 Uhr,
zu Gießen in dem Auditorium des Herrn Professor Dr. Thaer auf dem Brand eine Generalversammlung halten, zu welcher alle Mitglieder des Vereins und alle Freunde der Landwirthschaft, insbesondere die Herren Ortsvorstande und die Lehrer eingeladen werden.
Tagesordnung:
1) Vorlage der Rechnung pro 1872,
2) Verwendung der dem Verein zur Verfüguug stehenden Mittel pro 1873,
3) Vortrag des Herrn Professor Dr. Thaer über die Kartoffel, verbunden mit Experimenten (Fortsetzung deS in der Generalversammlung am 24. August v. I gehaltenen Vortrags),
4) Vortrag des Herrn Lehrer Leith äußer von Groß-Linden über das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf landwirth- schaftlichem Gebiete, . t
5) Berathung über deu Antrag des Herrn Mayer Katz von Steinbach auf Abhaltung einer Viehausstellung im Kreis Gießen, verbunden mit einer Ausstellung landwirthschastlicher Geräthe.
Sollten einzelne Mitglieder noch weitere Gegenstände zur Berathung in Vorschlag zu bringen haben, so wird gebeten, dies vor Beginn der Versammlung dem Unterzeichneten mitzulheilen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, deu in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern von dieser Einladung Kenntniß zn geben.
Gießen, den 17. Mai 1873.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen:
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eintrete.
Berlin, 17. Mai. Der Gesetzentwurf über die Civilehe schreibt im § 1 vor, daß die Vollziehung der von den einzelnen Religions-Gesellschaften für die Eingehung der Ehe vorgeschriebenen Förmlichkeiten erst nach Abscblicßung der Ehe vor dem Ehestands-Beamten erfolgen darf. In mehreren Blättern wird nun befürwortet, daß die Uebertretung dieser Vorschrift mit einer in dem Entwurf aufzunehmenden Straffestsetzung angedrohet werde. Die- würde ganz zwecklos sein. Denn im $ 337 des Strafgesetzbuches heißt es schon: „Eiu Geistlicher oder anderer Religiousdieuer, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm uachgewieseu worden ist, daß eine Hcirathsurkunde von dem Personenstands-Beamten ausgenommen sei, wird,
Herstellung der katholisch-theologischen Fakultät in Gießen hänge mit der^Vorlage des neuen Kirchengesetzes zusammen, welche erfolgen solle, sobald die Sache in Preußen zu einem definitiven Abschluß gelangt sei, und mau beabsichtige, sich an die preußische Gesetzgebung anzuschließen. Es werde sich dann fragen, ob man die Fakultät in Gießen wieder Herstellen oder von den Geistlichen bei ihrer Anstellung verlangen solle, daß sie an einer bestehenden Fakultät einer anderen deutschen Universität ihre Studien gemacht haben. Die Stadt Gießen habe sich erboten, zum Bau eiuer neuen Aula 22,000 fl. beizutragen."
Als Staatsbeitrag zur Bestreitung der Ordenskosten sind im Budget jährlich 3000 fl. vorgesehen. Der berichtende Finanz-Ausschuß ^glaubt trotz der Abneigung seiner Mehrheit gegen derartige Ausgaben auf Staatskosten diese Forderung für diesmal nicht beanstanden zu sollen, zumal das 25jährige Jubiläum des Laudesherrn derartige Verleihungen voraussichtlich .veranlassen wird und zumal in allen deutschen Staaten und namentlich in Preußen Ordensverleihungen in größter Ausdehnung stattfinden, Hessen aber als kleiner Einzelstaat nicht wohl eine ganz gesonderte Stellung einnehmen könne. — Was die Apanagen der Prinzen Ludwig, Wilhelm und Heinrich anlange, so hält der Ausschuß an dem Satz fest, daß ein förmlicher Rechtsgrund zu deren Bewilligung nicht vorhanden sei, da nur nachgeborene Brüder des Großherzogs als Entschädigung für ihre durch die Primogenitur-Orduung verlorene» Rechte auf die Thronfolge einen solchen Anspruch hätten. — Beim Etat des Ministeriums des Aeußern wird ausgesührt, daß es im Interesse von Fürst und Land sachgemäß sei, daß der Minister-Präsident seine jetzige Stellung in Berlin und dahier gleichzeitig beibehalte, wodurch auch eine Ersparung von 11,000 fl.
