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Anlage zu Ar. 190 des Kietzener Anzeigers.

Erster altkatholifcher Hirtenbrief.

Joseph

k a 11) o l i I" d) c r Bisd) of,

den im alten katholischen Glanbcn verharrenden Priestern und Knien des Deutschen Reiches

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satzung geschaffeneRecht" nichts gemein. ,

Wenn daher die großen Bischöfe der alten Kirche Cyprian, Hilarius, Martmus, Ambrosius, Augustinus, oder die Päpste -u Nom Leo I , Jnnocenz I , Gregor I. plötzlich unter uns auflebten: sie würden die Wahl keines einzigen jetzt lebenden Bischofs der rvmisch- katholischen Kirche, auch nicht die des Bischofs von Rom, als eine legitime anerkennen, wett keine nach der unabänderlichen Regel der Väter geschehen ist. Nie und nimmer hatten sie zu ihrer Reit einen Bischof als katholischen Bischof in ihr Collegium ausgenommen, der nicht durch Volk und Clerus gewählt worden, da diese Wahlform als göttlich ungeordnet und darum als unveräußerlich angesehen und verehrt wurde, - - wenngleich sic wegen der Ordination ihn sonst auch als wirklichen Bischof erachtet hätten. , ,

Es geschah seit dem 6. Jahrhunderte, daß die Prine,pien des Umsturzes jener apostoli­schen Ep'scopalverfassung, welche die Einheit von Volk und Clerus oder der ganzen Gemeinde in dem frei erwählten Bischöfe zum Ausdruck gelangen ließ, in den Ausschreitungen einzelner römischer Pabste und in Erdichtungen und absichtlichen Fälschungen sich hervorwagten. Das darin sich unvermerkt enthüllende System wurde dann in einer Zeit, wo das historische Auge

(3711. , - - .

dem Herrn widerstehend, sich über das Gericht der Kirche erhebt, durch einen Eid mich vcr- ihrben, der mich in seine Schuld verstricken wurde? Aber der Mangel eines dem Pabste ge-'

der handauflegenden oder weihenden Bischöfe von der Zeit der Apostel bis auf beute.

In einem solchen lückenlosen Zusammenhang der Handanflegung bin ich nun durch die von dem altkatholischen Bischöfe von Deventer, Monseigneur Heykamp, mir ertheilte bischöfliche Weihe ausgenommen. Die auf Betrieb der Jesuiten seit 1700 von der römischen Curie an der Kirche von Utrecht, und überhaupt an der alten Kirche von Holland verübten Ungerechtigkeiten und Gewaltthaten, welche man vor mehr als anderthalb Jahrhundert schon durch die eben so alberne als vermessene Behauptung, der Papst sei der Universalbischof und könne deshalb nach Belieben Bisthümer und Kirchen vernichten und wieder aufrichten, zu vertheidigen wagte; ferner die im Jahre 1853 erst geschehene gewaltsame Einführung einer neuen von Rom blind abhän­gigen Hierarchie in Holland, wodurch der Papst Altar gegen Altar ausstellte und deren Begrün­dung ein so grobes Lügengewebe ist, daß der Erzbischof van Santen die Echtheit der fogenann; ten Epistola Apostolica bezweifeln zu müssen glaubte; endlich die bis heute in dreister Unwahr­haftigkeit ausgestreute Verläumdung der Utrechter Kirchenprovinz, als sei sic jansenistischen Irr­lehren verfallen: alles dies kann hieran nichts ändern. Ich befinde mich jetzt in der Reihe jener Tausenden von Bischöfen, welche kamen und gingen, ohne von dem römischen Papste eine Ernen­nung zu besitzen, meist ohne von ihm gekannt zu sein, und die dennoch katholische Bischöfe waren und selbst von unseren Gegnern als solche gepriesen werden.

