rein weggeworfene Zeit ersparen. Daß der katholische Clerus hier in den Simultanschulen auf erzbischöflichen Befehl unterrichtet, ist schon gemeldet. Zur Gewissensberuhigung hat das Ordinariat eine Art Verwahrung bei der Krcis- regierung eingelegt. — Die „Augsb. Postztg." rümpft die Nase darüber, daß sich die kirchlich- und politisch-conservativen Protestanten gegen die Bundesgenossenschaft der Ultramontanen verwahren. Anknüpfend an ein Gerede der
Neustadt a. d. H., 12. October. Eine heute hier abgehaltene Gemeindeversammlung hat fast einstimmig die Einführung confcssionell-gemisch- ter Volksschulen beschlossen. Der katholische Pfarrer Münz hatte sich in einer Rede gegen, der protestantische Pfarrer Leyser für Annahme des Antrages ausgesprochen.
„Jedes Pfarramt ist innerhalb eines Jahres vom Tage der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmäßig ein Gnadenjahr besteht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd zu besetzen. Die Frist ist vom Ober- Präsidenten im Falle des Bedürfnisses angemessen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Oberpräsident befugt, die Wiederbesetznng der Stelle durch Geldstrafen bis zum Betrage von 1000 Thalern zu erzwingen. Die Androhung und Festsetzung der Strafe darf wiederholt werden bis dem Gesetze genügt ist. Außerdem ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten ermächtigt, bis dahin Staatsmittel einzubehalten, welche zur Unterhaltung der Stelle oder desjenigen geistlichen Obern dienen, der das Pfarramt zu besetzen oder die Besetzung zu genehmigen hat. § 19: Die Errichtung von Seelsorgeämtern, deren Inhaber unbedingt abberufen werden dürfen, ist nur mit Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten zulässig. Die Bestimmungen des § 18 beziehen sich auf die sogenannten Succursalpfarren des französischen Rechts mit der Maßgabe, daß die im Absatz 1 des § 18 vorgeschriebene Frist vom Tage der Publication dieses Gesetzes an zu lausen beginnt." Nach § 15 desselben Gesetzes sind die geistlichen Oberen ferner verpflichtet, von der Umwandlung einer widerruflichen Stelle in eine dauernde dem Ober-Präsidenten Anzeige zu machen. Nach dem klaren und unzweideutigen Wortlaute des Gesetzes sind also die Inhaber der Bischofssitze von Köln, Trier und Münster verpflichtet, bis zum 11. Mai 1874 diese 1241 Pfarrstellen dauernd zn besetzen, und daß solches geschehen, dem Oberpräsidenten der betreffenden Provinz vorschriftsmäßig anzuzeigen. Werden die Bischöfe diese von dem Gesetze verlangte Umwandlung in der angegebenen Frist vornehmen und die diesfällige Anzeige an die Oberpräsidenten machen? Das bisherige Verhalten dieser Herren, deren beharrliche Renitenz und offene Auflehnung gegen die neuen Gesetze lassen das Gegentheil erwarten. Es wird also voraussichtlich am 11. Mai 1874 nicht weniger als 1241 rheinischen Pfarrern die nothwendige gesetzliche Anerkennung fehlen. Von jenem Tage an würden die pfarramtlichen Acte dieser sämmtlichen 1241 Pfarrer für null und nichtig zu erklären sein; die Inhaber jener 1241 Pfarrstellen sind von jenem Tage an nicht mehr berechtigt, ihren damit verbundenen Gehalt, die Pfründen und Stiftungsgelder oder Stolgebühren zu beziehen, noch ihre Pfarrwohnungen ferner zu behalten, an den Sitzungen des Kirchenvorstandes theilzunehmen u. s. w. Der entbrannte Kampf ist, wie man aus dieser Perspective ersieht, erst in seinem Anfangsstadium. Bei den noch in Aussicht stehenden zahllosen und tief in alle Verhältnisse eingreifenden Conflicten ist demnach eine kräftige Unterstützung der Regierung von Seiten aller nationalen und liberalen Elemente, namentlich bei den bevorstehenden Wahlen, das erste und dringendste Erforderniß. Es ist diese Unterstützung der Staatsgewalt gerade hier am Rhein um so mehr erforderlich, als derselben von jenen 1241 Pfarrern, in deren eigenem wohlverstandenem Interesse das Gesetz erlassen ist, vor dem siegreichen Ausgange des Kampfes schwerlich ein nur erwähnenswerther Succurs in Aussicht steht."
Dresden, 13. October. Der Kronprinz von Sachsen ist vorgestern Nacht mit dem Wagen umgeworfen worden, wobei er unter den Wagen zu liegen kam. Derselbe befindet sich in ärztlicher Behandlung in Pillnitz. Die erhaltenen Verletzungen sollen nicht lebensgefährlich sein.
