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Präsident.
inj. Dr Bode, Buss, Hof.
in. (iöinatt, Statt, Gras zu rge, Landtag-. I, Äiheimrath in Darmstadt, von Htthkt, tann U., Hof. rootat - Anwalt iWtt, Kreil, in Lppenh'im. 6 zur Rabenau WitPira))!, , von Röder/ , Landrichter in ;d) in nnidburg. f^erichi-rath in hüfdaarath In
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Gießemr Anzeiger.
Erschaut taglirt» , mtt rU.» nähme SonntsgS.
Ghwebition : Eanzletterß, Lit. v. «r. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Nr. 11. Dienstag den 14. Januar 1873.
Amtlicher Theil.
Donnerstag den 30. Januar 1873, Dormittags 10 Uhr, wird auf Grund des $. 21 ter deutschcn Gewerbeordnung und des §. 14 der Großhcrzoglichcn Verordnung vom 1. November 1869 eine öffenilicke Sitzung der unterzeichneten Behörde im Regieruugsgebäude dahier stattfinden.
Gießen, am 16. Deccmber 1872. Großherzogliche Provinzial-Direction Obcrhesien.
v. Röder.
B e k a n n t m a ch u u g.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollett und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1668 (Reg.-Dlatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§ 148. 149. 151—155. der Militär-Ersatz Instruction bis zum 1. Februar 1873 bii der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. I. statt- findenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind beizulegen :
u) ein Geburtszengviß (Taufschein),
b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters, oder des Vormundes,
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasten und höheren Bürgerschulen) von dem Director bezw. Rector der bctr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der PolizeuObrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichlbeobachtunz der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, fatwi die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden.
Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine specielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätesten- bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welcheui das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verlöret! gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbkbörde dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponibel geblichen ist. In letzterem Falle darf die Vergüt stigung indcß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag von der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederverlcihimg der durch versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Com- mission zu richten.
Darmstadt, den 31. December 1872. Großhcrzegliche Prüfnngs - Commission für einjährig Freiwillige.
Pabst. Strecker.
fl. 41,000,000. ff. 5,200,060' S '1,700,000. ^-Einnahme- c Prämie et*
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Deutschland.
Büdingen, Nidda nnd Altenstadt der Weg bi- zur nächste« Station der nach Gießen fübrtntm Eisenbahn meistens kürzer ist, als die Eutfernung ihre- Wohn-
Darmstadt/ io. Jan. Die Aufhebung de- Grotzherzoglichcn Bezirksstraf- ortee von Ortenberg, so kann das erwähnte Bedenken -egcn die Aufhebung nicht gerichts Oiunbirg hat in öffentlichen Blatteiu, noch ehe sie dcfinitiv beschlossen ernstlich io's Gewicht iaQ-n. DicS um so weniger, als die Voruntersuchung be« »ar, eine verschledenartige Beurtheilung erfahren. E- sind Stimmen sür unc züglich aller den Bezirksstrafgerichten competirenden Strafsachcn von den Landge« gegen zene Majrezel laut geworden. Wir sind in der Luge, über die Grunde, richten geführt wird und »an außerdem becbflcht'gt, die Ccmpet.nz der Bezirks- welche zu dem Entschluffe der Aufhebung geführt habk», die erforderliche Auf- örafgerichte zu beschranken, so daß den Landgerichten in den unbedeutenderen, jetzt klärung zu geben und wir zweifeln nicht, daß sie von jedem unbefangen Prü- noch zur Sompetenz der Bezirk^strafgerichie gehörigen Strafsachen auch die Ab- senden al- durchschlagend anerkannt weiten muffen. Selbßverstaadl ch verz chien »rtheilnng zuge»iesen werden soll.
