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Oießemr Anzeigtr.
Erscheint täglich, mit lh* nähme Sonntags.
Expedition: 6anxl«tfcer*.
At. B. «r. 1.
Mzeige- und Wmtsötatt für den Kreis Siessen.
1873.
Freitag den 18. Juli
Nr. WS»
flmtfidjer Theil.
sein.
a.
b. aus den Grundrissen der Keller und Fundamente, sowie der übrigen Stockwerke,
e.
Die Pläne^ müssen ^sämmtlich, auck in den Duplikaten, auf starkes Papier gezeichnet oder wenigstens auf solches fest auf- aeroaen fein. Sie müssen insbesondere über alle beabsichtigten Feuerungsanlazen genauen, die Beurtheilung etwaiger Feuergefährlichkeit leicht ermog ch den Ausschluß geben. Nöthigenfalles müssen die zu diesem Behufe geeigneten Detailzelch>iliugen^l,efeAwerdeii. <>rmeiduna der Zurückweisung
Die Lituationsriffe, welche seither besonders häufig zur Beanstandung Anlaß gaben, mupen per LZermeioung oer ^uru«wel,uug sä» crjresyftÄ'ÄS «sw -i'
Gießen, am 28. Juni 1873.
eine daraus entspring Gießen, den
Sollten diese Bestimmungen, uiM vuu. ........ •*- ----.-Z -L vt/ c ~
ende Verzögerlmg in Ausführung ihrer Projekte sich ledlglich selbst zuzuschrelben haben- ' 28. Juni 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen,
v. Röder.
d aus einem oder,wenn das Gebäude von mehreren Straßen begrenzt wird, aus eben so vielen Aufrissen; . <.
e.' aus dcn Profilen der Verdachitngen und sonstiger horizontalen Gesimse (Bei einfacheren Bauten, insbesondere in den Landorten, kann hiervon
B e k a n n t m st ch u n g.
Betreffend: Das bei Gesuchen nm Bauerlaubniß einzuhaltende Verfahren.
Die Pläne welche bei Gesuchen um Bauerlaubniß uns vorzulegen sind, leiden so häufig an äußeren und inneren Mängeln, daß wir uns veranlaßt **■" ÄWXi'gezeichneten, das zu verwendende Baumaterial durch die üblichen Farbemniters^e kenntlick machenden Pläne und, soweit zu deren Verständniß ersorderlich sein sollte, besonderen Beschreibungen - beiden in doppelter Ausfertigung begleitet ®Ufe ellwmWwattonsriß, welcher namentlich den Umfang des Bauplatzes, die etwa darauf stehenden Gebäude, sowie Richtung und Breite der den Platz begrenzenden Straßen, die angrenzenden Gebäuve der Nachbarn, nebst deren Beschreibung enthalt,
Betreffend: Das bei Gesuchen um Bauerlaubniß einzuhallende Verfahren- ,
Das Großhcrzogliche Krcisamt Gießen
an die Großhrr^ogiichrn Bürgermeistereien des Kreises.
c>ndem wir Sie auf die vorstehende Bekanntmachung verweisen, beauftragen wir Sie, bei vorkommenden Baugesuchen die Interessenten danach zu bedeuten die in Ihren Gemeinden wohnenden Bauhandwerker, fBauunternehmer) aber alsbald von dem Inhalt der Bekanntmachung m Kenntlich zu setzen.
' v- Röder.
Gießen, den 17. Juli 1873.
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(Nr. 940.)
(Nr. 941.)
(Nr. 942.)
(Nr. 943.)
(Nr. 944 )
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v- Röder.
(Nr. 945 ) (Nr. 946.) (Nr. 947.)
Nr. 18 des Neichsgesehblattes, ausgegeben den 3. Juli 1873, enthält:
Gesetz betr. die Einführung der Verfassung des deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen. Vom 25. Jun: 1873.
ZL "L^°^S^^Z«gTLsstn Mfi/Sb A-rzt- des R-ichshe-res und der Kaiserlichen Marine, sowie an bie B-'r?rdnu7«7b-tt°^i-b°KÄ der Reichsbeamten nach Maßgabe des Tarifs ju dem Gesetze vom 30. Juni 1873 über di- Bewilligung von GAetz^betr^dte^RcgistrirungOundOdi^'Bezeschnung der Kauffahrteischiffe. Vom 28. Juni 1873.
Nr. 1!> des Neicköllesetzblaltes, ausgegeben den 8. Juli 1873, enthält.
Gesetz, betr. den Antheil des ehemaligen Norddeut'chen Bundes an der französischen Krregskosten Entschadlgung. Vom 2. Jfult 1873.
II. Addit'onal-Verrrag zu dem Postoertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und Schweden. Vom 23/24. Februar lob. -
B kanntmachung, betr. die Pharmacopoea Germanica. Vom 4. Juli 1873.
politischer Theis.
Deutschtand.
* * Darmstadt, 17. Juli. Die „Neue Frankfurter Zeitung" enthält einen heftigen Angriff auf den Abgeordneten Schaum wegen seines Antrags auf Uebernahme der landwirthschaftlichen Schulen durch den Staat imb. Einreibung deren Lehrer in den Staatsdienst, welchen Antrag Herr Lchaum am 11. d. in der zweiten Ständekammer gestellt hatte. Man beschuldigt den- wlben fälschlich, daß er seine Rede abgelesen habe nnd insinuirt seinen Wählern, daß sie sich in ihrer Hoffnung, durch Herrn Schaum die Grundsteuer abgeschafft zu sehen, getäuscht sehen mußten. Es ist eine Unart eines Theils unserer Presse, unbequeme oder solche Anträge, welche nicht von Vertrauensmännern einer Partei eingebracht werden, durch persönliche Ausfälle zu bekämpfen. Wir constatiren der Wahrheit gemäß, daß Herr Schaum gut und rein sachlich gesprochen hat, daß seine Ansichten, welche diejenigen des Frankfurter Clubs für Landwirthe sind, vielfach die Anerkennung der Kammern gefunden haben und sein Antrag im Wesentlichen nur deßhalb abgelehnt wurde, weil man der Meinung war, daß die thatsächlichen Verhältnisse, aus die derselbe sich stützte, noch nicht hinlänglich aufgeklärt seien.
Herr Schaum hat einen sehr verdienstvollen Zusatzbcricht über die
Grundsteuerfrage erstattet, mit dessen Grundgedanken dem Vernehmen nach die Abqg. von Rabenau und Buff einverstanden sind.
In der heutigen Sitzung genehmigte zunächst die Kammer, ^dem Antrag des Finanzausschusses zuwider, auf Befürwortung der Abgg. Schuchard, Buff und von Rabenau den Antrag des ersteren auf Bildung eines Kurfonds für das Bad Salzhausen und setzte sodann die Verathunng und Abstimmung über die direc t en Steuern aus, um sofort auf die indirecten Steuern überzugehen. — Nach zweistündiger Debatte nahm die Kammer mit allen gegen 3 Stimmen (Schaub, Pfannstiel und Wadsack) den Ausschußantrag auf Wegfall der seitherigen Obstwein- und Weinst e u e rg es e tz g e bu n g mit dem 1 Jan. 18 74 und (behufs der Gleich- stellting der inneren Besteuerung der drei Provinzen) auf Uebernahme der Provinzial straßenbauschulden durch den Staat an. Diese Schuld betragt dermalen noch: für Oberhessen 1,170,726 st. und für Starkenbarg 301,000 st. — Die Debatten waren theilweise sehr erregt; wir haben vielleicht später Gelegenheit, darauf zurückzukommen.
Der Antrag des Abg. Edinger auf Aufhebung des Brückengeldes wurde gegen neun Stimmen abgelehnt. Der Abg. Oechsner von Mainz meinte bei Begründung des Antrags, daß die Sache sehr bald zu Gunsten von Mainz nnd Worms erledigt sein würde, wenn auch die Lahn und der arm


