Einzelbild herunterladen

'tlgart,

le Silber,

'Nd kostet

J5240)

1

WohMtz, :

Kk^Wr d beziehbar. .

be?Sj^s der Näde ; kaufen. I

^Lstr am

* b<i brr

4$rti8 vierteljährig 1 fl. 12 kr. rit Dringerlohn. Durch die Psst bezogen vierteljährig 1 fl- 29 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheiut täglich, mit «u«- nähme HonntagL.

Expedition: Lanzleiberg, Stt. B. «r. 1.

Mnzeige- und Mmtsbtatt für den Kreis Kressen.

Nr. " Freitag den 14 November isia«

Stück, emikthen. geräumiger

itv Straße, I £5 jimmtr, ' e>e, zu ver-

-tod meines stgärlchcn. ürifrii nW t Sohn.

aus ist ein [ l und vom |

L

'M

Scbneidmn, msgeschästen Arbeit.

bei Beizer.

tI,

iif.-Rez.

\\t-

II.

Nil.

aus.

betonnf, datz Itunft W toc?i8' s Gaswerk- dtTbiTS , wird g n zu mieihrn

?ädchen, roi.t «=>* erftagen-__

>rer,

,«t c«n>°>

Li« ib" fei ä et<o< «* t « nfl /u jjldfl

«2r

Ämtsicher Theit.

Betreffend: Die R°i«wahl°n. den 13. November 1873.

Das Grohherzogiiche Breir»amt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen.

Mit Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 11. l. M. im Anzeigeblatt benachrichtigen wir Sie, daß wir heute je 2 (für Bersrod mit Winnerod 4) Eremplare des Formulars zu Wählerlisten und je 1 Exemplar desjenigen zn Wahlprotocollen per Post an Sie absenden. Im Falle nicht rechtzeitigen Eintreffens sehen wir unverzüglicher Berichterstattung entgegen.

Einlagebogen zu den Wählerlisten müffen, soweit erforderlich, mit der Feder angelegt werden.

v. R ö d e r.

Betreffend: Die Benutzung von Dampf-Dreschmaschinen.

Gießen, am 7. November 1873.

Das Groß Herzog licht Kreis amt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Da die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß bei Benutzung der in neuerer Zeit immer mehr in Aufnahme kommenden Dampf-Dreschmaschinen häufig nicht mit der erforderlichen Vorsicht verfahren wird, die Dampfmaschinen vielmehr oft in den engsten Hofraithen aufgestellt werden, woraus dann, bei der mit dem Betrieb nothwendig verbundenen Aufschichtung großer Frucht- und Strohhaufen in nächster Nähe der Dampfkessel, eine nicht geringe Feuers­gefahr entsteht, so nehmen wir Veranlassung, Sie auf § 10 der Verordnung vom 4. August 1857 aufmerksam zu machen, wonach transportable Dampf­maschinen nur in solchen Entfernungen von Gebäuden oder öffentlichen Wegen aufgestellt werden dürfen, welche mit Rücksicht auf Sicherheit zulässig erscheinen und wonach in jedem speciellen Falle die Genehmigung der Polizeibehörde hierzu einzuholen ist.

Im Uebrigen verweisen wir Sie auf unser Ausschreiben vom 28. November 1863 in Nr. 96 des Anzeigeblattes und die darin ertheilten besonderen Vorschriften über die zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln.

v. N ö d e r.

B e k a n n t m a ch u u g.

Nachdem die Spar- und Leihkasse zu Gießen uns zur Unterstützung von Lehrern, welche den Zeichnencursus zu Darmstadt besuchen wollen, einen Credlt von 100 fl. zur Verfügung gestellt hat, bringen wir dies hiermit zur Kenntniß der dem Sparkasse-Bezirk Gießen angehörigen Lehrer unter dem An­fügen, daß sich diejenigen, welche demnächst diesen Cursus besuchen wollen und auf eine Subvention aus jener Verwilligunq reflectiren, 14 Tage vor Beainn des Cursus bei uns anzumelden haben. a 9

_ Y , Selbstverständlich ist die Verwilligung einer Unterstützung zu diesem Zweck an die Bedingung geknüpft, daß nach beendigtem Cursus in den betreffenden Schulen Zeichnen-Unterricht ertheilt wird.

Gießen, 8. November 1873. Großherzogliches Kreis amt Gießen,

v. Röder.

......................................................................... BH i

politischer Theis.

