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Oesterreich

der von

(Papier

Eulenburg.

Daß aber daS Kriegsgericht nicht geneigt ist, die ganze Generalität vor

Thalern, Thalern,

für die Dienste ans Staats-Ministeriums

An den Präsidenten des Staats-Ministeriums, General-Feldmarschall Graf v. Noon.

Nachdem Sie Sich auf Meinen Wunsch bereit erklärt haben, das Präsi­dium Meines Staats-Ministeriums, von welchem Ich den General-Feldmar­schall Grasen v. Noon auf seinen Antrag entbunden habe, wiederum zu über­nehmen, ernenne Ich Sie hiedurch auf's Neue zum Präsidenten und, Ihrem Anträge entsprechend, den Staats- und Finanz-Minister Camphausen zum Vice- Präsidenten Meines Staats-Ministeriums. Letztern setzte Ich hiervon durch besondere Ordre in Kenntniß.

Berlin, den 9. November 1873.

Wilhelm. Graf zu Eulenburg.

An den Reichskanzler, Staats- und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten v. Bismarck.

Nachdem Ich unter Entbindung des General-Feldmarschalls Grafen v. Noon feinem Amte als Präsident Meines Staats-Ministeriums diese Stelle dem Reichskanzler und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten v. Bismarck, wieder übertragen habe, finde Ich Mich bewogen, Sie unter Beibehaltung Ihres Amtes als Finanz-Minister zugleich als Vice-Präsidenten Meines Staats-Ministeriums zu ernennen.

Berlin, den 9. November 1873.

Wilhelm. Graf zu Eulenburg. An den Staats-Minister Camphausen.

Das Staats-Ministerium benachrichtige Ich hiedurch, daß Ich durch Er­laß vom heutigen Tage den General-Feldmarschall, Grasen v. Roon, seinem Gesuche entsprechend, von dem Amte als Präsident des Staats-Ministeriums entbunden, diese Stellung dem Reichskanzler und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten v. Bismarck, neben seinen bisherigen Functionen wie­der übertragen und Mich bewogen gefunden habe, den Staats-Minister Camp Hausen unter Belassung der Leitung des Finanz-Ministeriums zum Vice-Präsi­denten des Staats-Ministeriums zu ernennen.

Berlin, den 9. November 1873.

Wilhelm, Graf zu Eulenburg. An das Staats-Ministerium.

Berlin, 12. November. Die erste Sitzung des Abgeordnetenhauses wird 1 y4 Uhr durch den Abg. v. Bonin als Alters-Präsidenten eröffnet, wel­cher die Abgg. Sachse, Goltz, Lieber und Saucken-Julienselde als provisorische Schriftführer beruft und ein dreimaliges Hoch auf den Kaiser ausbringt, in welches das Haus lebhaft einstimmt. Hierauf folgt die Verloosung der bis jetzt angemeldeten 300 Mitglieder in die Abteilungen. Von den Wahlacten liegen erst 66 vor. Nächste Sitzung Freitag. Auf der Tagesordnung stehen Wahlprüfungen. Die erste Sitzung des Herrenhauses wurde um 21/» Uhr eröffnet. Bei der sofort vorgeilommenen Präsidentenwahl wurde Graf Stol­berg mit 64 Stimmen zum Präsidenten wieder gewählt; erster Vice-Präsident v. Bermuth, zweiter Vice-Präsident Ober-Bürgermeister Hasselbach mit je 42 Stimmen. Alle Drei haben die Wahl angenommen. Nächste Sitzung

Ausschuß der zweiten Kammer rechtfertigt die Regterung unter Begründung der Staatsgefährlichkeit des Jesuitenordens die Ausweisung des Jesuitenpaters Zöller aus Seligenstadt.

Darmstadt, 12. November. Gestern sand dahier, wie dieM.-Ztg." mittelt, eine Versammlung von Generalstabs-Mitglidern aus Berlin, Kassel und Karlsruhe und höheren Eisenbahn-Beamten zur Feststellung der äußersten Leistungsfähigkeit verschiedener Bahnlinien im Falle einer Mobilmachung statt. Dem Vernehmen nach hat sich das Divisions - Commando an den hiesigen Gemeinderath mit dem Ersuchen gewendet, den Kindern der unteren Militär« chargen den Besuch der Mittelschulen gegen Zahlung einer Aversional-Summe zu gestatten.

Darmstadt, 13. November. Die zweite Kammer genehmigte den Staatsvertrag mit Preußen wegen des Baues einer Eisenbahn von Mainz nach Wiesbaden, bezw. Linie Frankfurt-Wiesbaden-Camberg.

Berlin, 10. November. Sr. Majestät der Kaiser und König haben die rheumatischen Beschwerden, welche der Erkältungszustand mit sich brachte, ziemlich überwunden, jedoch schreitet die Besserung im Allgemeinbefinden Sr. Majestät leider nur sehr langsam fort. Allerhöchstdieselben haben dessenunge­achtet einige Geschäfte erledigen können.