wir dabei auf eine Widerlegung derjenigen Angriffe, weiche in da- Gebiet nn- Wenn endlich auch dir Zeugengebührrn bei Zutheilung de- Bezirksstraf- würtiger vercachtigungcu hinüberspielen. gericht- Ortenberg an Gießen sich erhöhen weiden, so wird doch immerhin durch
Nach den eingezogeuen Berichten und vorliegenden Geschäft- - Ueberflchtri' sie Vereinigung eine n cht unbedeutende Ersparnis erzielt werden, da di: Zeugen- sind in dem Geschäftsjahr von 1870 b s 1871 tm Ganzen 149 Etrafsachcn an gebühren, welche sei'hcr bet dem Bezirksstrafgericht Oitenberg angewiesen wurden, da- Bezirksstrafgericht Oitenberg gelangt und wenn auch in dem lausenden Ge etwa 600 fl. vis 800 fl. jährlich betragen Haden und man annthmeu darf, daß schäft-lahre die Zahl der zur Abuithetlung gelangten Strafsache» sich etw-S ver- Mindestens die Hälfte derselben von den Eonbcwuaten ersetzt wird. (D. Ztg.) mehrt hat, indem im III. Quartal 1872 tm Gauzr» 82 St>as,acheu zur Der- Tarmstlldt, 11. Jan. Durch die Beförderung de- Abgeordneten Decker Handlung kamen, so Hal doch auch seither in der Regel eine Sitzung in der zum Ober-AypellatiouSgericht-rath ist derselbe genöthigt, sich einer Neuwahl zu Woche au-gereicht, u* die zur Verhandlung sixirteu Strafsachen zu erledigen untrrzieheu. und damit bat such der zweite AvSschrß der zweiten Kammer seinen und die Sitzungen haben i» der Regel nur einen halben Tag in Anspruch ge- Versitzenden verloren. Um den glstern ter Kammer übergebenen neuen Geschäfts- Bommen. Mit dieser unbedeutenden Geschaft-last stebt aber da- zur Eonstituirune. Ordnung-.Entwurf vorderath'n zu können, muß dieser Ausschuß ergänzt werden de- Bezirksstrafgericht- erforderliche und angestrllte veawteupersonal tn keinem und e- wird zu diesem Behvfe die zweite Kammer auf den 20. 1. Mts. einbe- richtig^u verhättn'ß, indem weder der Staatsanwaltsubstitut, nocy ter Slcretär rufen werten.
am B-zirksstrafgeitchte genügend beschästißt find; ibcnsowenig die dlei Landge. Darmstadt, 13. Jan. Die Kronprinzessin des deutschen Reich- ist soeben richt-afftfforen, von welchen zwei seither zugleich als Bezirksstrafrichter angestellt zu einem kurzen Besuche am hiesigen Hofe hier cingetroffen. — Die Sbgeoedne- »aren. E- log darum alle Veravlaffung vor, auf die Aufhebung eines Gericht- tenkammer ist nunmehr auf den 20. Januar einberuftn Worten.
Bedacht zu nehmen, dlffen Fortbestand für die Staatrk»-ffe eine tahrlichc Ausgabe Berlin, 11. Januar. 27 P.ediger, darunter 5 Berliner, veröffentlichten von 5500 fl. an Besoldungen des ersorderlichen Beamtcnpersonals zur üolg^ avläßl!ch des gegen Syrow eingeschlageuen Verfahrens eine Erklärung, zu welcher hätte. Diese völlig vnnöthige Ausgabe wird in Zukunft erspart werten können sie Nicht turd? die Solidarität einer Lehrfreiheit, sondern die Solidarität der indem das Personal de- Bezirk-strasgerichts Gictzcu vollständig aus eicht um auch GlaubenScinheit und durch sie in aleicher Weise treffende Derkü-merusg der den Zuwachs an Geschäften, der ihm durch die Zutheilung des Ortcnberger Be- evangelischen Lehrfreiheit gedrängt werden. Die Unterzeichner nkennrn in der zirks entstehen wild, in entsprechender Weise zu erledigen. heiligen Sckr.ft inSdesovdcre im neuen Testamente die alleinige Quelle und brn
Da- einzige Bedenken, weicht- gegen die Auftlbung de- Bezilksstrafgerichts alleinigen Strom des Chr-stenglaubens, sie wahren sich aber die freie Forschung Ortenberg und tiff.n Bereinigung mit dem Bez'ikSßiafger chl Güßen erhoden in der heiligen Schrift. Sie sehen in den Hauptchmbolen dcr Kirche den ihrer werden konnte, war darin zu finden, dotz die Beihnligten und Zeugcn durch tu Zeit angemessenen Ausdruck über Lehre und Verfassung, und leben und wissen weitere Entfernung Gießens von ihrcr Heimath größte Belästigungen und durch sich mit dem Borfchreiten dcrfelben in geschichtlichem Zusammenhänge, aber sie die höheren Zeugengebühren dem Staate größere Kosten enistehen »ürdrn, wo- erkennen darin ke ne für ave Zeit bindenden Glaubensgesetze, auf Grund deren durch die erzielte Ersparnis theilweise wieder absorbirt werden könnte. Wenn kirchliche Behörden oder gar die jetzigen, in ihrem Bestände ganz unbefugten man indcss.n erwägt, batz für die An-ehörigen der Landgerichtsbezirke Ortenberg, Synodalsersammlungen Anklage erheben und Ausschließungen auLsprechen dürften.


