Aeilage zu Ar. 238 des Aiehener Anzeigers
die
und der der
begann in ihrer gestrigen 16. Sitzung die zweite Lesung des Entwurfs einer Kirchenverfassung. Die §§ 1—24 wurden in Übereinstimmung mit den Ve-
nicht nöthig, weil die Bauernkinder bei ihren Eltern genug turnen.
Die Fortbbildungsschule wird sich vieler Orten nicht erzwingen lassen.
die öffentliche, ehrliche, christliche Bestaltung des Entschlafenen mit Gesang Schüler fast unmöglich gemacht werden. Denn im Winter ist zwischen Morgen- und Mittagsschule nicht Zeit, eine Leiche ehrlich zu begleiten.
Für die Jugend wird die Neuerung absolut schädlich sein. Denn
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Das Holz will auch gefällt sein, und das thun auf dem Lande viele Jüng- Schlüssen der 1. Lesung angenommen. Nachdem der § 1 aus diese Weise an- linge. Wer vom Morgengrauen bis in die Nacht hinein im Walde schwer ge-!genommen war, erklärten die Abgeordneten, Graf von Görtz, Graf zu Solms
Freiheit gestattet werden, ihre Confessionsschulen zu behalten. Und das allein wird die kirchliche Sitte furchtbar schädigen Dabei soll der Kirchenbesuch
Zustimmung versagen."
Einer intelligenten Bevölkerung, wie in Stadt und Land Gießen gegenüber, bedarf natürlich der Inhalt dieses Machwerks keiner ernsthaften Widerlegung ; zu unterschätzen ist aber die hierdurch hervorgerufene Bewegung umsoweniger, als unsere Mucker auch in anderen Gebieten unseres staatlichen und! kirchlichen Lebens ihre Hebel anzusetzen beginnen und sich zum energischen Wi-! derstande gegen die neue Ordnung der Dinge rüsten. Vernehmen wir doch,: daß die drei Hochorthodoxen unserer gegenwärtig in Darmstadt tagenden Lau-1 dessynode, die Herreu Gras Görtz, Pfarrer Dieffenbach undgHeinrichs,' unzufrieden mit den gefaßten Beschlüssen und ohne Hoffnung, ihren Willen j durchzusetzen, in ostensibler Weise ihren Austritt erklärt hätten! Damit ist! das Zustandekommen einer für alle evangelische Christen unseres Landes gülti-! gen Kirchenversassung in Frage gestellt, und wir müssen uns darauf gefaßt machen, daß innerhalb der evangelischen Kirche jener Hader um die Bekennt-! nißfrage wieder auftaucht, der dem überwiegenden Theile der Bevölkerung ge-. radezu widerwärtig war. In religiösen Dingen kann man bekanntlich Alles! zur Gewissensfrage machen, selbst das Tüpfelchen von dem i; wenn sich nun die Herren darauf beschränkten, mit dem Teufel gute Kameradschaft zu hal-; ten und von Zeit zu Zeit Biliams Esel zu satteln, so könnte man das mit einigem Humor sich schon gefallen lassen; solche Dinge sind, Gott sei Dank, nicht mehr gefährlich, und werden ohne Zweifel am richtigsten vom Standpunkte des „Kladderadatsch" beurtbeilt. Daß man aber jetzt die Thätig- keit auf ein Gebiet verlegt, welches die Kirche von Rechtswegen nichts angeht, daß unsere Orthodoxen die ländliche Bevölkerung gegen das Schulgesetz! aufzuwiegeln unternehmen, das fordert alle freigesinnten Männer zur Ab-! wehr heraus! Speculiren jene auf die Dummheit der Menschen, so haben! alle wahren Freunde des Volkes die Pflicht? die Fackel der Aufklärung in! die bedrohten Gegenden zu tragen.
Wir unsererseits wollen keine confessionelle Spaltung der Menschen von Jugend auf Die Schule, als eine Staats- und Gemeindeanstalt, soll tüch- tige Staatsbürger, keine Katholiken, Protestanten, Sectirer u. s. w. erziehen. Die religiöse Ausbildung ist Sache jeder einzelnen Religionsgemeinschaft; die., bestehenden Kirchen besitzen wahilich Mittel und Wege genug, um auf ihre Be-j kenner einzuwirken und die erforderliche Kirchenzucht zu handhaben. Gerade die Loslösung der Geistlichkeit von den weltlichen Geschäften wird sie zu ihrem, hohen Berufe tüchtiger machen und die Einführung des neuen Schulgesetzes ist so weit davon entfernt, eine Gefahr für Kirche und Moral in sich zu bergen,! daß sie umgekehrt nur geeignet ist, die wahre Religiosität zu befördern. Anders freilich denkt der Berichterstatter des Ausschusses erster Kammer. Ihm! zufolge müssen die confessionellen Unterscheidungslehren den Geist des Unter-! richte beherrschen und er hält es für eine große Illusion, wenn man glaube, den Frieden unter den Religionsparteien durch Befreiung des Unterrichts von konfessioneller Leitung befördern zu können. Versetzen wir also die Jugend durch gehörige Dressur zurück in den Bildungsstand des sechzehnten Jahrhun-' derts, der kirchliche Friede, der im 30jährigen Kriege einen so herrlichen Abschluß fand, wird dann gesichert sein! Gehen denn Geschichte und Wissenschaft noch bis auf den heutigen Tag spurlos an gewissen Köpfen vorüber?
