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in dem mir vorliegenden Schreiben an mich die Aufforderung zur Niederlegung meines erzbischöflichen Amtes richten und, wenn binnen acht Tagen eine zu- stimmende Erklärung nicht erfolgen sollte, meine Amtsentlaffung bei dem könig­lichen Gerichtshöfe zu Berlin zu beantragen, für unerläßlich erachten.

Das bischöfliche Amt habe ich mit den daran geknüpften Rechte^ und Pflichten von Gott durch die Hände seines sichtbaren Stellvertreters aus Erden überkommen; kraft dieser mir von Gott selbst verliehenen Gewalt (Spiritus sanctus posuit Episcopos regere Ecclesiam Dei) regiere ich denjenigen Theil der Kirche, welchen der heil. Vater mir angewiesen hat. Keine weltliche Macht ist daher im Stande, diese Mission mir zu entziehen. Allerdings kann mate­rielle Gewalt dem katholischen Bischof die Erfüllung seiner erhabenen Pflichten unmöglich machen und ihn an der Wahrnehmung der ihm zustehenden Rechte hindern, nimmermehr aber ihn seines bischöflichen Amtes in Wirklichkeit ent­setzen, denn die kirchliche, von Gott den Seelenhirten verliehene Gewalt kann von den Menschen nicht vernichtet werden.

Von meiner Amtsentsetzung durch irgend welchen.Staatsgerichtshof kann sonach keine Rede sein, und jeder derartige Versuch wird vor Gott, im Ange­sichte der Kirche und der ganzen katholischen Welt ohne Bedeutung sein. Ich würde eben nur materiell an der Erfüllung meiner Obliegenheiten und an der Ausübung meiner Rechte gehindert werden können, nichtsdestoweniger aber wür­den diese Rechte unverkürzt und in ihrem vollen Umfange auch ferner fortbe­stehen und mir verbleiben, wie mich kein Gerichtshof von der Erfüllung der mir obliegenden bischöflichen Pflichten entfcinben kann.

Anlaugend die freiwillige Niederlegung der erzbischöflichen Würde, so könnte zwar eine solche unter Umständen mit ausdrücklicher Genehmigung des heil. Vaters stattfinden. Ich darf indessen wohl die bestimmte Erwartung ausspre­chen, daß Ew. rc. und die königliche Staatsregierung mich und meine Gesin­nung zur Genüge kennen, um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß ich es als eine Schmach erachten würde, unter den gegenwärtigen Ver­hältnissen einen solchen Schritt zu thun. Fürwahr, durchaus unwürdig wäre ich der erhabenen Stellung, zu welcher mich Gott in seiner Erbarmung zu be­rufen die Gnade gehabt hat, wenn ich meine Heerde freiwillig in dem Augen- blick im Stiche lassen wollte, in welchem sie in Gefahr steht, eine Beute des Unglaubens, der Häresie und des Schisma zu werden. Meine Pflicht ist es, die geistlichen Güter meiner Diöcesan-Angehörigen zu wahren und zu vertheidi- gen, nicht aber, wenn Leiden jeglicher Art und selbst Verlust des Lebens dro­hen, freiwillig zuruckzuwcichen und den Mühseligkeiten und Gefahren, mich zu entziehen.Bonus pastor animam suam dat pro ovibus suis, mercenarius autem et qui non est pastor, videt lupurn venientem et dimittit oves et fugit.

Dies sind meine Erklärungen, welche ich in Bezug auf die mir zuge- muthete freiwillige Resignation, wie auch auf die angedrohte Entsetzung von meinem erzbischöflichen Amte abzugeben mich verpflichtet gehalten habe. Ob­schon ich eine eingehende Erörterung der speciellen in dem Schreiben vom 24. d. enthaltenen Punkte aus bern, Grunde für überflüssig erachte, weil dieselben be­reits in den bezüglichen amtlichen Correspondenzen bisher zur Genüge meiner­seits beantwortet worden sind, so will ich dennoch unter Bezugnahme auf Ew. rc. Amtssührungen folgende kurze Bemerkungen beifügen.