Ich übernehme daher das Amt kraft legitimer Wahl und apostolischer Nachfolge und ich übernehme es, um der erschütternden Gewissensnoth, in welche die glaubenstreuen Katholiken ohne ihre Schuld versetzt sind, zu Hülfe zu eilen. Gregor der Große hat den Versuch, daß Einer sich zum Universalbirten oder -Bischof aufwerfe, settdics nun der Bischof von Rom oder der von Constantinopel,ein verruchte s Beginnen genannt gegen Gottes Gebot, gegen das Evangelium, g egen die Kirchengesetze, gegen die Klrchen- verfassung, gegen die Würde der Bischöfe, ein e Injurie gegen die Gesammt- kirche, eine Blasphemie." (Ep. V, 18 und 2021). Mit dem Falle des Emen stürze dann die ganze Kirche zusammen (VII, 27). Uns fiel nun das Loos zu, die lange vorbedachte und eingeleiteteBlasphemie," vor welcher der große Papst Gregor I. mit heißem Flehen und Bitten wie mit drohender Weissagung warnte, im Vatikanischen Coneil sich vollenden zu sehen. Im offensten Widerspruche mit der h Schrift (Matth. 20, 25 ff., 1 Petr. 5, 2 ff.), den keine sophistische Kunst Hinwegdeuten kann, im Widerspruche damit, daß Christus seinen Jüngern das Herrschen ausdrücklich untersagte, ward eine geistliche Herrschaft aufgcrichtet, welche alle Ver­nünftigkeit, alle Freiheit und Freude des kirchlichen Lebens erstickt, die edelsten zum Schaffen bestimmten Kräfte des Menschen lähmt, das Bewußtsein eigener Verantwortlichkeit und Selbst­bestimmung vernichtet, das vor der Sünde schützende Selbstgefühl der Menschen- und Christen­würde unterdrückt, also die tiefsten Ideen des Evangelium in Nacht hüllt und verschließt. Das Ziel war schlecht, die Mittel nicht besser: cs ist der römischen Curie bei aller Anstrengung nicht gelungen, die Geschichte des Vaticantschen Concils den Blicken der Gläubigen zu entziehen.

Während Christus ein geistiges Reich stiftete, nicht von dieser Welt (Joh. 18, 36) , zur Veredlung, sittlichen Verklärung und Beseligung der Menschen, sein erhabenes Ziel mit den reinsten Mitteln erstrebend, durch Erleuchtung der Vernunft, durch Weckung des Gewissens, durch Stärkung der Kraft für das Gute, stand er vor dem Hindernisse einer entarteten Priester­schaft, welche den inneren Menschen vernachlässigte, die Religion in äußerem Ceremoniendienst aufaehen ließ und sich selbst dem Volke zur Huldigung darbietend egoistische, weltliche und poli­tische Zwecke verfolgte. Es waren die Hirten des Volkes ihrem Berufe untreu geworden, und obgleich der Stuhl des Moses besetzt war, nannte der Herr das Volk dennock hirtenlos Er erschien herrlicher als Moses (Hebr. 3, 3), wurde selbst der große Völkeihirt, jener ..Erzhirte", von dem die ihm treu nachgebilde-en Hirtendie unverwelkliche Krone der Glorie" empfangen sollen (1 Petr.' 5, 4); denn er ist der HohepriesterDer künftigen Güter", derin dem Himmel selbst hineingedrungen ist, um dort vor dem Angesichte Gottes zu erscheinen für un8" (^ebr. 11 und 24). Aber ehe er aufstieq, woher er gekommen war und wiederkommen wird (Act. M1), hinterließ er Hirten, von ihm selbst gelehret, die wie er, nicht sich selbst sondern die Volker ! weiden sollten. Sein Reich ist ewig, die Hirten gehen vorüber , es können gute unb böse kom- i men, solche, welche die Kraftder ersten Liebe" verloren haben, dienicht kalt und nicht - warm sind», di- dort wohn-n,wo d-r Thron d-s Satans ist" (Ap-c. 2 ff.). M-r von Zeit Ul Zeit acht der belebende Hauch des Herrn erneuernd durch sein Reich, dann erbeben die Vol­ker in religiöser Erregung, und sie suchen das Bilddes Erzhirten" und einen Hirten ,m Geiste Jesu Christi. Für die römisch-katholische Kirche ist eine solche Zeit heraufgekommen. Ihre Hierarchie ist wieder von der Tendenz jener entarteten jüdischen Priesterschaft erfüllt, die in -ahllosen Geboten und Verboten die Religion veräußerlicht, immer neue Sünden künstlich schafft, das Grundgesetz der Knechtschaft proelamirt, für sich selbst politische Macht erstrebt und in dem Begehren nach äußerem Glanz und Pomp unersättlich ist. , K ,

