Ausgabe 
15.10.1873
 
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ießemr Anzeiger

Mnzeige- und Mmtsblati für den Kreis Kressen

Nr.

Mittwoch den 15. Oktober

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r, vom Hmi^!

Fulda, 14. Oktober. Die durch das Ableben des Bischofs Kött noth-

bei gleichem

nb Zeitungs- vierteljähr-

-p-rriS vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Dringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.

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soldungen nach 6 hier verbrachten Dienstjahren auf 650 fl. und nach weiteren 8 Dienstjahren auf 800 fl. erhöht werden. Demnach werden jetzt von 5 Leh­rern 2 mit 800 fl., einer mit 650 fl. und 2 mit 550 fl. besoldet, welch'letzten beide jedoch bereits nach einem Jahre 650 fl. zu beziehen haben.

Berlin, 13. Oktober. Unter den preußischen Bischöfen war der Bischof von der Marwitz in Pelplin (Diöcese Kulm) derjenige gewesen, von welchem inan aus staatlicher Seite am meisten gehofft, auf ultramontaner Seite am meisten gefürchtet hatte, daß er den preußischen Kirchengesetzen Gehorsam leisten konnte. Herr von der Marwitz war früher ein sehr loyaler Mann und es ist von ihm ein Ausspruch allgemein bekannt, daß, als er im Jahre 1857 dem Könige Treue schwur, er mit Bezug auf die Befürchtung polnischer Agitatio­nen sagte:Und wenn meine ganze Diöcese abfallen sollte, so werde ich nie aufhören, dem Könige treu und gehorsam zu sein!" Aber es zeigt sich heute, daß auch in den Augen des Herrn v. d. Marwitz Rom mehr gilt, als das mit des Königs Unterschrift versehene Gesetz. Auch der Bischof von Kulm hat zum 7. d. Mts. vom Kreisgericht in Stargard in Westpr. eine Borladung zum Termin wegen ungesetzlichen Anstellens des Geistlichen Maslowski in Kulm erhalten.

Berlin, 13. Oktober Die Erhaltung der Republik in Frankreich scheint an Chancen zu gewinnen, da die Parteien der-Linken sich vollständig geeinigt haben. Die Mitglieder der äußersten Linken haben jener der Linken und des linken Ceutrums angezeigt, daß sie mit ihnen in vollständiger Disciplin stimmen und keinen Beschluß von Erheblichkeit fassen würden, ohne denselben zuvor mit ihren Collegeu der gemäßigteren republikanischen Truppen berathen zu haben. Zugleich hat die republikanische Partei beschlossen, bereits Alles für die allge­meinen Wahlen vorzubereiten.

Graf Cbambord hat Frohsdorf verlassen; das Ziel seiner Reise ist unbekannt, vielleicht Brüssel. Diese Nachricht muß mit Vorsicht ausgenommen werden, da sie jedenfalls eine Verständigung über alle noch zwischen den Legi­timisten und übrigen Royalisten schwebenden Fragen voraussellt.

Berlin, 14. October. DieNordd. Allg. Ztg." erwähnt, daß der Papst am 7. August d. I. ein Schreiben an den Deutschen Kaiser gerichtet habe, welcher dasselbe am 3. September beantwortete. Die Publikation des Briefwechsels soll bevorstehen.

Posen, 11. Oktober. DieOstd. Ztg." vernimmt, daß die Krankheit des Erzbischofs Ledochowski, Typhus und Kopfgeschwulst, einen bedenklichen Charakter angenommen habe.

Posen, 13. Oktober. Ueber die Krankheit des Erzbischofs Ledockowski meldet diePosener Ztg." : Zur Halsdiphteritis, woran der Erzbischof An­fangs litt, trat später Abdominal - Typhus, dessen Verlauf in der letzten Zeit nicht intensiv gewe;en, und gibt der Zustand durchaus noch nicht zu außeror- dentlicheu Besorgnissen Veranlaffung. DerKuryer" sagt: Die Besserung schreitet günstig fort, obgleich der Kranke noch das Bett hütet. Das Gemüth ist ruhig, das Bewußtsein vollständig ungestört.

Königsberg, 11. Oktober. Heute stürzte hier das Kellergewölbe eines Neubaues ein, wobei zwei Arbeiter getödtet und einer schwer verletzt wurden.