Trennung der Kirche bringt eine Theilung der Schule in einen consessionell- religiösen und andersreligiösen oder gar religionslosen Theil hervor, der, bei der Kürzung des Religionsunterrichts, eine überwiegend nichtreligiöse, resp. andersreligiöse Wirkung haben muß. Unser Volk wird auf diese Weise der — Internationalen, dem großen Socialismus — massenweise zugeführt werden. Der Liberalismus will diesen nicht, aber er treibt Alles in seine Gewalt.
An Zucht wird es fehlen. In Amerika beklagten sich in St. Louis die dort versammelten Lehrer der religionslosen Staatsschule im Juli dieses Jahres, daß es dem dortigen Schulsystem an einem moralischen Erziehungs-Elemente fehle. Heber die Zuchtlosigkeit der Jugend werden in Baden sehr viele Stimmen laut, seitdem die Schule von der Kirche getrennt ist. Und das wird bei uns kommen, weil das, zwar an die Spitze des Schulgesetzes geschriebene Element der Schule, das religiöse, aus ihr hinausgeworfen werden soll. Denn außer der Kirche gibt er keine Religion. Es gibt keine Schulreligion.
Die Confirmandenstunde wird uns gerade da unmöglich gemacht, wo Filiale mit den Pfarreien verbunden sind, weil der Pfarrer nicht an zwei, drei, bis zehn Filialen vor Morgens acht und nach Abends vier Uhr Confirmanden- stunde halten kann.
Sodann aber werden die Kinder mit Lehrstoff überladen, ebenso wie der Lehrer. Ein Lehrer ist nie im Staude, das alles gründlich zu wissen, was hier gefordert wird und dadurch wird nichts gelehrt noch gelernt. Es gibt statt eines multum, multa, Vielerlei. Auf dem Lande ist das Turnen gar
Wir bringen nachstehend den Wortlaut einer Adreffe, welche die altlutherische Partei Oberhessens kürzlich in vielen Gemeinden des Vogelsbergs col- portirt und an die erste Kammer der Landstände gerichtet hat:
„Aus der Berathung der zweiten Kammer unserer Stände ist ein neues Schulgesetz hervorgekommen und liegt hoher Kammer vor, welches von Vielen freudig begrüßt, von Vielen aber auch mit wahrer Wehmuth angesehen wird.
Nach demselben soll die Schule gänzlich von der Kirche losgeriffen, die Confessionsschule aufgehoben, dem Pfarrer die Jnspection der Schule moralisch unmöglich gemacht, die Volksschule durch Lehrgegenstände überladen, die christliche Sitte durchbrochen, dem jeweiligen Ministerium und resp. einem Referenten die ganze Erziehung der Jugend mit dictatorischer Machtvollkommenheit überliefert, die Religion aber, obgleich scheinbar frei gestellt, der maßlosesten Herrschaft eines von der Kammer-Majorität getragenen Mannes übergeben werden.
Die neue Lage der Dinge würde für den Pfarrer eine durchaus entwürdigende werden, wenn er in den Schulvorstand einträte und das Jnspectorat übernähme, denn er hätte als Schulinspector nur der Executor des jeweiligen Ministerialreferenten zu sein. Stets vom Kreisschulcolleg absetzbar könnti er nicht einmal für seine Gemeinde, für seinen Lehrer, für confessionelle Rechte eintreten, ohne abgesetzt zu werden, sobald er in einen etwa berechtigten Zwiespalt mit ihr geriethe. Würde ihm aber die Schulaufsicht entzogen oder nicht ertheilt, so wäre er in den Augen der Gemeinde herabgesetzt, seine Stelle in derselben wäre eine fast unhaltbare, er wäre so gut wie abgesetzt. Es bleibt dem Pfarrer die Wahl, der Schule den Rücken zu kehren oder die abhängigste, gefährlichste Stellung in der Schulstaatsmaschine einzunehmen.
Für den Lehrer ist die Trennung der Schule von der Kirche ein Unheil, namentlich auf dem Laude, und gar auf Filialen, wohin bei der Ordnung der Besoldungen zumeist die jüngsten und unerfahrensten Schulvicare kommen. Der Lehrer wird der Hülfe und Autorität, des Schutzes und der Treue des Pfar- rers entbehren. Aeußerlich von der Kirche geschieden, wird er sich auch inner lich mehr als seither von ihr scheiden.