. nm ? Aber die Entartung ist schlimmer als zur Zeit Jesu Christi; dem jüdischen Ceremon n- mität dienstc ist ein heidnischer Zug beigemischt, ein Streben, in der Priesterwurdc die Majestät Gottes b Volk gleichsam sichtbar zu machen, das religiöse Gefühl der Menschen auf die Trager l^er 2ßürt>e abzulenken, als ob Gott Stellvertreter angeordnet hatte, welche die ihm gebührenden Huldigun

Ich bin^v'om 'römischen Pabste ernannt ich habe seine Bestätigung nicht nachgesucht i^Vn Wund7reult

ihm keinen Eid geschworen. Ware das canomsche Recht nn Bewußtsein der Gläubigen noch in Hirten, die Bischöfe, sich selbst. ^)cr -usuro I 1 1 > * v '«v-r Kraft ft würde di- Anschauung Einzelner sich Bahnder °V°st°- durch gKl°ftn Bild-rdi-nst. ble römische Hierarchie für

lische Stuhl zu Rom jetzt nicht besetzt sei, da ein in der Irrlehre hartnackig beharrender Pabst als abgesetzt zu erachten sei, 'ohne daß es eines besonderen Richterspruches bedürfe. Und aller dings hat Pius IX., in schweren Jirthümern befangen, sich gegen die katholische Kirche aufge- lchnt indem er am 18. Juli 1870 sich selbst die kirchliche Allgewalt in dem ordentlichen Unt- versal-Episcopat als göttliche Prärogative zugeschrieben, mithin die apostolische Verfassung der Kirche zerstört und zugleich erklärt hat, seine eigenen Cathedra!-Entscheioungen in Glaubens- und Sittenlehren seien aus sich selbst (ex sese) irreformabel (unwandelbar), nicht aber krast der Zustimmung der Kirche (oder Uebereinstimmung mit der Kirche non autem er consensu'EccIcsiae), d. i. der Mutter, die er also verachtet. Christus, unser Herr und Heiland der Bräutigam seiner Kirche, hat Niemanden im Himmel und auf Erden über seine flfff SBnut gestellt. Er hat die Kirche als dis höchste Sittenrichterin autorisirt, und erklärt, wer (irren Spruch nicht hört, der solle uns sein wie ein Heide und Puhlican (Matth. 18, 1517'

aus Kameradm abendländischen Christenheit auf lange sich geschlossen hatte, - lm 9. Jahrhunderte -,

' iWcM durch Pseudoisivor zu einem beispiellosen Trug werke zusammengefaßt, zu Rom alsbald zum

i - r stälMk Blendwerk für die Völker gemacht, von den Päpsten Gregor VlL, Jnuocenz III., ©regor IX.

' ' ' ' r uno Bonifaz VIII. in die vermessenste Form gekleidet, durch treulose Politik, durch die Schrecken

c Kegem. ' ^quisition, der Bannstrahlen und Jnterdiete und durch großartige Ucberlistung der welt- Men Fürsten mittelst sogenannter Concordate, trotz aller Gegenansttengungen der Humanität mir Anschluß unö des christlichen Geistes gegen dasselbe, von den nachfolgenden Päbsten siegreich r ertheidigt,

' unb endlich mittelst einer staunenswerthen Thätigkeit von mehr als 8000 Jesuiten und deren

unabsehbaren Hülfsschaarcn durch Pius IX. wie Gotteswort und Offenbarung als angebliches Dogma der römischen Kirche und ihren Anhängern in andern Ländern gewaltsam aufgenothtgt.

Da nunmehr der römische Pabst und die ihmals ihrem Herrn" dienenden Bischöfe die göttlich geordnete Verfassung definitiv vernichtet und außerdem Gottes Wort unter Verachtung , 'fskl-MabS heiligen Schrift unb TraDition mit menschlichen Zuthaten entstellt haben, auch kirchliche , Gcneidtis «ewalt und Amt zur Zerstörung und nicht zur Auferbauung der Gemeinde gebrauchen so sind iHk» tzzjr nachdem diese Bischöfe alle unsere Bitten verschmäht und unser Gewissen bis auf s Aeuhcrste

HuAol rängt haben, endlich gezwungen worven, zur Wiederherstellung des Gott mehr als einem . fli jf. ti Menschen gehorchenden und nur in Gottseinen Herrn" erkennenden Episeopates auf die apo- *,,r ' (3''Bischofswahl zurückzugehen.

