,3m 9. d. M,.
^raun?^
* °°" «ft««, th
Bernde Hmd- --!ZZZ>»
’1' :Wrhen' Kliffen sch ÜMMagt
*rerster Suali- n >? empfehle«, ^tz'gen als auch or A. Nr. 175, ytfteuungen für
nverzagt.
in.
onnten die traurige g
Wer, |
Die Seerbigungl ^mittag# rbiiebenen.
toWbmemcntjüiw jeiger Dlkswittljfdjäft
MeS Blatt’ taute ; l-ich-fi- MW-ilmi>° hieben N°Sn»tm °b- iintm Jeden, bemftrr
Win im ZM burä)« .ituitgieSSW««”»®
ttaortUd to
iM.STgr.-^
öi'»", «ei»'"61 H
e-^V-F ss ; 397, ««- 5Ä,
-77 ent«
;,655 - SK- l!i
V* « »t«*
z<r E inNSL
i-L'"-"'
Pr«is vierteljährig 1 fl. 12 fr. s.it Vringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.
rM
Erscheint täglich, ötii Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleibcrg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
Nr. wa.
Freitag ocn 12. September
.:■.«• 16.
flnitsicher Thei(.
Gießen, am 10. September 1873.
Betreffend: Waisenbüchsengelder pro 1872/73.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu Albach, Daubringen, Groß-Linden, Grüningen, Klein-Linden, Lang-Göns, Lollar, Nieder-Bessingen, Oppenrod, Steinbach, Treis a. d. Lda. und Wieseck.
Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Verfügung vom 1. l. Mts. binnen 3 Tagen bei 30 Kreuzer Strafe. .
v. R ö d e r.
B e k a n n t m a ch n n q.
Den Verkehr mit Petroleum und anderen leicht entzündlichen Mineral-Oelen betreffend.
Nach dem Erscheinen des Gesetzes und der Verordnung vom 17. October 1868 haben mehrere Geschäftsleute die Erklärung abgegeben, daß sie die Absicht hätten, vor der Stadt ein geeignetes, feuersicheres Lagerhaus für Petroleum und andere Mineralöle Herrichten zu lassen.
Derartige Lagerhäuser sind jedoch nicht errichtet worden, dagegen hat man die Wahrnehmung machen müssen, daß einzelne Geschäftsleute stets größere Massen von Petroleum eingelegt haben, ohne ein hierfür geeignetes, feuersicheres Local zu besitzen.
Da durch so große Quantitäten Petroleum unermeßliches Unglück über die Stadt gebracht werden könnte, sieht man sich veranlaßt, unter Bezug auf das im Anzeigeblatt vom 8. December 1868 abgedruckte Gesetz, folgende Vorschriften für die Stadt Gießen einzuschärfen:
1J Wer mit Petroleum handelt, darf in einem gewölbten, gut ventilirten Keller höchstens fünf Centner — das ist zwei hessische Ohm, oder zwei Originalsaß — ausbewahren. Damit ein Auslaufen nicht möglich ist, muß der Keller mindestens 6 Fuß tief in die Erde gehen. Die 2 Fässer müssen auf 2 bis 3 Fuß hohen Pritschen ruhen und möglichst weit von einander lagern.
2) Das zum Kleinvcrkaus bestimmte, in den Läden befindliche Petroleum muß in geschloffenen Kannen von Blech oder Zinn aufbewahrt werden. Mehr als drei Kannen voll, die Kanne zu drei bis vier Maas gerechnet, darf kein Verkäufer im Laden führen.
3) Wer größere Quantitäten Petroleum in seiner Hofraithe aufbewahren will, muß ein besonderes Gesuch einreichen und demselben eine genaue Beschreibung des Lagerraums beifügen.
Hierbei bemerken wir aber im Voraus, daß in einer Stadt, die so viele von Holz erbaute, dicht beisammen stehende und mit brennbaren Stoffen ungefüllte Häuser, Scheuern und Ställe hat, nur dann das Lagern größerer Quantitäten Petroleum gestattet werden kann, wenn der Eigenthümer einen sehr großen Hof oder einen Garten bei seiner Hofraithe besitzt.
4) Wer das Petroleum nicht so sicher aufbewahren kann, wie oben unter Ziffer 1 bemerkt ist; oder wer größere Quantitäten als oben gestattet ist, in seiner Hofraithe niedergelegt haben sollte, wird aufgefordert, dasselbe sofort vor die Stadt zu bringen und daffelbe an gefahrlosen Orten (in Gärten, Gartenhäusern rc.) aufzubewahren.
5) Bald nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung wird eine Revision der Geschäftslocale vorgenommen werden. Ergiebt sich hierbei, daß die obigen Vorschriften nicht befolgt worden wären, so wird die Nichtbefolgung derselben nach dem genannten Gesetze mit drei Gulden bis zu zweihundert Gulden bestraft.