Ew. rc. führen einige meiner oberhirtlichen Amtshandlungen aus der Zeit vom September vorigen Jahres bis zum heutigen Tage auf und finden in den­selben einen ausreichenden Grund, die am Schluffe des Schreibens enthaltene, ganz eigenthümliche Aufforderung an mich zu richten. Ich für meine Person würde es niemals gewagt haben, diese Einzelheiten zusammenzustellen, da die­selben von der gewissenhaftesten Verwaltung meines bischöflichen Amtes Zeug- niß geben. Sie sind eine Frucht der Gnade Gottes, welche den schwachen Kräften des Menschen die nothwendige Stärke verleiht und zur freudigen Er­füllung der oft schweren Stanbespflichten mitwirkt. Ich bin daher Ew. rc. für das Anerkenntniß meiner Treue gegen Golt und gegen dte Vorschriften seines heil. Gesetzes zum Danke verpflichtet. Ein gleiches, und zwar ebenso wohl­verdientes, als überaus ehrenvolles Zeugniß geben Ew. rc. meiner gesammten Geistlichkeit und allen meiner oberhirtlichen Sorge anvertrauten Gläubigen. Diese in einem amtlichen Schreiben von Hochdenselben ausgesprochene Kuudge- bung wird dem Clerus und den Gläubigen meiner beiden Erzdiöcesen vor der ganzen katholischen Welt zum Ruhme gereichen, da von dem ersteren nur zwei sich gefunden haben, welche ihren Glauben und dies vielleicht auch nur ohne Kenntniß ihres Schrittes verleugnet haben, während unter den Gläubigen Welt lichen Standes, wie ich zu Gott hoffe, sich ebenfalls kaum mehr finden möch­ten, welche Gott und seiner heil. Kirche die Treue gebrochen haben dürften.

Allerdings nehmen Ew. rc. in der Beurtheilung dieser Thatsache einen anderen Stanpunkt ein und erachten dasjenige für ein Vergehen, was dem glaubenstreuen katholischen Christen vor Gott und den Menschen einen beson­deren Adel verleiht, aber Hochdessen abweichende Ansicht vermag an dem Wesen der Sache selbst nichts zu ändern. Sind doch schon in den ersten Jahrhun­derten der christlichen Kirche von den heidnischen Behörden diejenigen der Auf­lehnung gegen die amtliche Gewalt beschuldigt und als Aufrührer behandelt worden, welche dem Kaiser gegeben, was des Kaisers ist, aber vor Allem Gott, was Gottes ist. Es ist beklagenswerth, daß auch heute wiederum auf Grund für mich unerklärbarer Schlüsse Ew. rc. uns Katholiken als gefährlich für die staatliche Ordnung erachten, weil wir, um unsere Seelen von dem ewigen Verderben zu retten, unsere Pflichten gegen Gott und seine heil. Kirche zu ver­letzen, uns beharrlich weigern.

Noch in einem andern, nicht minder erheblichen Punkte irren sich Ew. rc., indem Hochdieselben seitens der Geistlichkeit und der Gläubigen trotz des auf sie geübten unerhörten Druckes und aller gegen sie ergriffenen empfindlichen Strasmaßregeln bekundete treue Anhänglichkeit an den Satzungen unserer heil. Kirche und ihr unerschütterliches pflichtmäßiges Verhalten als eine Wirkung meines Einflusses und der Geltendmachung meiner erzbischöflichen Autorität zu bezeichnen belieben. Diese Ansicht ist zweifellos eine unberechtigte. Das Ver­halten des Clerus und der Erzdiöcesanen ist vielleicht eine Frucht der Gnaden­fülle und der Barmherzigkeit Gottes, denn weder menschliches Beispiel noch Aufmunterung und Mahnung irgend welcher Art können so erhabene Wirkun­gen hervorbringen, nur allein Gott der Herr vermag dies, von dem geschrie­ben steht:inürma mundi elegit Deus, ut confundat fortia.

Posen, den 25. November 1873.

Der Erzbischof von ©liefen und Posen, gez. M i e c i s l a u s."