Berlin, 10. November. DerReichs- und Staats-Anz." veröffent­licht folgende Allerhöchste Verfügungen;

Die Gewährung Ihres Gesuchs vom 5. d. Mts. um Enthebung von der Stellung als Präsident Meines Staats-Ministeriums will Ich Ihnen, in Betracht der von Ihnen angeführten Gründe, nicht länger vorenthalten. Indem Ich Sie daher von diesem Amte hiedurch in Gnaden entbinde, spreche Ich Ihnen

«fnmluTidj.

Paris, 10. November. Wolowski trennt sich nicht vom linken Cen­trum. Er war gestern bei Thiers, um die betreffenden Angaben zu widerlegen. Thiers ist gegen jede Verlängerung der Gewalten Mac Mahon's, welche die Dauer der jetzigen Nationalversammlung um einige Wochen überschreitet.

Die Lage ist bis jetzt keineswegs aufgeklärt. Mac Mahon ließ heute durch seinen Secretär Harcourt, Deputirten und Journalisten, der Rechten gegenüber erklären, daß er sich den Titel Präsident der Republik gefallen laffe daß er jeden Vorschlag annehme, der von der Rechten ausgehe, daß aber, wenn ein Antrag der Linken durchgehe, er seine Demission einreichen werde.

Bekanntlich ist seit einigen Tagen die Rede davon, daß die elsaß- lothringischen Deputirten, die beim Friedensschluß aus der Kammer getreten, wieder in derselben erscheinen wollen. Mehrere dieser Deputirten sind hier an­gekommen und halten morgen eine Berathung. Ihr Wiedereintritt in die Kam­mer erscheint aber nicht möglich. Ihre Entlassung wurde zwar nicht angenom­men, aber die Geschäftsordnung der Kammer bestimmt, daß jeder Deputirte, der ohne Urlaub längere Zeit aus der Kammer verbleibt, als nicht mehr zu ihr gehörend betrachtet wird.

Paris, 11. November. DieLibertö" zeigt an, daß Oberst Stoffel vor die Zuchtpolizei-Kammer von Versailles geladen ist, um sich wegen der Beschimpfung des Generals Niviöre zu verantworten

Die Jagd aus die Communards hat wieder begonnen; es vergeht kein Tag, wo nicht ein paar solcher Leute festgenommen werden. Dadurch geht den Kriegsgerichten die Arbeit nicht aus. Heute Nacht wurden abermals rothe Affichen in den Straßen angeklebt. In einem Banquier- Viertel fand man eine solche, worauf sogar ein Wortspiel zu lesen war. Der Text lautet: Bürger 1 Wenn ihr nicht auf euren coup (Streich) verzichtet, werden wir ihn euch abschlagen, nämlich den cou (Hals.)"

Paris, 13. November. (Proceß Bazaine.) Wider alles Erwarten scheint diese große Militär-Affaire in eine Sackgasse auslaufen zu sollen. Je mehr das Zeugeuverhör vorwärts schreitet, desto mehr drängt sich Jedermann die Ansicht auf, daß es entweder eine ganze Legion von Schuldigen gebe, die zur Verantwortung gezogen werden müßten, oder das der Hauptschuldige frei ausgehen werde. Selbst das Publikum, welches doch von vornherein gegen Bazaine so eingenommen war, daß es ihm die alleinige Schuld an den Ün- glücksfällen des Jahres 187071 in die Schuhe schob, beginnt nun einzusehen, daß e5 ungerecht sein würde, den Oberbefehlshaber der Rheinarmee zu ver- wrtheilen oder mindestens allein zu verurtheilen, wo doch alle an der Barre als Zeligen erschienene Generale aus welchen Gründen, möge ununtersucht bleiben; genug, das Factum ist positiv offen erklären, daß sie an der Stelle Bazaine's und in seiner Lage militärisch nicht anders vorgegangen wären, als er vorgegangen ist. Selbst die bittersten Feinde des Angeklagten in der mili­tärischen Journalistik dringen jetzt darauf, daß das ganze militärische System des Empire vor den Richterstuhl gebracht werde, weil sie begreifen, daß Ba­zaine nicht allein die Verantwortlichkeit für eine Menge von Mißgriffen tragen kann, die er bei seiner Uebernahme des Oberfehls vorgefunden hatte und gegen die er machtlos war, weil man nicht von heute auf morgen besonders unter den überaus kritischen Umständen, in welchen er zum Commando gelangte eine Armee an Haupt und Gliedern reformiren kann.

Meine volle Anerkennung und Meinen königlichen Dank welche Sie in Treuer Hingebung auch als Präsident des Mir geleistet haben.

Berlin, den 9. November 1873.