m fc-rr x I „Die Herbeischaffung künftiger Lehrkräfte sei bei den neuerdings üblichen
Dcui|d)lano. ! hohen Anforderungen bezüglich der Dotirung von Professoren ausnehmend schwie-
Giesterr, 20. Mat. Der Franks. Pr. entnehmen wir folgenden, die Ver-!rig. Bezüglich des Polytechnikums habe die doppelte Vertretung der Wissen- hältnisje unserer Universität betr.Artikel: Ein Darmstädter Correspondent Jhresjschaft in Gieße,i und Darmstadt allerdings ihr Mißliches. Bei Verhandlung aeschätztenBlattes hat aus dem „im Druck befindlichen" Berichte des Finanzaus'-der Neubauten, welche für beide Orte gefordert würden, ergebe sich die passende schusses der zweiten Kammer von einer Beurtheiluug des gegenwärtigen Lehrkörpers Gelegenheit, die Frage über Beseitigung dieses Mißstandes in Betracht zu der Landesuniversität Bruchstücke mitgetheilt, von denen wir im Interesse der Ehre ziehen. Die Zahl der Besucher des Polytechnikums werde sich verringern, so- unserer Kammer so lange, bis der gedruckte Beweis des Gegentheils vorliegt, bald die beabsichtigte Trennung der Vorbereitungsklassen davon erfolge, was bei annehmen müssen, daß sie auf unverbürgtem Hörensagen, auf mißveiständlichewBeurtheilung über das Gedeihen dieser Anstalt in Betracht gezogen werden müsse. Auslegungen aus dem Zusammenhang gerissener Worte beruhen. In unseren. Die Frage der Verringerung der Anzahl der eigentlichen Beamten bei der Uni- academischen Kreisen erscheint undenkbar, daß ein hessischer Abgeordneter fähig! versität werde das Ministerium eiuer ernstlichen Untersuchung unterziehen und wäre über den Anstellungs- und Bernfungsmodus bet Besetzung unserer Lehr-den ständischen Desidcrien gerecht zu werden suchen. Die Frage wegen Wieder-
stichle in einem amtlichen Actenstücke empörende Anschuldigungen ttiederznlegen, : ohne sich um eine auch nur oberflächliche Kenntniß seiner wirklichen Beschaffen- ' heit bemüht zu habeu. Andererseits erscheint noch undenkbarer, daß Einer, der :• diese Kenntniß hat, der weiß, wie bei uns erstens die Facultät, dann der Senat und zwar jedes Mal auf Grund doppelter Berichterstattung verfährt, ehe es zum Beschlüsse über die Caudidatcnliste kommt, der ferner weiß, daß selbst das Ministerium Dalwigk sich fast ausnahmslos streng an diese Beschlüsse gebunden Kat — zu der unverzeihlichen Behauptung gelange, der Lehr Körper der Lan- desuniversität sei durch Nepotismus, Brodneid und Gcsinnungspolitik zusam menaesetzt. Es läßt sich kühn behaupten, daß es wenig Hochschulen in Deutsch land giebt, an denen die Art des Verfahrens bei der Wahl neuer Lehrkräfte soviel Bürgschaften rein sachlicher Beurtheiluug mnd darum auch des Erfolgs gewährte, wie das bei uns der Fall ist und sich bei jeder Berufung von Neuem durch die That erweist. Es erscheint schließlich undenkbar, daß ein Ausschuß unserer Kammer vor den nothwendigen Wirkungen von Ereignissen, wie sie in der Aufhebung der kath. theologischen Facultät, den Verlusten von 1866 und der Errichtung des Polytechnieums gegeben sind, beharrlich die Augen verschließen, um von „der geringeren Leistungsfähigkeit" der Hochschule in demselben Augenblicke zu reden, wo dieselbe ihre Frequenz in stetiger Zunahme begriffen und aus dem besten Wege sieht, unverschuldete Einbußen in kurzer Frist mehr als auszugleichen, wo die Auditorien mehrer Fächer überfüllt sind, wie nie zuvor, andere Fächer nach langer Erstarrung zu neuem kräftigen Leben erwachen, und der Besuch von Ausländern von Semester zu Semester erfreulichere Ver hältnisse zeigt. Wie gesagt, wir können einstweilen nicht an die völlige Echtheit jener Mittheilungen glauben. Sollte sie sich aber bestätigen, wie wir nicht hoffen, so läge ein Ereigniß vor, das kein Beispiel kennt, so lange es Universitätsbudgets in deutschen Ständekammern giebt, und die Folgen würden nicht ; ausbleiben.
Darmstadt, 19. Mai. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Mai den Generaljecretär der landwirthschaft licheu Vereine, Karl von Langsborff, auf sein Nachsttchen aus seinem Dienste mit Wirkung vom 1 Juni 1873 zu entlassen.
Darmstadl, 19. Mai. Ministerial Dircctor v. Starck gab im Finanzausschuß der zweiten Kammer über die Verhältnisse der Landesuniversität, bezw. des Polytechnikums, folgende Erklärung ab:


