Ausgabe 
18.3.1873
 
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Geldstrafe bedroht sind, $§ 116 alin. 1, 121 alin. 2, 123 alin. 1. 138, 148, 292, 299, 300, 320 und 337 de« RetchsstrafgesetzeS;

III. außerdem folgen weitere Vergehen:

1) die Beschädigung rc. öffentlicher Bekanntmachungen rc., $ 134;

2) böswillige Wegnahme rc. AuioritätSzeichen« rc., Z 135;

3) Erbrechung amtlicher Siegel rc., § 136;

4) Beseitigung rc. gepfändeter Sachen, § 137 ;

5) Beleidigungen, §§ 185 bis 200, mit Ausnahme der Kalle des § 197 und der Fälle, in welchen die Beleidigung mittelst einer Thättgknt oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen bc- gangeu worden ist;

6) einfacher Diebstahl, § 242, sofern der Beschuldigte noch nicht wegen Diebstahls, Raubs over gleich einem Räuber oder wegen Hehlerei bestraft worden ist;

7) Unterschlagung, § 246;

8) Begünstigung und Hehlerei nach den ZZ 257, 258 pos. 1, § 259 ves RcichSstrafgesetztS, wenn das Vergehen, auf welches stch dir Begünstigung over Hehlerei bezieht, zur Eornpetenz des Landgerichts gehört, uno toern eine Bestrafung des Befchulvigten wigen dieses Vergehens noch nicht statt- gesunden hatte;

9j Betrug, § 263, sofern der Beschulvtgte wegen dieses Vergehens noch nicht bestraft worden ist;

10) Untreue, § 266;

11) Vereitelung der HülfSvollstreckung, § 288;

12) rechtswidrige Wegnahme von Sachen, § 289;

13) widerrechtlicher Gebrauch fremder Sachen, § 290;

14) widerrechtliche Zueignung gebrauchter Munition, § 291;

15) unbefugte Ausübung der Jagd, § 293, sowie unberechtigtes Fischen und Krebsen in den Fallen de- $ 296;

16) Sachbeschädigung, Z 303.

Art. 3. Die im Art. 2 sub I bis III aufgesührten Vergehen werden je- doch nur unter der Voraussetzung der lanvgerichtlichen Aburlheilung überwiesen, dab im gegebenen Falle eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 50 Thalern, allein over in Verbindung, zu erkennen, dem Beschädtglen auch nicht eine den Betrag von 100 Thalern übersteigende Butze zuzu.prechen ist.

Ist da« Landgericht der Ansicht, batz diese beschränkte Strusbesugnttz aus- reiche, dann hat es in Gemäßheit des Art. 422 uno folgende der Strafprocetz- ordnung weiter zu verfahren.

Wird in diesem Falle gegen das landgerichtliche Erkenntnitz Appellation ver­folgt, so hat der Appellhof auch bann in der Sache selbst abäudernv zu erkennen, wenn er der Ansicht ist, datz im gegebenen Falle eine die landgcrichtltche Eompe' tenz überschreitende Strafe oder Butze aue-zusprechen gewesen sei.

Ist dagegen da« Langericht der Ansicht, baß wegen eines der ihm nach Art. 2^ sub. I bi« 111 zur Aburthetlung zugewlesrnen Vergehen eine Gefängntß- strafe von 3 Monaten oder mehr, ober eine Geldstrafe über 50 Thaler zu erken­nen ober dem Verletzten eine Butze von mehr als 100 Thalern zuzusprechen sei, so Hot es dies auszusprechen unb in Gemäßheit be« Art. 421 beziehungsweise 247 bis 253 der Strafprocrtzorvnung zu verfahren.

Wirb hiernächst der Beschuldigte vor das Bezirksstrafgericht verwiesen, so hat dasselbe in der Sache zu erkennen, auch wenn es eine geringere Strafe oder Butze für ausrrichend hält.

Art. 4 Ist ein nach Art. 2 der landgrrichtlichen Eompetenz zugewteseue« Vergehen conm; mit einem zur Competenz des BezilkSstrafgenchtS gehörigen Der- gehen, so ist die Kompetenz des Gerichts höhere» Ordnung zur Verhandlung und Entscheidung auch für das geringere Vergehen begründet.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem.....in Wirksamkeit; die Bezirks­

strafgerichte haben jedoch in den der lanvgerichtlichen Kompetenz zugewieseneu Strafsachen zu erkennen, in welchen bis zum ... . eine Verweisung vor vae Bezirksstrasgericht stattgesunden hat.

Urkundlich rc.

Darmstadt, 15. März, von den fünf dahier wohnenden Reichstag-abge- ordneten sino erst zwei (Dernburg und v. Wedekinv) nach Berlin abgereist, drei (Metz, Hoffmann, Martin) sind durch die Ausschutzberathungen zweiter Kammer dahier festgeyalten. Hoffentlich werden diese Arbeiten, die, wenn nicht die land- ständischen Geschäfte auf ernstliche Hemmnisse stoßen sollen, augenblicklich unmög- lich unterbrochen werben können, in 14 Tagen so weit gevirhen sein, datz der Eintritt der drei letztgenannten Herren in ben ReichlStag erfolgen kann. Einiges Aufsehen erregt hier da« Gerücht, baß der Gcoßherzog den botanischen Garten, der gegen rin Entgelb auf seinrm Prtvctrigenthum angelegt wurde, verkauf^ habe, indem der Garten für da« Polytechnikum nicht entvehrlich ist und die Stanve vor nicht langer Zeit erhebliche Mittel zu seiner würbigen Jnstanosetzung bewilligt haben. E« steht zu erwarten, datz, wenn aus dem Verkauf beharrt wird, batz Hofmarschallamt einen anderen geeigneten Platz beschafft und die Kosten der Ver- legung des Gartens trägt. Am 25. l. M. wird die evangelische Lundessynove dahier zusammentreten. Alsdann wirb stch wohl rasch der immer noch nicht ent- schiedene Streit, ob der Protestantenverein oder die Friedberger Evnferrnz die Majorität besitzt, lösen. Für das zur Erinnerung an Vie Waffe ithuteu der 25. Division im deutsch-französischen Kriege dahier zu gründende Hessenvenkmul sind in hiesiger Stabt bis jetzt über 8000 st. gezeichnet. W nn an anderen Orten mit gleichem Eifer beigesteuert würbe, so könnte sich bald ein würdiges Denkmal zu Ehren unserer deutschen Krieger erheben. In verschiedenen Krei- sen rüstet man sich dahier bereits, um am 22. l. M. Kaiser« Geburtstag durch patriotische Zusammenkünfte zu feiern. (D. Pr.)

Darmstadt, 17. März. Der Minister Hoffmann ist gestern nach Berlin abgercist, um seine noch daselbst befindliche Familie abzuholen. Gegen Ende des Monats wird er zurückkehren.

Berlin, 14. März. Die gestrige Sitzung der Untersuchungs-Eommtsston hat, wie glaubwürdig versichert wird, tu der Prüfung der Elsenbahn-Angelsgen- hett, so wett Herr Wagener darin verwickelt ist, für diesen sehr ungünstige Re,ul- täte ergeben. Entgegengesetzte Gerüchte, von ein.rSeite verbreitet, die von vorn herein die Anregung des Herrn LaSker wenig günstig in der Presse behandelt hatte, werden von Personen, die darum wissen können, als nicht zuirrffrnd be­zeichnet. Besser soll sich die Unt.rsuchulig für den Grafen Itzrnpl.tz gestalten, der stch gegen die Manöver des Herrn Wag'ner, wie es heißt, möglichst gewahrt haben soll. Auch wurde ihm ja von vortrhereiu weniger Eonnivenz als Mangel

an genügender Umsicht und Energie in der Leitung feint« schwierigen Departe­ments vorgeworfen. Der jetzt officiös bestätigte Eintritt des Herrn Achenbach n das Haudels-Ministerium wirb bekanntlich als der Vorbote des Rücktritts de« Grafen Jtzenplitz für eine nicht ferne Zett angesehen. D«S Münzgesetz wird voraussichtlich etwa Ende kommenver Woche rem Reichstage zugehen können. Die Einfügung von 20 Pfennigstücken soll namentlich Baiern als eine Art Aequi- valent für die süddeutschen Sechskrenzrr gewünscht haben. Im Reichstage wird beantragt werden, daß wenigsten« jetzt die Stlbermünzen nur das ReichSwappe» und nicht die einzelnen Fürftenbildniffe tragen, was vie Fälschungen erschweren würde.

Berlin, 15. März. Herr von Mühler im offenen ZettungSangriff gegen Fürst Bismarck! Der Fürst hatte in seiner letzten Rede im Herrenhause der ehemaligen katholischen Abtheilung des EultuSministeriumS nicht gerade schmeichel- haft gedacht. Der v.rflossene Ehef unsere« Cultu«, dem diese Abtheilung recht sehr am Herzen lag, fühlt sich durch die öffentlichenVerdächtigungen" seiner und seiner BmtSvorgänger Verwaltung, sowie der Männer, die der Abtheilung angehört haben, durchaus beleivigt, zumal der Fürst damitdie Hörer irre füh­ren und die Leidenschaften hätte aufregrn können." Herr von Mühler erlaubt sich daher, auch öffentlich aus dem ihm nicht ungewöhnlichen Wege derKreuz­zeitung," dietrrthüwlichen Worte" de« Reichskanzlers zu berichtigen. Reinge­waschen wirb durch die Mühler'schen Richtigstellungen die katholische Abtheilung nicht, und nur in einem Punkte ist da« von Potsdam datirte Schreiben interes­sant. ES wird nämlich darin constatirt, daß, als Graf Bismarck seiner Zeit den Päpstlichen Nuntius in Berlin haben wollte, gerade die katholische Abtheilung de« Euitusministrriums gegen diesen Plan gewarnt hat. Das wollen wir der nun verflossenen Ministerial-Abtheilung nichtBehörde," wie sich Fürst Bismarck aui'gedrückt nicht zur Sünde anrechnen.

Berlin, 15. März. Die Protokolle der UntersuchungS. Commission solle« mctallo^raphirt unb dem Abgeorvnetenhsns überreicht werden. Die Commisfioa wirb zwei Monate zusammen bleiben. Der Rücktritt des Handel-ministerS Jgen- plitz ist gewiß. Die Fortschrittspartei be« Reichstages bringt ein Gesetz über Civtlehe und Führung des Stanbesregist<rS ein. Eine Interpellation Windthvrst'S (.Berlin) wegen Anerkennung der spanischen Republik wurde zurückgezogen.

Berlin, 16. März. Wie verlautet, würbe gestern Nachmittag ein lieber* einkommen zwischen dem Fürsten Bismarck und Gontaut - Biron wegen der Räu­mung Frankreichs abgeschlossen. U ber den Inhalt verlautet gerüchtweise: die Räumung, einbegriffen Belfort, sollte etwa bi« in die ersten Tage des kommenden Juli stattfinden, dagegen würde die Festung Verdun in deutschen Händen bleiben bis zur vollständigen Zahlung ver fünften Milliaroe, welche Frankreich in den ersten Tagen des September bewirken würde. Diese Angaben wurden gestern Abend aus der Soiröe des französischen Botschafters mehrfach erzählt.

Berlin, 16. März. In einer heutigen Generalversammlung von 62 Buch- druckerei-Besitzcrn au- Berlin und der Provinz Brandenburg constituirte sich de» finitiv der Kreisverein Berlin-Brandenburg im Anschluß an den deutschen Buch- bruckerverrin unb beschloß, den Vorstand zu beauftragen, eine Einigung mit den Berliner Zeitungsdruckern und Verlegern dahin zu erstreben, daß eine Kündigung ver verbandsgehülfen in allen Offieinen Berlins unb der Provinz Branvenburg gemeinsam am 29. März erfolge, falls der Leipziger Strikt sortbestehe. In einer heute Nachmittag adgehaltenen zahlreichen Versammlung von Buchbruckeretgehül- fen wurde ein Schreiben des VerbandSpräsibenten Härtel au« Leipzig verlesen, welche« mittheilt: Der Vorstand be« Buchdruckervereins fordert den Letzteren auf, Vorschläge zu machen, welche Unterhandlungen zur Ausstellung eines Normaltarif« zur Grundlage dienen sollen. Härtel proponi't die Einberufung einer Gaupro­vinzialversammlung zur Wahl von Vertrauensmännern, welche den Tarif, die Präliminarien für die Unterhandlungen des Buchvruckerverein« und des Buch- vruckerverbandes über den Tarif und alle sonstigen Streitfragen entwerfen sollen. Die Versammlung beschloß, da« Anerbieten der Principale zu acceptiren, unbe­schadet de« gegenwärtigen Kampfes in ganz Deutschland.

