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Erscheint täglich, mit Aus­nahme SonntagS.

Expedition: Canzletbrrg, LU. B- Nr. 1.

Htnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Messen.

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Ur». 2V s Freitag dm 12. Decemder K8

Amtlicher Th eit.

Gießen, den 9. December 1873.

; treffen*: Neichstagswahlen. ,

Das Großherzogüchr Kreis «>» t Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Im Anschluß an unsere Verfügung vom 2. I. Mts- in Nr. 284 und 285 des AnzeigeblatteS eröffnen wir Ihnen Folgendes zur genaueste»

ch 1 > Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche gleichmäßig zu berichtigen sind, wenn erhobene Reklamationen für begründet erachtet wurden, sind am 2. Januar 1874 unter Ihrer Unterschrift abzuschließen. Auf dem zweiten, für den Wahlvorsteher bestimmten Eremplar sind, wie auf Seite 4 des Formulars zu der Wählerliste in der Anmerkung vorgeschricben ist, hinter dem Worte:Abges ch l offen die Worte: mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste

2) A in 2^ Januar 18 7 4 ist von Ihnen weiter die auf Seite 4 des Formulars zu den Wählerlisten am Schlüsse abgedruckte Bescheinigung nach vorherigem Zusatz der Worte:vom 10. December 187 3 bis zum 17. December 187 3," und des Datums.2. Januar

3) Nachdem die Wählerliste in der oben bezeichneten Weise abgeschlossen worden ist, dürfen feine Wähler mehr in die Wahlliste ausgenommen 4) "g yäteftenTuT»um^'.' Jannar 1 874 haben Sie in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lasten, dass die Wahlen znm Reichstage im ganzen Reiche am 10. Januar 1874 stattfinden werden und daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnt und um 6 Uhr Nach- """^Gleichzettig" wollen Sie unsere Bekanntmachung über die Bildung der Wahlbezirke, Ernennung der Wahlvorsteher und Bestimmung der Wahllocalc in Nr. 266 des Anzeigeblattcs, soweit Ihre Gemeinden betrefft, nochmals publiciren.

5) Das ^aupteremplar der Wählerliste mit den dazu gehörigen Belegstücken hat der Großh. Bürgermeister bei den Burgermeistereiacten sorgfältig anfzubewahren, das zweite Exemplar dagegen, da, wo er selbst Wahlvorsteher ist, behufs Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andern­falls dem Wahlvorsteher oder den Wahlvorstehern zuznstcllen. . _ , _ . .

6) Die Wahlvorsteher (Bürgermeister oder andere Personen) haben aus der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu erncunen und dieselben spätcteus am 7. Januar 1874 einzu- lade,,, am Wahltage zur Bilduug des Wahlvorstaudes so zeitig im Wahllocalc zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags

worden sind.

7) Beider Wahlhandlung selbst ist nach den §§. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) zu verfahren und über die Wahlhandlung ein Protocoll nach dem Ihnen bereits mitgetheilten Formular, welches daher den Wahlvorstehern zuzustellen ist,

8) Dieses ^Wahlprotocoll mit sämmrlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste (§. 18 des Reglements), der Wählerliste, welche beide von dem gesummten Wahlvorstande zu unterschreiben sind und denjenigen Stimmzetteln, in Betreff deren es einer Beschlußfassung des Wahl­vorstandes bedurft hatte, (§. 13 des Gesetzes vom 31. Mai 1869,) ist ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig an den Unterzeichneten, als Wahlcommissär des Wahlkreises einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 13. Januar 1874 in dessen Hände gelangt.

Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich und darauf von Ihnen ganz besonders aufmerksam zu machen.

9) Die Wah7vorstchn uach vorstehenden Bestimmungen unter 6, 7 und 8 genau bedeuten und denselben eine Wahlurne, sowie mindestens drei Tage vor der Wahl ein Exemplar des Wahlgesetzes (Bundesgesetzblatt Nr. 17 von 1869) und des Wahlreglements (Bundesgesetzblatt Nr 17 von 1870) zum Gebrauch und zur Auslegung im Wahllocal zustellen.

10) Unfehlbar am 3. Januar 1874 werden Sie speciellen Bericht darüber an uns erstatten:

a. ob die Wählerliste vom 10. bis 17. December l. I. nach vorheriger Bekanntmachung ausgelegt worden ist;

b. ob Sie am 2. Januar 1874 den Bestimmungen unter pos. 1 und 2 nachgekommen sind;

c. ob und wann Sie die in pos. 4 erwähnten Bekanntmachungen erlassen haben;

d. ob die Wählerliste und das Protocollformular an die Wahlvorsteher von Ihnen abgegeben und ob Letztere nach pos. 6, 7 und 8 bedeutet

v. Röder.

Gießen, am 10. December 1873.

Betreffend: Kostenverzeichnisse wegen Beitreibung der Communalintraden vom HL Quartal 1873.

Das Arnülif r hi(ii id)r Kreisamt Gießen

«n die Großherzoglichen Bürgermeisterm zu Albach, Allendorf a. d. Lahn, Mendorf a. d. Lda., Annerod, Beuern, Ettings­hausen, Garbenteich, Groß-Linden, Hausen, Heuchelheim, Lang-Göns, Sich, Mainzlar, Münster, Oppenrod, Steinbach, TreiS a. d. Lda und Watzenborn.

Wir erinnern Sie au die Einsendung der rubricirten Kosteuverzeichniffe binnen acht Tagen.

v. Röder.

P o l j ljscher T 0 e i l

mit tiefem Schmerze erfüllt hat, weil dasselbe der Vorbote neuer Vedrängniffe der katholischen Kirche in meinen beiden Erzdiöcesen ist, wie auch schwerer Lei­den und Kränkungen für die meiner oberhirtlichen Obhut anvertrauten Gläubi­gen, so ist dasselbe dennoch mir durchaus nicht überraschend und unerwartet gekommen. Seitdem die königliche Staatsregierung in den dem Scepter Sr. Majestät, unseres Allergnädigsten Kaisers und Herrn, untergebenen Landen den Kampf gegen die katholische Kirche begonnen hat, habe ich nur zu oft Gelegen­heit gehabt, mich zu überzeugen, daß die Regierungs-Organe von dem Wesen des heiligen Glaubens, zu dem wir Katholiken uns bekennen, ein klares Ver- lständniß nicht besitzen, noch auch zu erfassen vermögen, welche Pflichten dieser

Briefwechsel zwischen dem Ober Präsidenten der Provinz Posen und dem Erzbischof Ledochowski.

DieGermania" veröffentlicht folgendes Schreiben:

II.

An

den königl. Ober-Präsidenten des Groß- herzogthums Posen, Herrn Guenther, Hochwohlgeboren

hier. j jiauvnip miyi Mt|ipcn , uw/ a" v*|M||vu ,vn...vOv..,*-**'*-

Wcnnglcich Euer Hochwohlgeboren Schreiben vom 24. t>. Nr. 22 mich Glaube feinen Wennern auferlegt. Nur so läßt cs sich erklären, daß Euer w.