-. Die vorgenommene Wahl hat mich getroffen, obgleich ich alle erlaubten Mittel, dies zu

tuelcbe on angewandt hatte. Unter großen inneren Kämpfen, die nicht in der Sache, sondern

, fi;:ben bei ff» e)n ( unb aßejn ^er Erkcnntniß des Unwerthes und der Unzulänglichkeit meiner Person '., nbtrSdim-» 66cr bcr erhabenen und allzugroßen Aufgabe ihren Grund hatten, habe ich nach langer b Gl-ünebavln- «^taerung durch die eindringlichsten Bitten von 20 Priestern und 56 Gemeinde-Deligirtcn L'tuif iUD1 fccft'inmt, die Wahl angenommen. Nun aber, da ich kraft der Wahl und Weihe das Amt an-

hete, stütze ich mich nicht bloß auf das von Tausenden wahrhaft Gläubiger Deutschlands mir --fit in so ergreifender Weise entgegengetragene Vertrauen, sondern auch auf die ßegitimH^ jener Wahl, der ersten, welche in Deutschland nach so langer Unterbrechung durch u- -aL ^rti - und Clerus vollzogen worden ist. , , f .

' 'l'; Ich bin nicht vom römischen Pabste ernannt, ich habe seine Bestätigung nicht nachge

a(. > keinen Eid aeickworcn. Wäre das canonische Recht im Bewußtsein der Gläubigen no

«grüß in dem Herrn!

Mehr al6 Sv,b«0 Kath°«k°» Deutschlaifts, denen °ie Wahrheit nach rwn mwergl-ichlichem schieht, vielmehr darin di- Red- fft von d-r Svrge für di- B»m-Hrnngder und unveraänalichem Werihe ist, haben durch ihre deligirtcn im Vereine mit den glaubenstreuen und von Verdemuthigungen und Huldigungen und von Verantwortung vor dem Stuhle zu Rom. förkft er n^ni i A u r cm Söifcbofc^in ungewohnter Art erwählt; aber diese scheinbar neue Weise Die Forderung dieses Eides ist nichts als Usurpation und Sünde gegen die Kir^.'.... Lur die alt/ unterdrückte, - die apostolische, wahrhaft kirchliche: indem wir, Geliebtes Nicht durch päpstliche Grnennung oder Bestätigung wnd der legtttm Erwählte wirklicher im fierrn' Neues zu thuu schienen, sind wir zurückgekehrt zur ursprünglichen Legitimität. Tau- Bischof, sondern durch die Ordination, durch die Consekratton oder Weihe. Das ist d e « ient) ^ahr'e und länaer ja wie der Briefwechsel des h. Bernhard von Clairvaux beweist, noch,mehr als tausendjährige Lehre und Praxis der alten Kirche. Und hier hangtdie Gültigkeit Ctlldfjl m .äfften Jahrhltnd-ttk galt auch in der abendiäni-ifch-n Kirche vom kirchlichen Standpunkte nicht an der zufälligen Kftch-ngem-inschaft des weihenden Bischofs mit d-m Btschos-1 von Rom, f ® 3 <9 9 { bines Bischofs als legitim, d. h. als der im Auftrage Jesu Christi sondern an der Kontinuität der Handauflegung, d. h. an der ununterbrochenen Aufeinanderfolge

Statt das Volk auf die Weide Jesu Christi zu führen, hat die römische Hierarchtt für sich selbst aus dem Volke eine Weide gemacht, und das ist ihr gelungen, indem sie den Gläu­bigen durch Wort und Schrift die Vorstellung beibrachtc, daß sie selber die Kirche sei^und daß alle der Kirche geltenden Rechte, Bcsitzthümer und Verheißungen an die P"s°uen des Papstes und der Bischöfe geknüpft seien. Den Kindern wurde diese Vorstellung anerzogen, die weltlichen Fürsten fanctionirten dieselbe dadurch, daß sie in ihren Conventionen unb (Soncorfcaten sich um Die Kirche nicht kümmerten, sondern einzig und allein mit dem Papste Vereinbarungen trafen unb diesem dann Clerus und Volk gefesselt vor seinen Thron legten.