Berlin, 17. März. Dem Reichstage ist vom Reichskanzleramte eine Dens« schrift zugegangen, welche Abrechnung gibt über die bisher gezahlte KriegScontri- butivn und deren Verwendung. Au« derselben geht hervor, daß die ReichShanpt- k-ffe ein-'N Bestand von 52^ Millionen, meist in Londoner Wechseln, hat, und daß für etwa 20 Millionen Thaler und 8 Millionen Gulden süddeutscher Wäh­rung Prioritäten und Pfandbriefe angekauft worden sind.

Mannheim, 16. März. Eine Versammlung der Buchbrucker au« der Pfalz, Rheinhessen und dem nörbltchen Baven ergab, baß die Principale vollkommen einig sind. Das Forterscheinen der Zeitungen ist gesichert.

Straßburg, 14. März. Die Elsäff. Corr, schreibt:Die Regierung hat sich zu ihrem Bedauern genöthigt gesehen, zwei hiesige Einwohner, den Rentner Heimburg-r und den Wechsel-Agenten Morin, auszuwetsen, nachdem dieselben überführt sind, seit längerer Zeit mit aflen Mitteln die Propaganda für daS Comitö do patronage dAlsace cl de Lorraine betrieben zu haben. Bekanntlich ist einer der Hauptzwecke diese« (Somildl, Kinder au« Elsaß-Lothringen nach Frankreich zu bringen, um sie dort für die künftigeRevanche" zu Soldaten Frankreichs und Kämpfern gegen Deutschland heranzuzichen. Die Bemühungen der beiden Herren für die Zwecke ver deutsch-feindlichen Gesellschaft waren nicht gänzlich ohne Erfolg: sie haben minvesten« 14 Knaben unter trügerischen Vor­spiegelungen an die Eltern und Verwandten aus ihrer Hetmaih an Frankreich überlief rt. So kindisch dieses Gebühren in Hinsicht auf die im Auge gehabten letzten Ziele auch erscheinen mag, so war c« voch andererseits unthunlich, die Agenten viesee Geelenverkäuferei länger an dem Orte ih er bisherrgen verderbli­chen Wirksamkeit zu belassen, und es erschien nur der Gerechtigkeit entsprechend, auf deutsche Untertanen, von denen so unverhohlen gegen vie Interessen des Staates confpirirt wirb, die Folgen ihre« landesverräthertschen ThunS zuruckfallen zu lassen. Nur beiläufig berichten wir noch einige Thatsachen über die Art und Weise, in welcher für die geistige Entwicklung der jungen Elsässer unb damit für da« Schicksal ihre« ganzen Leben« gesorgt wirb. Jüngst hat die Mutter eint« Der von dem Straßburger ttomitö nach Frankreich gebrachten Knaben amtliche Hülfe in Anspruch genommen, um den Aufenthalt ihre« Sohnes zu erfahren, unb wo möglich seine Rückkehr zu veranlassen. Wie sich nun yerauSstellt, hatte Herr Morin versprochen, der Knabe solle in Paris in einer guten Schule untergebracht werden, und diese Versprechungen wurden wiederholt, als der Knabe von der Wohnung des Herrn Hetmburger au« zur Bahn geführt wurde, um von einer Frau direkt nach Pari« transportirt zu werden. Dort wurde er in einem Haufe, in dem sich ungefähr 30 Knaben, thetl« Elsaß-Lothringer, theil« Franzose»/ be-

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