Kassel, 13. Oktober. Die heutige Versammlung der deutschen Tabaks-Interessenten beauftragte ein Central-Comitö, zu sorgen: 1) daß die hohe Bedeutung des deutschen Tabakbaues, Handels und der Tabaks-Fabrikation für den deutschen National-Wohlstand und die Wichtigkeit der unveränderten Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Besteuerung des Tabaks in allen Wahlkreisen für den deutschen Reichstag gründlich beleuchtet, und daß 2) den Candidaten für den deutschen Reichstag die Frage zur Beantwortung vorgelegt werde, wie er sich gegenüber einem eventuellen Anträge auf Erhöhung der Steuer verhal­ten werde.

Fulda, 14. Oktober. Soeben, 10^ Uhr Vormittags, starb Bischof Christoph Florentius Kött, 73 Jahre alt.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme EonntagS.

Expedition: Canzletbrra, Lit. B. Nr. 1.

Deullchinnd.

Aus Oberhessen, 14. Oktober. Wir entnehmen einer längeren Zu­schrift Folgendes:

Also: Se. Erlaucht, der Herr Graf Friedrich von Solms- Laubach, Mitglied der ersten Kammer des Großherzogthums und Reichs­tagsabgeordneter für den 3. oberhessischen Wahlbezirk ist aus der Landes- Synode fortgelaufen, weil die Majorität anderer Meinung als er zu sein sich erkühnte."

Der Herr Graf von Görtz ist das Reisen zu Waffer und zu Land so gewöhnt, daß er es nicht lange au einem Orte aushalten kann und es nimmt uns nur Wunder, daß er nicht schon längst sich durch Austritt aus der Synode eine Luftveränderung gemacht hat; aber was in aller Welt focht den Herrn Grafen von Solms-Laubach an?

Indessen, über die kirchlichen Ansichten des Herrn Grafen wollen wir nicht rechten; wohl aber müssen wir sein politisches Verhalten, vor Allem in der Frage des Volksschulgesetzes zur Sprache bringen. Hier mrstieg er sich in der ersten Kammer zu der tiefsinnigen Bemerkung:trotz des Schul­gesetzes werde die christliche Bildung nicht untergehen," für einen Herrn, der nun schon seit vier Jahren dem Reichstage der deutschen Nation angehört, eine in Wahrheit unbegreifliche Aenßeruug!

In der Provinz Oberhessen hat man bislang bei Bewerbungen um ein Mandat zum Reichstag an der Eigenschaft eines Candidaten als Standes- herrn keinen Anstoß genommen; wir hatten das Glück, Männer, wie den Herrn Fürsten von Solms-Lich und den Herrn Grafen Otto von Solms-Lau- bach zu besitzen, die mit vollem Verständniß für die Bedürfnisse ihrer Zeit, ihres Volkes und ihres engeren Vaterlandes zugleich für die Rechte des Vol­kes und der Krone eintraten und jeder politischen Körperschaft zur Zierde ge- reichten. Dw Ansichten und Bestrebungen d^s Vaters scheinen nicht diejenigen des Herrn Sohnes zu sein, da wir in allen ihren politischen Fragen den Herrn Grafen Friedrich von Solms-Laubach auf der äußersten Rechte stehen sehen. Es ist an der Zeit, diese Thatsache in dem 3. Reichs - Wahlkreis möglichst zu verbreiten uitb für die bevorstehende Reichstagswahl nach einem andern Ver­treter sich umzuthnn. In den Städten Alsfeld, Lauterbach und Schotten hatte schon bei der vorigen Wahl Herr Professor Dr. O ncken zu Gießen sich viele Sympathien erworben und dürfte es kaum einem Zweifel unterliegen, daß 1 der letztere bei der nächsten Wahl mit großer Majorität selbst auf dem platten Lande durchgeht. Möchte man von Gießen aus den Anstoß zu dieser Wahl geben; wir im 3. Wahlkreis werden dann schon unsere Schuldigkeit thun!