Wilhelm. Graf z u

zeugnng aller Mitglieder der Staatsregierung, daß die vaticanischen Beschlüffe mit dem Unfehlbarkeits - Dogma in Sachsen nicht publicirt seien. Sachsen sei der einzige unter den größeren deutschen Staaten, welcher die Verkündigung des Dogmas birect verhinderte Die genehmigte Verlesung des Fuldaer Hir­tenbriefes sei keine Publication, denn dieser Hirtenbrief enthalte nur die An­schauungen einer in Sachsen mit keiner amtlichen Autorität bekleideten Ver­sammlung, während eine Publication eine formelle amtliche Verkündigung mit darauf gerichteten disponirenden Worten unter wörtlicher Mittheilung des zu Publicirenden sei. Schließlich mißbilligt das Journal das Gebahren des säck- sischen katholischen Kirchenblattes.

Münster, 10. November. Der Bischof von Paderborn versucht die Strafe wegen unbefugter Anstellung der jungen, nengeweihten Priester dadurch zu umgehen, daß er sie nach ihren Bestimmungsortenzum Besuch" geschickt hat. Wegen gesetzwidriger Anstellung des Pfarrers Schröder zu Olpe ist der Bischof in dem vor einigen Tagen beim Kreisgericht zu Paderborn angestan­denen Termine wiederum zu einer Geldstrafe von 200 Thalern vernrtheilt. Im Ganzen ist gegen ihn durch richterlichen Spruch, resp. durch Verfügung des königlichen Ober-Präsidiums auf 1000 Thaler Strafe erkannt worden.

Sigmaringen, 12. November. Von dem Criminalrath wurden in der gestrigen Sitzung wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über Anstellung von Geistlichen der Erzbisthums-Verweser Kübel in Freiburg zu 200 " event. 40 Tagen, der Psarr - Verweser Stopper in Bärenthal zu 10 event. 2 Tagen Gefängniß vernrtheilt.

Wien, 10. November. Die Zeitungen Wiens haben wegen Jahr zu Jahr gestiegenen und nun fast verdoppelten Herstellungskosten und Druck, Arbeitslöhne, Honorare und Miethzinse) eine Erhöhung des Abonnementspreises eintreten lassen, die für die Deutsche Zeitung z. B. vom 15. November ab monatlich 40 fr. beträgt. Die Blätter bringen heute eine gleichlautende Erklärung und die Deutsche Zeitung und die Presse begleiten diesen Ausschlag mit eingehenden Erörterungen.

morgen.

Köln, 12. November. Das Zuchtpolizeizericht verhandelte heute gegen den Erzbischos Melchers und den Weihbischof Baudri wegen Ehrverletzung von vier altkatholischen Geistlichen und Verleumdung der altkatholischen Gemeinden Köln und Bonn durch Publication eines bischöflichen Erlasses. Die Angeklag­ten waren persönlich erschienen. Der Strafantrag lautete gegen den Erzbischof, als den Verfasser, auf 3 Monate Gefängniß und 400 Thaler Geldstrafe, event. weitere 3 Monate Gefängniß, gegen den Weihbischos wegen Aufnahme des ^<p mw* vuv mu7i yvuviyi Vlx gunze Ksycniiuiiiui vui

Artikels 1 Monat Gefängniß und 200 Thaler Geldstrafe, event. weiteres Ge-!die Schranken zu fordern, geht schon daraus hervor, daß Capitän Magnan sängniß. Das Unheil wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt. '(gegenwärtig Oberst-Lieutenant) mit einer bedeutenden Charge in der activen

Posen, 11. November. Dem Erzbischof Ledochowski ist zum zweiten, Armee betraut wurde.

Male, nunmehr unter Androhung einer Strase von 1000 Thalern, vom Ober-j Am Ende wird Thiers auch in diesem Punkte wie in so vielen übrigen, Präsidium die Besetzung der Probstei Filehne aufgegeben worden. 'wo zum Unglücke des Landes seine Mahnungsrufe nicht geachtet wurden, Recht

Posen, 12. November. Der Erzbischof hat gegen die Temporalien- behalten. Er sträubte sich bekanntlich bis zum letzten Augenblicke gegen die Sperre Protest erhoben. Derselbe erklärte der Deputation, welche ihm an- Erhebung der Anklage gegen den Marschall. Mindestens mußte dann, wenn bot, in Anerkennung der von ihm bewiesenen Standhaftigkeit für feinen Unter- schon auf das Wort des greifen Staatsmannes nicht gehört wurde, der Proceß halt zu sorgen, daß er das Opfer dankbar annehme. summarisch abgethan werden. Das Kriegsgericht hat sich zwei oder drei Fra-

Dresden, 11. November. DasDresd. Journ." versichert in aus- gen bezüglich der militärischen unb politischen Agenben bes Angeklagten zu stellen führlicher historischer Darlegung ber Sachlage, es sei bie einstimmige Ueber- und sie in bejahendem oder verneinendem Sinne zu beantworten.