Er halte diese Uebereinstimmiuig beider

Darmstadt, 12. November. In einen. Schreiben an den Petitions-

Kammern für selbstverständlich. 'Nach einer Debatte über die Auslegung des Deu'eschtaitd. ärt 19> worin Dernbnrg und Becker die Auffassung der Negierung bekämpfen,

I9 Dumont dieselbe unterstützt, Ministerpräsident Hoffmann bei der Ansicht der

Darmstadt, 12. November. (Kammersltzung.) In der heutigen Sitzung Negierung bestehe» bleibt iiuv Metz von einer weiteren Verfolgung der Sache der zweiten Kammer wurde tut Geietzentwurf über den Eintritt von Staats- abgesehen habe» will, beschließt die Kammer einstimmig Beharre» bei ihrem beamten1 den Vorstand, Verwaltungs- oder Aussichtorath voit Erwerbs- frühere» Beschluß. Art 33 handelt über die Verweisung von Gesetzesvorlagen geselltchaften vorgelegt. Abg. Leiter richtet eine Zuschrift an die Kammer,änid Anträge» an die Ausschüsse; die erste Kammer hat beschlosst», entgegen worm er um Entscheidung bittet, ob eine mit Besoldungseihöhung verbundene dem Regierungsentwurf und dein Beschlüsse der -weite Kammer, daß alle Veränderung semm amtlichen Stellung eme Neuwahl erforderlich mache. Abg. Gegenstände, die an die Kammer kommen, a» Ausschüffe verwiesen werden Mollmger bringt einen Antrag ans Abänderung eines Artikels des Straf->üffen. Der Ausschuß der zweiten Kammer beantragt, um ein Zustandekommen gesetzbllches ein. Abg. Ducken mterpellirt über Vorlage eines Berggesetzes und.des Gesetzes zu erzielen, der ersten Kammer beizustimmen. Nachdem Metz und « ।fel!en rlltrm9 ourch den mit Zahlen belegten Hinweis auf den Dernburg die Gründe, aus denen man der ersten Kammer in diesem Punkt Aufschwung den der Bergbau in Oberhessen genommen habe. Die einfache, nachgebeu könne, entwickelt haben, Ministerpräsident Hoffmann die Ansicht aus- Einsuhruug des preußischen Berggesetzes würde allen Beschwerden ein Ende!gesprochen, daß die Geschäftsordnung nur zu Stande zu bringen sei, wenn die » n !!' c rln Württemberg habe man dasselbe mit vollkommen zufrieden-.'zweite Kammer dem Beschluß der ersten Kammer beitrete und die Abqq. Du- stellmvem Erfolge, nut einigen localen Abänderungen eingeführt. Ministerial-imont, Becker, Dernburg, Goldmann, Metz, Edinger und Ministerpräsident Präsident Hoffmann erklärt, es sei ein Entwurf ausgearbeitet, der sich daslHoffmann über die Auslegung des Artikels in verschiedenem Sinne gesprochen preußische Berggesetz als Muster genommen habe und der demnächst vorgelegt haben, tritt die Kammer dem Beschluß der ersten Kammer bei. Die übrigen werden solle. Gegenstand der Tagesordnung ist die Recommunication der! Artikel des Gesetzes geben zu einer Debatte keinen Anlaß und wird dasselbe ersten Kammer über die landstandische Geschäftsordnung. Der Ausschuß bean- bei der Schlußabstimmung im Ganzen einstimmig angenommen. Die nächste tragt theils Annahme, theils Ablehnung der von der ersten Kammer vor-!Sitzung findet morgen den 13. statt und wird darauf voraussichtlich der Land­genommenen Aenderungeu. Eine Debatte entsteht bei Art. 19, der bestimmt, tag auf einige Zeit vertagt werden. Das Nachtragsbudget ist am Montag daß auch Gesetzesentwurfe von wenigstens 10 Mitgliedern in die Kammer ge- an die Abgeordneten ausgegeben worden und wird zunächst Berathunqsgegen- ^a/Vn)C^beU fÖnren; erste Kammer hatte diesen Artikel abgelelmt.! stand des Finanzausschusses bilden. In dem Berichte über Berathung des ^Ernburg widerlegt die i» etzterer vorgebrachten Einwendungen gegen! Volksschulgesetzes ist zii berichtigen, daß der Abg. Goldmann sich für völligen g s jge erische Initiative der Volksvertretung, die um so iveniger beanstandet Ausschliiß der Orden aus den öffentlichen, nicht aber aus den Privatlehran- weroen dürfe, als sie auch m anderen Verfassungen angenommen sei. Heinzer-stalten erklärt hat. Derselbe Abgeordnete hat sein Bedauern über den prin u -9rk l r « ^ammcr, ?erfee l^rci? früheren Votum beharren. Minister- ciepiellen Ausschluß der Geistlichen aus den Kreisschulcommissionen ausge- prasldent Hoffmann erklärt, er habe in der ersten Kammer gesagt, es könne sprocheu, in denen diese vielfach zum Segen der Schule gewirkt und das Ver- em Gesetzesvorschlag nur an die Regierilng gelangen, wenn er die Zustimmung trauen der Lehrer verdient und genossen hätten.

beider Kammern gefunden habe. Er halte diese Uebereinstimmuug beider Darmstadt, 12. November, ^n einem Schreiben an den Vetitivns-