Gießen, 10. September 1873. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Nover.
Bekanntmachun g.
Bei dem Bezirks-Commando Gießen ist eine am 1. October er. vacant werdende Schreiberstelle zu besetzen. Freiwillige, welche hierzu die nöthige Qualification besitzen, können sich bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel anmelden.
Gießen, den 11. September 1873. Franck,
Major und Bezirks - Commandeur.
politischer Th eil
theilweise nur mit Beihilfe ihrer standesherrlichen Patrone mühsam erhalten,
lauf des Bischofs Ketteler und seiner Getreuen gegen den von der zweiten Kammer angenommenen Entwurf des Schulgesetzes ist wohl noch selten in Scene gesetzt worden. Einige Flugblätter, hochlangweilig und für die große Masse
Ausübung des katholischen Cultus und der ausgiebigsten Unterstützung des katholischen Klerus Seitens des paritätischen Staats mit bloßen noch so wohlgeformten Redensarten die Ueberzeugung einer ernstlichen Bedrohung der katholischen Kirche künstlich hervorgerufen wäre. Der überwiegende Theil der hessischen Katholiken verhielt sich nicht nur gleichgiltig, sondern geradezu abwehrend gegen die Anstrengungen der Ultramontanen, die denn auch sehr bald die Agitation in Versammlungen aufgaben und sich auf die Anordnung eines Adressensturmes, wozu man die nöthigen Vorbedingungen in jedem katholischen Pfarrhause vorfand, beschränkten. Die Jesuiten haben wieder einmal den Beweis einer vollständigen Unkenntniß der herrschenden Zeitströmung geliefert, ihre Niederlage ist eine um so eclatantere, als sie durch das Vorschieben der gläubigen katholischen Frauenwelt ein ganz neues Agitationsmittel in's Feld führten, das alsbald ein so empfindliches Fiasko machte. Ob die Herren einigen Trost darin finden werden, daß die strenglutherischen Geistlichen, die gleichfalls nur eine verschwindende Minorität bilden und in ihren eigenen Gemeinden sich
Dcutfdjfanb.
Darmstadt, 8. September. Heute Mittag stieg im Hess. Ludwigs- Bahnhofe dahier ein von Caplänen begleiteter, etwa 2(0 Köpfe zählender Trupp von Dieburg zurückkehrender Wallfahrer aus. Dieselben waren meistens in Bensheim zu Hause und hörten mit Schrecken und Wehklagen, daß in der verflossenen Nacht eine Feuersbrunst daselbst einen beträchtlichen Theil der Stadt zerstört habe. Mancher hatte Hab und Gut eingebüßt, während dem er wallfahrten gewesen. Wie trefflich hätten sich die 30 bis 35 Männer, welche sich unter denselben befanden, bei dem Löschen des Feuers verwerthen lasten!!
Darmstadt, 9. September. Eine kläglichere Agitation, als der Sturm-
rmindeste Bewegung hervorruft, hat man in Hessen im reichlichsten Maße zu sammeln vermocht. Das Selbstdenken ist denn doch allzusehr zur leidigen Ge? wohnheit katholischer Männer geworden, als daß in einer Zeit der ungestörten
völlig unverständlich, mehrere Versammlungen in den ultramontanen Hochburgen, Bingen, Gernsheim, Dieburg u. s. w., Adressen aus den katholischen Pfarrhäusern an die erste Kammer und einige Kundgebungen frömmelnder Weiber — voilä tout. Der ganze auf hohen obrigkeitlichen Befehl cjntzefachte!.^r^.vr»,r mu mu wu;u|c u;ici «puuvhc muyium tiyuncn,
Sturm wäre spurlos vorüber gegangen, wenn sich nicht Frankfurter, Darm-?ihren Bestrebungen sich anschließen, mag dahingestellt bleiben. Dagegen tritt städter und Mainzer liberale Blätter hie und da einen Scherz über die staats-!mit Rücksicht auf die offenkundige Betheiligung des Mainzer Domcapitels für bedrohliche Ansammlung alter Weiber und der lieben Schuljugend, unter Gerden Staat die Frage näher, ob er solche staatsfeindliche Agitationen mit den leitung der Lehrer und Geistlichen, erlaubt hätten. Die Erfahrung, die man. Mitteln des Staats fernerhin unterhalten und befördern darf; wenn der katho- sast überall in Deutschland gemacht hat, daß die ultramontane Agitation gegen lische Klerus offen Kampf mit dem Staat beginnt, soll er doch wenigstens die Kirchen- und Schulgesetze vollständig flach zu Boden stellt und nicht diel nicht die Kriegskosten vom feindlichen Staate begehren.