DcutfdjfanÖ,

Berlin, 10. December. Abgeordnetenhaus. Fortsetzung. Bei der Be- rathung der vom Abgeordneten Reichensperger beantragten Resolution, welche eine Rückkehr zu den früheren Regierungs-Maximen gegenüber der katholischen Kirche verlangt, replicirt der Cultusmiuister auf eine lange Rede Reichensper- ger's: Die gegenwärtige Politik der Negierung sei durch die Thatsache her- vorgerufen, daß preußische katholische Bischöfe sich dazu verbanden, nicht den Landesgesetzen, sondern den Winken eines Mannes außerhalb Deutschlands zu gehorchen. Die Fuldaer Bischofs-Conferenz habe sogar die Frage ventilirt, ob ein Katholik noch die preußische Verfassung beschwören könne. Der Minister hebt hervor, daß er den Bischöfen wohlwollend entgegengekommen sei, die Bi­schöfe aber hätten der Staatsregierung passiven und activcn Widerstand ent­gegengesetzt; ihnen folge der Klerus, dem KleruS ein großer Theil der katho­lischen Bevölkerung. Der Minister erinnert sodann an den von Geistlichen bei den Wahlen, sowie durch Hereiuziehimg des Beichtstuhles ausgeübten Gewiffens- zwang, und weist den Vorwurf der Kirchenverfolgung als bewußte oder unbe­wußte Unwahrheit zurück:Friede war nur so lange, wie sich die Regierung der Kirche unterwarf." (Lebhafte Zustimmung.) Nachdem der Minister noch die Aufhebung der katholischen Abtheilung des Cultusministeriums gerechtfertigt hat, schließt derselbe:Unter den jetzigen Umständen Frieden schließen, hieße einen Frieden schließen um den Preis der Staats-Souveränetät. Die Regie­rung wird auf den jetzt verfolgten Principien stehen bleiben, rechnet dabei auf die Unterstützung des Landtages und bittet um Ablehnung der Anträge." (Leb- haflcr Beifall.) Eine von den Abgg Virchow und Rickert über die Reichen- sperger'sche Resolution beantragte, von Löwe befürwortete motivirte Tagesord­nung wurde darauf nach einer heftigen Erwiderung Windthorst's auf die Rede des Kultusministers bei namentlicher Abstimmung mit 288 gegen 95 Stimmen angenommen. Der Cultusmiuister bringt sodann einen Gesetz- Entwurf auf Einführung der obligatorischen Civilehe, wozu die Regierung, wie der Minister erklärt, durch ernste Erfahrung veranlaßt worden sei, ein, und wird die Sitzung aufgehoben.

Frankreich.

Versailles, 10. December. Die Negierung begünstigt die bonaparti- stische Absicht, Gambetta und Trochu in Anklagezustand zu versetzen. Die Präfekten sind in diesem Sinne in der Provinz thätig.

Trianon, 10. December. Proceß Bazaine. Nach der Vertheidigungs- Rede Lachaud^s ergreift der Negierungs-Commissär General Pourcct das Wort zu seiner Replik. Derselbe weist die Insinuationen Lachaud's, als ob er sich von politischer Gebässigkeit habe leiten lassen, zurück, macht es dem Vertheidi- gcr zum Vorwurf, daß er Zeugnisse des Kaisers Wilhelm und seiner Generale vorgebracht, und nimmt die von der Vertheidigung erörterten Hauptmomente wieder auf, um sie einer nochmaligen Beleuchtung zu unterziehen. (Lachaud und Bazaine nehmen Noten.) Der Negierungs-Commissär hebt die betreffs der Depesche Lewal's herrschende Verwirrung hervor, verbreitet sich nochmals über den Zwischenfall Regnier's, dessen Wichtigkeit er darlcgt, und erkennt das patriotische Verhalten der Kaiserin Eugenie rühmend an. Im Uebrigen weist er das Unzutreffende des von Lachaud aus dem Umstande, daß sich die Armee in einem verschanzten Lager befunden, abgeleiteten Argumentes nach.

Trianon, 10. December, 8 Uhr Abends. Procsß Bazaine. Vor Suspeusirung der Sitzung, welche eben eintreten soll, nimmt Bazaine das Wort und sagt:Ich trage zwei Worte auf meiner Brust: Ehre und Vater­land. Ich habe 42 Jahre meinem Lande gedient, ohne gegen diese stolze De­vise zu verstoßen. Ich habe, ich schwöre es vor Christo, Frankreich niemals verratheu."