München, 12. October. Während der protestantische Clerus hierauf seiner Weigerung beharrt, den Religionsunterricht an den neuen Simultanschulen zu ertheilen, wird namentlich in der Pfalz die Bewegung für die Einführung gemischter Schulen immer lebendiger, und zwar auch auf dem platten Lande. Wie mißlich die Einrichtung, welche übrigens in der Pfalz schon seit der französischen Zeit Boden hatte, sich in einer Reihe von Fällen erweist, geht aus einem Beispiele hervor. Ein Dorf von 500 Seelen, dessen katholische Kinder in Regen und Kälte über eine halbe Stunde weit zur nächsten katholischen Schule zu gehen hatten, also täglich über zwei Stunden Schul weg machten, wird jetzt eine gemischte Schule einführen und den Kindern diese
chem Umsang und mit welcher Consequenz dieses System der Anstellung auf Conflstorium weichen zu müssen, und die Erfahrung mit der Simultanschule Widerruf von den Hierarchen betrieben worden ist , geht aus der wahrhaft er- und ihrer Anfeindung von beiden Seiten hat bewiesen, daß dieser im Einklang schreckenden Thatsache hervor, daß es in der Rheinprovinz, also in der Erz- mit dem oft geäußerten Vorschläge der Liberalen eingeschlagen, vollkommen ge- diöcese Köln, der Diöcese Trier, und in dem der Nheinprovinz angehörigen setzliche Weg sehr geratben war.
Theile der Diöcese Münster, nicht weniger als zwölfhundert einundvierzig' ~ ~
Pfarrer ohne Anstellung giebt; alle diese 1241 Pfarrer können, oder besser gesagt, konnten bis zum Erlaffe der Maigesetze jeden Augenblick durch die vorgesetzten geistlichen Behörden ihrer Pfarreien und Pfründen entsetzt und dem Mangel und der Dürftigkeit überantwortet werden. In den beiden großen Diöcesen Köln und Trier sind (wir entnehmen die Zahlen einem ultramontanen rheinischen Blatte) nur 116 Pfarrer dauernd angestellt. Diese dauernden Pfarrstellen heißen Oberpfarren, deren es in der Regel in jedem Friedens- gerichtsbezirke nur eine giebt. Die anderen Stellen sind sogenannte Succursalpfarren, deren Inhaber sämmtlich auf Widerruf angeftellt sind. Die Erz- diöcese Köln zählt deren 584, die Diöcese Trier gar 657. So sind zum Beispiel im Stadt- und Landkreise Creseld nur der Oberpfarrer zum h. Dionysius in der Stadt Crefeld und der Oberpfarrer in Uerdingen dauernd angestellt; ein ähnliches, stellenweise noch schlimmeres Verhältniß besteht in fast sämmtlichen rheinischen Decanaten. Werfen wir Angesichts dieses unerhörten, sich durch ein so grelles Zahlenverhältniß bekundenden Mißstandes einen Blick aus die einschlagcnden Paragraphen der neuen Kirchengesetze. In dem Gesetze vom 11. Mai über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen heißt es § 18:
St. Gallen, 12. October. Angesichts der Dinge in Frankreich und ihrer Rückwirkung auf die Schweiz verlangt die „St. Gallener Zeitung", falls die schweizerischen Bischöfe gleich ihren französischen Collcgen die römischckatho- ische Kirchen-Organisation zu politischen Zwecken mißbrauchen sollten, die sofortige Auflösung dieser Organisation durch einen Bruch der Mitglieder mit Roin und dem schweizerischen Klerus.
Frankreich.
Paris, 12. October. Die Blätter ergehen sich in solchen Commenta- ren über den Proceß Bazaine's, wie sie weder anständig noch zulässig sind, wenn ein Proceß begonnen hat. Man scheut sich nicht, ja, man hat es gar kein Hehl, daß man die Richter für Rivicre's Anklage fanatisiren will. Voran zeichnet sich in diesem Treibjagen die „Röpublique Franyaise" aus, die auftritt, als fühle Gambetta sich verpflichtet, seinem Schützling Riviore nicht blos zuzujubeln, sondern ihm auch zu besserem Erfolge unter die Arme zu greifen. Wenn die Regierung, die sonst so rücksichtslos mit der Presse verfährt, diesem Treiben lächelnd zuschaut, so mag sie sich nicht verwundern, wenn die öffentliche Meinung im übrigen Europa die Absicht merkt und danach ihr Uv theil fällt.
Paris, 13. Oct. Das Kriegsgericht hat Ranc in contumaciam zum Tode verurtheilt.
Paris, 14. October. Eine Versammlung aller Gruppen der Linken wird am 27. Octobcr ein Comitü wählen für ein gemeinschaftliches Vorgehen. Der Monarchisten-Ansschuß beräth am 18. October über Chambord's erwartete Antwort.