Für die Kirche wird der Verlust der Schule von unberechenbarem Nachtheile fein. Man will dadurch den Einfluß der katholischen Geistlichkeit schwächen. Das wird geschehen, aber nicht in klerikaler Hinsicht, sondern in moralischer, in dem moralischen, guten Einfluß der Geistlichkeit auf die Jugend und Gemeinde. Der Klerus wird Klerus bleiben, aber die Kirche, das Volk wirt der Zucht entbehren. Ungleich schwerer wird jedoch die mehr lebhafte evangelische Kirche getroffen. Sie wird tödtlich verwundet. Sie hat von Anfang nicht bestanden ohne Schule. Wo sie sich ausbreitet, ist Schule und Unterricht ihr erstes Werk, bei den Heiden und in Amerika. Ohne Schule ist sie in Oesterreich bei überwiegend katholischer Bevölkerung ruinirt, ohne Schule wird sie auch da ruinirt sein, wo sie in der Mehrheit ist.
Für die kirchliche Sitte ist das neue projectirte Schulgesetz ein wahres Unheil. Ein Zwiespalt wird in die Gemeinde getragen, es wird ein Unding gebracht werden — eine Schulreligion — gegenüber der Religion der Gemeinde. Dieses Unding gab es seither nicht. Es wird aber ein Ungeheuer werden, das die Religion aus der Jugend nagt, wie der Adler das Herz des Prometheus.
Und dieses Bild ist keine Uebertreibung, denn die Eltern sollen gezwungen sein, ihre Kinder in diese Schulen zu senden. In Amerika hat man Staatsschulen, religionslos, unconfessionell, aber sie stehen meist leer. Auf ihre Kosten unterhalten 'die Kirchengemeinden confessionelle Schulen, die zahlreich besucht sind. Bei uns in Deutschland soll der Kirche nicht einmal die
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Darmstadt, 8. Oct. Die außerordentliche Landes-Synode der evangelischen Kirche trat heute zur zweiten Lesung des Verfahrungs-Entwurfs zusammen. Die Zahl der eingebrachten Verbesserungs-Anträge dürfte sich wohl auf hundert belaufen, so daß die vorläufige Sichtung derselben über eine Stunde in Anspruch nahm. Der §. 1 war in der ersten Lesung des Inhalts angenommen worden, daß die evangelische Landeskirche aus den evangelischen Gemeinden (lutherische, reformirte und unirte) bestehe. Küchler stellte den Antrag, diesen Paragraphen ganz zu streichen, um den Klagen der confes-! sionellen Seite über Bedrückung ihres Gewissens gerecht zu werden, da ohne jede Bestimmung der dermalige Zustand aufrecht erhalten werde. Decan Dornseiff glaubte, aus gleichen Gründen noch einen Schritt weiter gehen zu sollen, indem er beantragte, nach „unirte" einzuschalten: „unbeschadet des Be-. kenntnißstandes der einzelnen Gemeinden." Die Mehrheit, insbesondere Ohly,^ Schröder, Büchner, Habich, Curtman, Kraft u. A., erklärten sich gegen eine Abweichung von der ersten Fassung, da keine Garantie für Erhaltung des Friedens hiermit geboten sei. Die Abstimmung ergab Ablehnung des Küchler*- schen Antrags gegen 9 Stimmen, worauf auch der Antrag Dornseiff mit 49 gegen 4 Stimmen abgelehnt wurde. Noch während der Feststellung des Resultats der letzten Abstimmung erklärte Graf Görtz in sehr erregter Weise: „Ich erkläre hiermit meinen Austritt ans der Synode," worauf er, sowie Graf Laubach und Pfarrer Dieffenbach |md)t auch Heinrichs, wie irrthümlich telegraphirt worden^ den Saal verließen. Dr. Rieger erklärte, daß er, da die Synode nur eine berathende, er auch ein durch die Gnade des Großherzogs ernanntes Mitglied fei, bleiben zu wollen. Die übrigen Beschlüffe, meist re- dactioneller Natur, hatten kein weiteres Jntereffe. Erwähnt sei noch, daß abermals 30 Geistliche gegen die Beschlüffe der Synode Protest eingereicht haben.
Darmstadt, 9. Oct. Die außerordentliche Landessynode
Das neue Schulgesetz und die altlutherische Partei. Iarbeitet hat, auch die Bergleute oder Leute, die sonst schwer arbeiten, die kön- Inen nicht Schulen am Abend besuchen.
Deshalb erlauben wir uns die ehrerbietigste Bitte:
Hohe erste Kammer wolle dem neuen Schulgesetze ihre