Trianon, 10. December, Abds. 9 Uhr. Bazaine ist vom Kriegs­gericht schuldig erklärt, der Capitulation von Metz und der Feld-Armee, ohne Alles zu thun, was Pflicht und Ehre vorgeschrieben, und demgemäß ein­stimmig zum Tode und zur Degradation verurtheilt.

Paris, 10. December, Nachts. Nach Fällung des Urtheils haben alle Mitglieder des Kriegsgerichts ein Gnadengesuch unterzeichnet. Man versichert, daß der Herzog v. Aumale sich alsbald zu Mac Mahon begeben habe, um ihm das Gesuch zu übergeben. Bazaine hörte der Verlesung des Urtheils in sehr großer Aufregung zu.

Paris, 11. Deember. Dem Kriegsgericht in Trianon wurden folgende Fragen vom Präsidenten vorgelegt: 1) Ist Bazaine schuldig, am 28. October 1870 mit dem Feinde capitulirt und die Festung Metz, deren Obercommandant er war, übergeben zu haben, ohne vorher alle Vertheidigungsmittel erschöpft und Alles, was Pflicht und Ehre ihm vorgeschrieben, gethan zu haben? 2) Ist Bazaine schuldig, im offenen Felde capitulirt zu haben? 3) Führte diese Ca­pitulation zur Waffenstreckung der Armee? 4) Hat Bazaine vor Anknüpfung der mündlichen oder schriftlichen Unterhandlungen Alles gethan, was Pflicht und Ehre ihm vorgeschrieben? Das Kriegsgericht bejahte einstimmig sämmt- liche Fragen, worauf der Präsident die Stimmen für die zu erkennende Strafe sammelte und dann das Urtheil im SitzungSsaale verkündete.

V e r nr i H ctz L e s.

Schweine-Schwindel. Ein von C. Reinhard in Dresden herausgegebencrCalcu- lator an der Elbe" enthält folgenden Artikel:Schweine-Schwindel. Es ist uns eigentlich Alles Wurscht I" Daß die Fleischer aber jetzt gar anfangen, dte Wurst mit Anilin zu färben, ist uns nicht Wurst. Unsere Geduld ist deshalb gerissen und wir ziehen auf dte Gefahr, daß die Fleischer keine Wurst mehr in denCalculator" einwickeln, auf den Schwindel los,-der mit den ehrlichen Schweinen getrieben wird. Wir haben cs lange ruhig mit angesehen, wie das gute edle Schwein verfälscht wurde. Wie man cs, als es die Seelen-Wanderung in Knack- wurstchen antrat, erst mit alten Kühen, dann mit alten Droschken-Gäulen vermischt und mit der Mischung so lange fortfuhr, bis auf ein Schwein sechszehn Droschken-Gäule, sammt Schwanz, Mähne und Hufeisen kamen.

Wir haben schon vorgeschlagen, daß, da unsere Maaße und Gewichte griechische Namen bekommen haben, man die Cervelat-Wurst auch Hyppolat- Wurst nennen solle. Da man nun aber dieselbe wie der Schwanz des Schimmels des Schah von Persien mit Anilin roth färbt, da man das gute, ehrliche Schwein nicht mehr anständig und ehrlich räuchert wie in alter Zeit, sondern es neuzcitschwindlich mit Salpeter-Säure und Holz-Essig beschmiert und feinen also mißhandelten Käulen den Namen Schinken beilegt, so ist unsere Geduld zu Ende und wir treten nächstens, trotz aller Ceremonien, die zu bestehen sind, zum Judenthume über, um gar nichts mehr mit dem Schweinernen zu thun zu haben.

Es ist wirklich schändlich, wie verschiedene Nahrungsmittel in der Zeit von unserer Ju­gend bis jetzt verfälscht und schlechter geworden sind. In unserer geldgierigen Schwindelzeit möchte daL gute Schwein lieber gleich gepökelt und geräuchert auf die Welt kommen, denn wenn es der Fleischer heute schlachtet, so will er morgen schon den Speck und die Schinken verkaufen, da der Speck und Schinken theurer sind als Schmalz und Schweins-Keule.