Trianon, 13. Oct. Proceß Bazaine. Der Andrang des Publikums ist sehr beträchtlich. Fast alle Militär-Attachü's der fremden Mächte wohnen der Sitzung bei. Das Verhör Bazaine's hat heute begonnen. Der Präsident Herzog v. Aumale bemerkt, daß die Verantwortlichkeit des Marschalls erst mit dem 12. August beginne; er richtet indessen einige Fragen an den Angeklagten über die vorangegangenen Tage, namentlich in Bezug auf die Stellungen in der Schlacht von Forbach und die den Generalen ertheilten Ordres. Bazaine giebt zur Antwort, daß er von allen diesen Befehlen nicht in Kenntniß gesetzt worden sei; dieselben seien den Generalen direct crtheilt worden; er deutet auf eine stattgefnndene Vernachlässigung im Nachrichtendienst hin. Erst am 13. Ang. habe er genaue Nachrichten über die Situation Mac Mahon's erhalten; er schreibt dies einem Fehler des Generalstabs zu. Von dem Befehl, Brücken über die Mosel zu bauen, habe er erst am 12. erfahren. Auch von der nahen Abreise des Kaisers, als dessen Unterbefehlshaber er sich lediglich betrachtet habe, sei ihm nichts bekannt gewesen. In seinem Nesumü weist er jede Verantwortlichkeit bezüglich der Verzögerung des Brückenschlagens und des Nichtabbrechens der Brücken nach dem Uebergange von sich. Bazaine beruft sich überhaupt mehrfach darauf, daß er von vielen Depeschen Nichts erfahren habe, da dieselben direct an den Generalstab geschickt worden seien. Aus zwei bei den Acten befindlichen Depeschiü geht hervor, daß Bazaine der Umgehungsbewegung der deutschen Armee znvorzukommen beabsichtigt hat, aber von dem Kaiser daran verhindert worden ist. Die Sitzung wird hierauf sus- pendirt. Bei Wieder-Eröffnung derselben bezüglich des Marsches vom 15. August befragt, sagt Bazaine, er sei mit dem Kaiser dahin übereingekommen, daß, wenn er zu starken Widerstand fände, er wenigstens einige Tage, dem ersten Sturm ausweichend, unter den Wällen von Metz bleiben sollte. Aus diesen Punkt stützt sich Bazaine besonders und sagt weiter, die Armee habe in keinem Falle Verdun und die Maas überschreiten dürfen, bevor sie nicht eine neue Operations-Basis gewonnen. Nach der Schlacht vom 16. August sei cs dann unmöglich geworden, vorwärts zu marschiren. Schließlich bespricht er seine Bewegungen nach dem Tage des 18., die er auf einen ihm zugegaugenen Befehl, Nichts in Gefahr zu bringen, angeordnet habe. Als hauptsächliches Ergebniß der heutigen Sitzung dürfte wohl zn bezeichnen sein, Bazaine habe weniger versucht, sich den Abzug zu erzwingen, als vielmehr die Absicht gehabt, die deutsche Armee bei Metz festzuhalten.
Spanten.
Madrid, 13. October. Es ist ausgefallen, daß in der jüngsten Zeit
Oesterreich.
Wien, 14. October. Das „Vaterland" meldet, seine frühere Mittheilung bestätigend, daß durch die Weigerung Chambord's, der französischen Armee die Tricolore zu lasten und sich im Princip für gewisse constitutionelle Formen zu erklären, die auf Wiederherstellung der Monarchie in Frankreich gerichtete Action in's Stocken gerathen ist. Das „Vaterland" räth dem Gra- en Chambord an, sich mit Anerkennung seines legitimen Thronrechts genügen zu lassen und seine Bereitwilligkeit, mit der National-Versammlung eine Ver- astung zu Stande zu bringen, offen zu erklären.
Schweiz.
t-jvMv um vu» die Carl isten-Sie g es n a ch rich te n spärlicher geworden sind; durch eine Mittheilung
Berliner „Kreuzzeitung", daß in Augsburg Fürst Hohenlohe als Reichstags- des „Passes" findet dieser Umstand seine Erklärung. Seit einigen Tagen ge- Caudinat ausgestellt werden solle, um dieser „conservativ-nationalen" Stimmenfängen nämlich fortwährend geheime Instructionen aus dem Vatican in das sicher zu sein, bemerkt die „Postzeitung" nicht ohne Bosheit: und doch sei der^ Carlisten-Lager. Es handelt sich darum, eine Begegnung der Carlisten mit den famose Schulgesetz-Entwurf des Ministeriums Hohenlohe ganz besonders von republikanischen Truppen so lange zu vermeiden, bis die bourbonische Restaura- dem Herrn v. Harleß, dem Präsidenten des Ober-Consistoriums in der Reichs- tion vollzogen sein wird, da die Carlisten gegenwärtig ganz mittellos sind, da- rathskammer (gemeinschaftlich mit dem Bischof von Augsburg) zu Fall gebracht her wenig Aussicht auf Erfolg hätten.
worden. Indem die Negierung jetzt den Weg der Verordnung zur Besprechung
der Schulverhältnisse eiugeichlagen hat, ist sie offenbar von dem Wunsche ge- UngUUlÜ.
leitet gewesen, nicht wieder dem vereinigten. Widerstande von Bischof und Ober- London, 13. October. Ein Artikel der „Times" besprichtet die Kämpfe