So gelang es den Hierarchen, sich mit einem unberechtigten göttlichen Nimbus zu um- geben, für dessen Symbolisirung nur eine dreifache Krone mit vermcfsenen Beziehungen auszu- wer reichen chien. Mit diesem Nimbus haben sie die Gesetzesgerechtigkeit verbunden, und so ist^er^ 15-17). selbe wieder zu dem Gal. 3, 1 beschriebenen Zauber geworden, der Viele von der Wahrheit ab- jlfctr Pius IX. siellt'sein'en Spruch höher als den d e'r Kirche und behauptet, er als h ö ch- wendig gemacht hat. Gold und Ehre empfangen sie von dem'unb beii Papst binben, der mich in seine Schuld verltricten wuroer nver ocr wcangec eine» wrn ^uupv machen. Und der Papst entflieht uicht vyr^dieser Huldigung, nie cinst c|i ' '

Meten Eides schadet auch schon deshalb dem bischöflichen Amte nicht, weil ein solcher Eid für sondern er fud)!Gläubigen der römischen Kirche wenig mehr. -----

i oie Bischöfe des Orients nie bestand und für die Bischöfe des Abendlandes erst im spa en Von demCvangeHum 'M wird der Papst ge-

M ittelalter eingeführt wurde, und weil ferner in .bn'ljenigen Eide, welchen nach völliger des W x der^Wabrheit und Gnade erfundene Wundergeschichten, nicht Nächstenliebe sondern Entkleidung ihrer apostolischen Würde die unterjochten römischen Bischöfe dem Papste von Nom predig ,Jtort ^t des Segens Und wer unbefriedigt ^nach einer wahren Predigt des gött-

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' aus nur diejenige Wahi eines Bischofs als legitim, d. h. als der im Auftrage Je|u Christi von den Aposteln getroffenen Anordnung gemäß, welche durd) Clerus und Volk vollzogen Ivar Doch kamen Störungen und Verletzungen dieser apostolischen Anordnung schon früher vor. Als das bischöfliche Amt mehr und mehr mit äußerer Würde und mit irdischem Reich- ut* tbum und Fürstenglanz umgeben wurde, als die nachgeborcnen Söhne der Vornehmen anfingen, ^VV* 11U ejncn Kaufpreis dafür zu bieten, machten die weltlichen Herrscher, in deren Reihe auch der Pabst von Rom getreten war, einen Handel daraus; da raubten sie der Gemeinde, dem gläubigen Volke und dem Clerus die Wahl, und sie usurpirten allmahlig das Recht derselben unter ver­schiedenen Titeln, der römische Pabst seinerseits unter dem Titel der aussd)ließlichen Statt- baitcrschaft Gottes, da doch schon vorher viele Jahrhunderte hindurch die einzelnen Bischöfe inMammt (jeder sich selbst und auch alle andern) sich Statthalter Gottes genannt hatten. Nach vielhundertjährigen Kämpfen, unter den schwersten Schädigungen der zeitlichen Wohlfahrt der Völker wie der christlichen Religion selbst, haben wir als Resultat in der abendländischen Kirche die völlige Vernichtung der freien Bis chofsw ahl en und damit auch die Bernichtung der apostolischen Legitimität der Bischöfe. Katholische Landesfüxsten bezeichnen die Person des neuen Bischofs und der römische Pabst ernennt ihn; unter nick)t-

« , katholischen Regenten sind einige Geistlichen, die man Domherren titulirt, von oben herab durch

bAVIPl II Vereinbarung zwischen Pabst und Fürsten, die doch zu solcher Vereinbarung ohne Zustimmung

»vlV 113 beT Kirche niemals berechtigt waren, mit dem Wahlrecht privilegirt; aber es ernennt auch in

- diesem Falle schließlich der Pabst; in heidnischen Ländern, oder wo Staat und Kirche mehr

l'lWt'hW ober weniger getrennt sind, erfolgt die Ernennung einfach von Rom. Man bezeichnet diese 11 IUI HU durch Usurpation und Gewalt errungene und gesicherte Praxis jetzt alsdas geltende Recht ;

allein mit dem apostolischen Canon für die Bischofswahlen hat dies durch) bloße Menichen-