Darmstadt, 11. Oktober. Die außerordentliche Landessynode erle­digte in ihrer gestrigen 18. Sitzung die §§ 87 bis 139 des Verfassungs-Ent­wurfs und führte somit die Berathung betreffs der einzelnen Paragraphen ' zu Ende. Als Aenderungen gegenüber der ersten Lesung mögen hervorgehoben 1 werden: ,

1) .zu § 94 wurde auf Antrag des Abg. Schröder beschlossen, daß zur Landessynode als weltlicher Abgeordneter jedes Gemeindeglied gewählt werden ' kann, welches zum Gemeindevertreter ernannt werden kann;

2) zu § 117 wurde auf Antrag des Abg. Schröder gutgeheißen, daß be- ; tteffs der rein geistlichen Geschäfte des Pfarrers der Kirchenvorstand Beschwer- 1 den bei dcm Dekanatsausschuß anbringen kann;

3) betreffs der Pfarrwahl wurde der § 123 gemäß einem Antrag Köni- ger's angenommen, wonach auf Grund räumlicher Spreugeleintheilung Bestim­mungen über die Art der Betheiliguug der Gemeinden einem Spezialgesetz vor- 1 behalten bleiben soll, bis dahin aber vor jeder Ernenttuug der Kirchenvorstand und Dekanatsausschuß zu hören ist; i

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4) § 133 wurde in der von den Agg. Schwabe und Genossen vorge­schlagenen Gestalt angenommen, wonach die seitherigen Superintendenturgeschäfte auf die geistlichen Mitglieder des Oberkirchenraths vertheilt werden und diese bei Versehung jenes Dienstes Superintendenten heißen sollen. «wendig gewordene Wahl eines Bisthmnsverwesers wird durch'das Domkapitel

Die nächste Sitzung findet heute statt und wird in derselben über denftofort vollzogen werden.

Berfasftings-Entwurf im Ganzen abgestimmt. Bom Rhein, 12. October. DerKöln. Ztg." geht folgende bemer-

Darmstadt, 12. Oktober Die außerordentliche Landessynode geneh-kenswerthe Mittheilung zu:Wenn schon jetzt in Preußen der zwischen der migte in ihrer gestrigen 18. Sitzung zunächst den Kirchenverfassungs - Entwurf, Staatsgewalt und der römischen Hierarchie ausgebrochene Kampf eine unge- wie solcher ans oer zweiten Lesung hervorgegangen ist, gegen 2 Stimmen und ahnte Schärfe angenommen hat, so droht derselbe in seinem ferneren Verlauf erledigte sodann noch verschiedene Resolutionen, unter denen eine über die Auf-, hier am Rhein Dimensionen anzunebmen, die es rathsam erscheinen lassen den h<bnng der Präsentations- und Patronatsrechte hervorzuheben ist, zustimmend. Umfang und die eventuellen Consequenzen des großen kirchlich-politischen Con- Hieranf wurde die Synode mit einer Ansprache Seitens des Präsidenten Eigen ! Ms schon jetzt klar in das Auge zu fassen. Wiederholt wurde bei der Be­brodt geschlossen. ^rathung der Mai-Gesetze sowohl auf der Rednerbühne in beiden Häusern des

Darmstadt, 14. October. DieDarmst. Ztg." meldet, daß vor Er-! Landtages als auch in der Presse auf das von den Hierarchen befolgte System ledigung des Budgets, der Verwaltungs-Gesetze und anderer wichtiger Vorlagen' hingewiesen, die Pfarrer nur auf Widerruf anzustellen, um dieselben so gänzlich schwerlich die Schließung des Landtages statifinden könnte. dem Willen ihrer Oberen Preis zu geben, als deren willenlose fügsame Werk-

Lich. In diesen Tagen hat nun auch die Einreihung der hiesigen Leh- zeuge sie sich dann auch in Folge dieses unbedingten Abhängigkeitsverhältnisses Ter in die Gehaltsabtheilungen der 2. Klasse und zwar mit Rücksicht auf das bewährten. Diesem grellen Mißstande, dessen Umfang damals von der ultra- Dienstaltcr stattgefunden. Sind hierbei auch einigen Lehrern die anderwärts! montanen Presse in 'der bekannten dreisten Weise abgeleugnet wurde, sollte erworbenen Dieustjahre nicht in Anrechnung gebracht worden, so sind anderer-! durch die Maigesetze abgeholfen werden, um so den Pfarrern die frühere feits die Aufrückungsperioden anerkennenswerth günstig, indem die Ansangsbe- Selbstständigkeit gegenüber ihren vorgesetzten Drängern znrückzugebeu. In wel-